|
|||||
ich habe nunmehr die Kostenübernahme für die 1:1 Betreuung im Berufsbildungsbereich für Dorothea bei der ARGE beantragt. Diese ist, so wurde mir erklärt, im Berufsbildungsbereich zuständig. Einen Monat nach Antragstellung erfolgte die Einladung ins Arbeitsamt zur Berufsberatung. Der Sachbearbeiter verkündete sofort, dass er den Antrag ablehnen werde. Das ist nun 3 Monate her und ich habe noch immer keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Eine schriftlichen Nachfrage meinerseits erfolgte vor einem Monat. Weis jemand, ob dies http://www.intakt.info/index.php?id=127 auch für Anträge bei der ARGE zutrifft? |
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einzelfallhilfe in der WfbM
Einklappen
X
-
Einzelfallhilfe in der WfbM
Stichworte: keine(r)
- Gefällt mir 0
- Danke hat mir geholfen 0
-
Hallo,
hier
http://www.intakt.info/forum/forum/t...ten/9207-frist
habe ich doch noch etwas gefunden.
Vielen Dank sagt
Irene
- Gefällt mir 2
- Danke hat mir geholfen 0
Kommentar
-
Hallo Irene,
ich finde es einfach nur noch furchtbar. Da sitzt einer hinterm Schreibtisch, keine Ahnung von dem, was wir tagtäglich leisten. Und dem fällt nichts weiter ein, als Dir vor die Füße zu werfen, den Antrag abzulehnen! Mit welcher Begründung? Ich sags Dir - dafür wird in Zukunft immer weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden! Man wird immer weniger Geld für unsere Kinder ausgeben wollen! Ich weiß nicht, wohin das noch führen soll ... ich hab es manchmal so satt. Kämpfe und fordere am besten eine schriftliche Antwort ein! Und dann renne denen die Tür ein!
Ich wünsche Dir viel Glück!
- Gefällt mir 0
- Danke hat mir geholfen 0
Kommentar
-
Hallo Anke,
ja, sozial geht anders...
Die Begründung lautete zusammengefasst: Wer mit dem vorgesehenen Personalschlüssel nicht zurecht kommt,ist eben nicht werkstattfähig bzw kommt in den Förder-und Beschäftigungsbereich.
Wenn es im Förderbereich auch nicht funktioniert oder kein Platz frei ist - Pech gehabt.
Ich hoffe, es geht für Dorothea doch noch irgendwie gut aus.
VG von Irene
- Gefällt mir 0
- Danke hat mir geholfen 0
Kommentar
-
Hallo zusammen,
eines der Probleme wird in einem Urteil des LAG Düsseldorf vom 11. November 2013 (Az. 9 Sa 469/13) aufgezeigt. Dort wird deutlich, dass Menschen mit einem hohen Pflege- und Betreuungsbedarf wesentlich schneller aus einer WfbM als aus einer Tagesförderstätte ausgeschlossen werden können. Wie das Gericht im Urteil mehrmals betont, würde das Problem einer Kündigung nicht auftreten, wenn der Betroffene eben nicht in einer WfbM, sondern in einer Tagesförderstätte im Sinne des § 136 Abs. 3 SGB IX wäre. In der Tagesförderstätte müsste ggf. der Personalschlüssel dem Bedarf des Betroffenen angepasst werden. Das gilt aber nicht für die WfbM als Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben!
- Gefällt mir 0
- Danke hat mir geholfen 0
Kommentar
-
Hallo Inge,
vielen Dank für das verlinkte Gerichtsurteil.
Tagesförderstätten als solche gibt es in unserem Einzugsgebiet soviel ich weis nur eine.
Die WfbM´s haben einen Förder-und Beschäftigungsbereich, der quasi die Aufgaben einer Tagesförderstätte übernimmt.Persolnalschlüssel 1:3.
Hier wäre Dorothea zudem unterfordert, was sie erfahrungsgemäß unglücklich, laut und aggressiv werden lässt.
Das dürfte auch für die anderen Klienten sehr problematisch werden...
Ihre Arbeitsleistungen hingegen sind schon jetzt in den Praktika sehr vielversprechend.
VG von Irene
- Gefällt mir 0
- Danke hat mir geholfen 0
Kommentar
-
Hallo Irene,
Zitat von Irene H. Beitrag anzeigenDie WfbM´s haben einen Förder-und Beschäftigungsbereich, der quasi die Aufgaben einer Tagesförderstätte übernimmt.Persolnalschlüssel 1:3.
Hier wäre Dorothea zudem unterfordert, was sie erfahrungsgemäß unglücklich, laut und aggressiv werden lässt.
Das dürfte auch für die anderen Klienten sehr problematisch werden...
Ihre Arbeitsleistungen hingegen sind schon jetzt in den Praktika sehr vielversprechend.
- Gefällt mir 0
- Danke hat mir geholfen 0
Kommentar