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Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

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    #26
    AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

    Hallo Annalisa,

    was könnte oder würde eigentlich passieren, wenn du beim Amt ganz ausdrücklich einen Antrag auf Einzelfallhilfe für Freizeitunternehmungen am Wochenende stellst? Also für die Zeit, in der dein Sohn nun mal die freie Zeit hat, die sinnvoll ausgefüllt werden muss.
    Mit welcher Begründung könnte das überhaupt abgelehnt werden bzw. könnte das überhaupt abgelehnt werden?

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      #27
      AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

      Zitat von Annalisa Beitrag anzeigen
      Ein Einzelfallhelfer fördert z.B. die Selbständigkeit und begleitet die Klienten im Alltag bzw. in der Freizeit. Meinem Sohn stehen 3 Stunden und 40 Minuten in der Woche zur Verfügung, die man auch ansparen kann.
      Hmmmm...
      Langsam hab ich den Verdacht, dass es sich eben nicht um eine Begleitung im Sinne einer Persönlichen Assistenz handelt, sondern um eine (eben mutmaßlich pädagogische) Fachleistung.
      Deine Ausführungen waren da allerdings nicht wirklich erhellend, so dass es unverändert spekulativ bleibt. ;)

      Wenn es sich um eine (pädagogische) Fachleistung handelt, kann es sein, dass der ausführende Mitarbeiter schlichtweg zu regulären Arbeitszeiten (tagsüber von Mo - Fr) angestellt ist. Dann muss er tatsächlich nicht am Wochenende arbeiten - ist dann aber auch gar nicht nötig für seinen Job.
      Eine ganztägige Freizeitbegleitung wäre demnach tatsächlich ebenfalls nur schwer mit seinem Auftrag zu verbinden (wenngleich auch nicht unmöglich).

      Ich arbeite selbst (neben der beratenden Tätigkeit) als päd. Fachkraft im Außeneinsatz für unser Haus.
      Das bedeutet, dass ich (abhängig vom individuell festgelegten Bedarf) ein- bis dreimal wöchentlich für 2 - 3 Stunden bei meinen Kunden zu Besuch komme, um Ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse (oder einfach nur Sicherheit) zu vermitteln zu den Tätigkeiten, die sie zum Erhalt eines eigenen Haushalts benötigen.
      Dazu gehören auch Fragestellungen zu einer individuell erfüllenden Freizeitgestaltung - aber nicht in dem Sinne, dass ich dort Assistenz- oder gar Pflegeleistungen erbringe. Vielmehr geht es dann darum, Ideen zu vermitteln und Ängste abzubauen, etc.
      Ich bin in Vollzeit angestellt mit einer regulären Arbeitszeit von Montag bis Freitag - das bedeutet, dass ich auch keine regulären Termine am Wochenende anbiete(n muss).
      In besonderen Situationen fahre ich schon mal an Wochenenden oder Feiertagen raus - das ist aber ein "Service", den ich ganz persönlich in z. B. Krisensituationen manchmal anbieten kann, weil ich eben keine Familie hab oder sowas und daher flexibler bin, als andere KollegInnen. Erwarten können solche Einsätze aber weder mein Arbeitgeber, noch meine Kunden von mir. Das ist aber in der Regel auch gar nicht notwendig, denn mein Job ist eben nicht die Alltagsbegleitung und nicht der Notfalleinsatz - dazu gibt es andere Dienste, die auch am Wochenende und selbst Weihnachten zur Verfügung stehen.

      Wenn der "Einzelfallhelfer" bei Euch auf ähnlicher Basis und vielleicht mit ähnlichem Auftrag arbeitet, wäre es plausibel, dass weder eine lange Freizeitbegleitung, noch Wochenenddienst auf dem Programm stehen.

      Anders sieht es bei unserem Assistenzdienst aus - da sind Termine an 365 Tagen im Jahr und (wiederum bedarfsabhängig) auch rund um die Uhr möglich. Weil: Ganz anderer Auftrag und die MitarbeiterInnen sind dort zu anderen vertraglichen Konditionen angestellt.

      Dann ist es bei Euch vielleicht gar nicht der falsche Anbieter - sondern die "falsche" (bzw. unvollständige) Hilfeform.
      Das sollte der Leistungsanbieter dann aber auch erkennen und mitteilen - die von Dir geschilderte Argumentation bleibt trotzdem sonderbar.

      Um das genau zu ermitteln, müsste man aber eben den Bescheid des Leistungsträgers (also des Sozialamtes) kennen.

      Übrigens kann eine solche Fachleistung ausdrücklich auch nicht im Rahmen der Verhinderungspflege finanziert werden - eine Persönliche Assistenz dagegen zumeist schon.
      Zuletzt geändert von Daniel; 07.12.2015, 18:58.

      Kommentar


        #28
        AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

        Hallo Daniel,

        hier bei uns werden die Mitarbeiter des betreuten Einzelwohnens eben Einzelfallhelfer genannt. Und (natürlich) gibts am WE keinerlei Einsätze, allerdings bietet der Träger meiner Tochter ein (Not-) Rufnummer an, die am WE 24h zu erreichen ist und für Krisen gedacht ist.

        Gruss,
        MurphysLaw

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