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KFZ-Steuerbefreiung

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    #26
    hallo zusammen.
    hab jetzt ganz gespannt alle beiträge zur kfz-steuerbefreiung gelesen. sehr interessant!
    meine tochter hat letztes jahr auf biegen und brechen die einstufung aG bekommen. dann war ich am überlegen, eben auch diese kfz-steuerbefreiung zu beantragen. nur das problem ist, ich habe kein eigenes fahrzeug, nur das von meinem partner. berufstätig ist nur er, ich bin zuhause, demnach habe auch ich die meiste zeit das auto. und sie ist so oder so zu 98% immer dabei wenn ich das vielleicht mal beantrage mein partner vielleicht mal allein unterwegs ist, kann er bei einer evtl "überprüfung" auch argumentieren, daß er für die kleine unterwegs ist? habe nämlich nur von eltern gelesen. weil er ja nicht der papa ist.
    liebe grüße
    petra

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      #27
      so nun weiss ich weiter

      Das mit der Versicherung usw geht alles klar.
      Danke an euch .Ein wirklich tolles und informatives Forum

      @petrag

      Mach das ruhig. Er kann ja dann immer noch sagen er macht Besorgungen für die kleine.(falls mal jemand überhaupt kontrolliert)


      Ich möchte auch mal erwähnen das der VDK eine gute Sache ist. Die helfen in sehr vielen Angelegenheiten



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        #28
        Hallo Petra,

        wenn du den Wagen auf das Kind zulässt wird sie automatisch der halter von dem fahrzeug und dein Partner der Versicherungsnehmer. Auch er kann doch unterwegs sein zum Wohle des Kindes.
        Auch ich kaufe ohne meine Tochter mal eine oder fahre Zum Arzt oder aber bringe auch Ihre Geschwister mal zu Freunden.Ich kann mir doch dafür nicht extra ein Fahrzeug zusätzlich anschaffen.
        Grundsätzlich heisst es aber, dass man nur zum Wohle des Kindes unterwegs sein darf, aber das kann man ja immer irgendwie einbinden.

        Liebe Grüße

        Yvonne

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          #29
          AW: KFZ-Steuerbefreiung

          hallo,

          ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen. ich habe folgendes problem:
          meine mutter ist schwer krank und mein vater hat nun eine steuerbefreiung für das auto beantragt. als das auto gekauft wurde hat mein vater damals einen anhänger, der quasi dazugehörte, mitgekauft. der steht eigentlich nur rum und vielleciht 1x im jahr wird der genutzt um irgendwelche baustoffe für das haus oder so zu transportieren.

          nun sagt das finanzamt, dass mein vater erklären muss warum und wofür er den anhänger überhaupt besitzt und, dass wenn er das nicht macht, dem antrag auch nicht stattgegeben werden kann. ich frage mich nun was der anhänger mit der steuerbefreiung des pkw zu tun hat? will das finanzamt nun hören, dass mein vater meine mutter auf dem anhänger transportiert, oder wie soll ich das verstehen?
          was soll er denn jetzt dort angeben, wenn er nicht gefahr laufen möchte, dass der antrag abgelehnt wird.

          vielen dank für die antworten

          lg torsten

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            #30
            AW: KFZ-Steuerbefreiung

            Hallo Torsten,
            naja, ich denke, daß Dein Vater Kfz-Steuer für den PKW und Kfz-Steuer für den Anhänger bezahlt, das läuft normalerweise gesondert.
            Um eine Kkz-Steuerbefreiung für den Anhänger zu erhalten, müßte er natürlich nachweisen, daß dieser aufgrund der Schwerbehinderung Deiner Mutter gehalten werden muß.
            Mit der Kfz-Steuer für den PKW hat das nichts zu tun.
            lg pauline

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              #31
              AW: KFZ-Steuerbefreiung

              Hallo, wir kommen aus Hessen und haben auch einen Diesel mit Steuerbefreiung.
              Unser Sohn hat 90% mit den Merkzeichen G, aG und H.
              Man darf das Auto nur im Interesse des Kindes nutzten , also nicht auf die Arbeit fahren und Lebensmittel einkaufen dürfte man auch nicht, hat man uns damals gesagt.
              Man kann, wenn man erwischt wird wegen Steuerhinterziehung angezeigt werden.

              Lg Sandra

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                #32
                gibt es eine sondergenehmigung für den ehegatten wenn der kfz halter steuerermäsigung hat

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                  #33
                  Hallo Gast,

                  willkommen bei Intakt. Im Infobereich von Intakt findest du Angaben zur Geltendmachung von Kraftfahrzeugkosten. Eine Sondergenehmigung für Ehegatten ist mir nicht nicht bekannt.

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