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Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Carina82 09.06.2011, 18:15#1
Hallo,

ich bin neu hier. Im Vorstellungsthreat hab ich schon ein bisschen über meinen Sohn geschrieben.

Und jetzt hab ich auch gleich eine Frage. Mein Sohn wird im Juli 2 Jahre. Er ist stark entwicklungsverzögert. Während seine Schwester mittlerweile frei laufen kann, kann er nicht mal von alleine sitzen. Nur, wenn man ihn entsprechend hinsetzt, bleibt er eine zeitlang so. Dementsprechend ist es sicher, dass er nicht so bald laufen kann, wenn er das überhaupt jemals können wird.

Nun meine Frage. Ab welchem Alter wird im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G anerkannt? Ich hoffe, das dies überhaupt möglich ist. Er wird ja auch immer schwerer und wir müssen ihn immer tragen.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Carina82 09.06.2011, 18:18#2
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Nur zur Info wegen dem Vergleich zur Schwester. Es sind Zwillinge.
Löwenkind 09.06.2011, 22:33#3
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina,

das "G" hat mein Sohn von Anfang an, (100% Schwerbehinderung seit Geburt)Ich glaube, er war noch kein Jahr alt.

LG vom Löwenkind
Carina82 10.06.2011, 01:06#4
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Von Anfang an? Dein Sohn hat aber bestimmt eine bestimmte diagnostizierte Behinderung.

Bei uns ist das Problem, dass keine bestimmte Krankheit festgestellt wurde. Bisher waren alle Tests und Untersuchungen ohne Befund. Wenn es wirklich an Sauerstoffmangel liegt, ist das ja auch schwer festzustellen. Demnächst soll ein MRT gemacht werden. Ansonsten sind die Ärzte auch ratlos. Vielleicht sollte ich nochmal mit den Ärzten reden und das G beantragen. Ist halt ziemlich schwierig, wenn keiner sagen kann, wie er sich entwickelt. Jetzt mit fast zwei ist er noch nicht mal in der Lage zu krabbeln. Also ist es offensichtlich, dass er so schnell nicht laufen können wird.
susemichel 10.06.2011, 07:22#5
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina82,

unser Sohn (gesund geboren) erkrankte am zweiten Tag nach der Entbindung aufgrund einer Infektion mit Coli-Bakterien an Gehirnhautentzündung und war lange extrem entwicklungsverzögert. Die Diagnose spastische Halbseitenlähmung bekamen wir erst, als er schon fast zwei Jahre alt war (bis dahin konnte er nur mühsam und mit Hilfe sitzen, erst recht nicht laufen).
Ich habe dann den Schwerbehindertenausweis beantragt, er bekam 100% Schwerbehinderung und die Merkzeichen aG, H, sowie B (eine Begleitperson im ÖPNV ) rückwirkend ab Geburt zuerkannt. Wir haben dann auch ab Geburt rückwirkend die steuerlichen Vergünstigungen beantragt und auch bekommen.

Auch wenn bei Eurem Sohn noch keine Diagnose vorliegt, ist der momentane Entwicklungszustand zu sehen und dieser ist ja eindeutig nicht altersgerecht. Dies würde ich mir von den behandelnden Ärzten bestätigen lassen und die Merkzeichen "aG" und "H" beantragen.
Nötigenfalls wird man ihn von amtswegen begutachten, aber das brauchst Du auch nicht zu befürchten.
Außerdem wird der Schwerbehindertenausweis bei Kindern fast immer befristet, so dass man die Entwicklung abwarten kann.

LG
susemichel
Inge 10.06.2011, 07:35#6
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina,

im Info-Bereich von Intakt stehen die Bedingungen für die Merkzeichen G (Gehbehinderung) und auch für aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) in der
Rubrik Ausweis und Beantragung (auf der Seite nach unten gehen).
Nur mit dem Merkzeichen aG bekommt man einen blauen Parkausweis, mit dem man auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken darf.
Carmen62 10.06.2011, 07:38#7
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina
mein Sohn hatte auch Sauerstoffmangel,und das ist auf
jeden Fall nachweisbar mit einem MRT,
Denn es finden sich Läasionen .Durch ein Sauerstoffmangel
wird das Gehirn geschädigt,und das sieht man 100%.
Wenn bei deinem Sohn nichts zu sehen ist,wurde auch nichts geschädigt.
Wir haben auch von Geburt **B**G**aG**H**T .......100 %.
Es spielt absolut keine Rolle ,ob eine Diagnose steht oder nicht,
die Beeinträchtigungen zählen und nichts anderes.
lg carmen
MichaelK 10.06.2011, 10:45#8
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Zitat von Carina82
Nun meine Frage. Ab welchem Alter wird im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G anerkannt?

Hallo,

die Zuerkennung des Merkzeichens ist nicht vom Alter abhängig. Dies gilt für die MZ „G", aG" und „B" .
Die Voraussetzungen dieser Nachteilsausgleiche können auch bei behinderten Säuglingen und Kleinkindern vorliegen, und zwar selbst dann, wenn deren Behinderung nicht zu Nachteilen gegenüber gleichaltrigen gesunden Kindern führen. Maßstab für diese Merkzeichen ist ausnahmsweise nicht der Vergleich mit gleichaltrigen Nichtbehinderten. Vielmehr kommt es darauf an, ob die festgestellten Gesundheitsstörungen bei Erwachsenen die Zuerkennung der genannten Nachteilsausgleiche rechtfertigen würden.

Die Behörden machen manchmal dann, trotz des vorliegenden Merkzeichens, die Ausstellung von Berechtigungen (z.B. Parkausweis), vom Alter abhängig. Korrekt ist das aber nicht. Es besteht nach der Gesetzeslage kein Ermessen der Behörde.

LG Michael
Carina82 10.06.2011, 14:16#9
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Vielen Dank für eure Antworten!

@Carmen62: MRT ist noch nicht gemacht. Wird aber demnächst. Dann werden wir ja sehen, ob es einen Sauerstoffmangel gab.

Ich sollte mir dann doch Gedanken machen, noch weitere Merkzeichen zu beantragen. Ich denke mal, da können mir die Leute von der Frühförderung helfen. Hoffe ich jedenfalls.
Kirsten 10.06.2011, 17:03#10
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina,

mein Sohn hatte eine Gehirnentzündung und war als Kleinkind von Kopf bis Fuß steif. Ziemlich von Anfang an wurden ihm 100 % mit den Merkzeichen G, H, B zugesprochen. Das Merkzeichen aG haben wir erst viele Jahre später genehmigt bekommen. Das war ein längerer Kampf. Ich drücke dir die Daumen, dass dein Antrag ohne große Probleme genehmigt wird.

LG Kirsten
Myriam 10.06.2011, 17:29#11
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina,

schau mal hier auf der Seite nach, da findest du etwas über die Regelung bei Säuglingen und Kleinkindern. Bei einem Ausweis mit dem Merkzeichen "H" ist immer das Merkzeichen "G" dabei.

Viele Grüße
Myriam
rosifi 10.06.2011, 17:36#12
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo,

das "G", sowie "H" und "RF" und die Notwendigkeit einer Begleitperson haben wir für unsere Tochter sofort bekommen, damals war sie 2 Jahre alt und konnte eigentlich wie jedes andere Kind laufen und war damals körperlich noch ziemlich fit. Das Problem hatten wir dann mit dem Merkzeichen aG, als bei unserem Mädchen Geh-, und Orientierungsprobleme sowie eine Epilepsie auftrat. Dafür haben wir sehr lange gekämpft.
Ich denke mal, da können mir die Leute von der Frühförderung helfen. Hoffe ich jedenfalls.

Das denke ich auch. Hat man Dir denn "G" schon abgelehnt oder stellst Du erst einen Neuantrag? Normalerweise machen die Versorgungsämter da keine Probleme, wenn ein Kind nicht laufen kann. Nur mit dem "aG" gibt es meist große Probleme und das wurde mir mal vom Büro des Behindertenbeauftragen (Bund) damit erklärt, dass man mit der Vergabe dieses MZ deshalb so sparsam umgeht, weil es nur begrenzt Behindertenparkplätze gibt :kopfkratz:.
Löwenkind 10.06.2011, 17:55#13
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina,

mein Sohn kam mit einem Hydrozephalus internus (Wasserkopf) zur Welt. Wir folgten dem Rat der Frühförderung und die hat mit uns den Antrag besprochen und in die Wege geleitet.

LG vom Löwenkind

P.S. Ich schließe mich Rosmaries Frage an, habt ihr denn schon einen Bescheid vorliegen?
rosifi 10.06.2011, 18:11#14
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Nun meine Frage. Ab welchem Alter wird im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G anerkannt? Ich hoffe, das dies überhaupt möglich ist. Er wird ja auch immer schwerer und wir müssen ihn immer tragen.

Hallo Carina,

ich glaube, dass Dir das Merkzeichen "G" nicht weiterhelfen wird, wenn Du Wert auf einen Behindertenparkplatz legst. Dazu brauchst Du das Merkzeichen "aG". Bekommst Du nur das Merkzeichen "G" kannst Du höchstens versuchen, einen l Parkerleichterungsausweis für Dein Bundesland über Deine Kommune zu bekommen. Die Kritierien sind von Bundesland zu Bundesland aber unterschiedlich.

Mit dem "G" sind vor allem steuerliche Erleichterungen und (ich glaube) die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verbunden.
susemichel 10.06.2011, 19:56#15
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Mit Merkzeichen "G" muss man noch 60.- Euro jährlich für die Wertmarke des ÖPNV zahlen.
Wichtig sind die Merkzeichen "aG" und "H" auch noch aus anderen Gründen.

Bei "aG" kann man ein Fahrzeug auf das behinderte Kind zulassen, dieses ist dann steuerfrei ZUSÄTZLICH bekommt man die Wertmarke des ÖPNV unentgeltlich.

Bei Merkzeichen "aG" und "H" sind bis zu 15.000km jährlich plus der gesamten KfZ-Kosten ( Versicherung, Reparaturen, Ersatzteile) sowie die Kosten zur Beschaffung eines angemessenen Kfz verteilt auf mehrer Steuerjahre verteilt absetzbar ( Fahrtenbuch über die gefahrenen Kilometer führen!).
Mit Merkzeichen "H" habt ihr außerdem den höchstmöglichen steuerlichen Freibetrag für Behinderte= 3.700.- jährlich.
Bei Merkzeichen "H" können die Eltern überdies 924.- Pflegepauschbetrag absetzen.
Sollte man bei Eigentumsbildung (Hausbau, Hauskauf , Eigentumswohnung) öffentliche Mittel benötigen, erhält man zusäztliche Freibeträge bei Merkzeichen "H".
Es lohnt sich also, um die Merkzeichen zu kämpfen und was man nicht beantragt, wird auch nicht freiwillig zuerkannt, also "aG" UND "H" beantragen!

LG
susemichel
rosifi 10.06.2011, 20:07#16
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Susemichel, hallo alle anderen,

das Merkzeichen "H" ist das eigentlich wichtige. Wir hatten lange nicht das aG, hatten aber durch das "H" diesselben Vorteile wie mit aG. auch das Auto war immer auf unsere Tochter zugelassen und damit steuerfrei.

Das aG hat uns eigentlich nur den Vorteil der Parkerleichterung gebracht.
"Nur" ist gut gesagt, weil das bei meiner Tochter schon oft schwierig war, sie beispielsweise nach einem Anfall oder sonstigen "Gebrechen" noch eine weite Strecke zurückzulegen.
susemichel 10.06.2011, 20:29#17
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo rosifi,

Du hast völlig recht. Unser Sohn hat den Ausweis und die Merkzeichen schon über 25 Jahre, da verwechselt man schon mal was.
Die Merkzeichen "aG" und "H" hat er bei Erstbeantragung ohne Probleme bekommen, man hat allerdings nach 5 Jahren versucht, ihm "aG" und "H" abzuerkennen und auf "G" zu reduzieren. Wir haben dann ein Gutachten der Uniklinik Münster vorgelegt und damit war es ein für allemal gut.
Vielleicht ist die Beantragung der Merkzeichen heute schwieriger, das kann ich nicht beurteilen, aber kämpfen würde ich darum.

LG
susemichel
rosifi 10.06.2011, 21:08#18
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?
Vielleicht ist die Beantragung der Merkzeichen heute schwieriger, das kann ich nicht beurteilen, aber kämpfen würde ich darum.

Hallo Susemichel,

vor allem ist es manchmal vollkommen unverständlich, wie man diese Merkzeichen genehmigt. Ich kenne Kinder, die dasselbe Syndrom wie meine Tochter haben, im Kleinkindalter ebenso gelaufen sind wie sie auch und sie haben von Anfang an das "aG" bekommen .Dann wieder kämpfen Eltern mit erwachsenen Kindern, die aufgrund verschiedenster Probleme nicht ohne Hilfe am Straßenverkehr teilnehmen können, um die Anerkennung. Das geht oft bis zum Sozialgericht.
Genauso unklar ist aber auch oft die Festsetzung des GdB. Da fängt öfter mal bei 40 v.H. an und wenn die Leute dann Widerspruch einlegen, geht es auf 50 v.H. und wenn sie bald darauf einen Antrag auf Verschlechterung stellen, obwohl gar nicht schlechter wurde, sondern immer gleich besch..... war, gibt es dann plötzlich 70 v.H.

Verstehe das wer will. Jedenfalls lohnt es sich meist, gegen unzureichende Bescheide des VA Widerspruch einzulegen.
Carina82 27.06.2011, 17:09#19
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten und Ratschläge. Das ist echt alles so kompliziert, wenn man da kein Fachmann ist, ist man total aufgeschmissen. Also wir haben erstmal nur den Schwerbehindertenausweis wegen der Entwicklungsverzögerung beantragt, keiner speziellen Merkzeichen und einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "H" und einem Behinderungsgrad von 80 bekommen.

Ich werde mal mit der Dame von der Frühförderung, die alle 2 Wochen zu uns kommt, reden, ob die uns da unterstützen kann. Das nächste große Thema wird auch der Antrag auf Pflegegeld.

Wir würden auch gerne das Auto auf unseren Sohn anmelden. Kann mir da jemand grob sagen, wie das läuft? Also geh ich da einfach mit dem Behindertenausweis zur Zulassungsstelle?
Carina82 27.06.2011, 17:12#20
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Ach so, überall lese ich, dass man bei Merkzeichen "H" und immer das "G" bekommt. Das ist bei uns nicht so. Mein Sohn hat nur das "H". Ist das rechtens?
susemichel 27.06.2011, 19:32#21
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina82,

den Antrag auf KfZ- Steuerbefreiung stellt man bei der KfZ- Steuerstelle des jeweiligen Finanzamtes. Vorlage des Schwerbehindertenausweises, mehr ist nicht erforderlich.
Versicherungsnehmer kann weiter ein Elternteil bleiben (abweichende Halterschaft).
Allerdings dürfen mit diesem steuerbefreiten KfZ nur Fahrten mit dem Kind oder Fahrten, die der Haushaltsführung des Kindes dienen unternommen werden ( Einkaufsfahrten , Tank- oder Werkstattfahrten auch ohne Kind) - also keine Fahrten zur Arbeitsstelle des Vaters oder der Mutter.
Habt Ihr daran gedacht, den Ausweis ab Datum der Geburt ausstellen zu lassen?
Dann könnt Ihr nämlich noch rückwirkend beim Finanzamt die hohe Behindertenpauschale geltend machen ( Einkommenssteuer).
Ist das Fahrzeug dann auf Euer Kind zugelassen, Belege sammeln (Tankquittungen, Wartungs- und Reparaturbelege, Ersatzteile, TÜV- Gebühren, Versicherungskosten etc.). Am besten auch noch ein Fahrtenbuch führen ( da genügt ein preisweres Heftchen, wie man dies auf den meisten Tankstellen bekommt), dann habt Ihr es beim Finanzamt leichter, Fahrten abzurechnen ( pro gefahrenen km 30 Cent ). So haben wir es bei unserem Sohn gemacht.

LG
susemichel :winke:
Carina82 08.07.2011, 15:38#22
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo susemichel,

wir haben leider nicht den Ausweis ab Geburt beantragt. Ich wusste es eben nicht besser. Hatte nur den Antrag ausgefüllt und bei der Behinderung die Entwicklungsverzögerung eingetragen.
Aber wie gesagt, da rede ich mit der Dame von der Frühförderung, wenn sie vom Urlaub zurück ist. Vielleicht kann man das ja noch ändern.
Er ist ja in 2009 geboren. Für das ja ist die Steuererklärung schon durch. Kann man dafür trotzdem noch den Freibetrag nachträglich beantragen?

Mit dem Auto ist auch das Problem, dass ich es auch für mich benötige. Für Besorgungen, Termine usw. die nichts mit dem Kind zu tun haben. Geht das trotzdem, dass man dann nur die Fahrten fürs Kind beansprucht?
susemichel 08.07.2011, 17:18#23
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo Carina82,

wenn der Schwerbehindertenausweis rückwirkend ab Geburt ausgestellt wird, kannst Du auch den Steuerfreibetrag für Einkommenssteuerbescheide, die noch nicht der Festsetzungsverjährung unterliegen rückwirkend geltend machen. In der Regel 4 Jahre, falls sich da nichts in jüngster Vergangenheit geändert hat.

Die Steuerbefreiung des KfZ durch Anmeldung auf Dein Kind bedeutet, dass damit nur Fahrten unternommen werden können zum Transport des Kindes (incl. Leerfahrt zum Holen oder Bringen) und Fahrten, die der Haushaltsführung dienen des Kindes dienen. Damit sind auch Einkäufe oder Besorgungen für die Familie ( wenn dies auch das Kind betrifft, z. B. Lebensmittel) erlaubt. Auch Fahrten zur Tankstelle, Werkstatt, TÜV etc. sind ohne Kind erlaubt.

3000 km kannst Du pauschal absetzen, weitere gefahrene Kilometer sind durch Fahrtenbuch nachzuweisen.

LG
susemichel
Ursel.B. 08.07.2011, 20:40#24
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo :-)

Wir haben im Jahr 2010 die Steuerbescheide rückwirkend für 18 Jahre ändern lassen, da bei meiner Tochter erst in dem Jahr die richtige Diagnose gestellt wurde.
Bis dahin galt sie als entwicklungsverzögert und hatte einen GdB von 30vH. Dann wurde der GdB auf 100vH mit Merkzeichen G,B,H geändert rückwirkend ab Geburt.
Das hat ohne Probleme geklappt.

Beantragt haben wir die Änderung der Steuerbescheide gemäß §175 Abs.1 Satz1 Nr.1 AO.

Unsere Steuerberaterin hat das so formuliert :

Verwaltungsakte, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge feststellen, sind Grundlagenbescheide i. S. d. §171 Abs.10 und §175 Abs.1 Satz 1 Nr.1 AO.
Die Änderung ist für die Kalenderjahre vorzunehmen, auf die sich der Grundlagenbescheid erstreckt.

Die Tatsache des Anspruchs auf Freibeträge ist erst nachträglich mit Anerkennung der Behinderung durch den Bescheid des Versorgungsamtes ... auf 100vH bekannt geworden und es trifft mich kein Verschulden daran, dass Ärzte viele Behinderungen erst sehr spät diagnostizieren, obwohl sie angeboren sind und auch nicht, dass Versorgungsämter falsche Bescheide ausstellen (§173 Abs.1 Satz 2 ).

Vielleicht hilft Dir das ja bei Deinem Antrag auf rückwirkende Anerkennung :-)

Von einer Festsetzungsverjährung war bei uns nie die Rede. Oder sie haben das im letzten Jahr dann geändert.

LG Ursel
amai 08.07.2011, 21:03#25
AW: Ab welchem Alter Merkzeichen G?

Hallo zusammen,
dadurch das ein Schwerbehindertenausweis einen Grundlagenbescheid darstellt, müssen rückwirkend auch schon *verjährte* Steuerbescheide geändert werden. Allerdings muss die Änderung innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung oder Änderung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden!

LG, amai