Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Grundsicherung ja oder nein

Seti 24.11.2009, 11:28#26
AW: Grundsicherung ja oder nein

Glückwunsch
eremit 24.11.2009, 13:34#27
AW: Grundsicherung ja oder nein

Danke
Seti 04.12.2009, 14:22#28
AW: Grundsicherung ja oder nein

Heute mit der Post gekommen.

Antrag ist durch.

Allerdings muss ich jetzt in Widerruf gehen da ihm nur 287 gewährt wurden. Auch steht dort -5,87 Euro Energiepauschale

Das Urteil vom Bundessozialgericht scheint hier noch nicht bekannt zu sein.
eremit 04.12.2009, 18:00#29
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti,
hab dir mal ne PM geschickt.
Es ist natürlich nicht sicher, dass alle Sozialämter gleich verfahren. Aber einen Versuch ist es wert.
Bei uns ist der Betrag von 287,-EUR noch ungefähr gleich dem, was Ihr bekommt, und wir warten immer noch auf den Änderungsbescheid und die angekündigte Nachzahlung.
Ich seh gerade, den Wortlaut der PM hab ich hier schon mal in einem vorherigen Post wiedergegeben, ist also nix neues.
Gruß
eremit
Seti 05.12.2009, 13:15#30
AW: Grundsicherung ja oder nein

Danke für die PN.

Was mich verwundert ist der Abzug einer Energiepauschale .
Vorallem beim Regelsatz.

Ich schreib auf jedenfall einen Widerspruch und werde dort das Urteil des BSG einfügen.


LG
Seti
eremit 05.12.2009, 13:43#31
AW: Grundsicherung ja oder nein

@Seti
Energiepauschale hab ich auch noch nix von gehört.
Sachbearbeiter/in anrufen und erklären lassen.
Im Zweifelsfall sollte das aber beim Widerspruch mit reingenommen werden, mit der Aussage, dass das bei anderen Sozialämtern nicht üblich wäre (z.B. bei unserem).
Gruß
Seti 01.03.2010, 17:43#32
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo zusammen,


heute kam Post vom Landratsamt Abteilung Soziales unserem Widerspruch wurde abgeholfen.:grins::grins::grins:

Meinem Sohn muss jetzt der Regelsatz von 359 Euro gezahlt werden.

Zur Erinnerung es handelt sich um dieses Urteil

BSG Urteil vom 19.05.2009 AZ B 8 SO 7/88


LG

Seti
kasumi2006 01.03.2010, 18:48#33
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti,:wink::wink:



nach langer Seit endlich mal ein Lebenszeichen von Dir.

Freue mich sehr zu lesen, daß Euer Widerspruch Erfolg hatte.;-)

Würde mich sehr freuen mehr darüber zu erfahren. Unser Antrag liegt in den letzten Zügen. Man hat uns vorab telefonisch mitgeteilt, daß der Antrag für Rebecca positiv beschieden wurde, aber wir haben noch nichts schriftliches vorliegen.:unsicher:

Nochmals: Gratulation!!!!!!
Nur nicht ins Boxhorn jagen lassen.

lg. Ilona
Seti 01.03.2010, 19:24#34
AW: Grundsicherung ja oder nein
Zitat von kasumi2006
Hallo Seti,:wink::wink:



nach langer Seit endlich mal ein Lebenszeichen von Dir.

Freue mich sehr zu lesen, daß Euer Widerspruch Erfolg hatte.;-)

Würde mich sehr freuen mehr darüber zu erfahren. Unser Antrag liegt in den letzten Zügen. Man hat uns vorab telefonisch mitgeteilt, daß der Antrag für Rebecca positiv beschieden wurde, aber wir haben noch nichts schriftliches vorliegen.:unsicher:

Nochmals: Gratulation!!!!!!
Nur nicht ins Boxhorn jagen lassen.

lg. Ilona

Hallo Ilona,

danke für die Glückwünsche.

Ich melde mich später noch bei Dir per Mail.

Bin zur Zeit echt im Stress , Mann krank , bei Ihm wurde Asthma festgestellt.
Hier liegt jetzt ein Behandlungsfehler vor er wurde zwei Jahre falsch behandelt.

LG
Seti
Anke 30.03.2010, 17:04#35
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti, herzlichen Glückwunsch!

Kannst Du bitte erläutern, wieso Deinem Sohn nun der volle Regelsatz zugesprochen wurde? Er ist ja u25?!

Liebe Grüße
Anke
Yvonne 31.03.2010, 23:50#36
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hi ihr,

habe mich mal nach dem Urteil auf die Suche gemacht und es gefunden.
Hier kommt es:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11075

Liebe Grüße

Yvonne
Anke 01.04.2010, 00:25#37
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Yvonne,

herzlichen Dank für Deine Mühe. Wie ist das aber, wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV erhalten und die Kinder Grundsicherung....ist dann das gleiche Urteil anzuwenden?

Liebe Grüße
Anke
Yagate 01.04.2010, 14:16#38
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo,

auch dann sollte eigentlich das Urteil anzuwenden sein.

Bei mein Sozialamt bzw. unser Landkreis ist man jedoch der Auffassung das Urteil gelte erst ab dann wenn man 25 Jahre alt wird.

Jedoch gab es am 23.3.2010 ein neues Urteil mit den AZ B 8 SO 15/08 R welches wohl auch für unter 25 Jährige gelten soll....
Leider gibt es das komplette Urteil dazu noch nicht online, sondern nur eine Kurzfassung davon:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2010&nr=11423

Gleich das erste davon.

Bei mein Landkreis will man noch abwarten bis das komplette Urteil da ist, erst dann wird über mein Überprüfungsantrag(Widerspruchsfrist war bereits abgelaufen) entschieden.

Ich hoffe mal sie entscheiden Positiv.:)

Lieben Gruß
Seti 01.04.2010, 17:51#39
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo,

das Urteil sagt nix anders als das vom letzen Jahr aus.

Es bleibt dabei das die ihren vollen Regelsatz bekommen.

Auch gilt die U25 Regelung hier nicht.

Die gibt es nur beim SGB II
Die Beklagte hat dem volljährigen Kläger, der im Haushalt seiner Eltern lebt, zu Unrecht einen Regelsatz in Höhe von nur 80 vH des Eckregelsatzes zugestanden, weil er mit seinen Eltern weder in einer Einsatzgemeinschaft iS des Sozialhilferechts noch einer Bedarfsgemeinschaft iS des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) gelebt hat. Hieran ändert sich nichts dadurch, dass seit 1.7.2006 auch volljährige bedürftige Kinder bis zum 25. Lebensjahr - wie der Kläger - mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Insoweit muss die gesetzliche Wertung des § 68 SGB II auch im Rahmen des SGB XII berücksichtigt werden, nach der die Altregelung für Bewilligungszeiträume, die - wie vorliegend - vor dem 1.7.2006 begonnen hatten, weitergalt.

Das ist die passage die zählt.
summer_summer 14.04.2010, 14:44#40
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo zusammen,

der Sohn (18 Jahre) meines Mannes kommt im Sommer in die Werkstatt.
Ab wann kann Die Mutter Grundsicherung beantragen???
Der Vater hat eine Dynamischen Tittel für den Unterhalt was muss er tun damit er keinen Unterhalt mehr zahlen muss...
Ich weis hört sich immer so nach Drückeberger an aber er würde gerne seinen Sohn regelmäßig an den WE zu sich holen was aber nicht möglich ist wenn er denn vollen Unterhalt zahlen muss.

LG Summer Summer :unsicher:
Kirsten 14.04.2010, 17:01#41
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Summer Summer,

erst einmal möchte ich dich recht herzlich im Forum willkommen heißen und dir, deinem Stiefsohn und deinem Mann wünschen, dass ihr öfter zusammen sein könnt.
Wenn es für deinen Stiefsohn eine Pflegestufe gibt, dann würde ich an eurer Stelle für die Zeit die er bei euch verbringt, anteilig das Pflegegeld von der Mutter anfordern. Wenn es am Geld scheitern würde, dass ihr zusammen sein könnt, wäre das für euren Sohn/Stiefsohn sehr traurig. Er kann ja am wenigsten dafür.
L.G.
kirsty
Seti 15.04.2010, 11:26#42
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Summer ,

hier ein paar Infos für Dich.

http://lexetius.com/2006,4108
Nach BGH Urteil v. 20.12.06 , XII ZR 84/04:
Leistungen der Grundsicherung sind unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf den Unterhaltsbedarf eines Leistungsempfängers anzurechnen. Siehe auch BSG, Urteil v. 08.02.2007, B 9b SO 5/06 R Ziffer 29: Der Unterhaltsbedarf eines voll erwerbsgeminderten volljährigen Kindes wird vorrangig durch die Grundsicherung gedeckt, die als Einkommen i.S.d. Unterhaltsrechts gilt und daher in diesem Zusammenhang die Unterhaltspflicht der Eltern zum Erlöschen bringt
Durch die Einführung der Grundsicherungsleistungen soll, wie schon ausgeführt wurde, die verschämte Armut im Alter und in Fällen voller Erwerbsminderung verhindert werden. Einer solchen Hilfeleistung bedarf es nicht, wenn und soweit der Lebensbedarf durch Unterhaltsleistungen sichergestellt wird. Dem Gesetzgeber war es deshalb jedenfalls von Verfassungs wegen nicht verwehrt, diesen Personenkreis von der Leistungsgewährung ganz oder teilweise auszunehmen und nur diejenigen zu unterstützen, die der Hilfeleistung bedürfen. Dass dadurch zugleich derjenige Unterhaltspflichtige begünstigt wird, der keine Unterhaltszahlungen erbringt mit der Folge, dass der Berechtigte insoweit nicht über anzurechnendes Einkommen verfügt, mag man zwar im Ergebnis für eine befremdliche Konsequenz halten. Dies begründet für den zahlungswilligen Unterhaltspflichtigen aber noch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Dem Gesetzgeber obliegt es nicht, jedwede Missbrauchsmöglichkeit zu vermeiden. Der zahlungswillige Unterhaltspflichtige kann deshalb nicht etwa verlangen, dass auch dem zahlungsunwilligen Schuldner die Möglichkeit entzogen wird, den Unterhaltsberechtigten auf Grundsicherungsleistungen zu verweisen.

- Unterhaltspflicht besteht
- Unterhaltsansprüche werden nicht angerechnet, wenn das Einkommen der (leiblichen) Eltern 100 TEUR nicht übersteigt.
- tatsächlich gezahlter Unterhalt wird angerechnet (100 TEUR Grenze wird nicht berücksichtigt)
- Unterhaltspflichtiger kann Unterhaltsberechtigten auf Antrag auf Grundsicherung verweisen
- der Unterhaltsberechtigte kann nicht wirksam auf Unterhalt (auch nicht teilweise) verzichten, da sonst Kürzung oder Wegfall der Grundsicherung droht

Ich hoffe das hilft Dir weiter
summer_summer 15.04.2010, 13:05#43
AW: Grundsicherung ja oder nein

HAllo Seti,

was sagst Du denn dazu???
RE: Unterhalt für behinderte Kinder über 18 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen
Geschafft!

---------------
Amtsgericht Groß-Gerau
-Familiengericht-
76 F 768/08 UK

Verkündet am 8.10.2009

Das Urteil des AG ... vom ... (72 F 1041/05 UK) wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger an den Beklagten ab dem 1.4.2009 keinen Unterhalt mehr zu zahlen hat.

Tatbestand:
Der Kläger ist der Vater des Beklagten. Durch Urteil des AG ... vom ... wurde der Kläger (unter Abänderung eines früheren Titels) verurteilt an den Beklagten einen monatlichen Unterhalt von 360,-- € zu zahlen.

Der Beklagte ist schwerbehindert und deshalb erwerbsunfähig. Er erhält ein Blindengeld und seit dem 1.4.2009 auch Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz in Höhe von monatlich 564,-- €. Das Einkommen des Klägers liegt deutlich unter 100.000,-- € jährlich

Der Kläger beruft sich darauf, dass der Beklagte voööjährig sei und seinen Lebensbedarf durch Leistungen der sozialen Grundsicherung decken müsse. Da ihm wegen ihm wegen weiterer Unterhaltspflichten des Klägers allenfalls noch ein Anspruch in Höhe von 316,-- € monatlich zustehe, der durch die Grundsicherungsleistungen gedeckt werde, stehe ihm kein Unterhaltsanspruch gegen den Kläger mehr zu.

Der Kläger beantragt, festzustellen dass der Kläger unter Abänderung des Urteils des AG ... vom ... , Az: ..., nicht mehr zu Unterhaltsleistungen an den Beklagten verpflichtet ist.
---------

Anmerkung: Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung statthaft, welche bis zum 2. Dezember 2009 eingelegt werden müsste. Es bleibt abzuwarten ob die Gegenseite in Berufung gehen wird.
Seti 15.04.2010, 13:11#44
AW: Grundsicherung ja oder nein

Das sind einzelfall Entscheidungen.

Ihr könnt es versuchen. Ob es klappt kann ich nicht sagen.

Ich würde ja erstmal sagen Du forderst Die KM auf das sie für das Kind Leistung nach dem SGB XII beantragen soll.
summer_summer 15.04.2010, 13:46#45
AW: Grundsicherung ja oder nein
Das sind einzelfall Entscheidungen.

Ihr könnt es versuchen. Ob es klappt kann ich nicht sagen.

Ich würde ja erstmal sagen Du forderst Die KM auf das sie für das Kind Leistung nach dem SGB XII beantragen soll.

Ja das ist einer der es Versucht hat und der damit durchgekommen ist.
Aber warum gilt in Deutschland nicht ein Recht für alle.

Wir können es erst im Sommer versuchen wenn der Junge in die Werkstatt geht..ob es gelingt weis man nie. Aber wer nicht wagt der nicht gewinnt :kopfkratz:

Das mit der Mutter haben wir schon versucht stellt sich aber im mom bißchen dumm an , als wenn sie noch nie mit dem Amt zu tun gehabt hätte.....
Werde erstmal um Auskunft bitten, diesmal schriftlich was der Junge zur Zeit macht
(bekommen immer alles nur über zehn Ecken erzählt oder gar nicht) und ab wann er in die Werkstatt kommt und als was.