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auch Fragen zur Grundsicherung

zippe 05.05.2011, 20:04#26
AW: auch Fragen zur Grundsicherung

Hallo!

Auf der Suche nach Infos zu einem Mietvertrag bin ich über die Suchfunktion hierher gekommen und weiß jetzt schon mal, dass wir dafür einen zusätzlichen Betreuer benötigen ;-)

Wie ist da eigentlich die Reihenfolge?
Zuerst das Betreuungsgericht fragen und dann mit dem Gericht und mit dem Zusatzbetreuer (wer bestimmt den überhaupt?) den Mietvertrag abstimmen und abschließen?
Oder einen Mietvertrag schreiben und diesen von Gericht und Zusatzbetreuer genehmigen lassen?

Hat jemand von Euch schon mal gehört, dass das Sozialamt einen Mietvertrag für die Grundsicherung nicht anerkannt hat, weil der Behinderte keine eigene Küche und kein eigenes Bad hatte?
Oder weil der Behinderte keinen eigenen Haushalt führen kann?
Barbara Plohr 12.05.2011, 09:17#27
AW: auch Fragen zur Grundsicherung

Hallo zusammen, ich klinke mich hier mal ein um auch etwas zu fragen.

Ich habe für meinen Sohn die Grundsicherung beantragt, die ihm auch gewährt wurde.
Was mich etwas stutzig macht ist, dass er lediglich den Regelsatz von 291€ sowie der Mehrbedarf von 49,47 € (zusammen 340,47€) bekommt.

Es wurden die Heizkosten , die wir mit 105€ im Monat angegeben haben, nicht berücksichtigt.
Eigentlich müßte dieser Betrag doch durch 3 geteilt werden( 3 Personen Haushalt),und zur Grundsicherung dazukommen oder?

Wie sieht es mit den anderen Nebenkosten , wie Mülltonne und Strom aus? Diese Kosten wurden im Antrag gar nicht erfragt........

Wir wohnen inm eigenen Haus, welches abgezahlt ist und Steffen wohnt mietfrei bei uns.

Sollte ich gegen den Bescheid angehen, es wurde die Grundsicherung nun schon 2 Monate gezahlt...........mir viel das aber erst jetzt auf, weil ich hier immer von Heizkosten lese.......

LG von Barbara
Inge 12.05.2011, 09:26#28
AW: auch Fragen zur Grundsicherung

Hallo Barbara,
Zitat von Barbara Plohr
Wie sieht es mit den anderen Nebenkosten , wie Mülltonne und Strom aus? Diese Kosten wurden im Antrag gar nicht erfragt........

Wir wohnen inm eigenen Haus, welches abgezahlt ist und Steffen wohnt mietfrei bei uns.

wenn Du angegeben hast, dass Euer Sohn mietfrei bei Euch wohnt, dann bekommst Du keine anteiligen Unterkunftskosten.
Die Fragestellung ist natürlich verfänglich, weil man darunter verstehen kann, dass es keinen Mietvertrag zwischen Eltern und Sohn gibt.
Die beste Möglichkeit wäre vermutlich, wenn Du beim Gericht einen Beratungsschein ausstellen lässt und damit zu einem Anwalt für Sozialrecht gehst.
Barbara Plohr 12.05.2011, 09:32#29
AW: auch Fragen zur Grundsicherung

Hallo Inge,
in der Spalte im Antrag wird gefragt, ob keiner der zum Haushalt rechnenden Person Sachbezüge zufließen, da hab ich ein Kreuz gemacht.

Es fließen Sachbezüge in folgender Form zu:
freie Verpflegeung
freie Unterkunft/Wohnung
sonstige Sachbezüge

da hab ich nichts angekreuzt


wir wollten keinen Mietvertrag machen, hatten gedacht dass es reicht, wenn wir praktisch "Kostgeld" verlangen.

Also hab ich den Antrag wohl falsch ausgefüllt, oder?
Inge 12.05.2011, 10:57#30
AW: auch Fragen zur Grundsicherung

Hallo Barbara,

die Anträge scheinen sehr unterschiedlich auszusehen. In unseren Anträgen wird nach den Unterkunftskosten gefragt. Die teile ich durch die Anzahl der Familienmitglieder und berechne damit die anteiligen Unterkunftskosten. Nachweise erfolgen durch Rechnungen (z. B. für Miete, Pacht, Heizung, Wasser, Abwasser, Müll, Brandversicherung.... ).
Strom ist im Regelsatz bereits enthalten!

Ob Du beim Ausfüllen einen Fehler gemacht hast, weiß ich natürlich nicht. Um allen Missverständnissen (künftig) aus dem Weg zu gehen, würde ich deshalb entweder beim Amt nachfragen oder zu einem Anwalt gehen.