Hallo,
darf das Sozialamt dem Einzelfallhelfer meines Sohnes verbieten, meinen Sohn Sonntags in Ausnahmefällen zu speziellen Freizeitaktivitäten zu begleiten, die er nicht alleine aufsuchen kann.
Wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen Einzelfallhelfer auch am Sonntag arbeiten, wenn sie es wollen? Darf das Amt die Begleitung am Sonntag verbieten? Wenn ja, welche Gründe?
Wenn nein, gibt es dazu eine Rechtssprechung?
Viele Grüße
Annalisa
darf das Sozialamt dem Einzelfallhelfer meines Sohnes verbieten, meinen Sohn Sonntags in Ausnahmefällen zu speziellen Freizeitaktivitäten zu begleiten, die er nicht alleine aufsuchen kann.
Wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen Einzelfallhelfer auch am Sonntag arbeiten, wenn sie es wollen? Darf das Amt die Begleitung am Sonntag verbieten? Wenn ja, welche Gründe?
Wenn nein, gibt es dazu eine Rechtssprechung?
Viele Grüße
Annalisa