Hallo Leute,
ich bin neu hier als Vater einer 31jährigen Frau mit Williams Beuren Syndrom. Sie arbeitet in einer WfbM und wohnt bei uns im Haus in der Einliegerwohnung. Diese habe ich ihr im Einverständnis mit dem Gericht (Betreuung) verbilligt vermietet. Das für die Grundsicherung zuständige LRA (Sozialabteilung) hat diese Kosten übernommen und die Grundsicherung um die KdU-Kosten erhöht. Es hat aber auch noch so reagiert, dass es bei der Familienkasse Abzweigungsantrag für das bisher an mich ausgezahlte Kindergeld gestellt hat. Dies hat die Familienkasse zunächst abgelehnt mit dem Hinweis auf das letzte BFH Urteil - häusliche Gemeinschaft. Das LRA hat Einspruch erhoben. Ich selbst habe die Begründung nicht gesehen, entnehme aber aus den Rückschreiben der Landesfamilienkasse an mich, dass das LRA davon ausgeht, dass es keine häusliche Gemeinschaft mehr gibt. Rebecca würde deshalb auch den Regelbedarf für Alleinstehende bekommen und damit wäre alles abgegolten. Ich konnte aber bereits nachweisen, dass meine Unterhaltsleistungen viel höher sind als der Kindergeldbetrag, was von der Kasse verlangt worden war. Dies erkennt das LRA mit obiger Begründung (alles abgegolten) nicht an: "Nach Ansicht des LRA werden Ihre vorgebrachten Unterhaltsleistungen bereits durch die gewährte Grundsicherung gedeckt." Ich habe aber nachweislich durch die Behinderung Mehrausgaben der verschiedensten Art.
Beratungsbesuche bei einem Fachanwalt für Sozialrecht ergaben, dass ich mich wohl mit einer Abzweigung abzufinden hätte. Muss ich dies wirklich? Im Forum erhielt ich beim Lesen den Hinweis auf das BFH Urteil III R 38/07 vom 9.2.09, in dem die häusliche Gemeinschaft definiert wird. Ich konnte dieses Urteil nicht in der BFH Datenbank finden. Kann ich mit der häuslichen Gemeinschaft weiter argumentieren, oder müssen meine Mehrausgaben anerkannt werden?
Ehrlich gesagt, ich muss doch einer 31jährigen Frau auch eine Freiraum gewähren und man kann nicht nur aufeinander hocken und sich auf die Nerven gehen. Kann mir jemand weiterhelfen? Dafür schon jetzt herzlichst Danke.
ich bin neu hier als Vater einer 31jährigen Frau mit Williams Beuren Syndrom. Sie arbeitet in einer WfbM und wohnt bei uns im Haus in der Einliegerwohnung. Diese habe ich ihr im Einverständnis mit dem Gericht (Betreuung) verbilligt vermietet. Das für die Grundsicherung zuständige LRA (Sozialabteilung) hat diese Kosten übernommen und die Grundsicherung um die KdU-Kosten erhöht. Es hat aber auch noch so reagiert, dass es bei der Familienkasse Abzweigungsantrag für das bisher an mich ausgezahlte Kindergeld gestellt hat. Dies hat die Familienkasse zunächst abgelehnt mit dem Hinweis auf das letzte BFH Urteil - häusliche Gemeinschaft. Das LRA hat Einspruch erhoben. Ich selbst habe die Begründung nicht gesehen, entnehme aber aus den Rückschreiben der Landesfamilienkasse an mich, dass das LRA davon ausgeht, dass es keine häusliche Gemeinschaft mehr gibt. Rebecca würde deshalb auch den Regelbedarf für Alleinstehende bekommen und damit wäre alles abgegolten. Ich konnte aber bereits nachweisen, dass meine Unterhaltsleistungen viel höher sind als der Kindergeldbetrag, was von der Kasse verlangt worden war. Dies erkennt das LRA mit obiger Begründung (alles abgegolten) nicht an: "Nach Ansicht des LRA werden Ihre vorgebrachten Unterhaltsleistungen bereits durch die gewährte Grundsicherung gedeckt." Ich habe aber nachweislich durch die Behinderung Mehrausgaben der verschiedensten Art.
Beratungsbesuche bei einem Fachanwalt für Sozialrecht ergaben, dass ich mich wohl mit einer Abzweigung abzufinden hätte. Muss ich dies wirklich? Im Forum erhielt ich beim Lesen den Hinweis auf das BFH Urteil III R 38/07 vom 9.2.09, in dem die häusliche Gemeinschaft definiert wird. Ich konnte dieses Urteil nicht in der BFH Datenbank finden. Kann ich mit der häuslichen Gemeinschaft weiter argumentieren, oder müssen meine Mehrausgaben anerkannt werden?
Ehrlich gesagt, ich muss doch einer 31jährigen Frau auch eine Freiraum gewähren und man kann nicht nur aufeinander hocken und sich auf die Nerven gehen. Kann mir jemand weiterhelfen? Dafür schon jetzt herzlichst Danke.