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Kindergeld bei Heimunterbringung

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    Kindergeld bei Heimunterbringung

    Hallo,
    ich habe heute einen Fragebogen vom Arbeitsamt bekommen, weil das Sozialamt Anspruch auf das Kindergeld für meine erwachsene Tochter erhebt welche in einem Wohnheim lebt. Da ich regelmäßig Kontakt zu meiner Tochter habe
    ( mehrmals im Monat, auch Aufenthalte zuhause) will ich dagegen Einspruch einlegen. Jetzt soll ich einen Fragebogen ausfüllen, welche Aufwendungen ich monatlich für sie habe, leider kann ich das so pauschal gar nicht sagen. Wir machen immer viele Ausflüge und ich kaufe ihr auch mal das eine oder andere, aber einen festen Betrag gibt es da nicht im Monat. Einmal ist es mehr, wenn eine größere Anschaffung ansteht, einmal weniger. Vorallem heb ich doch keine Quittungen dafür auf ! Ich habe aber gelesen, dass ich mindestens Ausgaben in Höhe des Kindergeldes haben muss, damit es weiterhin an mich ausbezahlt wird. Was verstehen die denn unter Sachleistungen? Außerdem soll ich auch Kosten für ihr Zimmer hier bei uns zuhause angeben können, aber wir wohnen in einem eigenen Haus (mit Schulden), was soll ich denn da angeben? Auch kann sie nicht alles essen, hat eine PEG Sonde und ich musste auch schon Fellunterlagen fürs Bett anschaffen weil sie schnell Dekubitus bekommt usw. aber ich hab nie eine Quittung aufgehoben.
    Ich bin ziemlich ratlos, vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, was ich da angeben kann, vorallem wenn ich nicht für alles Quittungen habe?
    Es eilt auch etwas, da ich nur noch ein paar Tage habe um meine Erklärung abzugeben. Wir wohnen übrigens in Baden Würrtemberg.

    Liebe Grüße

    Xenia

    #2
    AW: Kindergeld bei Heimunterbringung

    Hallo Xenia,

    das Kindergeld steht Euch als Eltern auf jeden Fall zu. Ich würde da gar nicht so genau Auskunft geben, sondern darauf verweisen, dass eure Tochter nach wie vor ein Zimmer bei Euch hat, und dass Ihr nach wie vor Anschaffungen für Eure Tochter (z.B. Fellunterlagen, Kleidung, Musik,....) tätigt.
    Anfügen würde ich noch: "Bei Bedarf können die Quittungen künftig gesammelt und eingereicht werden"

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      #3
      AW: Kindergeld bei Heimunterbringung

      Hallo Xenia,
      zuerst einmal der Hinweis auf die entsprechende Infoseite des Intaktforums:
      http://www.intakt.info/80-0-kinderge...ge-kinder.html

      Zu den anrechenbaren Kosten würden zum Beispiel die Fahrtkosten zählen für die Besuche, oder wenn ihr eure Tochter vom Heim abholt und wieder hinbringt. Wenn ihr da den eigenen PKW nutzt so wären das KM x 0,30 Cent. Eine Aufstellung aller Fahrten lässt sich vielleicht auch nachträglich von euch erstellen. Dann hat eure Tochter sicher in eurem Haus ihr eigenes Zimmer, da fallen Kosten an unabhängig davon, ob sie gerade im Heim oder zu Besuch bei euch ist. Dann die Kosten für die Verpflegung, Kleidung(?)die von dir erwähnten Fellunterlagen, Ausflüge, Reisen,vielleicht auch Pflegeprodukte, Friseur, Freizeitgestaltung, Urlaubsfahrten, vielleicht fallen Therapien an, die sonst niemand bezahlt? Zuzahlungen für Medikamente, oder solche Medikamente, die nicht verodnungsfähig sind auf Kassenrezept und privat gekauft werden müssen, Brille, Hörgeräte usw.?
      Versuche halt alles grob aufzulisten auch wenn du keine Belege aktuell hast, zur Not müsste für die Vergangenheit auch eine eidesstattliche Versicherung durch euch reichen, dass Ausgaben mindestens in Höhe des erhaltenen Kindergeldes angefallen und von euch bezahlt worden sind.
      Für die Zukunft würde ich wirklich Quittungen für jede Ausgabe sammeln.

      Ich kann mir übrigens gut vorstellen, dass eure wirklichen Ausgaben für eure Tochter viel höher liegen wie 164 Euro monatlich.

      Vielleicht gibt es ja auch Jemanden hier im Forum , der eigene Erfahrungen einbringen kann.
      LG, amai

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        #4
        AW: Kindergeld bei Heimunterbringung

        mein Sohn lebt auch in einem Heim und ich bekomm das Kindergeld, muß aber einen Teil davon an den Kostenträger abführen. Mein Sohn bekommt allerdings Eingliederungshilfe nicht Sozialhilfe, vielleicht bekommt dein Sohn auch Eingliederungshilfe. Erkundige dich,

        mfg Doro

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          #5
          AW: Kindergeld bei Heimunterbringung

          mach einfach mal ne Kostenaufstellung, erstmal ohne Quittung, aber demnächst die Quittungen aufheben.

          Mfg Doro

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            #6
            AW: Kindergeld bei Heimunterbringung

            Hier ist schon ein Thread der sich sehr sehr umfangreich
            mit der Kindergeldabzweigung befasst.:

            http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=8741

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              #7
              Bei mir ist heute auch wieder ein Fragebogen eingetrudelt, der allerdings neu ist und genaue Angaben erfordert. Meine Tochter ist schon 18 Jahre untergebracht (fast ihr halbes Leben) und hat Schizophrenie. Aufgrund dieser Erkrankung hole ich sie nicht zu mir, es ist zu unberechenbar. Also entfallen Kosten für ein Zimmer. Kleidung kaufe ich, frage mich aber ob ich das angeben kann, ob nicht das Kleidergeld dann gekürzt wird. Aufgrund der Erkrankung ist der Verbrauch groß, manchmal wird etwas weggeworfen in psychotischen Zuständen ...

              Alle anderen Verwandten haben keinen Kontakt, sogar der Vater hat diesen vor Jahren abgebrochen. Diese Briefe stressen mich. Ich habe da keine Buchhaltung und habe andere Probleme mit einer psychisch schwer kranken Frau und ihren Zuständen, teilweise schwere Verhaltensauffälligkeiten.

              Der link oben bezieht sich auf Abzweigung, wo das behinderte Kind daheim lebt.

              Da diese Diskussion schon etwas älter ist würde ich mich über aktuelle Erfahrungsberichte freuen.

              Viele Grüße

              Pepperona

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                #8
                Hallo Pepperona, hab schon so lange hier nix mehr von gehört und Kirsten die auch bei Facebook ist schreibt überhaupt nix. Also füll ruhig aus. Die Kinder müssen mindenstes einmal im Jahr bei dir gewesen sein, die rufen in der Einrichtung an, hat mir mal eine Praktikantin da gesagt, das Kindergeld steht dir zu. Achso ich lese grad die Tocher ist gar nicht bei dir, auch nicht 1 mal im Jahr, wurde denn das Kindergeld bis dato gezahlt? Du hast aber Kosten les ich gerade, hast du Belege darüber, sonst schreib es ungefähr auf oder versuche an Belege zu kommen. Du besuchst doch deine Tochter, dann hast du auch Fahrtkosten das zählt alles. Die Bekleidungshilfe reicht doch hinten und vorne nicht, das wissen die auch, da wird sicher nichts gekürzt. Ich wohne in NRW, ist in den Bundesländern unterschiedlich mit der Höhe des Bekelidungsgeldes. Ich bekomm so einen Bogen alle 5 Jahre.
                Wenn ich kann und du Fragen kannst du gerne schreiben, falls es mal länger dauert mit der Antwort sorry.

                Lieben Gruß

                Doro, solltest du auch bei Facebook sein, gibt es Mittel und Wege damit wir dort Kontakt halten.

                bin nur etwas etwas enttäuscht von Kirsten

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                  #9
                  Hallo Doro,

                  auch ich habe ein Privatleben und mein facebook account hat nichts mit meiner Arbeit hier zu tun. Das habe ich dir auch letztes Jahr bereits per pn mitgeteilt. Anfragen werden hier im Forum gerne bearbeitet und gewissenhaft verfolgt.
                  Auf facebook sind wir unter intakt.info zu finden.

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                    #10
                    Hallo Pepperona,

                    von wem kommt denn der Fragebogen überhaupt? Vom Betreuungsgericht, oder Leistungsträger der Eingliederungshilfe, oder Kindergeldkasse? Wenn es sich um die Überprüfung des Kindergeldanspruchs handelt, musst du wie bisher deine damit bestrittenen Ausgaben belegen. D.h. z. B. den Unterhaltsbetrag, der evtl. monatl. gegenüber dem Leistungsträger anfällt. Kosten für Besuchsfahrten, zusätzliche Bekleidung, Therapien, Beiträge für z.B. VDK oder andere Vereine wie Caritas, LH, oder dergleichen, denen deine Tochter angehört. Eigentlich kannst du alles angeben, was du monatlich, bzw. jährlich für Ausgaben in ihrem Sinne hast. Wenn keine anfallen, hat der Leistungsträger auch den Anspruch auf das Kindergeld. Wenn du Ausgaben hast und weiter Anspruch auf das Kindergeld erhebst, musst du dir schon die Mühe machen, die Ausgaben zusammen zu tragen und vorzulegen. Vielleicht kannst du dir Vorort Unterstützung bei einer Beratungsstelle holen. Solltest du oder deine Tochter dem VDK angehören, hilft man dir dort sicher auch gerne.
                    Zuletzt geändert von Kirsten; 17.09.2017, 08:43.

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                      #11
                      Hallo Doro,
                      danke für deinen Beitrag an pepperona.

                      Ich selber kann nur auf das verweisen, was ich vier Beiräge über dem von Pepperona schrieb, da ich keine eigenen Erfahrungen zu diesem Thema habe.

                      Wir möchten euch mit INTAKT eine Austauschmöglichkeit und Plattform zur Selbsthilfe bieten, deswegen ist es wichtig, dass ihr eure Erfahrungen teilt. Ein herzliches Danke, an die die dies tun und so Anderen weiterhelfen.

                      Doro du schreibst du seist ein wenig enttäuscht , dass Kirsten zur Zeit nicht schreibt. Dazu möchte ich noch einmal anmerken, das alle Moderatoren hier ehrenamtlich in ihrer knappen Freizeit mitarbeiten und antworten. Alle haben Familie, die meisten selber ein oder sogar mehrere behinderte Kinder und eine Arbeit. Auch wir werden nicht von Krankheit verschont, bei mir kann ich sagen, dass es eine chronische ist. Ich bitte dich und alle anderen daher um Verständnis, wenn nicht sofort eine Antwort kommt oder jemand zeitweise garnicht mitschreiben kann.

                      Liebe Grüße,
                      amai
                      Zuletzt geändert von amai; 18.09.2017, 09:47.

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                        #12
                        Hallo, ja hat mir Kirsten ja auch geschrieben. Habs vergessen, sorry nochmals.

                        Gruß Doro

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                          #13
                          Zitat von pepperona Beitrag anzeigen


                          Der link oben bezieht sich auf Abzweigung, wo das behinderte Kind daheim lebt.

                          Hallo Pepperona,

                          hier findest Du noch Infos zum Thema:

                          Argumentationshilfe
                          gegen die Abzweigung des Kindergeldes
                          bei vollstationärer Unterbringung des behinderten Kindes

                          http://bvkm.de/wp-content/uploads/Ar...richtung-1.pdf

                          und hier:
                          https://www.lebenshilfe-bayern.de/fi...geld_jul14.pdf

                          LG
                          Monika





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                            #14
                            Hallo Xenia,

                            es gibt das Thema Urteile zur Kingergeldabzweigung, in dem alle Informationen aufgeführt sind.

                            Wichtig für die ist die Passage in meinem Beitrag vom 29.11.2012, 14:13 (etwas nach unten scrollen)
                            Wenn das Kind vollstationär untergebracht ist:

                            Einspruch einlegen und auf das folgende Grundsatzurteil verweisen.

                            Bundesfinanzhof - Urteil vom 09.02.2009 mit dem Aktenzeichen III R 38/07

                            Dort wird der Lebensmittelpunkt bzw. Haushaltszugehörigkeit selbst bei voll stationärer Unterbringung bei den Eltern gesehen. Da die Eltern Unterhaltsleistungen erbringen, ist eine Abzweigung des Kindergeldes nicht begründet und darf somit nicht erfolgen.

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                              #15
                              Hallo ihr Lieben,

                              danke für die Antworten. Den Punkt Besuche in der Wohnung bei mir habe ich nicht ausgefüllt. Meine Tochter ist schizophren und es besteht die Gefahr dass sie bei mir vom Balkon springt. Es führt zu weit dass hier genau zu erklären, aber es gab mal einen Versuch und sie hat entsprechende Zustände. Daher kann sie auch bei mir nicht übernachten, zudem wird sie dann sehr depressiv, weil sie eben auch nicht mehr bei mir wohnt und an früher denkt. Sie ist schon Mitte 30, hat aber ein Verhältnis zur Mutti wie ein Kindergartenkind.

                              Die Kosten die ich habe beziehen sich auf einen weiten Anfahrweg,, wir gehen auswärts essen, machen Ausflüge, ich bringe Dinge mit, wir shoppen auch mal. Jetzt hoffe ich mal, dass es nicht genau zu der Abzweigung kommt, weil ich keinen Besuch bei mir benannt habe, der alle Jahre mal stattfindet.

                              Die Heimunterbringung wird vom Sozialhilfeträger bezahlt, Eingliederungshilfe, er hat auch den Fragebogen geschickt. Es ist ein Serienbrief, der nicht auf den Einzelfall eingeht, obwohl die sicher auch eine Akte haben.
                              Es wird in dem Serienbrief auch indirekt aufgefordert, Kindergeld zu beantragen, wenn das noch nicht der Fall ist.

                              Ich renne jetzt täglich zum Briefkasten und warte auf eine Antwort, das stresst mich. Die Betreuung und auch Telefonate mit meiner Tochter sind oft sehr anstrengend und aufreibend.

                              Für den Fall eines Abzweigung werde ich in Widerspruch gehen. Danke schon für die Links auf die Argumentation. Es ist schade, dass es den Eltern von behinderten Erwachsenen so schwer gemacht wird.

                              Ich wünsche noch einen schönen Abend.

                              Viele Grüße

                              Pepperona

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                                #16
                                Guten Abend,

                                hier mal ein Zwischenbericht: Einen Monat nachdem ich das Schreiben wegen der Abzweigung bekommen habe, rief ich heute die Bearbeiterin bei dem Sozialhilfeträger an. Sie war recht wortkarg, mein Fragebogen sei angekommen. Davon war ich ausgegangen. Es sei "in Bearbeitung".. Details fehlten.

                                Das heißt, ich darf weiter warten, was ich ziemlich unerträglich finde. Was soll da großartig und lange bearbeitet werden? Als Träger der Eingliederungshilfe wissen sie wo meine behinderte Tochter wohnt, sie können das Heim anrufen, ob ich dort bekannt bin und zu Besuch komme.

                                Ich bringe gelegentlich Kleidung mit, aufgrund der Erkrankung kam es innerhalb der letzten vier Wochen wieder zu Gewichtsschankungen, eine Zunahme um 2 Kleidergrößen. Ich hoffe dann mal, das Geschenke nicht vom Kleidergeld abgezogen oder damit verrechnet werden.
                                Diese ständigen Gedankengänge belasten mich und eine schnelle Entscheidung wäre erleichternd.

                                Würde mich freuen, wenn jemand hier vielleicht Erfahrung mit Bearbeitungszeiten hat.

                                Ich wünsche allen einen schönen Abend.

                                Viele Grüße

                                Pepperona

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                                  #17
                                  Hallo Pepperona,

                                  sorry, aber ich muss noch einmal nachfragen. Bekommst du nun Kindergeld oder nicht?

                                  Das Sozialamt beantragt bei der Kindergeldkasse die Abzweigung und dieses prüft als erstes, ob du alle Ansprüche für den Kindergeldbezug erfüllst. Wenn ja, bekommt das Sozialamt von der Kindergeldkasse einen negativen Bescheid und du beziehst weiter das Kindergeld. Es kann gut möglich sein, dass du keine weitere Nachricht von der Kindergeldstelle bekommst, wenn dein Anspruch berechtigt ist. Dann wird das Kindergeld einfach weiter bezahlt. So verhält es sich z.B. bei uns.

                                  Wenn du deinem Kind etwas schenkst, hat das nichts mit der Bekleidungsbeihilfe und auch nichts mit dem Taschengeld zu tun. Wenn ein Wohnheim Bewohner Blindengeld bezieht, dann wird im kein Taschengeld zugestanden. Der Bewohner muss dann alle Ausgaben wie Zuzahlungsbefreiung, nicht verschreibungsfähige Medikamente, Begleitung, Betreuung, usw. von seinem hälftigen Blindengeld finanzieren. Dafür ist zwar das Blindengeld nicht gedacht, aber der Leistungsträger bezieht sich darauf, weil es auch ein Gesetz dazu gibt. Bekleidungsbeihilfe Anspruch besteht aber Gegensatz dazu.

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                                    #18
                                    Hier kann man einiges dazu nachlesen:

                                    http://www.kindergeld.org/kindergeld...hinderung.html

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                                      #19
                                      Zitat von Kirsten Beitrag anzeigen

                                      Das Sozialamt beantragt bei der Kindergeldkasse die Abzweigung und dieses prüft als erstes, ob du alle Ansprüche für den Kindergeldbezug erfüllst. Wenn ja, bekommt das Sozialamt von der Kindergeldkasse einen negativen Bescheid und du beziehst weiter das Kindergeld. Es kann gut möglich sein, dass du keine weitere Nachricht von der Kindergeldstelle bekommst, wenn dein Anspruch berechtigt ist. Dann wird das Kindergeld einfach weiter bezahlt. So verhält es sich z.B. bei uns.
                                      Hallo zusammen,

                                      bei uns ist es auch so abgelaufen wie Kirsten es oben beschreibt.

                                      LG
                                      Monika

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                                        #20
                                        Guten Abend,

                                        ich beziehe das Kindergeld schon seit Jahren. Das Sozialamt als Träger der Eingliederungsbeihilfe prüft immer wieder mal, ob das Kindergeld abgezweigt wird, also an den Träger der Eingliederungsbeihilfe.

                                        Heute war es dann soweit, ich habe endlich eine Antwort bekommen:

                                        "Nach Überprüfung der Angaben komme ich zu dem Ergebnis, dass das Kindergeld zunächst nicht auf mich abgezweigt wird. Das Kindergeld verbleibt Ihnen und ist für Zwecke Ihres Kindes einzusetzen.

                                        Eine erneute Überprüfung behalte ich mir jedoch vor. "

                                        Ich bin erleichtert, weil ich mich ja tatsächlich um meine Tochter kümmere, der "Vater" hat vor 5 Jahren den Kontakt abgebrochen, kein Anruf, kein Besuch, keine Karte zum Geburtstag, kein Paket zu Weihnachten. Er hat aus einer anderen Beziehung zwei gesunde Kinder, die er besucht. Die Tochter, die durch die schwere psychische Erkrankung vielleicht etwas schwierig im Umgang ist, wurde aussortiert.

                                        Das ist traurig genug und ich kümmere mich gerne um meine Tochter, sie ist mein Kind. Solange ich nicht schwer krank bin oder vielleicht im hohen Alter einmal nicht mehr "kann", werde ich mich um sie kümmern.

                                        Ich wünsche allen einen schönen Abend.

                                        Liebe Grüße Pepperona

                                        Kommentar

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