AW: Grundsicherung
Hallo zusammen,
war gestern beim Amt, habe ein Brief aufgesetzt so wie es Gisela vorgeschlagen hat genau so habe ich es geschrieben und natürlich habe ich name usw eingetragen.
Da sagte die nette Dame, " Verstehe ich nicht" ich guck die an

und denk " mein gott sind die blöde "
Da habe ich ihr gesagt das mein Ex kein Unterhalt mehr Zahlr und punkt.
Ja so einfach geht das ja nicht, ich denke Häääääää
Haben sie Beweise? und ich sagte wieso beweise? das ist Gesetz das wenn man unter 100.000 Verdient muß man nicht für seine kinder Zahlen und mein Ex hat nicht so viel Geld und hat noch andere kinder.
Ne,Ne die haben sich nicht darauf eingelassen, ohne Quatsch und manchmal zweifel ich daran ob das wirklich so stimmt das wenn der Vater einmal Bezahlt das er dann immer für ihn Zahlen muß weil es ja hier nicht um irgendeine Bezuschussung oder so ist,sondern Kinderunterhalt was er schon sehr lange zahlt.
Das hat Glaube ich nicht Wirklich was mit den Hunderttausend zu tun.
Naja ich hatte ja das Urteil mit und die Alte hat nichts Gerafft sorry den Ausdruck aber ist doch so.
Es wird jetzt Geprüft Heist es, na dann schauen wir mal und warten und warten und warten
Bis danni
AW: Grundsicherung
Ps: an seti eine pkh brauchte ich doch nicht es kam bei uns doch nie zum Prozess
AW: Grundsicherung
Zitat von sonni
Hallo zusammen,
war gestern beim Amt, habe ein Brief aufgesetzt so wie es Gisela vorgeschlagen hat genau so habe ich es geschrieben und natürlich habe ich name usw eingetragen.
Da sagte die nette Dame, " Verstehe ich nicht" ich guck die an
und denk " mein gott sind die blöde "
Da habe ich ihr gesagt das mein Ex kein Unterhalt mehr Zahlr und punkt.
Ja so einfach geht das ja nicht, ich denke Häääääää 
Haben sie Beweise? und ich sagte wieso beweise? das ist Gesetz das wenn man unter 100.000 Verdient muß man nicht für seine kinder Zahlen und mein Ex hat nicht so viel Geld und hat noch andere kinder.
Ne,Ne die haben sich nicht darauf eingelassen, ohne Quatsch und manchmal zweifel ich daran ob das wirklich so stimmt das wenn der Vater einmal Bezahlt das er dann immer für ihn Zahlen muß weil es ja hier nicht um irgendeine Bezuschussung oder so ist,sondern Kinderunterhalt was er schon sehr lange zahlt.
Das hat Glaube ich nicht Wirklich was mit den Hunderttausend zu tun.
Naja ich hatte ja das Urteil mit und die Alte hat nichts Gerafft sorry den Ausdruck aber ist doch so.
Es wird jetzt Geprüft Heist es, na dann schauen wir mal und warten und warten und warten
Bis danni
Wann hast Du genau den Antrag gestellt ??? Gut die Ämter können sich 6 Monate Zeit lassen aber ehrlich von irgendwas muss ja der Junge leben.
Bis zum 18 LJ war der Vater dem Kind noch Unterhalt pflichtig da zählte der Junge noch als Minderjährig danch gilt das was Gisela die schon geschrieben hat.
AW: Grundsicherung
Hallo Seti,
den Antrag habe ich im Januar 2010 gestellt weil mein Sohn Mitte Januar 2010, 18 Jahre Wurde.
Im Juli 2010 wurde er von der Schule Entlassen und im September 2010 kam er zur Werkstatt.
Gruß Sonni
AW: Grundsicherung
Hallo Sonni,
so wie ich verstanden habe zahlten die schon Grundsicherung, allerdings einen falschen Betrag?
Seit wann wurde Grundsicherung bezahlt?
Ab wann wurde kein Unterhalt mehr gezahlt? Ab diesem Zeitpunkt müssten dann ja die Bescheide geändert werden da falsch.
Wenn es sich um eine Bearbeitung nach einem Widerspruch handelt haben die Behörden nur noch 3 Monate Zeit, bevor man Untätigkeitsklage einreichen könnte.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?norm_ID=1508800
"§ 88 SGG
[Untätigkeitsklage]
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt."
Wenn ihr durch die schleppende Bearbeitung in finanzielle Not geratet käme auch noch ein Antrag beim Sozialgericht auf einstweilige Anordnung in Betracht.
LG, amai
AW: Grundsicherung
Hallo amai,
Unterhalt wird noch Gezahlt.
Grundsicherung ist seid Januar 2010 und kein Falscher Betrag sondern hier geht es nur darum ob der Vater trotzdem Unterhalt Zahlen muß.
Das Gericht hat entschieden das es nicht mehr gezahlt werden muß,also muß ich die Pfändung aufheben aber das Amt will erst Überprüfen ob das so richtig ist und dann eventuell mehr Zahlen
Gruß Sonni
AW: Grundsicherung
Zitat von sonni
Unterhalt wird noch Gezahlt.
Grundsicherung ist seid Januar 2010 und kein Falscher Betrag sondern hier geht es nur darum ob der Vater trotzdem Unterhalt Zahlen muß.
Das Gericht hat entschieden das es nicht mehr gezahlt werden muß,also muß ich die Pfändung aufheben aber das Amt will erst Überprüfen ob das so richtig ist und dann eventuell mehr Zahlen
Gruß Sonni
Wie ich bereits wiederholt erwähnt habe, gibt es für das Sozialamt bezüglich der Unterhaltspflicht nichts zu prüfen, sofern kein Elterneinkommen über 100.000 Euro vorliegt.
Die Tatsache, dass immer noch Unterhalt gezahlt wird, hat zur Folge, dass dieser (tatsächlich gezahlte !) Unterhalt auch weiterhin auf die Grundsicherung angerechnet werden kann.
Aus diesem Grund wäre auch ein Widerspruch sinnlos, solange die Unterhaltsleistungen nicht gestoppt sind.
Der Vater hätte bereits seit einem Jahr keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, und das Sozialamt lacht sich in's Fäustchen, dass er es dennoch macht.
Eine schriftliche Erklärung, in welcher steht, dass keine Unterhaltsleistungen mehr erfolgen, ergibt nur dann einen Sinn, wenn tatsächlich nichts mehr gezahlt wird.
Solange Unterhalt gezahlt wird, darf der auch angerechnet werden.
Aus dieser Nummer kommt Ihr also nur dann raus, wenn der Unterhalt gestoppt wird.
Sollte anschließend der bisherige Unterhaltsbetrag immer noch angerechnet werden, wäre das nicht nur Anlass für einen Widerspruch, sondern mindestens auch noch für eine Dienstaufsichtsbeschwerde!
Es liegt also an Euch selbst, wie lange Ihr euch abzocken lasst!
AW: Grundsicherung
Hallo Gisela,
ich habe die Pfändung sofort aufgehoben und somit bekomme ich kein Unterhalt mehr für mein Sohn.
Wenn die vom Amt sagen die wollen das Prüfen dann sollen die das tun, bekomme ich dann nicht das Geld was mir zu steht bzw mein Sohn werde ich natürlich andere Wege gehen,dann werden die mich Wirklich kennen Lernen.
Das der Vater seid ein Jahr kein Unterhalt mehr zahlen muß ist eigentlich auch nicht meine Aufgabe, ich meine damit das mein Ex sich ja nicht wirklich darum gekümmert hat.Er hat das Urteil seid August 2010 und da hätte er ja wirklich mal eher zu mir kommen können oder?
Naja mit dem Amt wie Gesagt warte ich mal ab ich bin schon von Anfang an mit den aneinander gerasselt da will ich den Ball erst einmal flach halten.
Aber es ist schon eine große Schweine rei wie die ein behandeln und keine richtige Auskunft geben.
LG sonni
AW: Grundsicherung
Hallo zusammen,
wollte mich mal kurz melden und euch sagen das ich noch kein Bescheid habe vom Amt wie-viel Grundsicherung mein Sohn jetzt bekommt.
Die wollten ja alles Prüfen aber das es soooooo lange dauert ist schon komisch.
Naja ich warte

ist ja meine Lieblings Beschäftigung.... ** lach**
LG Sonni
AW: Grundsicherung
Hallo Sonni,
vermutlich werden wir auf neue Bescheide warten müssen, bis die Politiker sich endlich einig sind, wie wenig unseren Kindern zustehen soll....

AW: Grundsicherung
Hallo Inge,
nein es geht hier ja um eine neu Berechnung, die können ja jetzt nicht so lange damit warten bis die Politiker sich einig sind, das ist quatsch.....
LG
Sonni
AW: Grundsicherung
Zitat von sonni
Hallo Inge,
nein es geht hier ja um eine neu Berechnung, die können ja jetzt nicht so lange damit warten bis die Politiker sich einig sind, das ist quatsch.....
LG
Sonni
Hast Du ne Ahnung, bei dem was jetzt gerade abgeht werden die warten bis es durch ist. Ich sehe es wie Inge