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Einzelfallhilfe in der WfbM

Irene H. 25.02.2017, 16:32#1

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Hallo,
Dorotheas letztes Schuljahr läuft und ab dem kommenden Schuljahr wäre es dann soweit. Der Wechsel in die WfbM steht an. Sie benötigt aber aufgrund ihrer zeitweise auftretenden Fremd-und Eigenaggressionen Einzelfallhilfe - selbst schon im Eingangsverfahren. Gibt es hier vielleicht jemanden, dessen Kind Einzelfallhilfe in der WfbM bekommt?
ich habe nunmehr die Kostenübernahme für die 1:1 Betreuung im Berufsbildungsbereich für Dorothea bei der ARGE beantragt.
Diese ist, so wurde mir erklärt, im Berufsbildungsbereich zuständig.
Einen Monat nach Antragstellung erfolgte die Einladung ins Arbeitsamt zur Berufsberatung.
Der Sachbearbeiter verkündete sofort, dass er den Antrag ablehnen werde.
Das ist nun 3 Monate her und ich habe noch immer keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Eine schriftlichen Nachfrage meinerseits erfolgte vor einem Monat.

Weis jemand, ob dies http://www.intakt.info/index.php?id=127
auch für Anträge bei der ARGE zutrifft?
Irene H. 27.02.2017, 10:52#2
Anke 27.02.2017, 21:38#3
Hallo Irene,

ich finde es einfach nur noch furchtbar. Da sitzt einer hinterm Schreibtisch, keine Ahnung von dem, was wir tagtäglich leisten. Und dem fällt nichts weiter ein, als Dir vor die Füße zu werfen, den Antrag abzulehnen! Mit welcher Begründung? Ich sags Dir - dafür wird in Zukunft immer weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden! Man wird immer weniger Geld für unsere Kinder ausgeben wollen! Ich weiß nicht, wohin das noch führen soll ... ich hab es manchmal so satt. Kämpfe und fordere am besten eine schriftliche Antwort ein! Und dann renne denen die Tür ein!

Ich wünsche Dir viel Glück!
Irene H. 01.03.2017, 16:08#4
Hallo Anke,

ja, sozial geht anders...
Die Begründung lautete zusammengefasst: Wer mit dem vorgesehenen Personalschlüssel nicht zurecht kommt,ist eben nicht werkstattfähig bzw kommt in den Förder-und Beschäftigungsbereich.
Wenn es im Förderbereich auch nicht funktioniert oder kein Platz frei ist - Pech gehabt.
Ich hoffe, es geht für Dorothea doch noch irgendwie gut aus.

VG von Irene
Inge 01.03.2017, 17:04#5
Hallo zusammen,
eines der Probleme wird in einem Urteil des LAG Düsseldorf vom 11. November 2013 (Az. 9 Sa 469/13) aufgezeigt. Dort wird deutlich, dass Menschen mit einem hohen Pflege- und Betreuungsbedarf wesentlich schneller aus einer WfbM als aus einer Tagesförderstätte ausgeschlossen werden können. Wie das Gericht im Urteil mehrmals betont, würde das Problem einer Kündigung nicht auftreten, wenn der Betroffene eben nicht in einer WfbM, sondern in einer Tagesförderstätte im Sinne des § 136 Abs. 3 SGB IX wäre. In der Tagesförderstätte müsste ggf. der Personalschlüssel dem Bedarf des Betroffenen angepasst werden. Das gilt aber nicht für die WfbM als Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben!
Irene H. 02.03.2017, 12:28#6
Hallo Inge,

vielen Dank für das verlinkte Gerichtsurteil.

Tagesförderstätten als solche gibt es in unserem Einzugsgebiet soviel ich weis nur eine.
Die WfbM´s haben einen Förder-und Beschäftigungsbereich, der quasi die Aufgaben einer Tagesförderstätte übernimmt.Persolnalschlüssel 1:3.

Hier wäre Dorothea zudem unterfordert, was sie erfahrungsgemäß unglücklich, laut und aggressiv werden lässt.
Das dürfte auch für die anderen Klienten sehr problematisch werden...

Ihre Arbeitsleistungen hingegen sind schon jetzt in den Praktika sehr vielversprechend.


VG von Irene
Inge 02.03.2017, 18:22#7
Hallo Irene,
Zitat von Irene H.
Die WfbM´s haben einen Förder-und Beschäftigungsbereich, der quasi die Aufgaben einer Tagesförderstätte übernimmt.Persolnalschlüssel 1:3.
kann Dorothea da zeitlich unbegrenzt bleiben oder muss sie irgendwann in den Werkstattbereich?
Hier wäre Dorothea zudem unterfordert, was sie erfahrungsgemäß unglücklich, laut und aggressiv werden lässt.
Das dürfte auch für die anderen Klienten sehr problematisch werden...
genau dieses Problem beschreibt das Urteil in Bezug auf Werkstätten. Es ist wirklich sehr schade, dass dort so strenge Vorgaben gibt und für Menschen mit höherem Betreuungsbedarf kein zusätzliches Personal eingestellt werden kann.
Ihre Arbeitsleistungen hingegen sind schon jetzt in den Praktika sehr vielversprechend.
dann drück ich Euch die Daumen, dass das alles problemlos klappt!
Irene H. 06.03.2017, 17:04#8
Danke Inge und Anke,

Glück werden wir brauchen.

VG von Irene