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kindergeld für erwachsene ab 25 Jahre

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    #76
    AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

    Fragen Sie (die Mutter) bei der Familienkasse schriftlich an (als Einspruch), warum Ihnen das Kindergeld nicht wie beantragt ab dem Jahre .... gezahlt wurde.
    Gab es eine Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Schreiben der Familienkasse? Dies ist ein Hinweis, dass man gegen den Bescheid innerhalb eines Monates gegen den Bescheid Einspruch einlegen kann.
    Fehlt dieser Hinweis, können Sie immer noch Einspruch einlegen.

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      #77
      AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

      Hallo

      Ich würde Sie am liebsten anrufen oder gibt es einen chatt wo man schreibt !!!!


      Ich habe Sie so verstanden --------

      Folgendes das meiner Mutter das Kindergeld bewillgt wurde ihr ein Bescheid vorliegt hat sie keinen Anspruch mehr
      auf 4 Jahre rückwirkendes Kindergeld mehr ????

      Ja oder Nein ???

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        #78
        AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

        KG kan man beantragen 4 Jahre rückwirkend, fall kein Ablehnungsbescheid vorliegt.
        Wurde das Kindergeld, wie z.B. beantragt ab 1/2012, so kann man es noch für den vorherigen Zeitraum bis 12/2011, beantragen, so das man KG für insgesamt noch 4 Jahre bekommt.
        Wurde das KG allerdings für einen bestimmten Zeitraum abgelehnt und gegen die Ablehung nicht innerhalb eines Monates Einspruch eingelegt, dann ist für diesen Zeitraum nichts mehr zu machen.

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          #79
          AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

          Hallo

          Mir dem "Sohnwurden nun rund 160 euro von meiner grundsicherung abgezogen.
          auf welchen paragraf beziehe ich mich da .Vielen dank vorab.
          Antragstellerin des Kindergeldes ist meine Mutter wie schon mehrfach beschrieben.

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            #80
            AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

            Zitat von egonb Beitrag anzeigen
            Hallo

            Mir dem "Sohnwurden nun rund 160 euro von meiner grundsicherung abgezogen.
            auf welchen paragraf beziehe ich mich da .Vielen dank vorab.
            Antragstellerin des Kindergeldes ist meine Mutter wie schon mehrfach beschrieben.
            Mit welcher Begründung?

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              #81
              AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

              Hallo,

              ich weiß nicht, ob es ein aktuelleres Urteil diesbezüglich gibt, ich habe gerade das hier gefunden.

              http://www.bvkm.de/Arbeitsbereiche_u...rwg_kindergeld


              Es geht um dieses Urteil: BSG, Urteil vom 08.02.2007 Az: B 9b SO 5/06 R - "Mit zwei Urteilen vom 8.Februar 2007 (Az.: B 9b SO 5/06 R, Az.: B 9b SO 6/06 R ) hat das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 10. Dezember 2004 bestätigt. Erhalten Eltern für ihr volljähriges Kind mit Behinderung Kindergeld, so darf dieses nicht auf die Grundsicherungsleistung, die ihr voll erwerbsgemindertes Kind erhält, angerechnet werden."

              Ist das noch aktuell und somit im Widerspruch von Egon anwendbar?

              Lieben Gruß, Anke

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                #82
                AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                Zitat von Anke Beitrag anzeigen
                ... Ist das noch aktuell und somit im Widerspruch von Egon anwendbar?

                Lieben Gruß, Anke
                Hallo Anke,

                Die Urteile sind noch aktuell. Aber wir wissen doch nicht,was von der Grusi abgezogen wurde.
                Diese Frage wurde nicht beantwortet.
                Es können doch noch andere Einnahmen vorliegen, zum Beispiel Rente oder Kapitaleinkünfte oder Mieteinkünfte und die wirken sich doch auf die Grusi aus.
                Deshalb meine Frage:

                "Mit welcher Begründung"

                Wenn diese Frage nicht beantwortet wurde, benötigen wir eine Glaskugel.
                Wenn das Sozialamt keine Begründung gegeben hat, dann Einspruch mangels Begründung.

                Kommentar


                  #83
                  AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                  Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                  Mit welcher Begründung?

                  Hallo Hans Christian,

                  Es ist auf meinen Kontoauszug zu sehen (das mir rund 160 fehlen)

                  Eine begründung oder einen Bescheid vom Landkreis liegt mir nicht vor wurde für diesen Monat einfach abgezogen!!

                  Kann ich mich da auf Ankes Urteile beziehen weil mir (dem Sohn) ja das Geld ja zusteht!

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                    #84
                    AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                    moin

                    bekomme rente ca 430 euro
                    grundsicherung ca.280

                    mehr einkünfte habe ich nicht.habe keine kapitaleinkünfte oder sonstige einkünfte.



                    ich frage nun höflich am montag nach worauf sich der Landkreis bezieht (warum mir die Grundsicherung abgezogen wird)
                    ist dies so der richtige weg ?
                    m.f.g

                    Kommentar


                      #85
                      AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                      Hallo Egon,

                      Hast du eine Pflegestufe und einen anerkannten Grad der Behinderung? Dann könntest du beides als Freibetrag zur Berechnung beim kigeld anrechnen lassen. Grundsicherungsamt muss ja erst einen Abzweigungsantrag stellen, bevor die Grundsicherung gekürzt bzw. das kindergeld verrechnet wird. Der Anteil der Miete und Nebenkosten auf dem Bescheid der Grundsicherung sind das vielleicht die 160€. Aber die würden eigentlich nur wegfallen, wenn ihr auf dem kindergeldantrag angekreuzt habt, dass du kostenfrei bei deiner Mutter wohnst? Vielleicht denke ich jetzt auch falsch. Die Ämter tauschen sich aber auf jeden Fall aus. Ich bin mir nicht sicher, aber liegst du mit der Summe von deiner Rente und Grundsicherung nicht über dem Freibetrag, um noch einen Kindergeldanspruch zu haben? Dann würden aber die o.g. Freibeträge zur Anrechnung kommen.
                      Zuletzt geändert von Myriam; 03.03.2013, 13:03.

                      Kommentar


                        #86
                        AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                        Zitat von Myriam Beitrag anzeigen
                        Hallo Egon,

                        Hast du eine Pflegestufe und einen anerkannten Grad der Behinderung? Dann könntest du beides als Freibetrag zur Berechnung beim kigeld anrechnen lassen. Grundsicherungsamt muss ja erst einen Abzweigungsantrag stellen, bevor die Grundsicherung gekürzt bzw. das kindergeld verrechnet wird. Der Anteil der Miete und Nebenkosten auf dem Bescheid der Grundsicherung sind das vielleicht die 160€. Aber die würden eigentlich nur wegfallen, wenn ihr auf dem kindergeldantrag angekreuzt habt, dass du kostenfrei bei deiner Mutter wohnst? Vielleicht denke ich jetzt auch falsch. Die Ämter tauschen sich aber auf jeden Fall aus. Ich bin mir nicht sicher, aber liegst du mit der Summe von deiner Rente und Grundsicherung nicht über dem Freibetrag, um noch einen Kindergeldanspruch zu haben? Dann würden aber die o.g. Freibeträge zur Anrechnung kommen.
                        Hallo,

                        Nein ich (b.z.w meine Mutter Antragstellerin haben im Antrag auf Kindergeld "denke alles richtig ausgefüllt (hoffen wir es)

                        Sagen kann ich das ich 50% Schwerbehindert bin
                        Eine Pflegestufe habe ich nicht.

                        Am 22 Janur teile mir die Familienkasse mit das noch ein Erstattungsantrag und die Spezifierung der
                        Grundsichersicherungsbeörde abgewaret werden muß !






                        So per "Kontauszug habe ich nun gesehen das mir rund 160 euro fehlen für diesen Monat

                        Warte nun ab was mir der Landkreis am Montag den 4 März mitteilt was es mit dem abzug der 160 euro auf sich hat.

                        Oder was kann ich noch tuen handeln ?

                        m.f.g -----danke

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                          #87
                          AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                          habe keine pflegestufe
                          nur 50% Schwerbehindert

                          am 22 januar hat die familienkasse mitgeteilt das ein erstattungsantag und die spezifizierung der
                          grundsicherungsbehörede abgewertet muß!! ---- was das auch ijmmer ist!

                          So diesen monat wurde mir das geld abgezogen das ist der aktuelle stand der dinge

                          Danke vorab an alle m.f.g

                          Kommentar


                            #88
                            AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                            Wenn es sich so verhält wie du schreibst, hat das Grundsicherungsamt bestimmt die Unterkunftskosten abgezogen. Schau doch bitte mal auf dem Bescheid nach, ob die 160€ eben genau die Summe ausmachen, die vom Sozialamt innerhalb der Grundsicherung als Unterbringungskosten angesetzt wurden.

                            Kommentar


                              #89
                              AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                              Zitat von Myriam Beitrag anzeigen
                              Wenn es sich so verhält wie du schreibst, hat das Grundsicherungsamt bestimmt die Unterkunftskosten abgezogen. Schau doch bitte mal auf dem Bescheid nach, ob die 160€ eben genau die Summe ausmachen, die vom Sozialamt innerhalb der Grundsicherung als Unterbringungskosten angesetzt wurden.
                              hallo myriam ,


                              wenn mir das "Grundsicherungsamt die Unterkunftskosten abgezogen hat (was deine vermutung ist-----wie soll ich mich dann auf das schreiben oder telefonat verhalten wenn es so ist !!? (prüfe das so schnell wie möglich)

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                                #90
                                AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                Hallo Egon, fordere doch bitte mal einen Bescheid an...dann weißt Du auch, gegen was Du genau in Widerspruch gehen musst. Es ist aber schon recht unverschämt, einfach die Höhe der Leistung abzuändern und keinen Bescheid zu erlassen....aber wehe dem, man bringt nicht gleich Unterlagen bei ...


                                Wohnst Du denn bei Deiner Mutti? Wenn ja, müsste man gegen die nicht-Berücksichtigung in Widerspruch gehen. ggf. musst Du dann mit in den Mietvertrag aufgenommen werden, dann muss man auch die anteilige Miete berücksichtigen.

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                                  #91
                                  AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                  An alle user hier :)

                                  Der Sachbearbeiter vom Amt sagte mir das meine Mutter am Antrag meine Kontonummer angegeben hätte weis das das nicht stimmt.
                                  Habe ihn darauf auch hingewiesen warte nun erstmal ab . Dies ist der stand der dinge m.f.g

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                                    #92
                                    AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                    Hallo Anke nun habe ich es schriftlich mir wird die Grundsicherung zum teil abgezogen ,weil ich der kontoinhaber wäre wo das Kindergeld seit
                                    antragsgewährung drauf geht!! Das stimmt nicht ich bekomme das Kindergeld nicht ist ein anderer Kontoinhaber!(Aber das wissen sie ja)So wie verhalte ich mich haben sie eine gute schriftliche formulierung wie ich da gegen angehe. M.f.g egon

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                                      #93
                                      AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                      Hallo Egon, es ist nicht alleine wichtig, dass das Kindergeld nicht nur nicht auf Ihr Konto eingeht, sondern wer der Antragsteller ist. Sie schrieben, dass sei Ihre Mutter. Die Mutter ist somit die Kindergeldberechtigte.

                                      Sie schreiben einen Widerspruch. Sie können das in etwa so formulieren " Hiermit widerspreche ich der Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen. Das Kindergeld wurde von meiner Mutter beantragt und ich habe keinen Zugriff auf dieses Geld. Durch Ihre Anrechnung habe ich so wenig Geld, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht mehr vollständig bestreiten kann."

                                      So in etwa. Oder vll. kann das jemand noch ergänzen oder besser formulieren. Aber unbedingt Widerspruch einlegen und das schriftlich innerhalb der Frist!

                                      LG
                                      Anke

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                                        #94
                                        AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                        danke

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                                          #95
                                          AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

                                          Versuchen Sie eine steuerliche Beratung zu bekommen, nehmen Sie dazu alle Unterlagen mit.[/QUOTE]
                                          kurz mal melden in sachen kindergeld


                                          hallo hanz christian habe keinen in iher branche hier in hessen gefunden 2 stück kennen sch nicht aus der reine wahnsinn.Geh wohl jetz leer aus in sachen kindergeld

                                          m.f.g

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                                            #96
                                            Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

                                            Hallo

                                            Bekommt man das Kindergeld weiterhin wenn man nicht bei den eltern mehr wohnt sondern eine eigene Wohnung hat ?
                                            Und zudem auch Vater geworden ist ein kind hat aber mit der lebenspartnerin nicht zusammen ist, lebt sondern getrennt lebt alleine?

                                            Dieses sind ja alles neue Gesichtspunkte wird denn das kindergeld noch weiterhin gezahlt b.z.w macht es überhaupt sinn
                                            einen Antrag zu stellen !?

                                            vielen dank m.f.g egonb

                                            Kommentar


                                              #97
                                              AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

                                              Zitat von Hans-Christian Beitrag anzeigen
                                              Sollte mit in die Übersicht bei Gerichtsurteile Kindergeldabzweigung unter der Rubrik vollstationärer Unterbringung.

                                              BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 17.8.2012, III B 26/12

                                              Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten
                                              Hallo

                                              Bekommt man das Kindergeld weiterhin wenn man nicht bei den eltern mehr wohnt sondern eine eigene Wohnung hat ?
                                              Und zudem auch Vater geworden ist ein kind hat aber mit der lebenspartnerin nicht zusammen ist, lebt sondern getrennt lebt alleine?

                                              Dieses sind ja alles neue Gesichtspunkte wird denn das kindergeld noch weiterhin gezahlt b.z.w macht es überhaupt sinn
                                              einen Antrag zu stellen !?

                                              vielen dank m.f.g egonb

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                                                #98
                                                AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

                                                Zitat von egonb Beitrag anzeigen
                                                ... Bekommt man das Kindergeld weiterhin wenn man nicht bei den eltern mehr wohnt sondern eine eigene Wohnung hat ?
                                                ... macht es überhaupt sinn einen Antrag zu stellen !?... egonb
                                                Mein Grundsatz:

                                                Wer beantragt kann verlieren, wer nicht beantragt, hat schon verloren.

                                                Achtung!
                                                Hat das Kind das Kindergeld an sich selbst abgezweigt, dann gehört es zum "Einkommen" des behinderten Kindes und wird vom Sozialamt bei der Grundsicherung deshalb angerechnet. Geht es hier um ein Kind, für das die Kindergeldberechtigte einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld hat?

                                                Wenn das Kindergeld die Kindergeldberechtigte bekommt, dann ist eine gemeinsame Wohnung nicht Voraussetzung für das Kindergeld. Das das behinderte Kind selbst ein Kind hat, ist auch nicht schädlich. Schädlich wäre es für ein behindertes Kind, wenn die Kindesmutter (Lebenspartnerin) des Kindesvater finanziell unterstützt.

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                                                  #99
                                                  AW: Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinde

                                                  Zitat Zitat von egonb Beitrag anzeigen

                                                  ... Bekommt man das Kindergeld weiterhin wenn man nicht bei den eltern mehr wohnt sondern eine eigene Wohnung hat ?
                                                  ... macht es überhaupt sinn einen Antrag zu stellen !?... egonb
                                                  Mein Grundsatz:

                                                  Wer beantragt kann verlieren, wer nicht beantragt, hat schon verloren.

                                                  Achtung!
                                                  Hat das Kind das Kindergeld an sich selbst abgezweigt, dann gehört es zum "Einkommen" des behinderten Kindes und wird vom Sozialamt bei der Grundsicherung deshalb angerechnet. Geht es hier um ein Kind, für das die Kindergeldberechtigte einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld hat?

                                                  Wenn das Kindergeld die Kindergeldberechtigte bekommt, dann ist eine gemeinsame Wohnung nicht Voraussetzung für das Kindergeld. Das das behinderte Kind selbst ein Kind hat, ist auch nicht schädlich. Schädlich wäre es für ein behindertes Kind, wenn die Kindesmutter (Lebenspartnerin) den Kindesvater finanziell unterstützt.

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                                                    AW: Gerichtsurteile zum Thema Abzweigung Kindergel

                                                    ok prima,nein der kindesvater behinderte lebt alleine hat zwar ein kind aber sonst nichts!

                                                    vielleicht weist du noch wer ich bin habe noch mehr news !

                                                    aber jemanden zufinden der hilft in sachen kindergeld ergab sich hier alls sehr schwierig! (erwähnte ich schon mal) das mal vorab! meine sache ist beim anwalt

                                                    danke dir wenn du an news interessiert bist bei mir in sachen kindergeld schreibe ich das gerne!
                                                    oder allen hier ok danke nochmals

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