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    Oh jetzt brauche ich Hilfe ...

    Heute brauche ich mal nach langer Zeit wieder Hilfe, bin grad fix und alle.

    Habe mir heute mal den Sozialhilfebescheid meiner Tochter genauer angeschaut, weil in diesem Monat ein geringerer Betrag an Leistungen überwiesen wurde, das machte mich stutzig. Und nun weiß ich, ich hätte wohl mal genauer drauf schauen müssen. Nun bleibt mir noch die Überprüfung nach§ 44 SGB X. Worum geht es:

    Im Bescheid wurden ganz plötzlich und ohne Vorankündigung die Kosten der Unterkunft für meine Tochter radikal gekürzt! Wir bezahlen 585€, sie erhält fortan nur noch 114€!!! Wir leben zu zweit, bisher wurden die Kosten anteilig in tatsächlicher Höhe erstattet, also die Hälfte!

    Nun kommt man mir mit folgendem Satz: "Lebt die leistungsberechtigte Person zusammen im Haushalt mit ihren Eltern und ist sie vertraglich zu keiner Mietzahlung verpflichtet, sind der leistungsberechtigten Person die Unterkunftskosten im Rahmen einer Mietpauschale zu erbringen"
    Bisher wurde wie oben geschrieben immer die Hälfte gezahlt, ohne Probleme! Nun muss ich von meinem Harz IV Regelsatz die Differenz begleichen, dann bleibt mir sozusagen nichts mehr für meinen Lebensunterhalt! Kindergeld rechnet man mir ja auch schon an, ich verliere gerade jeden Glauben!!!

    Ich bin dermaßen schockiert, hatte das jemand von Euch schon mal und kann mir für meinen Antrag helfen in Form der Formulierung?

    Anke

    #2
    Hallo Anke,

    schau mal hier unter Punkt 23:

    23. Was gilt für Unterkunfts- und
    Heizungskosten, wenn Grundsicherungsberechtigte
    bei ihren
    Eltern leben?


    …"Keine Anwendung findet die Differenzmethode,
    wenn die Eltern ebenfalls bedürftigkeitsabhängige
    Sozialleistungen,
    also zum Beispiel Arbeitslosengeld II,
    beziehen. In diesem Fall sind die Unterkunfts-
    und Heizungskosten nach
    der Zahl der vorhandenen Mitglieder
    der Haushaltsgemeinschaft aufzuteilen.
    Das Sozialamt muss dann den Teil
    der Kosten übernehmen, der nach der
    Pro-Kopf-Aufteilung auf das grundsicherungsberechtigte
    Kind entfällt."....

    Komplette Info:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf

    Hier wird es auch nochmal gut erklärt:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/M...-anerkennt.pdf

    LG
    Monika

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      #3
      Hallo Monika, oh ich könnt Dich umarmen ... ich bin grad so down, das kann doch alles nicht Wahr sein! Warum machen die das, die wissen doch um unsere Situation! Haben wir nicht schon genug um die Ohren, ständige Existenzängste? Was sind das für Sachbearbeiter! Ich kann das nicht verstehen.... Ich danke Dir von ganzem Herzen für die rasche Antwort, damit kann ich etwas anfangen! Danke, danke danke!!!

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        #4
        Hallo Anke,
        mein erster Gedanke dazu: müsste es dafür nicht sowieso zuerst einen Änderungsbescheid geben?

        Monika, wow Das war flott!

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          #5
          Zitat von Inge Beitrag anzeigen
          Hallo Anke,
          mein erster Gedanke dazu: müsste es dafür nicht sowieso zuerst einen Änderungsbescheid geben?
          Hallo Inge,

          stimmt, wir bekommen bei jeder Änderung einen neuen Bescheid

          LG
          Monika



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            #6
            Liebe Anke,
            Monika war superschnell und hat dir ja schon einen sehr guten Hinweis verlinkt. Danke, Monika.

            Bleibt mir nur noch unsere Situation zu schildern, die diese Vorgehensweise bestätigt (dabei bekommen wir als Sozialleistung lediglich Wohngeld)bzw. auch, dass an dieser Pro-Kopf-Berechnung bei uns festgehalten wird (letzter Bescheid vom Dezember 2018) , auch nach der gesetzlichen Änderung letztes Jahr mit der Differenzmethode.
            Wir haben keinen Mietvertrag mit unserem Sohn, er steht nicht als Mitmieter im Vertrag und wir bekommen schon von Anfang an (seit 2016) die anteiligen Unterkunftskosten nach der Pro-Kopf-Methode bezahlt.

            Ich wünsche dir viel Erfolg, dass der Bescheid schnell korrigiert wird und du diese existenziellen Sorgen bald los bist.

            LG, amai

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