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    #51
    AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

    Hallo Egon,

    ich denke ganz ehrlich, du solltest dich vielleicht mal an eine Stelle wenden, die dich beraten kann. z.B. den Behindertenbeauftragten deines Landkreises, oder an die zuständige Lebenshilfe mit ihrer Beratungsstelle. Auch beim Sozialamt kann man nachfragen. Mit dem zuletzt genannten Link kommst du auf eine Seite, wo wirklich alles so erklärt ist, wie es hier kein anderer besser könnte. Da steht ganz genau, wie viel man haben darf, bzw. was zählt, um noch einen Anspruch zu haben. Ich denke für den Betroffenen wäre es auch erst einmal wichtig, ob er überhaupt einen Anspruch hat und in zweiter Linie für wie viele Jahre er es dann nachträglich (wenn überhaupt) bekommt. Alleine ein Behindertenausweis langt übrigens nicht. Auch das findest du unter den Angaben, wenn du dem Link folgst. Inwieweit noch weitere Ansprüche bestehen, oder ob Grundsicherung bezogen wird und wie die Höhe der Grundsicherung ist, ob da Miete mit drin ist, Heizkosten, usw. das sieht man im Bescheid, bzw. weiß man selbst, wenn man es beantragt. Die Grundsicherung erhält man vom zuständigen Sozialamt. Da geht man hin und fragt, ob man die Voraussetzung zum Bezug erfüllt. Was alles noch für Gelder, oder wie auch immer demjenigen, für den du hier anfragst zusteht, das kann hier keiner genau beantworten. Wenn zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, oder geprüft werden musss, um Pflegegeld zu bekommen (das dient dann zur Sicherstellung der Pflege) ruft man bei der zuständigen Krankenkasse an und stellt einen Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe. Wenn die Schwerbehinderung durch Eigenverschulden eingetreten ist, gelten im sozialen Bereich, z.B. bei dem Recht auf Grundsicherung, glaube ich auch Ausschlusskriterien, musst du nachlesen. Wenn ein anderer Schuld hat, dann können Zahlungen über einen Unfallverursacher gehen. Wenn es durch einen Unfall passiert ist, z.B. auf der Arbeit, dann kann die Berufsgenossenschaft evtl. herangezogen werden. Da gibt es soviele Dinge, die man beachten muss. Hat z.B. der Mann, von dem du schreibst einen Betreuer, oder vertritt er sich selbst? Dann kannst du z.B. gar nichts machen. Das ist Aufgabe des Betreuers. Dafür bekommt er auch Geld. Kann sich der Mann selber vertreten und ist mobil................dann kann er auch selber in Begleitung zu den Ämtern gehen und vorsprechen.

    Geht es einfach um Mietbeihilfe, dann ist die Gemeinde zuständig. Geht es um medizinische Zuzahlungen, dann ist die Krankenkasse zuständig.

    Irgendwie habt ihr nie etwas bekommen (oder der Mann), aber scheut Ämter und Behörden, weil die einen evtl. benachteiligen könnten.

    Wie wäre es, einfach mal zum Amt zu gehen, oder auch hier nicht nur dauern mit Fragen zu bohren, sondern einfach mal alles genau durchlesen.

    Dann würdest du auch wissen, was die Übergangsregelung bedeutet. Dass sie eben in eurem Fall nicht zutrifft, weil die Behinderung bereits mit dem 20. Lebenjahr eingetreten ist.

    So und jetzt würde ich an deiner Stelle einfach mal die Links abklappern und wenn du mit dem Inhalt nicht zurecht kommst, dann suche die Beratungsstellen auf. Erst wenn Ablehnungsbescheide kommen, Widersprüche im Sande verlaufen, wird es eng. Die Behörden können nun auch nichts dazu, wenn ihr all die Jahre kein Kindergeld bekommen habt. Irgendwann werdet ihr ja vor nunmehr 24 Jahren auch mal beraten worden sein. Da gab es übrigens noch keine Grundsicherung und kein Pflegegeld und das Kindergeld belief sich damals auf umgerechnet 25€ im Monat.

    So, ich denke du hast jetzt erst einmal ne Menge Infos bekommen. Für weitere Infos empfehle ich dir oben die Suchfunktion auszuprobieren. Gebe da einfach deine Begriffe ein, für die du Infos suchst. Da erscheinen dann jede Menge Infos, die dir sicher weiter helfen können.

    Und noch etwas, die Höhe einer Rente hängt meines Wissens nicht davon ab, ob man ein eigenes Haus besitzt, oder nicht, sondern davon, wieviel man u.a. selbst dafür eingezahlt hat, oder auch durch andere Umstände zugesprochen bekommt. Das Recht auf Grundsicherung z.B. erfordert auch Nachweise über Eigentum und Besitz. Da kann dann die Höhe der Grundsicherung vom eigenen Haus, oder Miete abhängen. Von 420€ im Monat kann man kein eigenes Haus unterhalten, geschweige denn von Leben. So würde ich vielleicht auch einmal der Mutter zu mehr Unterstützung verhelfen und auch mit ihr das Sozialamt aufsuchen und um Hilfe bitten.
    Zuletzt geändert von editha; 08.11.2012, 22:02.

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      #52
      AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

      Zitat von editha Beitrag anzeigen
      Hallo Egon,

      ich denke ganz ehrlich, du solltest dich vielleicht mal an eine Stelle wenden, die dich beraten kann. z.B. den Behindertenbeauftragten deines Landkreises, oder an die zuständige Lebenshilfe mit ihrer Beratungsstelle. Auch beim Sozialamt kann man nachfragen. Mit dem zuletzt genannten Link kommst du auf eine Seite, wo wirklich alles so erklärt ist, wie es hier kein anderer besser könnte. Da steht ganz genau, wie viel man haben darf, bzw. was zählt, um noch einen Anspruch zu haben. Ich denke für den Betroffenen wäre es auch erst einmal wichtig, ob er überhaupt einen Anspruch hat und in zweiter Linie für wie viele Jahre er es dann nachträglich (wenn überhaupt) bekommt. Alleine ein Behindertenausweis langt übrigens nicht. Auch das findest du unter den Angaben, wenn du dem Link folgst. Inwieweit noch weitere Ansprüche bestehen, oder ob Grundsicherung bezogen wird und wie die Höhe der Grundsicherung ist, ob da Miete mit drin ist, Heizkosten, usw. das sieht man im Bescheid, bzw. weiß man selbst, wenn man es beantragt. Die Grundsicherung erhält man vom zuständigen Sozialamt. Da geht man hin und fragt, ob man die Voraussetzung zum Bezug erfüllt. Was alles noch für Gelder, oder wie auch immer demjenigen, für den du hier anfragst zusteht, das kann hier keiner genau beantworten. Wenn zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, oder geprüft werden musss, um Pflegegeld zu bekommen (das dient dann zur Sicherstellung der Pflege) ruft man bei der zuständigen Krankenkasse an und stellt einen Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe. Wenn die Schwerbehinderung durch Eigenverschulden eingetreten ist, gelten im sozialen Bereich, z.B. bei dem Recht auf Grundsicherung, glaube ich auch Ausschlusskriterien, musst du nachlesen. Wenn ein anderer Schuld hat, dann können Zahlungen über einen Unfallverursacher gehen. Wenn es durch einen Unfall passiert ist, z.B. auf der Arbeit, dann kann die Berufsgenossenschaft evtl. herangezogen werden. Da gibt es soviele Dinge, die man beachten muss. Hat z.B. der Mann, von dem du schreibst einen Betreuer, oder vertritt er sich selbst? Dann kannst du z.B. gar nichts machen. Das ist Aufgabe des Betreuers. Dafür bekommt er auch Geld. Kann sich der Mann selber vertreten und ist mobil................dann kann er auch selber in Begleitung zu den Ämtern gehen und vorsprechen.

      Geht es einfach um Mietbeihilfe, dann ist die Gemeinde zuständig. Geht es um medizinische Zuzahlungen, dann ist die Krankenkasse zuständig.

      Irgendwie habt ihr nie etwas bekommen (oder der Mann), aber scheut Ämter und Behörden, weil die einen evtl. benachteiligen könnten.

      Wie wäre es, einfach mal zum Amt zu gehen, oder auch hier nicht nur dauern mit Fragen zu bohren, sondern einfach mal alles genau durchlesen.

      Dann würdest du auch wissen, was die Übergangsregelung bedeutet. Dass sie eben in eurem Fall nicht zutrifft, weil die Behinderung bereits mit dem 20. Lebenjahr eingetreten ist.

      So und jetzt würde ich an deiner Stelle einfach mal die Links abklappern und wenn du mit dem Inhalt nicht zurecht kommst, dann suche die Beratungsstellen auf. Erst wenn Ablehnungsbescheide kommen, Widersprüche im Sande verlaufen, wird es eng. Die Behörden können nun auch nichts dazu, wenn ihr all die Jahre kein Kindergeld bekommen habt. Irgendwann werdet ihr ja vor nunmehr 24 Jahren auch mal beraten worden sein. Da gab es übrigens noch keine Grundsicherung und kein Pflegegeld und das Kindergeld belief sich damals auf umgerechnet 25€ im Monat.

      So, ich denke du hast jetzt erst einmal ne Menge Infos bekommen. Für weitere Infos empfehle ich dir oben die Suchfunktion auszuprobieren. Gebe da einfach deine Begriffe ein, für die du Infos suchst. Da erscheinen dann jede Menge Infos, die dir sicher weiter helfen können.

      Und noch etwas, die Höhe einer Rente hängt meines Wissens nicht davon ab, ob man ein eigenes Haus besitzt, oder nicht, sondern davon, wieviel man u.a. selbst dafür eingezahlt hat, oder auch durch andere Umstände zugesprochen bekommt. Das Recht auf Grundsicherung z.B. erfordert auch Nachweise über Eigentum und Besitz. Da kann dann die Höhe der Grundsicherung vom eigenen Haus, oder Miete abhängen. Von 420€ im Monat kann man kein eigenes Haus unterhalten, geschweige denn von Leben. So würde ich vielleicht auch einmal der Mutter zu mehr Unterstützung verhelfen und auch mit ihr das Sozialamt aufsuchen und um Hilfe bitten.
      würden sie mir helfen den antrag autzfüllen !
      den wir heute ich bekommen habe ?
      zusammen durch gehen bitte haben sie samstag zeit so um 17 uhr z.b

      alles besprechen wer zeit hat wann sagt mir bescheid fülle es aus dann sieht man weiter ,muß euch nur fragen was es heist bedeutet manche fragen

      danke egon

      Kommentar


        #53
        AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

        Hallo egonb,

        ich verfolge nun diese Fragen, Antworten, erneute Fragen, erneute Antworten und wiederum Fragen von dir schon eine ganze Weile, und stelle fest:
        Mit deinem Anliegen kommst du an die Grenzen eines online-Forums.
        INTAKT ist ein "Eltern helfen Eltern"-Forum und keine Lebensberatung in finanzieller Sicht. usw.
        In den letzten Beiträgen haben sich die anderen Nutzer von INTAKT, wohl meistens selbst betroffene Eltern, viel Mühe gegeben und die hast du ja auch dankbar erkannt.

        Inhaltlich mag ich als Amdinistrator nicht darauf eingehen und bewerten, ob die Antworten hilfreich waren.
        Ich möchte dich jedoch bitten, dir lokal einen Ansprechpartner zu suchen, der mit dir dein Anliegen durchgeht.

        An die Eltern und ModeratorInnen, die zusammen zahlreiche Beiträge und Antworten zum Thema "Antragstellung auf Kindergeld für Erwachsene" gegeben haben ein großer Dank! und für egonb alles Gute nun bei der Antragsstellung.

        Ihr/euer Admin
        Volker
        Volker
        Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

        Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

        Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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          #54
          AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

          Zitat von Volker Beitrag anzeigen
          Hallo egonb,

          ich verfolge nun diese Fragen, Antworten, erneute Fragen, erneute Antworten und wiederum Fragen von dir schon eine ganze Weile, und stelle fest:
          Mit deinem Anliegen kommst du an die Grenzen eines online-Forums.
          INTAKT ist ein "Eltern helfen Eltern"-Forum und keine Lebensberatung in finanzieller Sicht. usw.
          In den letzten Beiträgen haben sich die anderen Nutzer von INTAKT, wohl meistens selbst betroffene Eltern, viel Mühe gegeben und die hast du ja auch dankbar erkannt.

          Inhaltlich mag ich als Amdinistrator nicht darauf eingehen und bewerten, ob die Antworten hilfreich waren.
          Ich möchte dich jedoch bitten, dir lokal einen Ansprechpartner zu suchen, der mit dir dein Anliegen durchgeht.

          An die Eltern und ModeratorInnen, die zusammen zahlreiche Beiträge und Antworten zum Thema "Antragstellung auf Kindergeld für Erwachsene" gegeben haben ein großer Dank! und für egonb alles Gute nun bei der Antragsstellung.

          Ihr/euer Admin
          Volker
          Ja sie haben recht können sie mir sagen wie ich am besten vorgehe sie haben ja
          nun alles gelesen Herr Admin

          Habe ich denn überhaupt Ansprüch besteht eine cance wie gehe ich am besten Bitte vor ?

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            #55
            AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

            Hallo Egon,

            ich bin zwar kein Administrator hier, antworte aber trotzdem.

            Hier haben viele Menschen sich unbezahlte Zeit genommen und sich bemüht dir Rat zu geben, die du anscheinend aber alle nicht richtig liest oder nicht umsetzen willst.

            Mein Rat: nehmt den Antrag und alle Nachweise und begebt euch zum Amt bzw. Kindergeldstelle. Wenn ihr nicht wisst wo ihr da hinmüsst, fragt bei eurer Gemeinde oder Stadt nach, die müssen wissen, wo das bei euch bearbeitet wird.

            Dort könnt ihr dann vor Ort alle Fragen stellen, die ihr habt und auch um Hilfe beim ausfüllen des Antrages bitten, denn alle Behörden haben eine Auskunfts- und Beratungspflicht, die sich aus den Paragraphen 13 bis 16 des Sozialgesetzbuches I ergibt, nachzulesen hier:

            http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html

            § 13 SGB I Aufklärung
            "Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären."

            http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html

            § 14 SGB I Beratung
            "Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind."

            http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
            "(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
            (2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
            (3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
            (4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind."

            http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html
            "§ 16 SGB I Antragstellung
            (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
            (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
            [B](3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden."

            Nur Mut, Gruß,
            reana
            Zuletzt geändert von reana; 09.11.2012, 14:05. Grund: tag geschlossen für hervorhebung

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              #56
              AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene

              Zitat von reana Beitrag anzeigen
              Hallo Egon,

              ich bin zwar kein Administrator hier, antworte aber trotzdem.

              Hier haben viele Menschen sich unbezahlte Zeit genommen und sich bemüht dir Rat zu geben, die du anscheinend aber alle nicht richtig liest oder nicht umsetzen willst.

              Mein Rat: nehmt den Antrag und alle Nachweise und begebt euch zum Amt bzw. Kindergeldstelle. Wenn ihr nicht wisst wo ihr da hinmüsst, fragt bei eurer Gemeinde oder Stadt nach, die müssen wissen, wo das bei euch bearbeitet wird.

              Dort könnt ihr dann vor Ort alle Fragen stellen, die ihr habt und auch um Hilfe beim ausfüllen des Antrages bitten, denn alle Behörden haben eine Auskunfts- und Beratungspflicht, die sich aus den Paragraphen 13 bis 16 des Sozialgesetzbuches I ergibt, nachzulesen hier:

              http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html

              § 13 SGB I Aufklärung
              "Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären."

              http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html

              § 14 SGB I Beratung
              "Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind."

              http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
              "(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
              (2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
              (3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
              (4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind."

              http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html
              "§ 16 SGB I Antragstellung
              (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
              (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
              [B](3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden."

              Nur Mut, Gruß,
              reana
              hallo raena ihrs,
              wollen wir mal im chatt schreiben z,b am sonntag möchte nur paar fragen stellen die ich nicht verstehe beim ausfüllen und meinen vorgang ,denkweise erklären vielleicht können sie mir ja dabei behlflich sein egal wer !!

              m.f.g egon

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                #57
                AW: Unterhaltsbeitrag §94 SGB

                Zitat von magna500 Beitrag anzeigen
                Danke für die Anworten und jetzt noch mal zur Verständnis im einfachen Deutsch.

                Bezieht ein Familienmitglied ( Kinder) dass sogenannte persönliche Budget können die Eltern mit einem Betrag von HÖCHSTENS 30,07 Euro vom Leistungsträger hinzugezogen werden.

                Von dieser Zuzahlung kann man sich befreien lassen wenn das Einkommen bei Verheiratete unter 2100 Euro mtl. liegt zum Einkommen zählt zb. auch das Kindergeld.
                Freibeträge oder dergleichen kann man nicht rausrechnen da das Jahreseinkommen laut einer Tabelle berechnet wird.

                Sollte man jedoch sehr knapp an der Grenze von diesem Betrag sein könnte man schauen ob man bestimmte Ausgaben, Fahrzeug Kilometer zur Arbeit u.a. rausrechnet.
                ( Mit knapp meine ich 100 - 150 Euro drüber)
                Guten tag ,


                wie verhält sich das bitte bei der Mutter Kindergeld
                wenn der sohn 688 bezüge erhält

                sohn lebt zuhause bei mutter im haus ist in keiner einrichtung
                ab und an geht er in die tagesklinik (wegen depressionen)

                und die mutter 420 rente 330 euro miete insgesamt ca 740 euro

                Bekommt die mutter dann kindergeld
                wie verhält sich das mit den freibeträgen alles
                besteht ein anspruch der mutter auf kindergeld?

                Freue mich über hilfe ihrerseits

                egon

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                  #58
                  AW: Unterhaltsbeitrag §94 SGB

                  Sind etwas dürftige Informationen

                  Ist das Kind behindert???? Wie alt???? welche Leistungen und in welcher höhe werden von welchem Leistungsträger erbracht????

                  Im grunde haben Eltern für ein schwerbehindertes Kind lebenslang Anspruch auf Kindergeld wenn der Leistungsanspruch vorhanden ist.

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                    #59
                    Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene kinder

                    Ich hatte vor einigen Monaten hier schon einmal geschrieben !
                    **Danke allen für ihre hilfe hier da es mit mir sehr schwer wahr***


                    Bekomme jetz doch tatzächlich das kindergeld bin 44 Jahre meine Mutter hat es beantragt zusammen mit meiner mithilfe
                    wir haben alles ausgefüllt vor ca 6 Monaten ab wann wird das Kindergeld dann gezahlt ab Tag der Antragstellung
                    oder ab dem Tag wo es vom Amt genehmigt wird? (14.02.2013)

                    Ab wieviel Jahre rückwirkend kann man dieses noch einklagen "rückwirkend geltend machen ?


                    kindergeld wurde ab dem 14.02.2013 gezahlt 184 euro


                    wie verhalte ich mich denn nun weiter was habe ich alles noch zu beachten, Wer kann mir da helfen tipps geben m.f.g

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                      #60
                      AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                      Hallo egonb,

                      Zitat aus dem Merkblatt-Kindergeld des BMFSFJ:

                      http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ...e,rwb=true.pdf

                      Seite 25:
                      "Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen
                      vorgelegen haben. Er verjährt vier Jahre nach der Entstehung."

                      Demnach müsste also ein Anspruch rückwirkend für 4 Jahre durchsetzbar sein.

                      Grüße

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                        #61
                        AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                        Guten tag,

                        wie setze ich das durch wie formuliere,schreibe ich das.Können sie mir da bitte behilflich sein
                        ginge dies ?

                        Das heist ich kann 4 Jahre rückwirkend das Kindergeld noch bekommen !

                        m.f.g

                        Kommentar


                          #62
                          AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                          Hallo eganb,

                          das Kindergeld wird gezahlt ab Tag der Antragstellung. Rückwirkend geltend machst Du das Kindergeld ebenfalls mit einem schriftlichen Antrag. Dazu benutzt Du das gleiche Formular wie beim ersten Mal, setzt nur ein 4 Jahre zurückliegendes Datum ein. Nachweise sind für diese 4 Jahre in gleicher Form vorzulegen, wie bei Deinem letzten Antrag. Wird schon klappen.

                          LG
                          Susemichel

                          Kommentar


                            #63
                            AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                            ok danke vorab , weiss zwar nicht welcher Antarg du jetz meinst waren ätliche ich probiere es aber trotzdem .

                            m.f.g

                            Kommentar


                              #64
                              AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                              Die familienkasse schrieb mir 22 januar das in meinem kindergeldfall noch ein erstattungsantrag und die spezifizierung der grundsicherungsbehörde abgewartet werden muß . Was heist das denn überhaupt können sie mir das erklären?
                              *

                              Aber Kindergeld wird seit diesen monat ja gezahlt (*erfolg)

                              Meine Frage kann mir das Kindergeld gekürzt oder sogar von meiner Grundsicherung abgezogen werden , wäre dieses rechtens, kann muß ich da irgenwo einspruch widerspruch einlegen.!
                              *
                              Wie verhalte ich mich da ?

                              Kommentar


                                #65
                                AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                Hallo Egon,

                                das ist jetzt so eine Sache. Ich erkläre es mal zuerst anhand meines Beispieles, damit es verständlicher ist. Meine erwachsene behinderte Tochter erhält Grundsicherung, ich erhalte Leistungen aus dem SGB II - Hartz IV. Meine Tochter erhält ebenfalls aufgrund ihrer Behinderung Kindergeld. Bzw. ich erhalte dies, weil Kindergeldberechtigte sind ja in erster Linie die Eltern. Ihr wird das KiGeld nicht auf ihre Grundsicherung angerechnet, jedoch mir. Wenn ich nachweislich das Kindergeld ihr überschreibe, es auf ihr Konto zufließen lassen würde, ihr es also auszahlen würde, würde es ihr als Einkommen angerechnet werden und mit der Grusi verrechnet werden.

                                Wenn Du als erwachsener, Behinderter, das Kindergeld tatsächlich erhältst, dann wird man es mit der Grusi verrechnen, also anrechnen. Günstiger wäre es, wenn Deine Mum das Kindergeld erhält und Dir anderweitig zukommen lässt (sofern sie nicht selber Grundsicherung o.ä. erhält, sonst würde es ihr angerechnet werden)

                                Gruß Anke

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                                  #66
                                  AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                  hallo anke * meine mum hat mich nicht im Kindergeldantrag im Konto angegeben! Das Kindergeld 184 euro fließt auf das Konto eines guten bekannten. Muß ich , wenn es mir in meiner Grundsicherung angerechnet dann einspruch,Widerspruch einlegen oder haben wir was nicht im unseren Kindergeldantrag beim Ausfüllen berücksichtigt sowie ich und meine Mutter wir musten ja beide "viele Unterlagen einreichen.Wie verhalte ich michda jetz? , dann müßen wir ja"auch noch rückwirkend 4 Jahre Kindergeld beantragen.

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                                    #67
                                    AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                    Hallo Egon,

                                    aber den Kindergeldantrag hat Deine Mum gestellt, das Geld fließt nur auf ein Konto eines anderen ???... habe ich das richtig verstanden? Dann müsstest Du Widerspruch einlegen, falls es Dir auf die Grusi angerechnet wird. Dann ist die Mutti die Berechtigte und dann steht ihr das Geld zu. Es darf halt nicht auf Dein Konto fliessen ...

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                                      #68
                                      AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                      ja,das Kindergeld Konto fliest auf das Konto eines bekannten erst war ich eingetragen es wurde aber wieder geändert (12.01.2013) nachtäglich damit ich auf der sicheren Seite bin. Der bekannte hat letzen donerstag das erste mal die zahlung 184 euro erhalten.

                                      Die familienkasse schrieb mir 22 januar das in meinem kindergeldfall noch ein erstattungsantrag und die spezifizierung der grundsicherungsbehörde abgewartet werden muß ------ Weiteres muß ich da nun abwarten oder ?


                                      danke vorab
                                      m.f.g

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                                        #69
                                        AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                        Hallo Egon,

                                        ich bin kein Experte, nur Mutter Der Bekannte, bei dem das Geld aufs Konto fliesst, ist ja nicht der Antragsteller des Kindergeldes. Ist das Deine Mum? Das ist eine wichtige Frage, wer ist laut Antrag der Antragsteller?

                                        Ist das Deine Mum, sollte sie gegen diese Erstattungsanspruchsprüfung Widerspruch einlegen und die Auszahlung verlangen. Wenn sie die Kindergeldberechtigte ist und selber keine Grundsicherungsleistungen erhält, dann muss das Kindergeld meiner Meinung nach an sie unverzüglich ausgezahlt werden. Eine Anrechnung bei Dir wäre dann rechtlich nicht in Ordnung.

                                        Bist Du jedoch der Antragsteller und das Geld fliesst nur auf ein anderes Konto ... ist dieses Geld bei Dir als Einkommen anzurechnen, da der Bekannte, der mit seinem Konto herhält, ja nicht der Kindergeldberechtigte ist.

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                                          #70
                                          AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                          Also meine Mutter ist laut Antrag die Antragstellerin ich der Sohn 44 Jahre.Im Antrag konnte man ja ein anderes Konto wählen Sie hat dann auf anraten das von dem bekannten gewählt nicht mein Konto damit mir nichts angerechnet wird. Ist das denn soweit ok haben wir das denn soweit richtig gemacht, ausgefüllt oder können mir,uns da jetz noch
                                          nachteile entstehen ?
                                          Zuletzt geändert von egonb; 20.02.2013, 23:29. Grund: überarbeitet

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                                            #71
                                            AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                            Sagen kann ich das einmal schon diesen Monat Kindergeld gezahlt wurde auf das Konto des bekannten.Aber der Antrag auf Kindergeld wo wir das beantragt haben die Unterlagen ich und meine mum abgegeben haben"alle war schon vor 6 Monaten. Müste denn das Kindergeld nicht von da an ab schon gezahlt werden ?

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                                              #72
                                              Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene kinder

                                              Also meine Mutter ist laut Antrag die Antragstellerin ich der Sohn 44 Jahre.Im Antrag konnte man ja ein anderes Konto wählen Sie hat dann auf anraten das von dem bekannten gewählt nicht mein Konto damit mir nichts angerechnet wird. Ist das denn soweit ok haben wir das denn soweit richtig gemacht, ausgefüllt oder können mir,uns da jetz noch
                                              nachteile entstehen ?

                                              Darf mir dem Sohn Von meiner Grundsicheung das Kindergeld angerechnet werden?

                                              Bekomme Rente und Grundsicherung

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                                                #73
                                                AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                                Hallo Anke habe ihnen eine Privatnachricht geschrieben hoffe diese kam an

                                                m.,f,g

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                                                  #74
                                                  AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                                  Wenn die Behinderung erst nach der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
                                                  Wenn es noch keinen bestandskräftigen Bescheid der Familienkasse gibt, ist das Kindergeld für 4 Jahre rückwirkend beantragbar.
                                                  Einen Einspruch gegen die Familienkasse ist erst dann zu stellen, wenn das Sozialamt nach § 74 EStG eine Abzweigung bei der Familienkasse beantragt.

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                                                    #75
                                                    AW: Behinderung ab 25 kindergeld für erwachene ki

                                                    Hallo Guten Tag, nein Behinderung ist vor dem 25 Lebensjahr eingetreten .Es wurde Kindergeld im Febuar 2013 gezahlt. [B]Was heist wenn es noch keinen
                                                    bestandskräftigen Bescheid gibt !!!! Wenn aber ein Bescheid meiner Mutter vorliegt das heist dann das verfallen dann die 4 Jahre auf Kindergeld anspruch und sie geht leer aus ?


                                                    Weil der Bewilligungsbescheid Bescheid liegt meiner Mutter vor hier ! Das heist ohne wenn und aber Kindergeldanspruch auf 4 Jahre verfällt
                                                    kein Anspruch mehr ....?


                                                    Sagen kann ich"aber das meine Mutter immer auf die 4 Jahre Kindergeld rückwirkend hin gepocht haben da wo wir die Unterlagen zwecks Kindergeld abgegeben haben, dies wurde auch in schriftlicher Form gemacht.Aber darauf passiert ist nichts.Bis auf die einmalige Kindergeld
                                                    zahlung im Febuar 2013.

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