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Kindergeld und Pflegegeld

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    Kindergeld und Pflegegeld

    Hallo zusammen,ich habe mal eine Frage kann daß Pflegegeld Stufe 2 am Kindergeld angerechnet werden?

    Viele Grüße Krebslein

    #2
    AW: Kindergeld und Pflegegeld

    Hallo Krebslein,

    schau mal hier-


    Wird das Pflegegeld auf andere Leistungen angerechnet?

    http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2848




    In welchem Zusammenhang kommst Du darauf das Pflegegeld angerechnet wird?


    Bei der Berechnung ob dem Kind noch Kindergeld zusteht spielt das Pflegegeld evtl. eine Rolle.

    Schau mal hier ab Seite 5-

    http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rec...Kindergeld.pdf



    und hier unter-

    Einkünfte und Bezüge

    Bezüge, d.h. alle steuerfreien Einnahmen, egal ob diese als Geld- oder als Sachbezüge (z.B. Verpflegung im Falle einer voll- oder teilstationären Unterbringung) bezogen wurden. Der Wert der Sachbezüge wird nach der Sachbezugsverordnung bestimmt. Bezüge sind z.B. Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Eingliederunshilfe, Hilfe zur Pflege, Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung (z.B. kostenloses Mittagessen in der WfbM), eine steuerfreie Unfallrente sowie tatsächlich erhaltenes Pflegegeld abzüglich der Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro http://www.intakt.info/informationen...ehrige-kinder/

    Liebe Grüße
    Monika
    Zuletzt geändert von werner62; 14.12.2014, 10:18.

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      #3
      AW: Kindergeld und Pflegegeld

      Hallo , ich habe bis jetzt noch kein KG für Jessica erhalten.Der Auszahlungstag war der 5. .
      Ich habe dann im Internet durchgestöbert und habe gelesen ,das man kein KG erhält,wenn der Freibetrag zu hoch ist und das ,das Pflegegeld.Stufe 2 mit angerechnet wird,mmh. Das KG wird ja mit der Grundsicherung verrechnet und wir bekommen GS.
      Ich weiß bald gar nichts mehr,bin total verzweifelt.
      V.G.

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        #4
        AW: Kindergeld und Pflegegeld

        was heißt tatsächlich erhaltendes Pflegegeld und Kostenpauschale in der Höhe von 180,- .

        V.G.

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          #5
          AW: Kindergeld und Pflegegeld

          Hallo Krebslein,

          schau mal hier ab Seite 16 gibt es-


          3.) Beispiele zur Feststellung
          des Kindergeldanspruchs


          http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rec...Kindergeld.pdf



          Und auch hier gibt es eine Beispielrechnung mit Abzug der Kostenpauschale von 180 Euro-

          Beispielrechnung
           Lebensbedarf:
           8.354 Euro Grundbedarf (Grundfreibetrag nach §32a EStG)
           1.060 Euro Pauschbetrag wegen Behinderung bei GdB 80
           1.500 Euro Fahrtbedarf (z.B. 5.000 km × 0,30 Euro)
           5.280 Euro Pflegegeld (z.B. Pflegestufe 2: 12 × 440 Euro)
           = 16.194 Euro gesamt

           Einkünfte und Bezüge:

           1.230 Euro Zinsen
           – 1000 Euro Werbungskostenpauschale
           3.756 Euro Grundsicherung (z.B. 12 × 313 Euro nach Regelbedarfsstufe 3)
           5.280 Euro erhaltenes Pflegegeld
           – 180 Euro Kostenpauschale
           = 9.086 Euro gesamt

          (Stand der Beispielberechnungen: August 2014)
          Im Beispiel sind die Einkünfte und Bezüge niedriger als der Lebensbedarf: In diesem Falle wäre Ihr Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten und Sie würden Kindergeld erhalten.
          http://www.intakt.info/informationen...ehrige-kinder/



          Was heißt das Kindergeld wird bei der Grundsicherung verrechnet?

          Wer bekommt Grundsicherung nur Deine Tochter oder auch Du als Mutter?

          Falls nur Deine Tochter Grundsicherung bekommt wäre die Anrechnung evtl. nicht rechtens.

          Liebe Grüße
          Monika

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            #6
            AW: Kindergeld und Pflegegeld

            Ich bekomme das Kindergeld und wird bei mir an der Grundsicherung/ Hartz4 angerechnet.
            Was ich nicht ganz verstehe ist; Pflegestufe 2 gibt es jetzt 525,- und nicht mehr 440,00 Euro
            und das andere was für 180,-Euro,Kostenpauschale?

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              #7
              AW: Kindergeld und Pflegegeld

              Hallo Krebslein,
              wenn ihr 525 Euro Pflegegeld bekommt, dann ist das so, weil ihr auch Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 B SGB XI habt.

              Kannst du bitte mal etwas über die genaueren Umstände schreiben? Also geht deine Tochter in eine Werkstatt, wenn ja was bekommt sie dort für einen Lohn? Das Kindergeld ging bisher auf dein Konto? Ist deine Tochter evtl. gerade erst volljährig geworden?Hattest du evtl. ein Anschreiben von der Kindergeldkasse bekommen ?

              Als mein Kind 18 wurde habe ich im Vorlauf so ein Schreiben bekommen, wo man mir mitteilte, dass das KG eingestellt würde, wenn nicht z.B. eine Ausbildung vorläge oder evtl Schulbesuch. Ich habe dann den Schwerbehindertenausweis hingeschickt und eine Schulbescheinigung, da es noch 2 jahre die Werkstufe der Schule besucht.

              Die Kostenpauschale von 180 Euro ist ein Pauschalbetrag der immer - unabhängig von anderen evtl. nachgewiesenen Werbungskosten- mindernd vom Einkommen bei der Berechnung abgezogen werden muss.

              LG, amai

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                #8
                AW: Kindergeld und Pflegegeld

                Jessica ist schon 29 Jahre.Sie hat die ganze Zeit Kindergeld erhalten.Sie ist in einer WfbM ,erhält ca 100 Euro und lebt bei mir. Ob wir KG erhalten,daß wird immer wieder durch die Kindergeldkasse überprüft,letzte mal 2011.Ich wurde da auch vorher angeschrieben.Seit Janur hat sie die Pflegestufe 2.

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                  #9
                  AW: Kindergeld und Pflegegeld

                  und wie gesagt habe ich kein Kindergeld für Dezember erhalten.

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                    #10
                    AW: Kindergeld und Pflegegeld

                    Hallo Krebslein,
                    dann bleibt wohl nur mal mit der Kindergeldkasse Kontakt aufzunehmen und zu fragen weshalb nicht überwiesen wurde. Ohne einen Bescheid dürfen die nicht einfach so einstellen. Und für einen neuen Bescheid hätten sie ja erst einmal überprüfen müssen.

                    Einzige Möglichkeit die mir sonst noch einfällt:die Auszahlung des Kindergeldes ist nicht jeden Monat am gleichen Tag. An welchem Tag ausgezahlt wird , richtet sich nach der Kindergeldnummer. Welcher Tag im Dezember euer Auszahltag wäre kannst du hier selber nachschauen:
                    http://www.kindergeld.org/kindergeldauszahlung.html

                    LG, amai

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                      #11
                      AW: Kindergeld und Pflegegeld

                      Am 5.12. war Auszahlungstag....ich habe angerufen und die Ansage abgehört.
                      Ich nehme morgen Kontakt auf mit der Kindergeldkasse.:(

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                        #12
                        AW: Kindergeld und Pflegegeld

                        Hallo Krebslein, alsoDu müsstest weiterhin Kindergeld erhalten. Ich bin ja in einer ähnlichen Situation, bekomme ebenfalls H4 und das Kindergeld, welches ich als Kindergeldberechtigte erhalte, wird mir von meiner zustehenden Leistung bis auf einen Freibetrag von 30€ abgezogen. Ich bestreite also einen Teil meines Lebensunterhaltes mit dem KINDERGELD, meiner Tochter.

                        Das Pflegegeld wird nirgendwo angerechnet, darf es auch nicht.

                        Solltest Du mündlich keine verständliche Antwort erhalten, warum es zu keiner Auszahlung kam, dann stelle bitte schriftlich eine Anfrage. Ich kommuniziere prinzipiell nur schriftlich, so habe ich etwas "In der Hand".

                        Gutes Gelingen Dir!

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                          #13
                          AW: Kindergeld und Pflegegeld

                          Ich habe schon eine Mail gesendet,aber er sie diese Mail beantworten,ist schon Januar.Die Mühlen malen langsam.
                          Warum auch immer sie nicht gezahlt haben,mir geht nacher noch der Monat verloren.
                          Ich gehe morgen dort vorbei.Ich habe gehört,das sie auch Sprechstunden hier bei uns haben....
                          Danke erst mal,für die Antworten.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kindergeld und Pflegegeld

                            Zitat von krebslein Beitrag anzeigen
                            Warum auch immer sie nicht gezahlt haben,mir geht nacher noch der Monat verloren.
                            Ich gehe morgen dort vorbei.
                            Wenn Du da Sorge hast, melde das Ausbleiben des Kindergeldes sicherheitshalber beim Jobcenter - dann sollte eigentlich nichts mehr schief gehen können.

                            Gruß,

                            Daniel

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                              #15
                              AW: Kindergeld und Pflegegeld

                              Ich gehe morgen früh zum Jobcenter. Danke nochmals

                              Kommentar


                                #16
                                AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                Hallo zusammen, ist schon erledigt.Mein Sachbearbeiter, (Hartz4) hat still und heimlich eine Abzweigung,ab sofort
                                beantragt.Der Witz ist ja für Dezember wurde es schon verrechnet,daß heißt ich habe weniger Hartz4 erhalten,
                                zu wenig erhalten.
                                Kann ich mir das holen,vom Amt.
                                Denn das KG,wurde erst mal eingefroren :( .
                                Es kommt aber noch zu einer Anhörung und wenn sie durchkommen,habe ich nicht mal einen Familien-Pass.
                                Ich habe mich so gefreut,daß Jessica zur Musikschule darf,Kyboardt spielen und wenn es nur eine viertel Stunde war und
                                malen tut sieauch gern,in der Jugendkunstschule. Das geht denn alles nicht mehr. : ( ((. Die Verantwortung für das Kindergeld wollen sie mir ja auch abnehmen.So das wäre es.

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                                  #17
                                  AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                  Kam gerade ein Anruf,von meinem Sachbearbeiter,also er war es nicht.
                                  Von Jessica der Sachbearbeiter. Es soll bei ihr angerechnet werden ohne irgend welche Abzüge.
                                  Wem gehört nun eigentlich das Kindergeld,mir oder Jessica.Eigentlich bekomme ich doch das,für Jessica.

                                  Man hat mir mal das so erklärt, wenn Jessica ein eigens Konto hat,also auf ihren Konto abgezweigt wird,verrechnet
                                  wird.Jessica hat ja nicht mal eine eigenes Giro-Konto, nur ein Sparbuch,wo ich immer wieder Taschengeld für Ausflüge
                                  überweise.

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                                    #18
                                    AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                    Wo steht geschrieben,das es bei ihr abgerechnet werden muß?
                                    So verrechnet,daß gleich die 180,00 Euro verrechnet werden.

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                                      #19
                                      AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                      Krebslein, wer erhält denn das Kindergeld, Du oder hast Du es irgendwann mal auf Deine Tochter umschreiben lassen? Wenn es umgeschrieben wurde, dann ist es tatsächlich Einkommen Deiner Tochter und wird vom Grundsicherungs-Bedarf in Abzug gebracht.

                                      Wenn Du nie etwas an der Auszahlung hast ändern lassen, dann bist Du die Kindergeldberechtigte und dann kann man es aber Dir bei H4 in Abzug bringen. Im SGB II erhältst Du davon aber eine Freibetragspauschale in Höhe von 30€. Man darf also nur 154€ statt 184€ als Einkommen anrechnen.- sofern Du kein anderes Einkommen hast. Die Freibetragspauschale wird nur einmal gewährt. Wenn Du also noch einen Job hast, dann erhältst Du darüber schon einen Freibetrag.

                                      Bei Grusi gibt es glaube diesen Freibetrag nicht. Hier im Forum gibt es ja seit langen ein Thread wo es um die Kindergeldabzweigung durch die Sozialämter geht. Lies Dich da mal durch. Unbedingt beim Sozialamt Widerspruch einlegen! Was mich wundert ...das Amt kann das Kindergeld nicht einfach in Abzug bringen, Du müsstest doch erst einen Bescheid darüber erhalten?! Hast Du evtl. bei einem Weiterbewilligungsantrag das Kindergeld bei Ihr versehentlich als Einkommen eingetragen?

                                      Anke

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                                        #20
                                        AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                        Hallo!

                                        Perfekte Antwort, Anke. :)

                                        Zitat von Anke Beitrag anzeigen
                                        Hast Du evtl. bei einem Weiterbewilligungsantrag das Kindergeld bei Ihr versehentlich als Einkommen eingetragen?
                                        Ich weiß, dass manche Sozialämter / Jobcenter das zum Anlass nehmen, eine entsprechende Verrechnung vorzunehmen. Tatsächlich darf man sich aber durchaus beim ausfüllen eines Antrags mal irren, ohne dass es gleich Konsequenzen hat. Die Sozialleistungsträger sind eigentlich verpflichtet, Anträge wohlwollend für den Antragsteller auszuwerten und im Zweifelsfall Angaben zu überprüfen.

                                        Gruß,

                                        Daniel

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                                          #21
                                          AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                          Ich habe das KIndergeld immer schon auf mich laufen,auch verrechnet das Jobcenter das KG bei mir.

                                          Jessica hat nur Einkommen von der Werstatt und nicht mal ein extra Konto. Ich würde es auch nie ändern,Jessica ist nicht selbständig um das Geld alleine zu verfügen.

                                          So wie mir mein Sachbearbeiter gesagt hat,hat er sich mit Jessica`s Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt , mein Geld wird ja mit ihren verrechnet (Miete,NK.usw).
                                          (Obwohl die NK nicht zu gleichen Anteilen gerechnet wurden,ich widerspreche dieses Schreiben auch,daß ist eine andere Sache.)

                                          Von Jessica die Sachbearbeiterin sagte wohl noch,das ist Einkommen von Jessica und sie beantragt eine Abzweigung.

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                                            #22
                                            AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                            Gehört das Kindergeld nicht den Eltern?

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                                              #23
                                              AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                              Gibt es keinen Paragraphen dazu,das ich das KG behalten darf? Welcher Paragraph? Was ist ein Urteil vom Bundessozialgericht...?
                                              Wie soll ich das verstehen?

                                              V.G. Birgit Groschke

                                              Kommentar


                                                #24
                                                AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                                Hallo Birgit,

                                                Einen einzelnen § dazu gibt es leider nicht - es ist deutlich komplizierter. Die rechtlichen Regelungen finden sich im Einkommenssteuergesetz (EStG) und in der dazugehörenden Dienstanweisung (DA-FamEStG). Damit kann ein Nicht-Jurist aber zumeist nicht viel anfangen.

                                                Generell gilt:
                                                Kindergeld ist Einkommen des Kindergeldberechtigten und nicht des Kindes.

                                                Ausnahme:
                                                Das Kind ist selbst ausnahmsweise Kindergeldberechtigter - dazu gibt es ganz bestimmte Umstände und Möglichkeiten.

                                                Ausnahme 2:
                                                Der Kindergeldberechtigte zahlt den Betrag an das Kind aus. Damit wäre es Einkommen des Kindes, aber eben nicht mehr Kindergeld genau genommen, sondern eine Art Schenkung oder Unterhaltsleistung.

                                                Deiner Schilderung nach bist Du Kindergeldberechtigte - damit ist das Kindergeld als Dein Einkommen zu werten und wird Deiner Schilderung nach auch völlig korrekt auf Dein ALG II angerechnet.

                                                Wenn Deine Tochter Grundsicherung vom Sozialamt bekommt und nicht Sozialgeld vom Jobcenter (zusammen mit dem ALG II für Dich), dann könnte das Sozialamt versuchen, das Kindergeld an sich abzuzweigen. Und das könnte in Deiner Situation sogar berechtigt sein, da Du ja selber Grundsicherung in Form von ALG II beziehst. Das Urteil des Bundessozialgerichtes, von dem viele hier im Forum schreiben, ist für Dich also vermutlich uninteressant, weil es eher nicht auf Deine Situation anwendbar ist.

                                                Dieses Urteil wird z. B. beim BVKM gut beschrieben:
                                                http://www.bvkm.de/recht-und-politik...ern-leben.html

                                                Wird das ganze oder teilweise Kindergeld an das Sozialamt abgezweigt, darf der abgezweigte Betrag natürlich nicht mehr vom ALG II des Kindergeldberechtigten abgezogen werden.
                                                Wird das Kindergeld "eingefroren", steht dem Kindergeldberechtigten normalerweise ebenfalls sofort mehr ALG II zu - weil Dir die Einnahme ja faktisch fehlt.

                                                Siehe hierzu: http://www.bvkm.de/recht-und-politik...von_Kindergeld - Seite 2 vor allem.

                                                Du kannst, wenn Du überfordert fühlst und den Eindruck hast, dass da was schief läuft, beim Amtsgericht einen "Beratungshilfeschein" beantragen und damit zu einem Rechtsanwalt gehen. Der guckt sich die Sache dann mal an und hilft Dir dabei, das alles sortiert zu bekommen und Deine Ansprüche durchzusetzen.
                                                Anspruch auf Beratungshilfe hat normalerweise jeder, der ALG II bezieht, wenn die zuständige Stelle bei Gericht anerkennt, dass da Beratungsbedarf besteht. Und wenn es um so etwas geht, wie bei Dir, ist das voraussichtlich kein Problem.

                                                Du solltest Dich auf jeden Fall fachkundig beraten lassen - entweder eben von einem Anwalt oder von einer Beratungsstelle.
                                                Hier im Forum kann man ja nur grundsätzliche Infos geben und nicht konkret Deine Situation beurteilen.


                                                Gruß,

                                                Daniel

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                                                  #25
                                                  AW: Kindergeld und Pflegegeld

                                                  Hallo,erst mal danke für die Antwort.So wie die KG-Kasse mir das gesagt hat,kommt es zu einer Anhörung,von beiden Seiten.Die KG-Kasse entscheidet dann ,wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt.

                                                  Von Jessica die Sachbearbeiterin,hat mich gestern angerufen und gefragt,ob ich nicht der KG-Kasse schreiben könnte,das ich damit einverstanden bin,mit der Abzweigung..Was nun?

                                                  Meinen Sachbearbeiter habe ich schon angeschrieben,zwecks Nachzahlung.Wird aber nicht viel nutzen,weil noch keine Einstellungsbescheide vorliegen und überhaupt einen Brief.

                                                  Ich erhalte schon seit 2005 das KG,solange geht Jessica schon in der Lebenshilfe.Hat das nicht mit einer Besitzstandschaft zu tun.Ich habe es besessen,schon 10 Jahre.
                                                  V.G.

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