Hallo zusammen,
ich habe mal wieder einige Fragen.
Mein Sohn wird demnächst 18. ein Antrag auf gesetzliche Betreuung läuft und ich habe schon gesagt, das ich diese übernehmen möchte. Später wird es dann seine Schwester übernehmen.
jetzt ist es so, das ich ALG II erhalte, ein EM-Rentenantrag läuft (der 2.) da beim ersten Verfahren der VDK zuviel Bockmist machte.
das JC hat meinen Sohn nun schon vorsorglich ausgeschlossen, da er durch seine Behinderung ab dem 18. Lebensjahr keinen Anspruch mehr auf ALG II hat und er dann Anspruch auf Grundsicherung hat.
der Antrag auf Grundsicherung ist gestellt, nun wollen die so einiges wissen.
bspw: über die Angaben des unterhaltspflichtigen Vater. neben der Frage, ob er Einkommen über 100 000 Euro hat, auch die Frage, ob jemals Vermögen auf andere übertragen wurde. ich dachte, das gelte nur für die letzten 10 Jahre und nicht für "jemals" das würde ja bedeuten, das es nicht auf die letzten 10 Jahre beschränkt wäre und ist das denn so zulässig mit der Frage?
Der Kindsvater lebt übrigens aufgrund eigener Krankheit als Schwerstpflegefall im Pflegeheim.
Dann hat das Amt für Grundsicherung angefordert, das ich für meinen Sohn ein Girokonto einrichte, das habe ich aber erstmal verneint, da er erstens garnicht mit einem Konto umgehen kann, er von der Grundsicherung allenfalls einen Zuschuss zu der Kdu (Kosten der Unterkunft) bekommt und das also ein völlig unnötiger bürokratischer Aufwand wäre. die andere SB sagte auch, ein eigenes Konto wäre nicht nötig. auch gibt es, so wie ich es verstanden habe, gar keine Kontopflicht. und es ist ja bereits eins vorhanden.
Mein Sohn, sowie seine studierenden Geschwister bekommen noch Kindergeld sowie Kinderzuschlag (Kindsvater war Beamter), die studierenden Geschwister noch Wohngeld und Bafög. Junior, um den es hier geht, sowie ich sind vom Wohngeld bisher ausgeschlossen.
Wenn er mal in einigen Jahren in einer Einrichtung leben wird, werde ich ihm natürlich ein Girokonto einrichten.
Dann kommt hinzu, mein EM-Rentenantrag. wenn der durchgeht, bin ich nicht mehr auf ALG II angewiesen, da die Rente über dem HartzIV-Satz liegen dürfte. ich würde denn Anspruch auf Wohngeld haben. meine Frage wäre nun, ob ich dann meinen Sohn auch aus der Grundsicherung nehmen kann und für ihm auch Wohngeld beantragen könnte. durch seine Pflegestufe, seinen GdB und seine Merkzeichen hat er im Wohngeld einen hohen Freibetrag. dann hätten wir das ganze HartzIV-Gedöns los.
ich habe mal wieder einige Fragen.
Mein Sohn wird demnächst 18. ein Antrag auf gesetzliche Betreuung läuft und ich habe schon gesagt, das ich diese übernehmen möchte. Später wird es dann seine Schwester übernehmen.
jetzt ist es so, das ich ALG II erhalte, ein EM-Rentenantrag läuft (der 2.) da beim ersten Verfahren der VDK zuviel Bockmist machte.
das JC hat meinen Sohn nun schon vorsorglich ausgeschlossen, da er durch seine Behinderung ab dem 18. Lebensjahr keinen Anspruch mehr auf ALG II hat und er dann Anspruch auf Grundsicherung hat.
der Antrag auf Grundsicherung ist gestellt, nun wollen die so einiges wissen.
bspw: über die Angaben des unterhaltspflichtigen Vater. neben der Frage, ob er Einkommen über 100 000 Euro hat, auch die Frage, ob jemals Vermögen auf andere übertragen wurde. ich dachte, das gelte nur für die letzten 10 Jahre und nicht für "jemals" das würde ja bedeuten, das es nicht auf die letzten 10 Jahre beschränkt wäre und ist das denn so zulässig mit der Frage?
Der Kindsvater lebt übrigens aufgrund eigener Krankheit als Schwerstpflegefall im Pflegeheim.
Dann hat das Amt für Grundsicherung angefordert, das ich für meinen Sohn ein Girokonto einrichte, das habe ich aber erstmal verneint, da er erstens garnicht mit einem Konto umgehen kann, er von der Grundsicherung allenfalls einen Zuschuss zu der Kdu (Kosten der Unterkunft) bekommt und das also ein völlig unnötiger bürokratischer Aufwand wäre. die andere SB sagte auch, ein eigenes Konto wäre nicht nötig. auch gibt es, so wie ich es verstanden habe, gar keine Kontopflicht. und es ist ja bereits eins vorhanden.
Mein Sohn, sowie seine studierenden Geschwister bekommen noch Kindergeld sowie Kinderzuschlag (Kindsvater war Beamter), die studierenden Geschwister noch Wohngeld und Bafög. Junior, um den es hier geht, sowie ich sind vom Wohngeld bisher ausgeschlossen.
Wenn er mal in einigen Jahren in einer Einrichtung leben wird, werde ich ihm natürlich ein Girokonto einrichten.
Dann kommt hinzu, mein EM-Rentenantrag. wenn der durchgeht, bin ich nicht mehr auf ALG II angewiesen, da die Rente über dem HartzIV-Satz liegen dürfte. ich würde denn Anspruch auf Wohngeld haben. meine Frage wäre nun, ob ich dann meinen Sohn auch aus der Grundsicherung nehmen kann und für ihm auch Wohngeld beantragen könnte. durch seine Pflegestufe, seinen GdB und seine Merkzeichen hat er im Wohngeld einen hohen Freibetrag. dann hätten wir das ganze HartzIV-Gedöns los.