AW: Diskussion zur Grundsicherung
Guten Morgen!
Wer das SG Aachen für seine Entscheidung kritisieren möchte, übersieht, dass die Rechtsauffassung des SG dem Gesetz wesentlich näher steht, als die des BSG. Natürlich liegt das BSG gesellschaftlich zeitgemäßer - aber darum sollte es bei juristischen Fragestellungen eigentlich nicht gehen.
Die von Frau Maubach zitierte Passage hinsichtlich der Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung ist aus dem Zusammenhang gerissen - aber natürlich auch etwas ungeschickt formuliert vom SG. Sie lässt sich dem Kern nach jedoch durchaus als rechtskonform darstellen.
Nicht die Justiz ist in der Verantwortung, geltendes Recht der gegenwärtigen Gesellschaftssituation anzupassen, sondern der Gesetzgeber.
Guten Morgen!
Wer das SG Aachen für seine Entscheidung kritisieren möchte, übersieht, dass die Rechtsauffassung des SG dem Gesetz wesentlich näher steht, als die des BSG. Natürlich liegt das BSG gesellschaftlich zeitgemäßer - aber darum sollte es bei juristischen Fragestellungen eigentlich nicht gehen.
Die von Frau Maubach zitierte Passage hinsichtlich der Fähigkeit zur Rechtswahrnehmung ist aus dem Zusammenhang gerissen - aber natürlich auch etwas ungeschickt formuliert vom SG. Sie lässt sich dem Kern nach jedoch durchaus als rechtskonform darstellen.
Nicht die Justiz ist in der Verantwortung, geltendes Recht der gegenwärtigen Gesellschaftssituation anzupassen, sondern der Gesetzgeber.