Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

    Hallo,

    darf das Sozialamt dem Einzelfallhelfer meines Sohnes verbieten, meinen Sohn Sonntags in Ausnahmefällen zu speziellen Freizeitaktivitäten zu begleiten, die er nicht alleine aufsuchen kann.

    Wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen Einzelfallhelfer auch am Sonntag arbeiten, wenn sie es wollen? Darf das Amt die Begleitung am Sonntag verbieten? Wenn ja, welche Gründe?
    Wenn nein, gibt es dazu eine Rechtssprechung?

    Viele Grüße
    Annalisa
    Zuletzt geändert von Annalisa; 09.09.2014, 15:18.

    #2
    AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

    Hallo Annalisa,

    es ist für mich kaum vorstellbar, dass das Sozialamt die Einzelfallhilfe am Sonntag verbieten kann. Hast Du dieses Verbot schriftlich? Falls ja, wie wurde das begründet?

    Kommentar


      #3
      AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

      Hallo Inge,

      danke für deine Antwort.
      Nein, ich habe nichts Schriftliches.
      Der Einzelfallhelfer erwähnte es uns gegenüber. Der Träger, also der Arbeitgeber, hätte laut seiner Aussage nichts gegen den Einsatz am Sonntag, aber das Sozialamt stellt sich quer.
      Darüber wurde er von seinem Arbeitgeber informiert und gebeten, keine Stunden mehr am Sonntag abzuleisten.
      Der Einzelfallhelfer vermutete, dass es abrechnungstechnische Gründe haben könnte.
      Mehr weiß ich leider auch nicht.

      Mit dem Sozialamt kommuniziere ich nur noch, wenn es absolut unumgänglich ist und telefonisch schon gar nicht.
      Beim Träger der Eingliederungshilfe habe ich leider bisher keinen erreicht.
      Um vor dem Kontakt mit dem Sozialamt gerüstet zu sein, bin ich nun auf der Suche nach hieb-und stichfesten Informationen.
      Unser Sozialamt ist absolut mit Vorsicht zu genießen.

      Viele Grüße

      Annalisa

      Kommentar


        #4
        AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

        Hallo!

        Handelt es sich bei der vom Sozialamt übernommenen "Einzelfallhilfe" um eine Schulbegleitung oder um eine Alltagsbegleitung im Sinne einer Assistenz oder dergleichen?


        Zitat von Annalisa Beitrag anzeigen
        Unser Sozialamt ist absolut mit Vorsicht zu genießen.
        Manche Sozialämter erwecken gerne einen solchen Eindruck. Tatsächlich kann man dieser Kulisse leicht entgegen treten, indem man sich selbst mit den juristischen "Waffen" des Gegenübers vertraut macht oder sich entsprechend beratende Unterstützung holt.
        Das ist in etwa so wie mit zähnefletschenden Hunden und Cesar Millan... ;)

        Kommentar


          #5
          AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

          Hallo Daniel,

          der Einzelfallhelfer ist unter anderem für die Freizeitgestaltung- und Begleitung da, aber auch für die Förderung der Selbständigkeit z.B. Wäsche waschen, kochen, aufräumen, einkaufen usw.
          Auch bespricht er mit meinem Sohn Emotionen und Probleme des Alltags.
          Mein Sohn ist erwachsen und wohnt noch bei uns zu Hause.

          Im Umgang mit dem Sozialamt hatten wir auch schon einen Rechtsanwalt mit im Boot.
          Ich mag aber nicht jedesmal einen Rechtsanwalt bemühen müssen.
          Wenn wir gar nicht weiterkommen, dann ist das immer eine Option, aber jetzt brauche ich erst einmal Informationen.

          Beim Träger erreiche ich leider immer noch niemanden.

          Viele Grüße

          Annalisa
          Zuletzt geändert von Annalisa; 11.09.2014, 12:50.

          Kommentar


            #6
            AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

            Guten Abend,

            Zitat von Annalisa Beitrag anzeigen
            der Einzelfallhelfer ist unter anderem für die Freizeitgestaltung- und Begleitung da, aber auch für die Förderung der Selbständigkeit z.B. Wäsche waschen, kochen, aufräumen, einkaufen usw.
            Es fällt mir keine auch nur ansatzweise rechtlich haltbare Begründung ein, warum dann nicht auch Sonntags ein Einsatz möglich sein sollte.

            Wenn die Unterstützung im Sinne der gesetzlichen Regelungen der SGB IX und XII auch am Wochenende notwendig ist und dies als Bedarf vom Sozialamt anerkannt worden ist, kann die Leistung auch am Sonntag abgerufen werden.
            Anders sähe es aus, wenn am Wochenende aus irgendwelchen Gründen kein Bedarf bestünde - aber das hätte man im Rahmen der Bedarfserhebung vor Bescheiderlass ja besprochen. Daran wirds also wohl nicht liegen.

            Auch legitime "abrechungstechnische" Gründe kann ich mir nicht ersinnen.
            Der Träger wird ja mutmaßlich eine Leistungsvereinbarung mit dem Sozialamt haben und darin ist in der Regel auch die gesamte "abrechnungstechnische" Seite festgehalten. Mag sein, dass in der Leistungsvereinbarung für Sonn- und Feiertage erhöhte Stundensätze verhandelt worden sind und dass dies dem Sozialamt nicht schmeckt (weil eben teurer). Aber auch das wäre kein legitimer Grund für eine Ausklammerung der Sonntagseinsätze.


            Mein Sohn ist erwachsen und wohnt noch bei uns zu Hause.
            Sorry, ich hatte Deine anderen Beiträge im Forum nicht gelesen. Mea culpa. ;)


            Im Umgang mit dem Sozialamt hatten wir auch schon einen Rechtsanwalt mit im Boot.
            Leider scheint es bei manchen Sozialleistungsträgern nicht anders zu gehen...

            Kommentar


              #7
              AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

              Hallo Daniel,

              ich danke dir für deine Antwort. Ich habe auch noch nie etwas von einem Arbeitsverbot am Sonntag gehört und kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist.

              Viele Grüße

              Annalisa

              Kommentar


                #8
                AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                Hallo Annalisa,

                hast Du dieses Problem inzwischen lösen können?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                  Hallo Inge,

                  ich habe mit einem Mitarbeiter des Trägervereins gesprochen, der die Einzelfallhilfe stellt und die Stunden abrechnet.
                  Der Träger hat das Verbot des Sozialamtes wohl einfach an den Einzelfallhelfer weitergegeben, ohne es groß zu hinterfragen.
                  Der Mitarbeiter konnte mir keine Grundlage nennen, aber geht davon aus, dass ein Verbot am Sonntag eigentlich nicht rechtens ist.
                  Am Sonntag erhält der Einzelfallhelfer Zuschläge. Das dürfte wohl der Grund für das Sozialamt sein, so ein Verbot auszusprechen, weil es schlichtweg nicht bereit ist, einen erhöhten Kostensatz zu zahlen.

                  Ich weiß nun von mehreren Stellen, dass dieses Sozialamt sehr schwierig ist und es auf Rechtsstreitigkeiten anlegt. Hatten wir ja bereits auch schon.
                  Ich würde gerne solche Dinge öffentlich machen und nach Geschädigten im Netz suchen.
                  Darf man ein Amt öffentlich nennen und dazu die negativen Erfahrungen schildern?
                  Also z.B. "Wer hat Erfahrungen mit Sozialamt XY?"

                  Es muss doch einfach etwas passieren. Ich habe bisher immer geschwiegen und per Rechtsanwalt im stillen Kämmerlen gekämpft, aber mir platzt bald wirklich der Kragen. Am liebsten möchte ich sämtliche Stellen öffentlich benennen, die uns so feindlich gegenüber eingestellt sind und auf unsere Kosten sparen.

                  Viele Grüße

                  Annalisa

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                    Hallo Annalisa,
                    Zitat von Annalisa Beitrag anzeigen
                    Ich würde gerne solche Dinge öffentlich machen und nach Geschädigten im Netz suchen.
                    Darf man ein Amt öffentlich nennen und dazu die negativen Erfahrungen schildern?
                    Also z.B. "Wer hat Erfahrungen mit Sozialamt XY?"
                    wenn man sich wirklich entscheidet, Missstände öffentlich mit "Ross und Reiter" zu benennen, sollte man wichtige Regeln beachten. Man muss vor allem unterscheiden zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen!

                    Eine Tatsachenbehauptung ("Herr X hat mich betrogen") ist objektiv und sollte auch juristisch einwandfrei beweisbar sein, was eigentlich nur bei schriftlichen Dokumenten mit falschen Aussagen möglich ist. Hier ein passendes Beispiel:
                    (Zitat) "Der Rechtsprechung des BSG vom 19.05.2009 wird unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Sozialgerichtes Augsburg vom 16.09.2010 (AZ. S 15 SO 40/10) und des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein vom 09.12.2009 (AZ L 9 SO 12/08) nicht gefolgt."
                    Eine solche schriftliche Mitteilung von Seiten einer Behörde ist beweisbar. Aber es ist nicht juristisch einwandfrei beweisbar, dass der Sachbearbeiter dies mit Absicht gemacht hat. Zudem habe ich keine Ahnung, ob Unkenntnis bzw. Ignoranz bei Behördenmitarbeitern strafbar ist.

                    Eine Meinungsäußerung ("Ich fühle mich von Herrn X betrogen") dagegen ist subjektiv und kann positive und negative Wertungen beinhalten. Hier muss man aufpassen, dass man bei der Sache bleibt und die Kritik mit möglichst neutralen Worten und als die eigenen Eindrücke wiedergibt. Dann sind diese Äußerungen nicht strafbar.

                    Nach langjährigem Kontakt mit diversen Kostenträgern und Politikern habe ich inzwischen einige Erfahrungen sammeln können

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                      Hallo Annalisa,
                      warum schilderst du den Hilfebedarf deines Sohnes nicht noch einmal schriftlich ganz genau (also was für Freizeitaktivitäten sonntags anfallen und warum man die nicht einfach auf andere Tage legen kann) und beantrage, dass diese auch dementsprechend stattfinden können.

                      Ausserdem fordere das Sozialamt auf, dir die rechtliche Quelle zu nennen, nachdem eine Hilfe durch den Einzelfallhelfer an Sonn- und Feiertagen nicht übernommen werden dürfen. Ich denke gerade an den Wochenenden hat dein Sohn mehr freie Zeit(wie jeder "normale" Mensch ja auch), die er sinnvoll verbringen möchte und teilhaben am normalen, gesellschaftlichen Leben.

                      Ich würde von diesem Schreiben eine Kopie an den Amtsleiter schicken und diesen auch in einen Verteiler setzen im Schreiben an den Sachbearbeiter.

                      Liebe Grüße,
                      amai

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                        Hallo,

                        ich danke euch für eure Antworten.

                        amai, dem Sozialamt ist bekannt, um welche Freizeitaktivität es sich handelt und dass sie nur an diesen Sonntagen stattfinden kann, weil dieses spezielle Angebot nur am Sonntag verfügbar ist, aber das Amt ist der Meinung, dies reiche als Grund nicht aus, die Einzelfallhilfe am Sonntag stattfinden zu lassen.
                        Diese Information wurde uns nicht selbst mitgeteilt, sondern dem Träger, der diese Information wiederum an den Einzelfallhelfer weiterleitete.
                        Es handelt sich um nur ca. drei bis vier Termine pro Jahr.
                        Die anderen Termine finden sonst immer am Samstag statt.

                        Ich werde auf alle Fälle die rechtlichen Grundlagen beim Sozialamt anfordern, aber wisst ihr was - ich habe keine Lust auf einen weiteren Rechtsstreit. Es muss doch auch mal einfach so klappen - grrrr.

                        Am liebsten möchte ich unseren (Leidens-)Weg von Anfang an veröffentlichen und diesen Irrsinn für alle zugänglich machen.

                        Viele Grüße

                        Annalisa

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                          Zitat von Annalisa Beitrag anzeigen
                          Hallo Daniel,

                          der Einzelfallhelfer ist unter anderem für die Freizeitgestaltung- und Begleitung da, aber auch für die Förderung der Selbständigkeit z.B. Wäsche waschen, kochen, aufräumen, einkaufen usw.
                          Auch bespricht er mit meinem Sohn Emotionen und Probleme des Alltags.
                          Mein Sohn ist erwachsen und wohnt noch bei uns zu Hause.

                          Viele Grüße

                          Annalisa

                          Hallo Annalisa,

                          wir haben auch ein Sozialamt was ich (wenn möglich) persönlich nicht mehr betrete.

                          Darf ich mal nachfragen wieviele Stunden Einzelfallhilfe Dein Sohn bekommt ?
                          Läuft der Einzelfallhelfer über ein Persönliches Budget ?

                          Wir überlegen auch gerade was wir für Hilfe beantragen sollten damit unsere Tochter lernt selbstständiger zu werden und auch mal ohne unsere Unterstützung unterwegs zu sein.

                          Liebe Grüße
                          Monika

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                            Hallo Monika,

                            meinem Sohn Sohn wurden 5,5 Stunden bewilligt, wovon aber nur 3,5 Stunden in der Woche für meinen Sohn übrigbleiben, da dem Einzelfallhelfer 2 Stunden für Vorbereitung usw. zustehen.
                            Wir haben kein Persönliches Budget.
                            Der Träger der Einzelfallhilfe rechnet direkt mit dem Sozialamt ab.

                            Unser altes Sozialamt bewilligte damals 7,5 Stunden (5,5 Stunden für meinen Sohn).
                            Das neue Amt hat die Stunden gekürzt, nachdem die Amtsärztin meinen Sohn völlig falsch einschätzte, aber man ist dieser Willkür ausgeliefert.

                            Viele Grüße

                            Annalisa

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                              Hallo Annalisa,

                              danke für Deine Antwort.

                              Zwei Stunden Vorbereitung für 3,5 Stunden Einzelfallhilfe ist aber heftig.

                              Eigentlich sollte man doch meinen das die Vorbereitung zusätzlich gezahlt würde vom Amt weil der Bedarf Deines Sohnes doch eben diese 5,5 Stunden Einzelfallhilfe sind.

                              Schau mal z.B. hier-
                              -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                              Gewährung von Einzelfallhilfe

                              6.2.3 Zeitaufwand
                              Der zeitliche Aufwand für die Hilfeleistung berücksichtigt

                              den festgestellten Hilfebedarf des Leistungsberechtigten als direkte, klientenbezogene Tätigkeit und
                              einen Zeitzuschlag von 15 % des festgestellten Hilfebedarfes für Zusammenhangsarbeit.

                              Zusammenhangsarbeit kann insbesondere sein

                              Teilnahme an Hilfekonferenzen
                              Vor- und Nachbereitung der klientenbezogenen Termine
                              Netzwerkarbeit
                              Zusammenarbeit mit Fallmanagement und Fachdiensten
                              Berichterstellung / Dokumentation
                              Supervision

                              http://www.berlin.de/sen/soziales/be...2009_09.html#2
                              -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                              Liebe Grüße
                              Monika
                              Zuletzt geändert von werner62; 20.10.2014, 14:21.

                              Kommentar


                                #16
                                AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                Hallo!

                                Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                                Zwei Stunden Vorbereitung für 3,5 Stunden Einzelfallhilfe ist aber heftig.
                                Alles eine Frage der Leistungsvereinbarung.
                                Leistungsanbieter verhandeln ja die Modalitäten und Kosten ihrer Sachleistungsangebote mit dem zuständigen Kostenträger - und da kann alles Mögliche bei rauskommen. Die Leistungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeleistungen gelten nicht bundesweit, sondern nur innerhalb des Wirkungsbereiches des jeweiligen Sozialhilfeträgers. Unter Umständen gilt eine Leistugnsvereinbarung nur für eine Stadt oder eine Kommune.
                                Was in Berlin gilt, muss noch lange nicht in Gera gelten - und umgekehrt.

                                Gruß,

                                Daniel

                                Kommentar


                                  #17
                                  AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                  Hallo,

                                  ich muss mich korrigieren.
                                  Mein Sohn hat 5 Stunden Einzelfallhilfe genehmigt bekommen und davon bleiben 3 Sunden 40 Minuten für ihn übrig.
                                  Dem Einzelfallhelfer stehen davon 20 Minuten Wegezeit und 1 Stunde Zusammenhangszeiten zu.

                                  Eigentlich ist es ganz schön heftig, dass man dem Klienten auch noch die Wegezeit des Einzelfallhelfers abzieht. Ich gönne dem Einzelfallhelfer diese Zeit ja, aber warum muss mein Sohn dafür "zahlen"?
                                  Insgesamt sind das dann wohl mehr als 15% Abzug.

                                  Monika, ich verstehe den Auszug aus der Verordnung des Berliner Senates so, dass man diese Zusammenhangszeiten eigentlich noch obendrauf zu den genehmigten Zeiten zurechnet. Verstehe ich das richtig, oder stehe ich auf dem Schlauch?
                                  Bei meinem Sohn werden sie abgerechnet.

                                  Viele Grüße

                                  Annalisa
                                  Zuletzt geändert von Annalisa; 21.10.2014, 14:00.

                                  Kommentar


                                    #18
                                    AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                    Hallo Annalisa,

                                    ich verstehe es auch so dass die Zusammenhangszeiten in Berlin obendrauf kommen.

                                    Aber Daniel hat ja erklärt dass die Leistungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeleistungen nicht bundesweit gelten.

                                    Ich finde aber man sollte bei dem Amt versuchen die Zusammenhangszeiten noch zusätzlich/nachträglich bewilligt zu bekommen, weil so ist der Hilfebedarf für Deinen Sohn ja nicht abgedeckt.

                                    Wofür ist eine Bedarfsermittlung denn sonst da?

                                    Liebe Grüße
                                    Monika

                                    Kommentar


                                      #19
                                      AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                      Hallo,

                                      nun geht unser Streit wegen Sonntagsarbeit in die zweite Runde.
                                      Diesmal stellt sich auch der Träger quer.
                                      Der Träger der Einzelfallhilfen untersagt nun allen Einzelfallhelfern Sonntags zu arbeiten. Sie orientieren sich am Sonntagsarbeitsverbot.
                                      Der Einzelfallhelfer würde aber gerne auch Sonntags arbeiten, aber nun darf er nicht mehr.

                                      Mein Sohn benötigt aber auch wegen verschiedener Freizeitaktivitäten und Ausflüge eine Begleitung in Einzelfällen am Sonntag. Er will nämlich nicht mehr an Mamas Rockzipfel hängen, aber das muss er wohl mit seinen über mehr als 20 Jahren weiterhin machen, denn eine Ablösung wird ihm weder von Träger- noch Amtsseite ausreichend ermöglicht.

                                      Auch Tagesausflüge mit der Bahn in entferntere Städte, die zur Freizeitgestaltung und Ausübung des Hobbies notwendig sind, werden ständig angezweifelt. Es wird behauptet, dass solche langen Tagesausflüge (ca. 10-12 Stunden), die wir durch ein Kontingent angespart haben, dem Sozialamt nicht plausibel zu erklären und abrechnungstechnisch nicht durchführbar seien. Gibt es da irgendwelche Rechtsgrundlagen?
                                      Man versucht meinem Sohn von allen Seiten immer wieder die Unabhängigkeit, die Ablösung vom Elternhaus, das Recht auf Selbstbestimmung und die Ausübung seiner Hobbies zu nehmen.

                                      Ich kann einfach nicht mehr. Es kann doch nicht sein, dass man in diesem scheiß Land für alles kämpfen und sich rechtfertigen muss.

                                      Erschöpfte Grüße

                                      Annalisa

                                      Kommentar


                                        #20
                                        AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                        Hallo Annalisa,

                                        mal eine ganz platte Frage: Dein Sohn hat keine Pflegestufe, auch nicht "0"?

                                        Schöne Grüße
                                        Simone

                                        Kommentar


                                          #21
                                          AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                          Hallo Simone,

                                          doch, mein Sohn hat eine Pflegestufe plus die zusätzlichen Betreuungsleistungen, aber wir finden leider keine oder nur sehr selten Leute, die die Betreuung übernehmen könnten oder die mein Sohn akzeptiert und so verfallen diese Leistungen Jahr für Jahr fast vollständig.
                                          Viele Leute wollen auch nicht am Wochenende arbeiten oder lange Tagestouren machen.
                                          Unser Einzelfallhelfer will es, aber er darf nicht bzw. versucht man es zu verhindern.

                                          Viele Grüße

                                          Annalisa

                                          Kommentar


                                            #22
                                            AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                            ... dann die Anschlussfrage:
                                            Verhinderungspflege kann vom Versicherten selbst abgerechnet werden, da könntet doch ihr privat den Einzelfallhelfer abrechnen. Oder hat der in seinem Vertrag mit dem Träger eine Klausel, die ihm das verbietet? Wäre nicht ungewöhnlich ...

                                            Wie die Unterstützungssysteme an Eurem Wohnort gestrickt sind, weiß ich jetzt nicht (FED/FUD). Klar muss die Chemie zwischen Begleiter und Sohn stimmen, das ist nicht immer einfach. Aber so langfristig wäre "mehr als einer" doch mal anzugehen. Wäre doch schade, wenn die Leistungen jedes Jahr verfallen!

                                            Drücke die Daumen, dass sich eine Lösung findet!

                                            Viele Grüße
                                            Simone

                                            Kommentar


                                              #23
                                              AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                              Hallo Simone,

                                              glaube mir, wir sind seit Ewigkeiten auf der Suche nach Helfern, aber es ist wirklich schwierig.

                                              Dass der Einzelfallhelfer die Verhinderungspflege übernimmt, ist eventuell möglich. Das hängt aber von einigen sehr unsicheren Faktoren ab.
                                              Und leider ist die Verhinderungspflege ja auch mit etwas Bürokratie für den Helfer verbunden z.B. Meldung beim Finanzamt, was viele Leute wieder abschreckt. Das ist leider eine Hürde.

                                              Viele Grüße

                                              Annalisa
                                              Zuletzt geändert von Annalisa; 07.12.2015, 13:23.

                                              Kommentar


                                                #24
                                                AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                                Hallo!

                                                Zitat von Annalisa Beitrag anzeigen
                                                Der Träger der Einzelfallhilfen untersagt nun allen Einzelfallhelfern Sonntags zu arbeiten. Sie orientieren sich am Sonntagsarbeitsverbot.
                                                Der Einzelfallhelfer würde aber gerne auch Sonntags arbeiten, aber nun darf er nicht mehr.
                                                Das ist schon ärgerlich...
                                                Da bastelt jemand ein Angebot für Menschen mit Behinderung und erkennt ihren Anspruch auf Unterstützung an. Dann sagt man jedoch: "Nee, am Wochenende und zu Weihnachten aber nicht..."
                                                Das ist einfach nicht zu Ende gedacht. Das Leben der Menschen, die diese Unterstützung annehmen möchten, geht ja nicht sonn- und feiertags auf Standby oder so...


                                                Es wird behauptet, dass solche langen Tagesausflüge (ca. 10-12 Stunden), die wir durch ein Kontingent angespart haben, dem Sozialamt nicht plausibel zu erklären und abrechnungstechnisch nicht durchführbar seien. Gibt es da irgendwelche Rechtsgrundlagen?
                                                Noch eine höchst merkwürdige Aussage...
                                                Mit dem Begriff "einzelfallhelfer" kann ich nicht viel anfangen - vermute aber, es handelt sich um eine Persönliche Assistenz. Oder ist das ein Sozialarbeiter etc., also jemand mit ner pädagogischen Ausbildung...?
                                                Im Falle einer Persönlichen Assistenz im Sinne einer Alltagsbegleitung (auch wenn begrenzt auf den "Freizeitbereich") kann sich die Unterstützung grundsätzlich durchaus auch auf länger dauernde Tagesausflüge beziehen. Da müsste man aber halt doch den Leistungsbescheid und den Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter kennen, um genau feststellen zu können, was mit Leistungsträger und Leistungserbringer vereinbart worden ist.

                                                Ein grundsätzlicher Ausschluss von notwendiger Assistenz im Rahmen eines Tagesausflugs wäre ja geradezu absurd und ist weder gesetzlich, noch durch Rechtsprechung begründbar.
                                                Auch was "abrechnungstechnisch" undurchführbar sein soll, kann ich mir nicht ausmalen.

                                                Aber wenn der Anbieter kein Angebot macht, zieht man halt doch den Kürzeren...


                                                Es kann doch nicht sein, dass man in diesem scheiß Land für alles kämpfen und sich rechtfertigen muss.
                                                Auch wenn ich den dahinter stehenden Frust gut nachvollziehen kann, würde ich von solchen Aussagen Abstand nehmen. Genau genommen ist es - international betrachtet - gar nicht selbstverständlich, dass es da überhaupt einen Anspruch gibt, um den man kämpfen kann...
                                                Natürlich sollte das runder laufen - hier liegt das Problem aber vielleicht weniger beim "Land" und seinen Behörden, als beim Anbieter der Dienstleistung.


                                                Gruß,

                                                Daniel

                                                Kommentar


                                                  #25
                                                  AW: Einzelfallhilfe am Sonntag verboten?

                                                  Hallo Daniel,

                                                  danke für deine Antwort,

                                                  ja, du hast ja Recht. Ich war sehr wütend vorhin und meine Wut und mein Kummer müssen auch mal raus, aber letztendlich bin ich natürlich froh, in einem demokratischen Land zu leben mit solchen Angeboten, aber wir müssen uns alles teilweise über Jahre hinweg erkämpfen und nicht nur der Träger legt uns Steine in den Weg, sondern es sind in erster Linie die Ämter. Dass der Träger nun auch gegen uns handelt und dem Amt zuspielt ist neu.
                                                  Bisher war es immer so, dass man auch ein paar Spielräume und Freiheiten hatte. Die Freiräume meines Sohnes werden immer enger gesteckt und die Regeln immer strenger. So nützt diese Hilfe meinem Sohn nichts mehr. Sie wird fast wertlos.
                                                  Vermutlich müssen wir uns nun nach jahrelanger problemloser Zusammenarbeit überlegen, den Träger zu wechseln, aber ich weiß nicht, ob andere Träger ähnlich handeln und es macht uns natürlich wieder unnötigerweise Mühen und kostet Kraft, die auch nicht endlos zur Verfügung steht.

                                                  Ein Einzelfallhelfer fördert z.B. die Selbständigkeit und begleitet die Klienten im Alltag bzw. in der Freizeit. Meinem Sohn stehen 3 Stunden und 40 Minuten in der Woche zur Verfügung, die man auch ansparen kann.

                                                  Ich hatte vorhin ein sehr langes Gespräch mit dem Träger der Einzelfallhilfen. Man versuchte mich zu verstehen, bat aber auch darum, dass ich Verständnis für ihre Regeln, die meinem Sohn sämtliche Freiheiten und Selbstbestimmung nehmen, aufbringe.
                                                  Ja natürlich, ich bin ja soooo gutmütig und habe immer Verständnis!
                                                  Zumindest hatte ich das Gefühl, ich konnte die Situation meines Sohnes ein klein bisschen erklären und hoffe, es kommt etwas Bewegung in die Sache. Ich bin es so leid, ständig betteln und Rechenschaft ablegen zu müssen.

                                                  Ein behinderter Mensch darf Sonntags halt keine Ansprüche und Bedürfnisse haben. Erwachsene Kinder dürfen Sonntags schön mit ihren Eltern bei Fuß spazieren gehen und mit Oma und Opa beim Kaffeekränzchen verbringen. Ist ja auch so toll für die Selbständigkeit und Unabhängigkeit.
                                                  Eigene Bedürfnisse haben Sonntags Ruhepause. Wir müssen schließlich endloses Verständnis für unsinnige Vorschriften von Ämtern und Trägern aufbringen.
                                                  Wer versteht unseren Sohn und uns Eltern?

                                                  Viele Grüße

                                                  Annalisa

                                                  Kommentar

                                                  Online-Benutzer

                                                  Einklappen

                                                  15 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 15.

                                                  Lädt...
                                                  X