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Familienversicherung für erw. beh. Kind

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    Familienversicherung für erw. beh. Kind

    Hallo zusammen,

    ich stell das hier rein, ansonsten bitte verschieben.

    ich habe ja jetzt endlich nach fast 5 Jahren Kampf meine EM-Rente durch, leider erst ab 2. Antrag genehmigt, aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zum Glück aber endlich aus H4-Bezug.
    aber wie es so ist, nun geht es direkt mit der KK weiter.
    nun ist so, ich muss mich selbst versichern, mein einer Sohn (18, GdB 100, MZ B,G,H) bekommt seit Februar Waisengeld und Unterschiedsbetrag (Kindsvater war Beamter). die andern beiden Kinder studieren und bekommen Bafög und ebenso Waisengeld und Unterschiedsbetrag. und Kindergeld noch für alle drei, aber das zählt bei der KK ja nicht als Einkommen.
    jetzt hat ich letzte Woche bei der KK angerufen, da ich nun mich vom ALG-II abgemeldet hatte und die 2 Monate bis zur Rentenzahlung selbst überbrücke (Hauptsache raus aus H4) und gleich gefragt, was ich zahlen muss und was alles als Einkommen zählt. nun hiess es von der KK, das die Kinder sich dann selbst versichern müssen, wenn sie mehr als 405 Euro Einkommen haben, das ist dann der Fall. bei den beiden Studentenkinder ok, die bekommen, das denn wieder übers Bafög zurück, aber was ist mit meinen autistischen Junior. müßte der nicht in meiner Versicherung bleiben können, aufgrund seiner Behinderung? darf das Waisengeld und der Unterschiedsbetrag voll angerechnet werden?
    ich hab mal zusammengerechnet, für den Fall, das alle drei sich auch selbst versichern müssten, wären das rund 450 Euro KK-Beiträge(inkl. meiner freiwilligen KV) pro Monat. die spinnen doch! und zwar gewaltig.

    #2
    AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

    Hallo Marion,

    schau mal bitte hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Familie...en_bei_Kindern
    "4. Kinder sind ohne Altersbegrenzung familienversichert, wenn sie nach § 2 Abs. 1 SGB IX behindert und außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung muss schon zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben, in dem das Kind familienversichert war. Einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund zufolge ist ein behindertes Kind auch dann außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn es nur einer gering qualifizierten Tätigkeit im Niedriglohnbereich nachgehen kann, so dass noch aufstockende Grundsicherungsleistungen erforderlich sind.[...]"

    und hier:
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=162958

    Herzlichen Glückwunsch , dass du nun aus dem ALG II-Bezug heraus bist. Das ist sicher eine grosse nervliche Entlastung.

    LG, amai

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      #3
      AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

      Hallo amai,

      der SB von der KK meinte halt, das wenn mehr als 405 Euro Einkommen (Waisengeld, Unterschiedsbetrag) eben selbst kk versichert werden müsste.
      und da ist er denn drüber, aber durch die Selbstversicherung würde er vermutlich wieder Grusi brauchen und arbeiten würd er ja denn eh nur in einer WfbM können. also nichts von wegen sich selbst unterhalten können.
      naja ansonsten dackel ich denn eben nochmal zum Anwalt. Rechtschutz ist ja vorhanden.

      so richtig angekommen ist das mit der Rente noch nicht bei mir. das braucht wohl noch Zeit. das ganze Kampfthema hinter sich zu lassen.

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        #4
        AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

        Hallo Marion,

        die genannte Einkommensgrenze ist schon mal falsch, es sind 450 Euro, nicht 405 Euro. Wenn er irgendwann in einer WfbM arbeitet, wird er sowieso selber versicherungspflichtig.

        Das mit dem Anwalt fragen ist eine sehr gute Idee, der kann dir dann ja sicher erklären, ob bei behinderten Kindern die genannte Einkommensgrenze gilt oder der Betrag, der eigentlich für seinen gesamten benötigten Unterhalt nötig wäre.

        Berichte doch bitte, wie es weitergeht.

        Ich kann gut verstehen, dass du noch immer unter "Spannung" stehst, die meisten Leute können das sicher nicht nachvollziehen, wie sehr man in existenzielle Nöte kommt durch die Situation und den Druck. Der Streß geht sehr oft massiv auf die physische und psychische Gesundheit. Es ist sogar wissenschaftlich in Studien nachgewiesen.

        Alles Gute!

        Liebe Grüße, amai

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          #5
          AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

          Zitat von amai Beitrag anzeigen
          Hallo Marion,

          die genannte Einkommensgrenze ist schon mal falsch, es sind 450 Euro, nicht 405 Euro. Wenn er irgendwann in einer WfbM arbeitet, wird er sowieso selber versicherungspflichtig.
          Hallo amai,
          hm ich dachte, dann kann er auch in meiner bleiben. auch mit WfbM wird er ja nie soviel verdienen, das er noch KK zahlen kann.




          Zitat von amai Beitrag anzeigen
          Berichte doch bitte, wie es weitergeht.

          Ich kann gut verstehen, dass du noch immer unter "Spannung" stehst, die meisten Leute können das sicher nicht nachvollziehen, wie sehr man in existenzielle Nöte kommt durch die Situation und den Druck. Der Streß geht sehr oft massiv auf die physische und psychische Gesundheit. Es ist sogar wissenschaftlich in Studien nachgewiesen.
          kann ich machen. ja, das war sehr belastend und hat auch sehr zu meiner desolaten Gesundheit beigetragen. das ist ein richtiger Teufelskreis. zumindest aber bin ich durch die Höhe der Rente aus H4, da bin ich auch sehr froh drüber. das Kindergeld gehört endlich wieder den Kindern und kann nicht mehr angerechnet werden.

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            #6
            AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

            Hallo zusammen,

            die KK mal wieder. hatte es erst geheißen, die Kinder bleiben bei mir in der KK und sind über mich familienversichert, bis das Versorgungscenter (Beamtenwerk) der KK die Gesamtsumme der Einkommen der Kinder mittteilte, aber dabei vergaß anzugeben, das sich die Gesamtsumme aus Waisengeld und Kinderzuschlag errechnet. der Kinderzuschlag ist am Kindergeld gekoppelt und gibs auch nur, wenn es Kindergeld gibt.
            Die damalige SB der KK meinte, der Kinderzuschlag wird eben nicht angerechnet, da er am Kindergeld gekoppelt ist.
            nach der Falschmeldung des Versorgungscenters schrieb natürlich die KK gleich, das die Kinder selbst versichert werden müssten, weil die ja nur gesehen hatten, über 405 Euro. ich Widerspruch eingelegt, weil Kinderzuschlag wie Kindergeld nicht als Einkommen gerechnet werden kann.
            so, die Tage nun kommt neues Schreiben der KK, das sie denn doch den Kinderzuschlag als Einkommen rechnen dürften. ich hab erstmal formlos geschrieben, das mein Widerspruch bleibt und weiteres denn voraussichtlich nicht vor November kommt.
            das Problem bei meinem autistischen Junior ist, er bekommt dieses Waisengeld und Kinderzuschlag, damit wäre er über diese 405 Euro. aber er hätte eigentlich noch Anspruch auf ergänzende Grusi, da sein Bedarf eigentlich höher als Waisengeld und Kinderzuschlag ist, auf die ergänzende Grusi haben wir aber vorerst verzichtet, wegen seiner beruflichen Zukunft, evtl. haben wir ja so mehr Chancen auf eine Förderung über die Arbeitsagentur. ginge auch nur um ca. 50 Euro, was er an Grusi bekäme.
            nun war aber die KK so raffgierig und würde aber von einem Mindesteinkommen von 945 Euro ausgehen und dann 165 Euro KV-Beitrag wollen. so kanns ja nicht gehen, das ein Kind, das sich nicht selbst erhalten kann, dafür extra Grusi beantragen muss, wegen der KK. noch dazu er ist noch Schüler und erst 18.
            Mit den Versorgungscenter hatte ich noch telefoniert, da bekam ich die zuständige SB aber noch nicht ans Telefon. und der dortige Teamleiter will mich auch noch zurückrufen. die haben da ja etliche Fälle wie meine Kinder, also Waisen. die bekommen da ja alle Waisengeld und je nachdem noch Kinderzuschlag. der Teamleiter will mir dann mitteilen, ob in andern Fällen auch der Kinderzuschlag bei der KK als Einkommen zählt.

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              #7
              AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

              Hallo Marion,
              abgesehen davon, das Einkommen nur demjenigen anzurechnen ist, dem es wirklich zufliesst (wird das Kindergeld und der Kindergeldzuschlag wirklich auf das Konto deines Sohnes überwiesen ? Denn eigentlich steht beides einkommensrechtlich dir zu) habe ich mal in die für die Kassen relevante Vorschrift hineingeschaut:
              http://www.vdek.com/vertragspartner/...teinkommen.pdf

              Am Schluß gibt es einen Anhang mit einzelnen Einkommensarten (und evtl.der jeweiligen rechtlichen Grundlage, auf Grund dessen es gewährt wird) und der jeweiligen Info, ob es zum relevanten Gesamteinkommen angerechnet werden darf oder nicht.

              Sowohl Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG bzw. §§ 1 ff. BKGG, Kinderzulage nach § 217 SGB VII sowie Kinderzuschlag nach § 6a BKKG, § 33 BVG dürfen laut dieser Anlage nicht auf das Gesamteinkommen angerechnet werden.

              Ich würde dir raten, dass du dir vom Beamtenwerk eine neue Aufstellung ausstellen lässt, die jedes Einkommen genau bezeichnet, damit da nichts mit hineinrutschen kann und angerechnet wird was eigentlich nicht sein darf und dann verweist du auf die o.a. Vorschrift, die ja Arbeitsgrundlage der Kankenkassen ist.

              Ich wünsche dir weiter gute Nerven und viel Erfolg mit dem Widerspruch.

              Liebe Grüße,
              amai

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                #8
                AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                Hallo amai,

                Kindergeld geht an mich, der Kinderzuschlag an die Kinder, wird in deren Bezügemitteilungen auch so ausgewiesen. also jedes Kind bekommt seinen Kinderzuschlag. das ist so, weil ich vom Kindsvater geschieden war. wäre das nicht der Fall, würde der Kinderzuschlag an mich ausbezahlt werden.
                Junior hat kein eigenes Konto. seine Geschwister schon.
                war halt blöd, dass das Beamtenwerk das nicht aufdröselte, sondern der KK die Gesamtsumme der Einkommen nannte.

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                  #9
                  AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                  Hallo,

                  in den Link von amai habe ich folgendes gefunden:

                  2.4 Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
                  Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen des § 10 Abs. 3 SGB V bzw. § 25
                  Abs. 3 SGB XI sind aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung Zuschläge, die mit Rück-
                  sicht auf den Familienstand gezahlt werden, einkommensmindernd zu berücksichtigen (BSG,
                  Urteil vom 29.07.2003 – B 12 KR 16/02 R –, USK 2003-18). Zwar gilt vom Wortlaut und der
                  Systematik des SGB V her die Entscheidung
                  des Gesetzgebers, mit Rücksicht auf den Fami-
                  lienstand gezahlte Zuschläge unberücksichtigt zu lassen, unmittelbar nur für die Frage der
                  Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz SGB V; eine verfassungskon-
                  forme Auslegung des § 10 Abs. 3 SGB V gebietet es jedoch, derartige Zuschläge auch im
                  Rahmen der Familienversicherung einkommensmindernd zu berücksichtigen.

                  das würde ja zutreffen. weil sich da die Höhe nach der Anzahl der Kinder bemisst. gäbe es nur für 2 Kinder Kindergeld, gäbe es auch nur für 2 Kinder den Kinderzuschlag (genauer heisst er Unterschiedsbetrag) , der sich dann pro Kind auf 125 Euro verringern würde. damit wären sie unterhalb dieser 405 Euro Grenze (wenn man Waisengeld und Kinderzuschlag zusammenrechnet). da aber der Kinderzuschlag nach dem Kindergeldrecht für ein kindergeldberechtigtes Kind bezahlt wird, müsste dieser Zuschlag ja wie Kindergeld nicht als Einkommen für die Familienversicherung gezählt werden.

                  auf die Rückmeldung vom Beamtenwerk warte ich noch. da hatte ich letzte Woche nachgehakt, ich bekomme noch Rückmeldung.
                  habe Rückruf bekommen, laut dem SB vom Versorgungscenter wäre auch der Kinderzuschlag als Einkommen zu berücksichtigen. bin mir aber nicht sicher, ob der SB auch kapiert hat, um was es ging.
                  hm, wäre ja eine Sauerei, weil wenn für 2 Kinder die Kinder ja unter diese 405 Euro Grenze fallen würden.
                  bei einem Kind gibt es 85 Euro für das Kind, bei 2 Kindern sind es 125 Euro pro Kind und bei 3 Kindern 207 Euro pro Kind.

                  ich nochmal: in den Schreiben der KK steht, das nach §16 SGB IV grundsätzlich auch Familienzuschläge bei der Ermittlung des Gesamteinkommens für Familienversicherung zu berücksichtigen sind.

                  eigentlich dürften die dann ja nur 85 Euro pro Kind berücksichtigen, weil man kann ja die Kinder nicht dafür zahlen lassen, weil sie noch 2 Geschwister haben und damit über dieser Einkommensgrenze liegen.
                  Zuletzt geändert von marionundc0; 27.10.2015, 15:04.

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                    #10
                    AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                    Hallo,

                    gestern beim googeln (Anwalt rief noch nicht zurück) habe ich ein Urteil des Bundessozialgerichts gefunden. gebe gleich mal das AZ an, evtl. ist es auch für andere wichtig.

                    AZ: B 12 KR 16/02 R

                    Zitat:
                    Krankenversicherung: Familienzuschläge dürfen nicht benachteiligen
                    Wenn festgestellt werden soll, ob das Einkommen eines privat krankenversicherten Ehepartners höher ist als
                    die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2003: 45 900 €), zählen Gehaltsbestandteile, die mit Rücksicht auf seinen
                    Familienstand gezahlt werden, nicht mit, weil Kinderreiche sonst gegenüber Ehepaaren mit nur einem Kind
                    benachteiligt wären.
                    Quelle: Wolfgang Büser

                    das würde ja in gewisser Weise auch auf uns zutreffen. allerdings wundert mich, das der vom Beamtenwerk meinte, das denn Kinder, die über der Einkommensgrenze wegen des FZ liegen, sich selbst zu versichern haben. na gut, kommt ja auch drauf an, wissen das die Elternteile, das es dieses Urteil vom Bundessozialgericht gibt? und ein Urteil vom obersten Sozialgericht hat ja doch auch Gewicht.

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                      #11
                      AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                      Hallo zusammen,

                      mit Anwalt telefoniert. die KK muss sowohl drauf achten, das die Familienzuschläge nicht benachteiligen, als auch darauf, dass das eine Kind aufgrund Behinderung ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung ist ja von Geburt an.
                      ich soll denen den Widerspruch nochmal begründen und wenn sie zicken, zum Anwalt kommen.

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                        #12
                        AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                        Hallo Marion,
                        gut, dass dies nach einiger Zeit und deinen Erkundigungen bzw. Engagement geklärt werden konnte, was anrechenbar ist und was die Krankenkasse bei ihren Berechnungen beachten muss.
                        Danke, dass du dein Vorgehen und den aktuellen Stand hier im INTAKT-Forum immer wieder mitgeteilt hast! Das hilft vielleicht auch anderen Eltern, die das lesen.

                        Bleibt abzuwarten, was deine KK als nächstes schreibt.
                        Bleib dran.

                        Viele Grüße
                        Volker
                        Volker
                        Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

                        Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

                        Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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                          #13
                          AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                          Hallo zusammen,

                          ich werde wohl nun doch meinen Anwalt hin zu ziehen müssen.
                          KK schrieb, sie haben mein letztes Schreiben an den Widerspruchssausschuss gegeben. wann der tagt und ein Ergebnis bringt, unbekannt, und ein Widerspruch hätte keine aufschiebende Wirkung. und die Kinder müßten sich selbst versichern.
                          das finde ich komisch.
                          dann in meinem letzten Schreiben schrieb ich ja, warum die Kinder weiterhin bei mir zu versichern wären. darauf sind sie garnicht eingegangen. Mit Angabe der AZ der Urteile vom SG Dortmund und AZ BSG. und jetzt schieben die das noch zum Widerspruchsausschuss, der weissdergeierwann das bearbeitet.

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                            #14
                            AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                            Hallo Marion,

                            ich kenne mich damit nicht aus aber vielleicht helfen Dir diese Infos weiter:

                            --------------------------------------------------------------------------------------------------
                            Keine Familienversicherung mehr bei AlG II - was bedeutet das?

                            Neu ist ab 2016: nun wird jeder AlG-II-Bezieher selbst Mitglied einer Krankenkasse.
                            http://tacheles-sozialhilfe.de/start...lles/d/n/1877/


                            Änderungen bei der Familienversicherung im Alg II-Bezug ab 1.1.16 –
                            http://tacheles-sozialhilfe.de/start...lles/d/n/1878/

                            ---------------------------------------------------------------------------------------------------

                            Liebe Grüße
                            Monika

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                              #15
                              AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                              Hallo Monika,

                              das trifft auf uns nicht zu. wir, Kinder als auch ich, sind nicht mehr im ALG-II-Bezug.

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                                #16
                                AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                                Hallo zusammen,

                                das KK-Drama geht weiter. hatte ja nun vorsorglich einen Antrag auf freiwillige KV für Junior gestellt, weil er sonst rückwirkend von 02 - 10/15 nicht versichert gewesen wäre. dazu die Unterlagen bzgl. seines Waisengelds und FZ (also Einkommen) dazu gelegt und geschrieben, das er a) kein eigenes Konto hat und b) bei unter 500 Euro auch nicht das Geld hat, um mal eben 165 Euro pro Monat zahlen zu können und rückwirkend sowieso nicht.
                                was macht die KK, "es ist ein Beitragsrückstand von rund 1300 Euro und zahlen Sie das in blabla und stunden dürften sie nur, wenn blabla. lesen die eigentlich die Schreiben, die man denen schickt? scheinbar nicht oder es fehlt jegliches Leseverständnis.


                                was soll das eigentlich? mit seinem Einkommen hätte er einerseits Anspruch auf Grusi noch, die KK sagt, er ist mit seinem Waisengeld und FZ zu hoch und muss sich selbst versichern. es kann doch wohl nicht angehen, das er nur wegen der KK in Grusi fällt?

                                achso und heute waren wir in einer Beratungsstelle, dort habe ich so einen Wegweiser für Menschen mit Behinderung mitgenommen. da steht auf Seite 48: besteht für Kinder, wenn sie als behinderte Menschen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, nach näherer Bestimmung des §10 SGB V, ohne Altersgrenze.
                                und mit seinem Waisengeld plus FZ (wobei der garnicht voll berücksichtigt werden dürfte) kann er sich nicht selbst unterhalten, im Grunde ist das ja wie Grusi/Sozialhilfe, die er ja hätte, wenn kein Waisengeld plus FZ bezahlt werden würde. da würde er sogar mehr als nur das bekommen, was er mit WG und FZ hat.

                                habe mir schon überlegt, ob ich nicht den Bundessausschuss der KK anschreibe und denen mal paar Worte, zu dieser Sauerei schreibe. das es so ja nicht geht.

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                                  #17
                                  AW: Familienversicherung für erw. beh. Kind

                                  Hallo Marion,

                                  schau mal, ob da nicht eher das Bundesversicherungsamt zuständig ist.
                                  Das BVA führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

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                                    #18
                                    Du kannst auch hier einiges zur Familienversicherung nachlesen. Wenn eines der Elternteile privat versichert ist, kann es hier unterschiede geben :)

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                                      #19
                                      Zitat von Muschel Beitrag anzeigen
                                      Du kannst auch hier einiges zur Familienversicherung nachlesen. Wenn eines der Elternteile privat versichert ist, kann es hier unterschiede geben :)
                                      das trifft bei uns nicht zu, da es nur noch einen Elternteil (mich) gibt.

                                      das Ganze ging nun vor Gericht. heute war Verhandlung. Anwalt rief mich danach an. Ergebnis: KK ist eingeknickt, wir haben gewonnen und bekommen die Beiträge erstattet.

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                                        #20
                                        Hallo Marion,
                                        herzlichen Glückwunsch und danke, dass du uns weiter berichtest, wie es ausgegangen ist!

                                        Das macht auch anderen Eltern wieder Mut zu kämpfen um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen.

                                        Nun könnt ihr euch von der zu erstattenden Summe erst einmal was Schönes gönnen, auch wenn das sicher den Ärger und die gelassenen Nerven nicht aufwiegt.

                                        LG, amai

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