Hallo zusammen,
da ich im Forum keine passende Antwort gefunden habe, frage ich mal direkt nach.
Nach langem Ringen habe ich für meinen Sohn nun endlich die Anerkennung nach Schwerbehindertenrecht bekommen.
GdB 100, Mz: G,B,H
Gem. Steuermerkblatt 2016/2017 können für Kinder mit Mz: H Kosten für eine Begleitperson im Urlaub steuerlich geltend gemacht werden. Wie soll ich das verstehen?
Kann ich für unseren gemeinsamen Familienurlaub in Österreich die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung für mich (also die Begleitperson) beim Finanzamt geltend machen? Zusätzlich zum Pauschbetrag von € 3.700? Und ist das auch für zurückliegende Jahre möglich?
Wir haben den Ausweis erst jetzt vom Versorgungsamt (Behinderung ab Geburt) zugesandt bekommen und wollen nun den Pauschbetrag rückwirkend beim Finanzamt geltend machen.
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann uns Tipps geben.
Vielen Dank!
da ich im Forum keine passende Antwort gefunden habe, frage ich mal direkt nach.
Nach langem Ringen habe ich für meinen Sohn nun endlich die Anerkennung nach Schwerbehindertenrecht bekommen.
GdB 100, Mz: G,B,H
Gem. Steuermerkblatt 2016/2017 können für Kinder mit Mz: H Kosten für eine Begleitperson im Urlaub steuerlich geltend gemacht werden. Wie soll ich das verstehen?
Kann ich für unseren gemeinsamen Familienurlaub in Österreich die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung für mich (also die Begleitperson) beim Finanzamt geltend machen? Zusätzlich zum Pauschbetrag von € 3.700? Und ist das auch für zurückliegende Jahre möglich?
Wir haben den Ausweis erst jetzt vom Versorgungsamt (Behinderung ab Geburt) zugesandt bekommen und wollen nun den Pauschbetrag rückwirkend beim Finanzamt geltend machen.
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann uns Tipps geben.
Vielen Dank!