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Grundsicherung ja oder nein

Seti 14.10.2009, 11:32#1
Hallo zusammen,

jetzt muss ich doch mal Fragen.

Sohn 21 Jahre , Schwerstbehindert 100 , mit Merkzeichen G,aG, B,H, RF Pflegestufe II

geht seit 1.9 in den Berufsbildungsbereich der WfbM , Ausbildungsgeld 62 Euro mtl.( Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§97 ff SGB III i.v.m. § 33 und §§ 44 SGB IX)

Jetzt wollen wir Grundsicherung beantragen , beim lesen hier unter mein Recht steht aber widersprüchliches.

Lohnt es sich überhaupt Grundsicherung zu stellen , was wen diese abgelehnt wird dann PB Antrag stellen ???

Antrag auf Grundsicherung hab ich schon ausgefüllt alle erfordenlichen Sachen kopiert


Über Antworten freut sich

SETI
Max 14.10.2009, 12:10#2
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo SETI,

die Grundsicherung steht Menschen über 18 zu, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und dazu in der Zukunft voraussichtlich auch nicht in der Lage sein werden.
Du solltest den Antrag unbedingt stellen.
Übrigens, das Kindergeld darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, auch wenn die Sozialämter das immer wieder versuchen

Grüße Susanne
Seti 14.10.2009, 16:09#3
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Susanne,

das mit dem Kindergeld ist mir bekannt.Auch wohnt Sohn zu Hause,KG wird an uns ausgezahlt ,eine Abzweigung des KG wird daher auch keinen Erfolög haben

Mir stellte sich nur die Frage Grundsicherung ja oder nein , da uns die nette Beraterin vom AA damals sagte es gibt keine weiteren Leistungen mehr.

Wir machen uns auch in hinsicht der Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt nix vor , er wird dort nie arbeiten können . Dazu ist seine Behinderung und auch die damit verbundene Hilfe zu groß.

Auch sieht die Lage auf dem ersten Arbeitsmarkt ja nun auch nicht so rosig aus.

Grüße Seti
kari98 14.10.2009, 20:02#4
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti,

Dein Sohn hat auf jeden Fall einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII. Beim Arbeitsamt haben die vielleicht auch keine Ahnung. Du mußt zum örtlichen Sozialamt ... und der Tipp mit dem Kindergeld ist gut. Das steht Dir in jedem Fall neben der Grundsicherung weiter zu.

Grüße Monika
HHelmutS 14.10.2009, 22:02#5
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti,

Grundsicherung lohnt sich für die Eltern und den Behinderten, solange das Einkommen bzw. Sparguthaben der Eltern nicht in die 100 tausende geht... und das Vermögen des Behinderten bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Da gibt irgendwo eine Anrechnungsgrenze. Wenn man drunter bleibt, und keine Grundsicherung nutzt, ist das so als wenn man jeden Monat über 400 Euro zum Fenster raus wirft... Fragen auf dem Amt ... oder Googeln... Grundsicherung Einkommen Schonvermögen... kostet nix.

:-) Helmut
Yvonne 14.10.2009, 22:56#6
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hi Seti,,

schau mal bei Intakt da findest du einige Infos:

http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html

Liebe Grüße

Yvonne
Andreas 15.10.2009, 09:15#7
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti,

du schreibst, dass sich beim Lesen unter "Mein Recht" widersprüchliche Aussagen befinden. Meinst du damit den Informationsartikel, den Yvonne auch verlinkt hat?

Wenn ja, wo ist der Knoten für dich? Dann kann ich das im Artikel noch mal klarer schreiben.

Übrigens: Wenn abzusehen ist, dass dein Sohn nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können wird, dann solltest du auf alle Fälle den Antrag mal stellen.

Gruß
Andreas
Seti 15.10.2009, 10:19#8
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Andreas,

das hier meine ich
http://www.intakt.info/164-0-werkstatt-fuer-behinderte-menschen.html

http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf ( Seite 3 ) (umstritten ist bei behinderten die im Eingangsverfahren sind oder Berufsbildungsbereich)

im Grunde genommen wird mein Sohn doch darauf vorbeitet in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Selbst als wir noch Alg II bezogen haben wurde es immer als vollerwerbsfähig geführt. Und auch die Beraterin vom AA sehen dies so. Deshalb ja Ihre Aussage ausser diesem Ausbildungsgeld von 62 Euro gäb es nix mehr. Ich hatte ja gezielt danach gefragt ob wir dann Grundsicherung beantrag können. IHRE ANTWORT WAR NEIN.Und das mit Pflegestufe II.
Und hier lese ich das er wen er in einer WfbM ist ein Recht auf Grundsicherung hat.


Dann noch ne Frage,

das Auto ist auf unseren Sohn zugelassen, er steht auch im Fahrzeugbrief / Schein.
Es ist ein Dacia , den haben wir uns extra wegen Ihm gekauft da ins alte Auto sein Rolli nicht reinpasste.Kauf erfolgte 2008 ist also jetzt 1 Jahr alt. Auch wird er zu fahrten genutzt wie Arzt, Therapie usw.
Also Halter Sohn , Versicherungsnehmer Mann, Raten an Autohaus tragen wir.Gesamtwert 2008 ca. 13000.

Kann es sein das hier das Auto verkauft werden muss?????
Beim Alg II ( BGS)gibt es ein Urteil das der Wert des Autos nicht 7500 Euro überschreiten darf gilt das auch bei Grundsicherung.

Ansonsten hat mein Sohn kein Vermögen.

Grüßle Seti
Max 15.10.2009, 17:58#9
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo seti
ein Auto gehört tatsächlich zum anrechenbaren Vermögen. Die Frage ist, ob es das Auto eures Sohnes ist, denn Halter ist nicht automatisch auch Eigentümer.
Wenn ihr z.B noch Raten zu zahlen habt, dann gehört das Auto noch der Bank (Eigentumsvorbehalt)

Grüße Susanne
HHelmutS 15.10.2009, 19:30#10
AW: Grundsicherung ja oder nein

Beim Auto kommt es auf den Wert des Autos, und die Höhe des vorhandenen Vermögens an.

Beides zusammen soll den Wert des Schonvermögens.. das beliebig ausgegeben werden darf.. nicht übersteigen. Vermögen das zur Alterssicherung zurück gelegt wird zählt da nicht zu.... das darf aber auch nur ab dem Bezug einer Altersrente ausgegeben werden !.... sonst wird keine Grundsicherung mehr gezahlt bis der Rest bei vernünftigem Umgang damit zum Leben verbraucht wurde !

:-) Helmut
Inge 15.10.2009, 19:38#11
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo,

wenn der Kaufvertrag auf die Eltern ausgestellt ist, die Kosten (Versicherung, Reparaturen, Benzin....) von den Eltern bezahlt werden, dann wird davon ausgegangen, dass das Auto Eigentum der Eltern ist, die es dem Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen.
Andreas 20.10.2009, 08:27#12
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti,

zu deiner ersten Frage im Bezug auf die Grundsicherung: Als Voraussetzung muss beim Bezieher unwahrscheinlich sein, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Normalerweise ist dazu eine Untersuchung durch den Rentenversicherungsträger erforderlich. Bei Menschen, die eine WfbM besuchen, geht man jedoch davon aus, dass die Voraussetzungen vorliegen, so dass die Untersuchung entfällt. Einige Familienkassen erkennen dies auch für den Berufsbildungsbereich der WfbM automatisch an. Andere sagen, nein da soll doch fit gemacht werden für den ersten Arbeitsmarkt: Dann hast du aber noch immer die möglichkeit Grundsicherung zu beantragen und wenn bei der Überprüfung herauskommt, dass dein Sohn wohl auch zukünftig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wird, erhält er auch jetzt schon Grundsicherung.

Zum Auto: Wie Inge ja schon gesagt hat, gilt die Kosten und Kaufvertragsregelung. Eine Frage hätte ich dazu noch: Ich habe gelesen, dass das Auto ohnehin nicht auf das Schonvermögen anzurechnen ist, wenn es für den behinderten Menschen als Transportmittel unverzichtbar ist und kein Luxuswagen ist. Stimmt das?

Gruß
Andreas
Inge 20.10.2009, 08:43#13
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Andreas,

diese Handhabung in Bezug auf Auto und Schonvermögen habe ich mehrfach gehört, aber ob das gesetzlich geregelt ist, weiß ich leider nicht.
Seti 20.10.2009, 09:05#14
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Ihr Zwei,

das Auto hab ich jetzt nicht mit angegeben.

Kaufvertrag,Raten, Versicherung usw laufen auf meinen Mann.Beim SGB II darf jeder ein Auto im Wert von 7500 Euro haben Laut Urteil des BSG. Ich such das Urteil mal raus.


So nun nochmal zur Grusi( Grundsicherung) eine Untersuchung hat es nie gegeben.
Kostenträger für Berufsbildungsbereich ist das AA.

Ich mach mir da auch nix vor , arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt , da glaub ich nicht dran.Da spielt seine Spastik nicht mit.


Grüßle Seti
Seti 20.10.2009, 09:09#15
Andreas 20.10.2009, 09:21#16
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Seti,

wie gesagt, die Prüfung muss nach SGB XII bei Mitarbeitern von WfbMs auch nicht durchgeführt werden, dann jedoch liegt automatisch vor.

Eine Ablehnung ohne diese Überprüfung kann aber nicht sein.

Gruß
Andreas
Seti 20.10.2009, 10:16#17
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Andreas,

ich las mich jetzt überraschen was passiert. Das AA will das er mal einen Nischenarbeitsplatz bekommt. Aber das ist für mich Wunschdenken und weit weg von der Realität.

Zumal es ja auch nicht genügend davon gibt.

Ich werde berichten wie es weiter geht.

Grüßle Seti
Seti 05.11.2009, 16:02#18
AW: Grundsicherung ja oder nein

Kurze Meldung von mir.

Amt hat sehr schnell reagiert , aber wie nicht anders zu erwarten dürfen wir noch was ausfüllen.

Erstmal Mietbescheinigung vom Vermieter mit noch maliger Anfrage Wohnungsgröße Nebenkosten ,kompletter Mietvertrag wurde mitgeschickt darin enthalten Aufstellung der Nebenkosten usw. Fragen zum Kindergeld ,wer es erhält und ob Sohn darüber verfügen darf.

Vermögensaufstellung.


Zur Mietbescheinigung gleich ne Frage.

Der Mietvertrag ist auf den Stiefvater meines Sohnes ausgestellt.
Sind wir jetzt eine Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft?

Ich weis jetzt nicht ob dies im SGB XII auch ne Rolle spielt.Beim SGB II fällt jeder der über genügend Einkommen verfügt aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Erhält also keine Leistung vom Amt.

Verstehe einer die Ämter alles doppelt und dreifach:grantel::grantel:
eremit 08.11.2009, 00:32#19
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo
Hallo Seti,

ich klinke mich mal hier ein, wenns recht ist.
Bei mir liegt der Fall ähnlich.
Mein Sohn, 19 Jahre alt, 100% mit G+H; befindet sich derzeit im Berufsbildungsbereich der WfbM. Im Juni 2009 schon hatten wir einen Antrag beim Sozialamt auf Grundsicherungsleistung nach SGB XII gestellt.
Nach einiger Wartezeit kam dann die Sache endlich ins rollen. Hier muss ich dazu sagen, das die Sachbearbeiter sich manchmal nicht zu 100% auskennen was SGB XII betrifft. So wurde bei meinem Sohn nach einigem Hickhack auf Antrag des Sozialamtes beim Rententräger erstmal die dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt, obwohl das eigentlich nicht nötig war. Wenn der Fachausschuss der Werkstatt eine Stellungnahme abgegeben hat, ist diese Überprüfung eigentlich nicht nötig und kostet das Sozialamt nur unnötig Geld.
Als wir den Bescheid dann in Händen hielten, stellten wir fest, das das Kindergeld auf die Leistung angerechnet wurde, ebenso das Ausbildungsgeld.
Hier haben wir sofort Widerspruch erhoben. Argumentationshilfen gibt es zuhauf im Netz.
Dann stellten wir fest, das der Regelsatz verkehrt berechnet war und auch der Mehrbedarf.
Und zwar gibts ein neues Gerichtsurteil: Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19.05.2009 (B 8 SO 8/08 R) eine Entscheidung zur Höhe des zu gewährenden Regelsatzes getroffen.
Danach bilden volljährige Kinder im SGB XII keine Einsatzgemeinschaft mit ihren Eltern. Insoweit sind sie als alleinstehend anzusehen und als Haushaltsvorstand zu behandeln. Damit verbunden ist dann der höhere Regelsatz und der höhere Mehrbedarf
Also eine Ergänzung zum Widerspruch hintergejagt.
So, also erst mal Antrag stellen und abwarten, wie gesagt, bei mir hats 5 Monate gedauert, wird aber ab Antragstellung nachgezahlt.
Dann Antrag überprüfen, ob Kindergeld abgezogen wurde usw.
Dann evtl Widerspruch einreichen mit Begründungen natürlich.
Wie gesagt, Argumentationshilfen gibts zuhauf im Netz.
Und jetzt gutes Gelingen
Seti 08.11.2009, 10:52#20
AW: Grundsicherung ja oder nein

Vielen Dank,


dann weis ich ja was mich so in etwa erwartet. Aber glaub mir 5 Monate warten wir nicht bis alles bearbeitet ist.

Kindergeld ist immer so ne Sache , beim Ausbildungsgeld weis ich das dies nicht angerechnet werden darf.

Und das auskennen der Sachbearbeiter mit Gesetzen , kenne ich vom SGB II her nur zu gut.

Ich hab manchen SB, Teamleiter und dem Geschäftsführer das fürchten gelehrt:pfeif:
eremit 08.11.2009, 15:31#21
AW: Grundsicherung ja oder nein

Nunja, die Sachbearbeiterin, die für uns zuständig ist, ist bekannt dafür, dass sie alles verzögert.
Erst ein paar Anrufe beim Abteilungsleiter und Vorgesetzten von Ihr brachten die Sache so gaaaanz allmählich ins Rollen. Und mit Sachverstand hat sie sich auch nicht gerade ausgezeichnet.
Der Eingang meiner Widersprüche wurde zwar innerhalb von 3 Tagen bestätigt, die juristische Bearbeitung angekündigt, doch hege ich Zweifel, ob mir eine Klage erspart bleibt.
Viele Grüße
Seti 08.11.2009, 16:01#22
AW: Grundsicherung ja oder nein

Widersprüche müssen innerhalb von 12 Wochen bearbeitet sein , kommt Amt nicht in die Gänge gehts zum Sozialgericht:pfeif:

Auch hab ich keinerlei bedenken mich jeder Zeit wieder an Ministerium für Arbeit und Soziales zu wenden.

Auch ein Wink an die Presse wirkt manchmal.:pfeif:
Matze 66 08.11.2009, 18:17#23
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo Ihr Lieben,

Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II ( ALG II )
Unsere Tochter bekommt mit 18 Jahren ( SB- Ausweis mit 90 % G,H,B Pflegestufe 2 ) Sozialgeld mit Mehrbedarf 17 % Merkzeichen G . Sie ist zur Zeit noch Schülerin einer Förderschule für geistig Behind. bis 2011 und wechselt dann in eine WfBM die Erwerbsunfähigkeit wurde durch ein Gutachten des AA nachgewiesen. Als Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft erhält sie 80 % der Regelleistung nach SGB II ( Ost ) das Kindergeld wird ihr aber auch als Einkommen angerechnet obwohl ich als Vater der Kindergeldberechtigte bin.

Frage : Lohnt sich in diesem Fall ein Antrag auf Grundsicherung oder ist es vom Leistungsumfang das gleiche ?
Wenn ich das Kindergeld für meine Tochter erhalte , wird es dann von meinen Leistungen wieder abgezogen ? Oder wie :kopfkratz:

Bitte um Eure Hilfe !!

Gruß Matze 66
Seti 08.11.2009, 18:33#24
AW: Grundsicherung ja oder nein

Normal fällt Deine Tochter aus der BG ( Bedarfsgemeinschaft ) raus da sie erstens nicht erwerbsfähig ist und Ihr steht demnach Leistung des SGB XII zu.

Bei SGB II wird das KG leider als Einkommen angerechnet aber ab dem 18 Lj dürfen nur 134 Euro angerechnet werden , 30 Euro Versicherungspauschale.

Stellt für Euer Kind den Antrag auf Sozialgeld.

Nein der Leistungumfang ist nicht der gleiche , Eurer Tochter steht nach einem Urteil des BSG der volle Regelsatz zu. Siehe bitte hier :http://www.intakt.info/forum/showthread.php?p=35636#post35636

Kindergeld darf beim SGB XII nicht angerechnet werden.

Aber Vorsicht da Du Leistung nach dem SGB II erhälst wird es dann Dir als Einkommen angerechnet
eremit 24.11.2009, 10:58#25
AW: Grundsicherung ja oder nein

Hallo,
wie ich bereits berichtet habe, haben wir in 3 Punkten dem Bescheid ( Grusi ) widersprochen.
In allen 3 Punkten wurde unserem Widerspruch abgeholfen.
Nur mal so zur Info. Also nicht den Mut verlieren. Vor allen Dingen nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Zu den Dingen, zu denen ich widersprochen habe, gibts Argumentationshilfen zuhauf, die man sich getrost zu Rate ziehen kann. Und nicht ins Bockshorn jagen lassen, wenn irgenwer meint, " da gabs aber in 2003 oder 2004 das oder das Urteil dazu, und das oder das Gesetz müsste man so oder so auslegen". Einfach Mut fassen und versuchen. Ich hab mich da auch nicht beirren lassen. Es gibt sicherlich das ein oder andere Sozialamt, bei dem man in der ein oder anderen Sache auf Granit beisst. Beim Besuch eines Richters vom Sozialgericht bei unserer Vertretung der Lebenshilfe meinte dieser, die Leute würden viel zu wenig klagen, obwohl sie hier und da Recht bekämen.
Gruß