Hallo zusammen,
in unserer Familie leben seit einigen Jahren zwei Kinder in Dauerpflege. Beide sind schwer traumarisiert. Sie sind 10 und 12 Jahre jung. Es wurde neulich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, da bei dem älteren Kind eine geistige Behinderung diagnostiziert wurde, allerdings mit grenzwertigem Ergebnis. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht alles die Folgen der frühkindlichen Traumas sind. Beim jüngeren Kind liegt ein diagnostiziertes ADHS vor, das Kind muss Medikamente nehmen, da sonst die Schule verweigert aufgrund der komplexen Verhaltensauffälligkeiten. Beide Kinder sind in regelmäßiger Therapie. Das Sorgerecht, bis auf die Aufenthaltsbestimmung liegt noch immer bei den leiblichen Eltern. Im Schwerbehindertenausweis findet sich kein Merkzeichen, dafür sollen gesonderte Regelungen bei Kindern gelten, allerdings gäbe es keine Regeln, das würde individuell entschieden. Die Kinder sind in vielen Situationen hilflos und benötigen Begleitung in vielen Bereichen, allerdings nicht in körperlicher Hinsicht, sondern rein psychisch gesehen, aber das scheint keine Bedeutung zu haben. Ein Kind würde sich jedem "hingeben" in vieler Hinsicht (Missbrauchserfahrungen) das andere Kind wirkt trotz durchschnittlicher kognitiven Intelligenz wie aus einer anderen Welt. Mit gleichaltrigen Kindern ist absolut kein Vergleich möglich.
Der Grad der Behinderung beträgt nun 50 %.
Wer kennt sich aus und kann mir etwas dazu schreiben? Vielen Dank!
Maria Magdalena
in unserer Familie leben seit einigen Jahren zwei Kinder in Dauerpflege. Beide sind schwer traumarisiert. Sie sind 10 und 12 Jahre jung. Es wurde neulich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, da bei dem älteren Kind eine geistige Behinderung diagnostiziert wurde, allerdings mit grenzwertigem Ergebnis. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht alles die Folgen der frühkindlichen Traumas sind. Beim jüngeren Kind liegt ein diagnostiziertes ADHS vor, das Kind muss Medikamente nehmen, da sonst die Schule verweigert aufgrund der komplexen Verhaltensauffälligkeiten. Beide Kinder sind in regelmäßiger Therapie. Das Sorgerecht, bis auf die Aufenthaltsbestimmung liegt noch immer bei den leiblichen Eltern. Im Schwerbehindertenausweis findet sich kein Merkzeichen, dafür sollen gesonderte Regelungen bei Kindern gelten, allerdings gäbe es keine Regeln, das würde individuell entschieden. Die Kinder sind in vielen Situationen hilflos und benötigen Begleitung in vielen Bereichen, allerdings nicht in körperlicher Hinsicht, sondern rein psychisch gesehen, aber das scheint keine Bedeutung zu haben. Ein Kind würde sich jedem "hingeben" in vieler Hinsicht (Missbrauchserfahrungen) das andere Kind wirkt trotz durchschnittlicher kognitiven Intelligenz wie aus einer anderen Welt. Mit gleichaltrigen Kindern ist absolut kein Vergleich möglich.
Der Grad der Behinderung beträgt nun 50 %.
Wer kennt sich aus und kann mir etwas dazu schreiben? Vielen Dank!
Maria Magdalena