Hallo zusammen, eine Person, 53, schwer psychisch krank, Schwerbehindertenausweis 100, Merkzeichen G;H;B lebte und lebt im ambulant betreuten Wohnen in einer Gastfamilie. Die Behinderung besteht seit Kindheitstagen, dennoch konnte die Person in jungen Jahren einer Arbeit im ersten Arbeitsmarkt nachgehen. Im Jahre 1999 erhielt die Person eine Rentennachzahlung, mit dieser er die zuvor bezogenen Sozialleistungen, wie Sozialhilfe und Kindergeld zurückbezahlen musste. Das noch verbleibende Vermögen wurde im ambulant betreuten Wohnen verbraucht. Die Person bezieht eine unbefristete EU Rente in Höhe von Euro 856, davon muss die Miete in Höhe von Euro 369 und der Lebensunterhalt bestritten werden. Person ist pflegebedürftig, Pflegestufe II, bzw. Pflegegrad IV. Zudem besteht aufgrund der schweren psychischen Erkrankung ein hoher Mehrbedarf, für diesen im Moment die Gastfamilie, in der er seit 15 Jahren lebt, finanziell aufkommt. Die Person war bis vor einem Jahr in einer Werkstätte für psychisch Kranke beschäftigt, stundenreduziert, mittlerweile ist das wegen Verschlechterung der Krankheit und Behinderung nicht mehr möglich. Der zuständige Bezirk lehnt jeden Antrag auf Mehrbedarf ab. Es wurde geraten einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, rückwirkend. Wie viele Jahre rückwirkend kann Kindergeld beantragt werden?
Wenn das Kindergeld rückwirkend beantragt werden soll, zum Beispiel ab dem Jahre 2012, dann gelten doch die Vermögensgrenzen für die Jahre 2012, 2013.....usw? In der Eingliederungshilfe liegt die VG mittlerweile bei Euro 27.600, bei Grundsicherung im Moment bei Euro 5000?
Maria Magdalena
Wenn das Kindergeld rückwirkend beantragt werden soll, zum Beispiel ab dem Jahre 2012, dann gelten doch die Vermögensgrenzen für die Jahre 2012, 2013.....usw? In der Eingliederungshilfe liegt die VG mittlerweile bei Euro 27.600, bei Grundsicherung im Moment bei Euro 5000?
Maria Magdalena