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Kindergeld und Pflegegeld

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    #26
    AW: Kindergeld und Pflegegeld

    Hallo zusammen,gestern habe ich ein Schreiben von Jessica`s Sachbearbeiter erhalten. Da geht es darum,daß sie das KG abzweigen dürfen,weil ich selber GS erhalte und hlifsbedürftig bin. Bisher zähle es als mein Einkommen,sie wollen es abzweigen und so mit zählt es als Jessica`Einkommen.....und wie gesagt ich solle doch der KK schreiben,daß ich einverstanden bin,mit der Abzweigung,damit es schneller über die Bühne geht...Ich war schon beim RA.

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      #27
      AW: Kindergeld und Pflegegeld

      Guten Morgen,

      Zitat von krebslein Beitrag anzeigen
      Ich war schon beim RA.
      Dann kann ja fast nichts mehr schief gehen. :)

      Gruß,

      Daniel

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        #28
        AW: Kindergeld und Pflegegeld

        Hallo Monika, und der Anwalt meint, dass dies so ok ist? Ich finde es nämlich nicht. Wenn Du Hartz IV erhälst, ist dies ja nicht auf Dauer so. Du bist ja erwerbsfähig und zu jeder Zeit in der Lage, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Dann nüsste alles wieder umgeschrieben werden. DU und nur Du bist die Kindergeldberechtigte. Ich finde, dass es nicht sein kann, dass sich jede Kommune sein eigenes Süppchen kocht.
        Du musst davon ausgehen, stimmst Du freiwillig dieser Abzweigung zu, fehlen Dir ggf.30€ im Monat. Ich bin nämlich gerade am zweifeln, ob Deiner Tochter dieser Freibetrag in der Grundsicherung auch zusteht, wie es im SGB II geregelt ist, von der Du im Moment profitierst.

        Ich würde dem nicht zustimmen. Und ich würde von Pontius bis Pilatus laufen und um mein Recht kämpfen!

        Wie entscheidest Du Dich denn? Was sagt der Anwalt?

        LG
        Anke

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          #29
          AW: Kindergeld und Pflegegeld

          Zitat von Anke Beitrag anzeigen

          Du musst davon ausgehen, stimmst Du freiwillig dieser Abzweigung zu, fehlen Dir ggf.30€ im Monat. Ich bin nämlich gerade am zweifeln, ob Deiner Tochter dieser Freibetrag in der Grundsicherung auch zusteht, wie es im SGB II geregelt ist, von der Du im Moment profitierst.

          Ich würde dem nicht zustimmen.
          LG
          Anke

          Hallo Anke,

          Du meinst sicher Krebslein...

          Du hast Recht bei der Grundsicherung SGB XII gibt es diesen Freibetrag von 30 Euro nicht.

          Also würde sich "Krebslein" schlechter stehen.

          Ausserdem würde ich zusehen das, daß Kindergeld nie Einkommen des behinderten Menschen wird.

          Falls Krebslein wieder arbeiten gehen würde ist das Kindergeld natürlich immer noch Einkommen ihrer Tochter und somit wird auch dann weiter abgezweigt oder sehe ich das falsch?

          Ich glaube nicht das ein Sozialamt in einem solchen Fall das Kindergeld plötzlich nicht mehr als Einkommen der Tochter ansehen würde.


          Liebe Grüße
          Monika

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            #30
            AW: Kindergeld und Pflegegeld

            Hallo,

            Der Weg zu einer solchen Abzweigung geht wohl über § 74 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. Satz 1 und 3 EStG, DA-FamEStG (konkret hier DA 74.1.2) und BFH, Urteil vom 17.12.2008, III R 6/07.
            Einem Kindergeldberechtigten im ALG II Bezug stünde dann natürlich eine Mehrleistung vom Jobcenter in Höhe des abgezweigten Kindergeldes zu.

            Bei den "30 €" handelt es sich nicht um einen "Freibetrag", sondern um die sog. "Versicherungspauschale" (§ 6 Abs. 1 ALG II-V). Die fällt i. d. R. tatsächlich bei erfolgter Abzweigung weg, sofern kein anderes Einkommen (neben ALG II und KiGe) reinkommt.

            Endet der ALG II Bezug, endet auch die Begründung für die Abzweigung - diese wäre dann von der Familienkassen einzustellen.
            Einkommen des Kindes wird Kindergeld in dieser Konstellation aber nie und auch sonst nur höchst selten und unter besonderen Umständen.

            Ob das alles in Krebsleins Situation auch so ist, vermag ihr Anwalt wohl am besten zu bemessen.


            Gruß,

            Daniel

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              #31
              AW: Kindergeld und Pflegegeld

              Hallo zusammen, ja das ist die Versicherungspauschale die wegfallen würde und wahrscheintlich noch viel meht.
              Beim RA war ich vielleicht nur 5 Minuten. eEr hat nur gesagt,das er eine einstweillige Verfügung sich holen könnte,
              damit das KG wieder gezahlt wird. Mt meinen Sachbearbeiter habe ich schon gesprochen, er meinte nur er bräuch die Konto-Auszüge,um zu schauen das ich kein KG erhalten habe, aber ich denke es wird weiter so verrechnet,weil ja kein Einstellungsbescheid vorliegt.
              Wie gesagt, von Jessica`s Sachbearbeiterin soll ich doch an die KG-Kasse schreiben,daß ich damit einverstanden bin. Was ich nicht machen werde,weil ich nicht einverstanden bin.Ich möchte auf die Anhörung warten,daß hat mir die KG-Kasse gesagt,die zahlen nicht einfach so,ohne weiteren Gründe.Die KG-Kasse hat mir nur gesagt,das Sozialamt,darf es machen,aber es kommt zur Anhörung.Verluste hätte ich schon,auch habe ich eine Altersvorsorge,ganz minimal,wo ich weil ich KG-erhalte Zuschläge bekomme.Das wäre auch weg.
              Das wäre es erst mal.Morgen muß ich erst mal.zum Gericht wegen einen Beratungsschein,damit ich mich vom RA richtig beraten lassen kann.

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                #32
                AW: Kindergeld und Pflegegeld

                der neuchste Stand ist so-ich habe ein Widerspruch bei meinem Sachbearbeiter eingereicht,da er ja bei mir schon das KG verrechnet hat. Am Montag kam ein Schreiben von seinem Vorgesetzten,daß die Fam-Kasse geschrieben hat,das die Abzweigung nun doch nicht geht.Wie auch immer,das hat sich irgendwie alles ueberschnitten. Widerspruch,Kindergeld erhalten und die Aussage angeblich von der Fam-Kasse geht nun doch nicht.....Ich werde das nun weiter beobachten..Ich war schon beim RA und wenn so etwas ist gehe ich noch mal. Der RA konnte mich nur mündlich beraten.Ich hatte keinen Beratungsschein gehabt und das Gericht( Beratungsstelle) ist erst wieder mitte Januar da. Falls nochmal ich gehe weiter. Danke nochmal für die AW.

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