Hallo zusammen,
ich stell das hier rein, ansonsten bitte verschieben.
ich habe ja jetzt endlich nach fast 5 Jahren Kampf meine EM-Rente durch, leider erst ab 2. Antrag genehmigt, aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zum Glück aber endlich aus H4-Bezug.
aber wie es so ist, nun geht es direkt mit der KK weiter.
nun ist so, ich muss mich selbst versichern, mein einer Sohn (18, GdB 100, MZ B,G,H) bekommt seit Februar Waisengeld und Unterschiedsbetrag (Kindsvater war Beamter). die andern beiden Kinder studieren und bekommen Bafög und ebenso Waisengeld und Unterschiedsbetrag. und Kindergeld noch für alle drei, aber das zählt bei der KK ja nicht als Einkommen.
jetzt hat ich letzte Woche bei der KK angerufen, da ich nun mich vom ALG-II abgemeldet hatte und die 2 Monate bis zur Rentenzahlung selbst überbrücke (Hauptsache raus aus H4) und gleich gefragt, was ich zahlen muss und was alles als Einkommen zählt. nun hiess es von der KK, das die Kinder sich dann selbst versichern müssen, wenn sie mehr als 405 Euro Einkommen haben, das ist dann der Fall. bei den beiden Studentenkinder ok, die bekommen, das denn wieder übers Bafög zurück, aber was ist mit meinen autistischen Junior. müßte der nicht in meiner Versicherung bleiben können, aufgrund seiner Behinderung? darf das Waisengeld und der Unterschiedsbetrag voll angerechnet werden?
ich hab mal zusammengerechnet, für den Fall, das alle drei sich auch selbst versichern müssten, wären das rund 450 Euro KK-Beiträge(inkl. meiner freiwilligen KV) pro Monat. die spinnen doch! und zwar gewaltig.
ich stell das hier rein, ansonsten bitte verschieben.
ich habe ja jetzt endlich nach fast 5 Jahren Kampf meine EM-Rente durch, leider erst ab 2. Antrag genehmigt, aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zum Glück aber endlich aus H4-Bezug.
aber wie es so ist, nun geht es direkt mit der KK weiter.
nun ist so, ich muss mich selbst versichern, mein einer Sohn (18, GdB 100, MZ B,G,H) bekommt seit Februar Waisengeld und Unterschiedsbetrag (Kindsvater war Beamter). die andern beiden Kinder studieren und bekommen Bafög und ebenso Waisengeld und Unterschiedsbetrag. und Kindergeld noch für alle drei, aber das zählt bei der KK ja nicht als Einkommen.
jetzt hat ich letzte Woche bei der KK angerufen, da ich nun mich vom ALG-II abgemeldet hatte und die 2 Monate bis zur Rentenzahlung selbst überbrücke (Hauptsache raus aus H4) und gleich gefragt, was ich zahlen muss und was alles als Einkommen zählt. nun hiess es von der KK, das die Kinder sich dann selbst versichern müssen, wenn sie mehr als 405 Euro Einkommen haben, das ist dann der Fall. bei den beiden Studentenkinder ok, die bekommen, das denn wieder übers Bafög zurück, aber was ist mit meinen autistischen Junior. müßte der nicht in meiner Versicherung bleiben können, aufgrund seiner Behinderung? darf das Waisengeld und der Unterschiedsbetrag voll angerechnet werden?
ich hab mal zusammengerechnet, für den Fall, das alle drei sich auch selbst versichern müssten, wären das rund 450 Euro KK-Beiträge(inkl. meiner freiwilligen KV) pro Monat. die spinnen doch! und zwar gewaltig.