AW: hilfe beim antrag auf kindergeld für erwachene
Hallo Egon,
ich denke ganz ehrlich, du solltest dich vielleicht mal an eine Stelle wenden, die dich beraten kann. z.B. den Behindertenbeauftragten deines Landkreises, oder an die zuständige Lebenshilfe mit ihrer Beratungsstelle. Auch beim Sozialamt kann man nachfragen. Mit dem zuletzt genannten Link kommst du auf eine Seite, wo wirklich alles so erklärt ist, wie es hier kein anderer besser könnte. Da steht ganz genau, wie viel man haben darf, bzw. was zählt, um noch einen Anspruch zu haben. Ich denke für den Betroffenen wäre es auch erst einmal wichtig, ob er überhaupt einen Anspruch hat und in zweiter Linie für wie viele Jahre er es dann nachträglich (wenn überhaupt) bekommt. Alleine ein Behindertenausweis langt übrigens nicht. Auch das findest du unter den Angaben, wenn du dem Link folgst. Inwieweit noch weitere Ansprüche bestehen, oder ob Grundsicherung bezogen wird und wie die Höhe der Grundsicherung ist, ob da Miete mit drin ist, Heizkosten, usw. das sieht man im Bescheid, bzw. weiß man selbst, wenn man es beantragt. Die Grundsicherung erhält man vom zuständigen Sozialamt. Da geht man hin und fragt, ob man die Voraussetzung zum Bezug erfüllt. Was alles noch für Gelder, oder wie auch immer demjenigen, für den du hier anfragst zusteht, das kann hier keiner genau beantworten. Wenn zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, oder geprüft werden musss, um Pflegegeld zu bekommen (das dient dann zur Sicherstellung der Pflege) ruft man bei der zuständigen Krankenkasse an und stellt einen Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe. Wenn die Schwerbehinderung durch Eigenverschulden eingetreten ist, gelten im sozialen Bereich, z.B. bei dem Recht auf Grundsicherung, glaube ich auch Ausschlusskriterien, musst du nachlesen. Wenn ein anderer Schuld hat, dann können Zahlungen über einen Unfallverursacher gehen. Wenn es durch einen Unfall passiert ist, z.B. auf der Arbeit, dann kann die Berufsgenossenschaft evtl. herangezogen werden. Da gibt es soviele Dinge, die man beachten muss. Hat z.B. der Mann, von dem du schreibst einen Betreuer, oder vertritt er sich selbst? Dann kannst du z.B. gar nichts machen. Das ist Aufgabe des Betreuers. Dafür bekommt er auch Geld. Kann sich der Mann selber vertreten und ist mobil................dann kann er auch selber in Begleitung zu den Ämtern gehen und vorsprechen.
Geht es einfach um Mietbeihilfe, dann ist die Gemeinde zuständig. Geht es um medizinische Zuzahlungen, dann ist die Krankenkasse zuständig.
Irgendwie habt ihr nie etwas bekommen (oder der Mann), aber scheut Ämter und Behörden, weil die einen evtl. benachteiligen könnten.
Wie wäre es, einfach mal zum Amt zu gehen, oder auch hier nicht nur dauern mit Fragen zu bohren, sondern einfach mal alles genau durchlesen.
Dann würdest du auch wissen, was die Übergangsregelung bedeutet. Dass sie eben in eurem Fall nicht zutrifft, weil die Behinderung bereits mit dem 20. Lebenjahr eingetreten ist.
So und jetzt würde ich an deiner Stelle einfach mal die Links abklappern und wenn du mit dem Inhalt nicht zurecht kommst, dann suche die Beratungsstellen auf. Erst wenn Ablehnungsbescheide kommen, Widersprüche im Sande verlaufen, wird es eng. Die Behörden können nun auch nichts dazu, wenn ihr all die Jahre kein Kindergeld bekommen habt. Irgendwann werdet ihr ja vor nunmehr 24 Jahren auch mal beraten worden sein. Da gab es übrigens noch keine Grundsicherung und kein Pflegegeld und das Kindergeld belief sich damals auf umgerechnet 25€ im Monat.
So, ich denke du hast jetzt erst einmal ne Menge Infos bekommen. Für weitere Infos empfehle ich dir oben die Suchfunktion auszuprobieren. Gebe da einfach deine Begriffe ein, für die du Infos suchst. Da erscheinen dann jede Menge Infos, die dir sicher weiter helfen können.
Und noch etwas, die Höhe einer Rente hängt meines Wissens nicht davon ab, ob man ein eigenes Haus besitzt, oder nicht, sondern davon, wieviel man u.a. selbst dafür eingezahlt hat, oder auch durch andere Umstände zugesprochen bekommt. Das Recht auf Grundsicherung z.B. erfordert auch Nachweise über Eigentum und Besitz. Da kann dann die Höhe der Grundsicherung vom eigenen Haus, oder Miete abhängen. Von 420€ im Monat kann man kein eigenes Haus unterhalten, geschweige denn von Leben. So würde ich vielleicht auch einmal der Mutter zu mehr Unterstützung verhelfen und auch mit ihr das Sozialamt aufsuchen und um Hilfe bitten.
Hallo Egon,
ich denke ganz ehrlich, du solltest dich vielleicht mal an eine Stelle wenden, die dich beraten kann. z.B. den Behindertenbeauftragten deines Landkreises, oder an die zuständige Lebenshilfe mit ihrer Beratungsstelle. Auch beim Sozialamt kann man nachfragen. Mit dem zuletzt genannten Link kommst du auf eine Seite, wo wirklich alles so erklärt ist, wie es hier kein anderer besser könnte. Da steht ganz genau, wie viel man haben darf, bzw. was zählt, um noch einen Anspruch zu haben. Ich denke für den Betroffenen wäre es auch erst einmal wichtig, ob er überhaupt einen Anspruch hat und in zweiter Linie für wie viele Jahre er es dann nachträglich (wenn überhaupt) bekommt. Alleine ein Behindertenausweis langt übrigens nicht. Auch das findest du unter den Angaben, wenn du dem Link folgst. Inwieweit noch weitere Ansprüche bestehen, oder ob Grundsicherung bezogen wird und wie die Höhe der Grundsicherung ist, ob da Miete mit drin ist, Heizkosten, usw. das sieht man im Bescheid, bzw. weiß man selbst, wenn man es beantragt. Die Grundsicherung erhält man vom zuständigen Sozialamt. Da geht man hin und fragt, ob man die Voraussetzung zum Bezug erfüllt. Was alles noch für Gelder, oder wie auch immer demjenigen, für den du hier anfragst zusteht, das kann hier keiner genau beantworten. Wenn zum Beispiel eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, oder geprüft werden musss, um Pflegegeld zu bekommen (das dient dann zur Sicherstellung der Pflege) ruft man bei der zuständigen Krankenkasse an und stellt einen Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe. Wenn die Schwerbehinderung durch Eigenverschulden eingetreten ist, gelten im sozialen Bereich, z.B. bei dem Recht auf Grundsicherung, glaube ich auch Ausschlusskriterien, musst du nachlesen. Wenn ein anderer Schuld hat, dann können Zahlungen über einen Unfallverursacher gehen. Wenn es durch einen Unfall passiert ist, z.B. auf der Arbeit, dann kann die Berufsgenossenschaft evtl. herangezogen werden. Da gibt es soviele Dinge, die man beachten muss. Hat z.B. der Mann, von dem du schreibst einen Betreuer, oder vertritt er sich selbst? Dann kannst du z.B. gar nichts machen. Das ist Aufgabe des Betreuers. Dafür bekommt er auch Geld. Kann sich der Mann selber vertreten und ist mobil................dann kann er auch selber in Begleitung zu den Ämtern gehen und vorsprechen.
Geht es einfach um Mietbeihilfe, dann ist die Gemeinde zuständig. Geht es um medizinische Zuzahlungen, dann ist die Krankenkasse zuständig.
Irgendwie habt ihr nie etwas bekommen (oder der Mann), aber scheut Ämter und Behörden, weil die einen evtl. benachteiligen könnten.
Wie wäre es, einfach mal zum Amt zu gehen, oder auch hier nicht nur dauern mit Fragen zu bohren, sondern einfach mal alles genau durchlesen.
Dann würdest du auch wissen, was die Übergangsregelung bedeutet. Dass sie eben in eurem Fall nicht zutrifft, weil die Behinderung bereits mit dem 20. Lebenjahr eingetreten ist.
So und jetzt würde ich an deiner Stelle einfach mal die Links abklappern und wenn du mit dem Inhalt nicht zurecht kommst, dann suche die Beratungsstellen auf. Erst wenn Ablehnungsbescheide kommen, Widersprüche im Sande verlaufen, wird es eng. Die Behörden können nun auch nichts dazu, wenn ihr all die Jahre kein Kindergeld bekommen habt. Irgendwann werdet ihr ja vor nunmehr 24 Jahren auch mal beraten worden sein. Da gab es übrigens noch keine Grundsicherung und kein Pflegegeld und das Kindergeld belief sich damals auf umgerechnet 25€ im Monat.
So, ich denke du hast jetzt erst einmal ne Menge Infos bekommen. Für weitere Infos empfehle ich dir oben die Suchfunktion auszuprobieren. Gebe da einfach deine Begriffe ein, für die du Infos suchst. Da erscheinen dann jede Menge Infos, die dir sicher weiter helfen können.
Und noch etwas, die Höhe einer Rente hängt meines Wissens nicht davon ab, ob man ein eigenes Haus besitzt, oder nicht, sondern davon, wieviel man u.a. selbst dafür eingezahlt hat, oder auch durch andere Umstände zugesprochen bekommt. Das Recht auf Grundsicherung z.B. erfordert auch Nachweise über Eigentum und Besitz. Da kann dann die Höhe der Grundsicherung vom eigenen Haus, oder Miete abhängen. Von 420€ im Monat kann man kein eigenes Haus unterhalten, geschweige denn von Leben. So würde ich vielleicht auch einmal der Mutter zu mehr Unterstützung verhelfen und auch mit ihr das Sozialamt aufsuchen und um Hilfe bitten.