Hallo,
ja, ich weiß, dieses Thema ist nicht neu und es wurde schon sehr viel darüber geschrieben und konnte auch schon gute Infos bekommen, hab aber trotzdem noch ein paar Fragen.
Meine Tochter wird in 2 Wochen 18 und so möchte ich einen Antrag auf Grusi stellen.
Wie berechne ich die anteiligen NK?
Wir leben nicht in Miete, haben aber noch einen Riesenschuldenberg abzuzahlen.
Wie werden da die monatl. Kosten berechnet?
Kann ich für meine Tochter einen Mietpauschbetrag verlangen? Wenn ja, wieviel?
Vielleicht hört sich das blöd an, aber mein einziger Verdienst wird nächstes Jahr abgebaut, und da ich schon ein gewisses Alter habe, ist es nicht gesagt, dass ich schnell wieder was finden werde. Und wie gesagt, der schuldenberg ist noch unheimheimlich hoch.
Wo kann ich mich zudem noch schlau machen?
Wäre schön, wenn mir der eine oder andere gute Tipps geben könnte.
Vielen Dank vorab...
Gruß
Saraline
Das mit dem Nebenkosten ist einfach... Alle Nebenkosten geteilt durch die Anzahl der Nutzer... ergibt den Anteil von einer Person... das wird bei Sonjas Grusi. auch mit der Miete gemacht.
Im eigenen Haus wird die Miete anteilig berechnet. Dafür braucht es dann einen "extra Betreuer", der vom Vormundschaftsgericht .. nur für den Zweck bestellt werden muß ! Eltern als gesetzl. Betreuer ihres Kindes dürfen das nicht für ihr Kind regeln ! Der extra Betreuer regelt dann das Mietverhältnis zwischen Eltern u. Kind. Also zum Vormundschaftsgericht gehen/anrufen, und die Situation schildern !
Wegen dem Schuldenberg... wg. dem Haus...? sieht das traurig aus, wenn man die Raten nicht zahlen kann. Da hilft.. so traurig das das auch ist... nur... objektiv bleiben, und sich lieber rechtzeitig vom Haus trennen,... oder .. lieber ein Ende mit schrecken... als anders rum.
wenn ihr ein eigenes Haus besitzt und darauf Schulden habt, dann werden die Schuldzinsen der Hauskredite der Miete gleichgestellt, d.h. anteilig auch auf deine/eure Tochter umgelegt. Das gilt aber nur anteilig an den Zinsen, nicht an der gesamten Tilgungsrate. (Man soll sich ja an der Grundsicherung nicht bereichern)
Zu den umlegbaren Nebenkosten zählen Kosten für Heizung, Müllgebühren, usw. Das wird aber vom Sozialamt berechnet. Die wollen nur die Unterlagen eurer Gesamtkosten und die gemeldeten Personen in eurem Haushalt. Was ihr für Unterlagen einreichen müsst/könnt, sollte euch eigentlich das Sozialamt vorgeben können.
Viele Grüße
kirsty
möchte mich in diese Fragestellung gerne einmal einklinken.
Anscheinend kennst Du Dich in dieser Materie etwas besser aus. Unser Sachbearbeiter auf dem SA macht diesbezüglich keinen kompetenten Eindruck. Wahrscheinlich kommt ein solcher Fall nur selten dort vor.
Folgende Sachlage: Wir (mein Mann und ich) sind Betreuer undserer Tochter Rebecca 18,5 Jahre alt (frühkindlicher Autismus). Wir leben mit 4 Personen in einem bereits abbezahlten Einfamilienhaus. Es fallen also keine Mietskosten noch Tilgungs- oder Zinszahlungen mehr an.
Könnten auch wir gegenüber dem SA "Miete" einfordern??? Bei der Grundsicherung, die immer noch nicht bewilligt ist, haben wir lediglich Nebenkosten geltend gemacht.
Mir ist klar, daß wir als Betreuer, keinen Mietsvertrag mit unserer Tochter abschließen können. (Interessenkonflikt). Soweit habe schon Infos gesammelt.
Es wäre schön, wenn Du über weitere Erfahrungswerte verfügen würdest.
Danke im voraus.
lg. Ilona
Falls Du noch Infos benötigst, bitte melden.
wenn... euer Einkommen besagt Grenze nicht übersteigt, könnt ihr von Rebeca Miete fordern. Dafür wird dann auf Anfrage/Antrag vom Vormundschaftsgericht ein zusätzlicher Betreuer für den Bereich.. "Mietvertrag mit den Eltern".. oder so.. bestellt. Mit dem so erarbeiteten Mietvertrag könnt ihr dann für Rebeca die Miete.. bzw. die angemessenen Kosten der Unterkunft.. vom Amt "fordern".
ich muß leider noch einmal nachfragen: ist Dir eventuell bekannt wie so ein Mietvertrag aus zu sehen hat??? Es würde mich hinsichtlich der qm-Zahl interessieren. Bei einem "normalen" Mietvertrag wird die Miete gerechnet (Miete geteilt durch die Anzahl der Bewohner). Wir haben im Jahre 2003 unser Dach ausgebaut und haben jetzt ca. 150 qm Wohnfläche. Kann ich jetzt ebenfalls so verfahren, oder müsste oder sollte ich eventuell die qm-Zahl nehmen, die einer alleinstehenden Person zustehen.
Wie siehst Du die Sache???
Das Einsetzen eines 3. Betreuers für dieses Verfahren, wie sieht es mit den Kosten aus, dauert ein solches Einsetzen lange oder letzte Frage: müsste ich dieses Prozedere jedes Jahr neu stellen, da Grundsicherung ja auch jedes Jahr neu gestellt werden müsste.
Entschuldige, bitte die vielen Fragen, aber ich hoffe, daß Du mir weiterhelfen kannst.
ich sehe das so, das man das so einfach nicht sagen kann .
Wenn Rebecca alle Räume im Haus nutzen kann/tut, kann man sicher die gesamte Fläche durch 4 teilen.... wenn für alle Familienmitglieder.. insbesondere Kinder mit Einkommen das gleiche gilt.. ! Wenn beim teilen noch eine sehr große WohnFläche raus kommt, kann es einen Kompromis wg. der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft geben... ! Hier hat das VMG, bzw. ein Berufs-Zusatzbetreuer schon einen Mietvertrag abgelehnt, weil die anderen Kinder mit gleichem Einkommen keine Miete zahlen brauchten. Der Zusatzbetreuer kostet nur, wenn Rebeca "vermögend" ist... bzw. ihr die Aufwandspauschale nicht vom Gericht, sondern von Rebecas Vermögen "bekommt".
Vielen Dank für die Antworten. Irgendwie blicke ich noch nicht ganz, wie so ein Mietvertrag mit dem behinderten Kind aussehen soll und warum da noch ein anderer Betreuer eingeschalten werden muss.
Aber mal eine ganz andere Frage. Wenn die Ämter das alles so kompliziert machen, kann man doch auch für den behinderten erwachsenen Menschen was anmieten - für ihn ganz allein. Dann hat man wenigstens auch keine fremden Menschen in der Wohnung. Sehe ich das richtig?
Liebe Grüße
Saraline
das mit dem Zusatzbetreuer ist nötig, damit sichergestellt ist, das sich niemand an dem Betreuten bereichert, oder er schlechter gestellt wird als andere. Der Zusatz.. oder wie man auch sagt, Ergänzungs -betreuer regelt halt den Mietvertag zwischen Eltern u. Kind.. wenn der Behinderte in "seiner Familie" oder in einem Haus wohnt, das den Eltern... oder seinem rechtl. Betreuer gehört.
Und Ja.... man kann für einen Erwachsenen behinderten eine ganz normale Wohnung mieten.... wenn er denn damit zurecht kommt... bzw. alle nötigen Hilfen hat. Die nötigen Hilfen kann man .. bzw.- sollte man mit Hilfe des pers. Budget bekommen. Das macht aber nur für Behinderte Sinn, die klar mitteilen können was sie wollen.
Hallo Helmut,
dafür sorgen doch schon die Ämter, dass man sich nicht bereichert. Den Heimen stecken sie Tausende von Euros in den Hintern, egal wie gut oder schlecht und einem Daheimgebliebenen möchten Sie noch nicht einmal eine Miete von ein paar Euros zahlen. Ich fände es sehr angenehm, wenn sie einfach eine Pauschale überweisen würden, denn wie gesagt, das Heim kommt viel, viel teurer. Dabei ist es doch nicht wichtig, ob die einen Eltern 600 € Miete zahlen, die anderen 1000,- und die anderen gar keine mehr, weil das Haus / die Wohnung schon abbezahlt ist. Eine Pauschale wäre gerecht und würde den Papierkram um einiges erleichtern. Mir graut's schon davor, wenn ich jetzt alles zusammen suchen muss, wieviel NK wir haben, wieviel Tilgung etc, etc. Einfach nur ätzend.
Ich hätte soviel Lust, was anzumieten und eigene Betreuer einzustellen, aber z.Zt. habe ich noch nicht einmal jemanden gefunden, der stundenweise auf meine Tochter aufpasst, geschweige denn Personal rund um die Uhr. Aber ein Traum wäre es schon und eine super Alternative zum Heim.
Liebe Grüße und Danke für die Tipps und Anregungen
Saraline
Das macht aber nur für Behinderte Sinn, die klar mitteilen können was sie wollen.
Hallo Helmut,
in Bayern wird dies praktiziert, und ich sehe das als eine eklatante Diskriminierung an, denn dadurch wird Menschen, die nicht in der Lage sind, auf die übliche Weise ihre Bedürfnisse mitteilen zu können, der Zugang zu betreuten Wohnformen und somit
das Recht auf Wahlfreiheit und auf ein selbst bestimmtes Leben unrechtmäßig
erschwert bzw. verwehrt.
Für diese Menschen bleibt dann ausschließlich eine Unterbringung in den üblichen Heimstrukturen mit anderen Menschen, die sich ebenfalls nicht (verbal) verständigen können.
Die anderen Menschen mit Behinderung wohnen in einigen Jahren ganz sicher nicht mehr in einer "ganz normalen" Einrichtung. Sie werden - nach und nach - in kleine Wohngruppen ziehen.
Eine Wohnform, die nach Art der Behinderung unterteilt wird, ist kein Zuhause wie ich es für meine Tochter wünsche - und auch nicht für andere Menschen mit schweren Behinderungen.
Mir graut's schon davor, wenn ich jetzt alles zusammen suchen muss, wieviel NK wir haben, wieviel Tilgung etc, etc. Einfach nur ätzend.
Saraline, da kann ich Dir nur zustimmen! Natürlich bekommen wir Leistungen vom Staat, aber diese Bürokratie macht mich fertig...
Ich hätte soviel Lust, was anzumieten und eigene Betreuer einzustellen, aber z.Zt. habe ich noch nicht einmal jemanden gefunden, der stundenweise auf meine Tochter aufpasst, geschweige denn Personal rund um die Uhr. Aber ein Traum wäre es schon und eine super Alternative zum Heim.
Andreas hatte kürzlich in einem anderen Beitrag den Link eingestellt zur Assistenzbörse. Oder frag mal Gerhard Bartz von ForseA, wie Du an geeignete Assistenten kommen könntest.
mit "klar mitteilen können" meinen ich nicht "in üblicher Weise"... sondern nur sicher verständlich.. u. ggf. wiederholbar. Egal ob durch eindeutiges sagen, zeigen... per Talker oder mit Bildern. Menschen die das nicht können, können so oder so nur so leben, wie ihre Betreuer/versorger es ihnen zu teil werden lassen. Da wird ist kaum was von ihnen "selbst bestimmt". Wer sicher sagen oder mitteilen kann was er will, kann "im Ernstfall" auch mitteilen wer was gemacht hat. Aber wie soll jemand der das nicht kann, irgendwem mitteilen das was schief läuft ? Da hilft dann nur ein Leben in einer Gruppe, mit mehreren Betreuern, so das keiner ständig nur einem ausgeliefert ist, und durch gegenseitige Kontrollen einiges besser verhindert werden kann, als wenn immer nur "einer" da ist, über den keiner was mitteilen kann. Sowas muß ja nicht zwangsläufig in "lebensfeindlichen Heimstrukturen" enden.
@ Saraline
Besonders bei Mietverträgen wurde und wird gern gemogelt, weil ohne "so einen Zusatzbetreuer" kaum eine Kontrolle stattfindet. Von daher ist das so für alle Beteiligten besser.
Hallo Helmut und Inge,
wie sieht denn nun so ein Mietvertrag aus, wenn noch ein anderer Betreuer involviert ist???? Gehen die Mietkosten an ihn und er überweist sie an die Eltern oder ist der Mietvertrag zwischen den Eltern und dem Dritten? ....oder zwischen dem Dritten und der zu betreuenden Person???
Gibt es Vordrucke?
Sorry, wenn ich mich so blöd dranstelle, aber ich hab's einfach nicht kapiert, wieso und warum...
Gruß
Saraline
der Zusatzbetreuer prüft nur, ob die Angaben im Mietvertrag den tatsächlichen Gegebenheiten entspr. und ob "keiner" benachteiligt wird. Die Miete geht wie sonst auch an den Vermieter... damit hat der Zusatzbetreuer nix zu tun. So einen Zusatzbetreuer braucht es immer dann, wenn der rechtliche Betreuer auch der Vermieter ist. Vordrucke für Mietverträge gibts in fast jedem Schreibwaren/Bürobedarf - laden.
ein Zusatzbetreuer ist immer dann nötig, wenn die gesetzlichen Betreuer ein "Geschäft" mit dem Betreuter tätigen wollen. Helmut hat ja schon geschrieben, dass eine Benachteiligung vermieden werden soll.
Einen Mietvertrag brauchst Du als Nachweis für das Grundsicherungsamt. Und Du selbst musst die Miete, die Deine Tochter zahlt, auch in Deiner Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern.
Hallo,
habe nun ein Schreiben vom Amt erhalten, dass mein Antrag auf Grusi für meine Tochter abgelehnt wurde, weil ich nicht alles beigeschafft habe, was die wollten. Was mich bei der Sache am meisten störte und stört ist, dass ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen soll (hey, ich will doch nichts für mich, sondern nur die Grusi, die meiner Tochter zusteht!!!) - was gehen meine Einnahmen und Ausgaben das Sozialamt an (wohlgemerkt: liege weit unter dem Jahresgehalt von 100.000 €) Kann ich mich dagegen nicht wehren???
Ich finde auch, dass die Tilgung vom Haus die auch nichts angeht. Sie wollen sich doch nur an den Nebenkosten beteiligen...
Ich habe Lust, was für meine Tochter zu mieten, damit endlich dieses Schnüffeln aufhört. Ich hasse es, 1000e von Papieren zusammenzutragen, um dann 10 € mehr zu bekommen.
HILFE!!!!!
Was mich aber hier am allermeisten stört, das sind meine Kontoauszüge. Meine Tochter hat kein eigenes Geld....
Bitte, bitte gebt mir ein paar gute Ratschläge, wie ich mich dagegen wehren kann!!!!!
LG
Saraline
ich habe ebenfalls für meine Tochter Rebecca im letzten Jahr Grundsicherung beantragt.
Nach über 8 Monaten bekam ich Anfang März den Bescheid, daß meiner Tochter die Grundsicherung nach SGB XII zugestanden wurde.
Zur Beantragung haben ich eine Aufstellung der laufenden Nebenkosten für unser Haus eingereicht sowie Heizkosten. Mietkosten haben wir nicht beantragt, da unser Haus bereits abgezahlt ist und wir keinen 3. Betreuer mit ins Boot nehmen wollten für einen sogenannten "Untermietvertrag".
Man hat Rebecca 80 % des Regelsatzes sowie 17 % Mehrbedarf zu erkannt. Dazu 1/4 der Nebenkosten, bei den Heizkosten wurden Ihr lediglich ein Betrag von ca. € 28,00 zu gestanden. Von uns hat man keine Kontoauszüge verlangt.
Wegen der Höhe des Regelsatzes und der Heizkosten haben ich vorsorglich erst einmal einen Widerspruch beim SA eingelegt .
Hoffe Dir etwas geholfen zu haben, bei Fragen bitte melden.
Danke, Kasumi, für die superschnelle Antwort. Meinst du, ich kann mich dagegen wehren, die Kontoauszüge vorlegen zu müssen?
Ich habe auch keinen Mietvertrag und ich will einfach nur was meiner Tochter zusteht. Die Aufstellung der Nebenkosten hatte ich schon anfangs mitgeliefert, hab aber nicht mehr reagiert, als sie nochmals drauf bestanden auch die Kontoauszüge zu bekommen und zu erfahren, wie hoch die Tilgungsrate ist.
Wenn wir uns nicht einig werden, wo kann ich mich schlau machen??? Sollte dann schon ein Anwalt eingeschaltet werden???
LG
Saraline
habe nun ein Schreiben vom Amt erhalten, dass mein Antrag auf Grusi für meine Tochter abgelehnt wurde, weil ich nicht alles beigeschafft habe, was die wollten.
wurde in der Ablehnung aufgeführt, was bei dem Antrag gefehlt hat?
Oder welche Begründung wurde aufgeführt?
Was mich bei der Sache am meisten störte und stört ist, dass ich meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen soll (hey, ich will doch nichts für mich, sondern nur die Grusi, die meiner Tochter zusteht!!!)
dann frag doch zuallererst mal freundlich nach, ob es sich um einen Irrtum handelt bzw. wozu Deine Kontoauszüge benötigt werden.
Was mich aber hier am allermeisten stört, das sind meine Kontoauszüge. Meine Tochter hat kein eigenes Geld....
Bitte, bitte gebt mir ein paar gute Ratschläge, wie ich mich dagegen wehren kann!!!!!
Ganz wichtig: innerhalb der Frist (4 Wochen??) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Vielen Dank euch beiden für euren sehr konstruktiven Beiträge. Inge, du hast ja immer irgendwelche tollen Links auf Lager - für mich immer sehr, sehr interessant und meistens auch total.
Die Grusi wurde abgelehnt, weil ich nicht kooperativ genug war. Angeblich sollen die Auszüge der letzten drei Monate als Nachweis über das Kindergeld dienen....???? Wieso brauchen die dann Auszüge von 3 Monaten?? Ein Kindergeldbescheid vom kindergeldamt würde es doch auch tun....
Mir ist alles nur lästig.
Ich werde Widerspruch einlegen. Dann hab ich ja nochmals ein bißl Zeit gewonnen. Meine Auszüge werde ich auf keinen Fall vorlegen... Das Amt hätte doch wenigstens den Grundbedarf genehmigen können und alles, was mit Nebenkosten und Miete zusammen hängt, verweigern. ich glaube, das hätte mir gereicht. Ich bin ganztags berufstätig. Wenn ich zu Hause bin, kümmere ich mich um meine Tochter - ich habe einfach keine Lust alles zusammen zu suchen, weil - wie ich mich kenne - stunden damit verbringen muss, weil nichts da ist wo es sein soll, nämlich brav abgeheftet in einem Ordner... ;o))
Aber das kann nur jemand verstehen, der genauso veranlagt ist. Die meisten haben ja Ordnung in all ihren Angelegenheiten.
Danke für eure Tipps auf jeden Fall!
Liebe Grüße
Saraline
Angeblich sollen die Auszüge der letzten drei Monate als Nachweis über das Kindergeld dienen....???? Wieso brauchen die dann Auszüge von 3 Monaten?? Ein Kindergeldbescheid vom kindergeldamt würde es doch auch tun....
Hallo Saraline,
vermutlich geht es bei den Kontoauszügen um den Nachweis, dass das Kindergeld auf Dein Konto geht und nicht auf das Konto Deiner Tochter.
Würde nämlich Deine Tochter das Kindergeld direkt erhalten, würde es als Einkommen angerechnet werden. Deshalb interessiert sich das Grusi-Amt für Deine Kontoauszüge.
Falls Du also die Auszüge mit den Überweisungen der letzten 3 Monate fürs Kindergeld vorliegen hast, dann kopiere sie, schwärze alles, was das Grusi-Amt nicht zu interessieren hat (zB Kontostand) und schicke sie dem Sachbearbeiter zu.