Hallo,
Meine Tochter ist in einer WfbM und arbeitet seit 2015 im Außenbereich in einem Hotel im Servicebereich. Nun soll sie über das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX,dort ein Sozialpflichtiges Beschäftigungsverhältnis bekommen,weil sie dort mit ihrer Arbeit sehr zufrieden sind.Normalerweise ab 1.1.19,den Termin hat das Sozialamt aber schon abgesagt. Da der Termin wegen der ganzen Formalitäten nicht einzuhalten sei.Neuer Termin der 1.2.19.Nach Aufforderung des Sozialamtes haben wir einen formlosen Antrag für das Budget für Arbeit gestellt, mit der Aufforderung uns die nötigen Unterlagen zukommen zu lassen.
Nun heißt es wir müssten einen kompletten Antrag für Sozialhilfe stellen(mit allen Einkommens und Vermögensverhältnissen) und als Grund im Kopf "Budget für Arbeit" eintragen. Telefonisch machte die Frau vom Sozialamt Magdeburg(Sachsen Anhalt),nicht den Eindruck als ob sie wisse was sie tut.Das Gesetzt gäbe es erst seit 1/2018 und man habe auch erst einen Fall bearbeitet sagte sie.Desweiteren wisse sie nicht ob der 1.2. überhaupt machbar wäre,besser wäre wohl der 1.3.
Und meine Tochter sei ja erstmal gut aufgehoben in der WfbM. Vielleicht hat ja jemand hier in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt und kann mir etwas über den Ablauf und Dauer solch eines wechsels berichten,bzw. seine Erfahrungen zu posten.
MFG Mario
Meine Tochter ist in einer WfbM und arbeitet seit 2015 im Außenbereich in einem Hotel im Servicebereich. Nun soll sie über das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX,dort ein Sozialpflichtiges Beschäftigungsverhältnis bekommen,weil sie dort mit ihrer Arbeit sehr zufrieden sind.Normalerweise ab 1.1.19,den Termin hat das Sozialamt aber schon abgesagt. Da der Termin wegen der ganzen Formalitäten nicht einzuhalten sei.Neuer Termin der 1.2.19.Nach Aufforderung des Sozialamtes haben wir einen formlosen Antrag für das Budget für Arbeit gestellt, mit der Aufforderung uns die nötigen Unterlagen zukommen zu lassen.
Nun heißt es wir müssten einen kompletten Antrag für Sozialhilfe stellen(mit allen Einkommens und Vermögensverhältnissen) und als Grund im Kopf "Budget für Arbeit" eintragen. Telefonisch machte die Frau vom Sozialamt Magdeburg(Sachsen Anhalt),nicht den Eindruck als ob sie wisse was sie tut.Das Gesetzt gäbe es erst seit 1/2018 und man habe auch erst einen Fall bearbeitet sagte sie.Desweiteren wisse sie nicht ob der 1.2. überhaupt machbar wäre,besser wäre wohl der 1.3.
Und meine Tochter sei ja erstmal gut aufgehoben in der WfbM. Vielleicht hat ja jemand hier in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt und kann mir etwas über den Ablauf und Dauer solch eines wechsels berichten,bzw. seine Erfahrungen zu posten.
MFG Mario