Hallo alle Zusammen,
eigentlich ist die Überschriftenseite etwas zur kurz. Mein Sohn Ben war in einem sogenannten Kurzzeitwohnen im
Neuen Kupferhof in Hamburg. Abgerechnet wird über Kurzzeitpflege und über Eingliederungshilfe (SGB XII §§53,54).
Nun meine Frage: Können auch andere Kurzzeitpflegeeinrichtungen für behinderte Kinder so abgerechnet werden?
Die Verhinderungspflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen verbrauche ich schon für die Betreuung in den
Ferien, Samstagsbetreuung und durch eine Privatperson zu Hause.
Kann mir das jemand sagen?
LG Andrea
eigentlich ist die Überschriftenseite etwas zur kurz. Mein Sohn Ben war in einem sogenannten Kurzzeitwohnen im
Neuen Kupferhof in Hamburg. Abgerechnet wird über Kurzzeitpflege und über Eingliederungshilfe (SGB XII §§53,54).
Nun meine Frage: Können auch andere Kurzzeitpflegeeinrichtungen für behinderte Kinder so abgerechnet werden?
Die Verhinderungspflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen verbrauche ich schon für die Betreuung in den
Ferien, Samstagsbetreuung und durch eine Privatperson zu Hause.
Kann mir das jemand sagen?
LG Andrea