Hallo,
ich habe heute einen Fragebogen vom Arbeitsamt bekommen, weil das Sozialamt Anspruch auf das Kindergeld für meine erwachsene Tochter erhebt welche in einem Wohnheim lebt. Da ich regelmäßig Kontakt zu meiner Tochter habe
( mehrmals im Monat, auch Aufenthalte zuhause) will ich dagegen Einspruch einlegen. Jetzt soll ich einen Fragebogen ausfüllen, welche Aufwendungen ich monatlich für sie habe, leider kann ich das so pauschal gar nicht sagen. Wir machen immer viele Ausflüge und ich kaufe ihr auch mal das eine oder andere, aber einen festen Betrag gibt es da nicht im Monat. Einmal ist es mehr, wenn eine größere Anschaffung ansteht, einmal weniger. Vorallem heb ich doch keine Quittungen dafür auf ! Ich habe aber gelesen, dass ich mindestens Ausgaben in Höhe des Kindergeldes haben muss, damit es weiterhin an mich ausbezahlt wird. Was verstehen die denn unter Sachleistungen? Außerdem soll ich auch Kosten für ihr Zimmer hier bei uns zuhause angeben können, aber wir wohnen in einem eigenen Haus (mit Schulden), was soll ich denn da angeben? Auch kann sie nicht alles essen, hat eine PEG Sonde und ich musste auch schon Fellunterlagen fürs Bett anschaffen weil sie schnell Dekubitus bekommt usw. aber ich hab nie eine Quittung aufgehoben.
Ich bin ziemlich ratlos, vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, was ich da angeben kann, vorallem wenn ich nicht für alles Quittungen habe?
Es eilt auch etwas, da ich nur noch ein paar Tage habe um meine Erklärung abzugeben. Wir wohnen übrigens in Baden Würrtemberg.
Liebe Grüße
Xenia
ich habe heute einen Fragebogen vom Arbeitsamt bekommen, weil das Sozialamt Anspruch auf das Kindergeld für meine erwachsene Tochter erhebt welche in einem Wohnheim lebt. Da ich regelmäßig Kontakt zu meiner Tochter habe
( mehrmals im Monat, auch Aufenthalte zuhause) will ich dagegen Einspruch einlegen. Jetzt soll ich einen Fragebogen ausfüllen, welche Aufwendungen ich monatlich für sie habe, leider kann ich das so pauschal gar nicht sagen. Wir machen immer viele Ausflüge und ich kaufe ihr auch mal das eine oder andere, aber einen festen Betrag gibt es da nicht im Monat. Einmal ist es mehr, wenn eine größere Anschaffung ansteht, einmal weniger. Vorallem heb ich doch keine Quittungen dafür auf ! Ich habe aber gelesen, dass ich mindestens Ausgaben in Höhe des Kindergeldes haben muss, damit es weiterhin an mich ausbezahlt wird. Was verstehen die denn unter Sachleistungen? Außerdem soll ich auch Kosten für ihr Zimmer hier bei uns zuhause angeben können, aber wir wohnen in einem eigenen Haus (mit Schulden), was soll ich denn da angeben? Auch kann sie nicht alles essen, hat eine PEG Sonde und ich musste auch schon Fellunterlagen fürs Bett anschaffen weil sie schnell Dekubitus bekommt usw. aber ich hab nie eine Quittung aufgehoben.
Ich bin ziemlich ratlos, vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, was ich da angeben kann, vorallem wenn ich nicht für alles Quittungen habe?
Es eilt auch etwas, da ich nur noch ein paar Tage habe um meine Erklärung abzugeben. Wir wohnen übrigens in Baden Würrtemberg.
Liebe Grüße
Xenia