Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Junior wird 18, Fragen zur Grundsicherung etc.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Junior wird 18, Fragen zur Grundsicherung etc.

    Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder einige Fragen.
    Mein Sohn wird demnächst 18. ein Antrag auf gesetzliche Betreuung läuft und ich habe schon gesagt, das ich diese übernehmen möchte. Später wird es dann seine Schwester übernehmen.
    jetzt ist es so, das ich ALG II erhalte, ein EM-Rentenantrag läuft (der 2.) da beim ersten Verfahren der VDK zuviel Bockmist machte.
    das JC hat meinen Sohn nun schon vorsorglich ausgeschlossen, da er durch seine Behinderung ab dem 18. Lebensjahr keinen Anspruch mehr auf ALG II hat und er dann Anspruch auf Grundsicherung hat.
    der Antrag auf Grundsicherung ist gestellt, nun wollen die so einiges wissen.
    bspw: über die Angaben des unterhaltspflichtigen Vater. neben der Frage, ob er Einkommen über 100 000 Euro hat, auch die Frage, ob jemals Vermögen auf andere übertragen wurde. ich dachte, das gelte nur für die letzten 10 Jahre und nicht für "jemals" das würde ja bedeuten, das es nicht auf die letzten 10 Jahre beschränkt wäre und ist das denn so zulässig mit der Frage?
    Der Kindsvater lebt übrigens aufgrund eigener Krankheit als Schwerstpflegefall im Pflegeheim.
    Dann hat das Amt für Grundsicherung angefordert, das ich für meinen Sohn ein Girokonto einrichte, das habe ich aber erstmal verneint, da er erstens garnicht mit einem Konto umgehen kann, er von der Grundsicherung allenfalls einen Zuschuss zu der Kdu (Kosten der Unterkunft) bekommt und das also ein völlig unnötiger bürokratischer Aufwand wäre. die andere SB sagte auch, ein eigenes Konto wäre nicht nötig. auch gibt es, so wie ich es verstanden habe, gar keine Kontopflicht. und es ist ja bereits eins vorhanden.
    Mein Sohn, sowie seine studierenden Geschwister bekommen noch Kindergeld sowie Kinderzuschlag (Kindsvater war Beamter), die studierenden Geschwister noch Wohngeld und Bafög. Junior, um den es hier geht, sowie ich sind vom Wohngeld bisher ausgeschlossen.
    Wenn er mal in einigen Jahren in einer Einrichtung leben wird, werde ich ihm natürlich ein Girokonto einrichten.
    Dann kommt hinzu, mein EM-Rentenantrag. wenn der durchgeht, bin ich nicht mehr auf ALG II angewiesen, da die Rente über dem HartzIV-Satz liegen dürfte. ich würde denn Anspruch auf Wohngeld haben. meine Frage wäre nun, ob ich dann meinen Sohn auch aus der Grundsicherung nehmen kann und für ihm auch Wohngeld beantragen könnte. durch seine Pflegestufe, seinen GdB und seine Merkzeichen hat er im Wohngeld einen hohen Freibetrag. dann hätten wir das ganze HartzIV-Gedöns los.

    #2
    AW: Junior wird 18, Fragen zur Grundsicherung etc.

    Hallo Marion,

    einen Antrag auf Grundsicherung kannst Du doch jederzeit zurücknehmen, wenn sich die Verhältnisse ändern, sodass Du dann einen Antrag auf Wohngeld stellen kannst.
    Ein eigenes Konto musst Du für Deinen Sohn aufgrund Grundsicherungsbezug nicht einrichten, allerdings weiß ich nicht, ob dies einer Betreuung, die Du ja für Deinen Sohn beantragt hast, widerspricht. Vielleicht müssen dafür die Verhältnisse "aufgedröselt" werden- würde ich beim Betreuungsgericht erfragen.
    Die Vermögensübertragungen sind nur in den 10 Jahren vor Antragstellung auf Grundsicherung nach SGB Xll interessant, geht es darüber hinaus ("jemals") würde ich nach der Rechtsgrundlage fragen......ich kenne sie nicht. Außerdem ist eine Vermögensübertragung nur auf Deinen Sohn zu erfragen, Übertragungen "auf andere" sind für die Beantragung auf Grundsicherung nach SGB Xll für Deinen Sohn nicht von Belang. Dies dürfte das Sozialamt nur im Zusammenhang mit den Kosten der Schwerstpflege des Kindsvaters interessieren, aber um die geht es hier ja nicht und das dürfte wohl auch schon diesbzgl. geklärt sein.

    LG
    susemichel

    Kommentar


      #3
      AW: Junior wird 18, Fragen zur Grundsicherung etc.

      Hallo Marion,

      hier vielleicht noch ein paar Antworten, aber eine klare Richtung gibt es bei Ihnen fürchte ich aktuell nicht weil einiges denke ich noch ungeklärt ist.
      Grundsätzlich darf es bei der Betreuung keine Vermischung von Geld des Betreuten mit dem der Betreuerin geben! Eine Vermischung wäre vorhanden, wenn sein Geld auf Ihr Konto geht.

      Grundsätzlich würde ich immer so vorgehen wie die aktuelle situation ist. Also nicht eine EM Rente ihrerseits einplanen, wobei dies auch mit einem eventl. GRUSI Anspruch Ihres Sohnes nix zu tun hat. Wenn Sie EM Rente kriegen hat Ihr Sohn weiter anspruch auf GRUSI!
      Wobei natürlich erstmal geklärte sein muss ob Ihr Sohn überhaupt GRUSI kriegt! Diese Feststellung kann nur der Rentenversicherungsträger verbindlich treffen. Dies in der Regel nur auf Antrag vom Grundsicherungsamt oder dem Jobcenter.
      Es wäre also sinnvoll eine GRUSI oder ALG II Antrag zu stellen damit die EM mal festgestellt wird, ich sehe gerade dass haben Sie ja schon gemacht. Wenn die GRUSI sich für zuständig hält muss Sie das Gutachten in Auftrag geben und eventl. auch auf Ihre Intervention bis dahin HLU /Hilfe zum LEbensunterhalt zahlen. Hier ist dass Problem dass andere Unterhaltsplichten im gem. Haushalt bestehen, dürfte aber auch nicht das Problem sein, da Sie ja ALG II bekommen.
      Sollte dass Sozial/GRUSIamt errechnen, dass Ihr Sohn mit Wohngeld keine GRUSI/HLU anspruch hat müssten die Sie zur Wohngeldantragstellung auffordern.
      Soweit, Gruß Bernd

      Kommentar

      Online-Benutzer

      Einklappen

      9 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 9.

      Lädt...
      X