AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Hallo Carina!
Zitat von Carina82
wir haben leider nicht den Ausweis ab Geburt beantragt. Ich wusste es eben nicht besser.
Dann beantrage es noch nachträglich!
Analog dem hier, entsprechend abändern:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1240288#1240288
G, B und aG sind altersunabhängig zu gewähren.
http://vmg.vsbinfo.de/d/1.htm
http://vmg.vsbinfo.de/d/2.htm
http://vmg.vsbinfo.de/d/3.htm
Diese Richtlinien sind für die Beurteilung verbindlich.
Liebe Grüße
Annette
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Zitat von Inge
Hallo Carina,
im Info-Bereich von Intakt stehen die Bedingungen für die Merkzeichen G (Gehbehinderung) und auch für aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) in der
Rubrik Ausweis und Beantragung (auf der Seite nach unten gehen).
Nur mit dem Merkzeichen aG bekommt man einen blauen Parkausweis, mit dem man auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken darf.
guten morgen
trifft das für alle bundesländer zu die aussage oder nur für bestimmte
http://vmg.vsbinfo.de/d/1.htm
vielen dank schon mal im vorraus
mfg wolli
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Hallo Wolli,
die Voraussetzungen für die einzelnen Merkzeichen gelten bundesweit.
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Zitat von Inge
Hallo Wolli,
die Voraussetzungen für die einzelnen Merkzeichen gelten bundesweit.
Ja, die Voraussetzungen gelten bundesweit, nur die Entscheidungen der einzelnen versorgungsärztlichen Dienste fallen unterschiedlich aus.

AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
wahrscheinlich fühlen sich einzelne Behörden als autonome Staaten und die Sachbearbeiter als Herrscher

AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
guten abend
also diese beschreibung der ämter ist wohl treffend
muß noch mal nachagen denn junge hat b h g rf 100% gehörlos geistig behindert und autistische züge und bekommt keine parkerleichterrung denn hatte die schon mal beantragt.
werde mal aufs ordnungsamt wackeln und dort mal das glück versuchen
mfg wolli
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Hallo Wolli,
für die Parkerleichterung ist das
Merkzeichen aG erforderlich. Das
Merkzeichen G wird für eine Parkerleichterung nicht anerkannt.
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Hallo Wolli,
Inge hat recht, ohne das Merkzeichen aG kannst Du beim Ordnungsamt auch keinen Parkerleichterungsausweis für Deutschland/Europa beantragen.
Aber hier ein Link, der Dir vielleicht weiterhilft, wenigstens innerhalb Deines Bundeslandes einen Parkerleichterungsausweis zu bekommen:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=366AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
hallo ihr lieben
sollte ich dann diesen text verkehrt verstanden haben
Parkerleichterungen mit Merkzeichen G
I. Voraussetzungen
Nach § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 StVO besteht die Möglichkeit, in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von allen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen erlassenen Verboten oder Beschränkungen zu genehmigen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung steht im Ermessen der Verkehrsbehörden. Um eine einheitliche und ermessensfehlerfreie Entscheidungspraxis der Straßenverkehrsbehörden innerhalb eines Bundeslandes zu gewährleisten, hat ein Teil der Bundesländer Verwaltungsvorschriften erlassen, welchem Personenkreis Parkerleichterungen neben den in der Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs. 1 Nr. 4 a und 4 b StVO aufgeführten gewährt werden kann.
Folgenden schwerbehinderten Menschen, die nicht außergewöhnlich gehbehindert sind, werden Parkerleichterungen gewährt:
hier weiter lesen
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=133&PHPKITSID=877f67d7d0c0e2674da6d6103e7d4289AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Hallo Wolli,
erinnere ich mich richtig, dass Du aus Thüringen kommst?
Dann müßten für die Parkerleichterung in
Deinem Bundesland
folgende Kriterien erfüllt sein:
Sachsen-Anhalt , Sachsen, Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg:
schwerbehinderte Personen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind
bzw.
Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern:
schwerbehinderte Personen, bei denen ein GdB von wenigstens 70 allein infolge der Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G" festgestellt sind
Den Antrag kannst Du bei Eurem Verkehrsamt/Ordnungsamt einreichen.
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
ja das is mir schon bekannt aber woanders steht auch wieder wenn man geistig behindert ist und sich oder andere im straßenverkehr verletzen könnte und man sich alleine nicht zurechtfindet.
muß ja auch autotür ganz aufmachen usw. also gibt oft probleme
müssen die alles so kompliziert machen kotz