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Grundsicherung

Face 25.05.2009, 16:19#1
Hallo, mein Sohn ist 19, behindert, im Berufsbildungsbereich einer WfB, lebt bei mir zu Hause.
Nun will ich für ihn Grundsicherung ( SGB XII) beantragen. Folgenden Textauszug aus dem SGB XII mal als Zitat:
2) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt. Es wird vermutet, dass das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nach Satz 1 die dort genannte Grenze nicht überschreitet. Zur Widerlegung der Vermutung nach Satz 2 kann der zuständige Träger der Sozialhilfe von den Leistungsberechtigten Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen nach Satz 1 zulassen. Liegen im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Einkommensgrenze vor, sind die Kinder oder Eltern der Leistungsberechtigten gegenüber dem Träger der Sozialhilfe verpflichtet, über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Die Pflicht zur Auskunft umfasst die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Leistungsberechtigte haben keinen Anspruch auf Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung, wenn die nach Satz 2 geltende Vermutung nach Satz 4 und 5 widerlegt ist.


Heißt das, das der Kindesunterhalt, den ich für ihn von meinem Ex bekomme nicht angerechnet werden darf?:kopfkratz:
Seti 26.05.2009, 08:41#2
AW: Grundsicherung

Hallo Face,

warum Leistung nach dem SGB XII und nicht nach dem SGB II.Auch wen Dein Sohn in einer WfB ist kann er Leistungen nach den SGB II bekommen

Bei SGb II wird Unterhalt angerechnet.

Hast Du Einkommen ? Vielleicht kämst Du mit KiZ und Wohngeld ( Kinderzuschlag )besser
Face 26.05.2009, 11:13#3
AW: Grundsicherung

Hallo Seti,

nein, nicht SGB II. Ihm stehen Leistungen aus dem SGB XII zu. Verstehe halt diese Textpassage nicht eindeutig. Beim SGB II wird sogar das Kindergeld angerechnet und beim SGB XII nicht.
Mein Einkommen spielt dabei keine Rolle, da ihm diese Leistungen zustehen, weil er erwerbsunfähig ist und daher greift das SGB II nicht.
Seti 26.05.2009, 11:30#4
AW: Grundsicherung

Ich hab Deine Frage mal weiter geleitet. Hoffe das ist Dir recht.

Wen es um SGB II ginge könnte ich Dir weiter helfen aber mit dem SGB XII hab ich mich noch nie richtig befasst
Seti 27.05.2009, 15:37#5
AW: Grundsicherung

Unterhalt wird auf Grusi angerechnet.

Sorry tut mir leid das es keine positive Antwort ist
Andreas 16.06.2009, 17:16#6
AW: Grundsicherung

Hallo Face,

also ich glaube es ist nicht so, wie Setis sagt, sondern tatsächlich so wie du das gesetz Interpretiert hast. Auch in unserem INTAKT Informationsartikel zur Grundsicherung listen wir eine Reihe von Einkommensarten des Kindes, die nicht angerechnet werden darf auf - und auch wir haben darin stehen "Tatsächliche Unterhaltsleistungen der Eltern oder Kinder, wenn deren Einkommen einen Jahresbetrag von 100.000 EUR nicht erreicht".

Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich glaube, dass genau das zutrifft.

Liebe Grüße
Andreas
Seti 17.06.2009, 06:35#7
AW: Grundsicherung

Hallo Andreas,

Unterhaltsansprüche des Antragsberechtigten gegenüber seinen Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, es sei denn, das jährliche Gesamteinkommen dieser Personen überschreitet 100.000 EUR. Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen sollen allerdings immer angerechnet werden!

Der Satz den ich unterstrichen hab gilt.

Das was Du meinst sagt eigentlich das Eltern / Kinder normal erst ab einen Einkommen von 100.000 Euro Unterhalt zahlen müssten.
Da dies aber Ottonormalverbraucher nie erreicht müssen daher keine Unterhaltszahlungen geleistet werden.

Bei Face wird aber Unterhalt gezahlt somit ist dieser auch als Einkommen anzurechnen.

mfg
Seti
Holger 17.06.2009, 08:25#8
AW: Grundsicherung

Hallo zusammen,

das hat mich jetzt auch interessiert ... ;-) V.a. weil ich an der Erstellung des Artikels zur Grusi wahrscheinlich nicht ganz unschuldig war... :pfeif:

Und nach meiner Recherche muss ich Seti Recht geben. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung ist das klar angegeben in der Spalte "Zum Einkommen gehören" -> "Tatsächliche Unterhaltszahlungen von Kindern oder Eltern auch wenn deren Einkommen einen Jahresbetrag von 100.000 Euro nicht erreicht"

Also: Tatsächliche Unterhaltszahlungen werden auf jeden Fall angerechnet. Wenn die Unterhaltspflichtigen (also in diesem Fall dein Ex, Face) über 100.000 Euro im Jahr verdienen, dann findet auch eine Anrechnung statt, wenn tatsächlich kein Unterhalt gezahlt wird.

Was allerdings nicht angerechnet wird, ist das Kindergeld, weil das Einkommen der Eltern ist und nicht das des Kindes. Nähere Infos dazu gibt's unter diesem Link (PDF-Dokument).

Alles klar? ;-)

LG
Holger
Andreas 17.06.2009, 11:28#9
AW: Grundsicherung

Hallo,

vielen Dank fürs Recherchieren, Holger und danke für die Klarstellung, Seti.

Ich hab mich da einfach auf unseren Artikel zur Grundsicherung verlassen, der wohl etwas unklar war in dem Punkt. Ich hab das dort auch gleich aktualisiert und verdeutlicht.

Hab ich wieder was gelernt :-)

Liebe grüße
Andreas
schokomaus 10 28.06.2009, 18:37#10
AW: Grundsicherung

Hallo zusammen,
als Hartz IV-Empfänger wird das Kindergeld auf jeden Fall angerechnet-wenn nicht bei der Grundsicherung, dann eben im vollen Umfang bei den Eltern!!!
So hat unser Sohn jedenfalls keinen Nutzen davon...find ich irgendwie traurig. Werde mich demnächst mit unserer Gleichstellungsbeauftragten treffen und das anbringen!
sonni 29.06.2009, 20:49#11
AW: Grundsicherung

Hallo zusammen,

mein Sohn wird im nächsten jahr 18 und bekommt auch kindesunterhalt und ich habe mich beraten lassen und mir wurde gesagt das das angerechnet wird.
Kindesunterhalt muß der ex nicht für immer Zahlen aber die Grundsicherung wird immer gezahlt.
Also wurde mir geraten kindesunterhalt nicht anzugeben bzw dem Vater zu sagen er muß nicht mehr zahlen,weil die grundsicherung dann höher eingestuft wird.

LG sonni
Face 29.06.2009, 23:01#12
AW: Grundsicherung

Hallo an Alle,
danke Euch für Eure Antworten. Der Unterhalt wird definitiv angerechnet( waren inzwischen bei nem Anwalt um genaue Auskünfte zu bekommen). Da er auch Wohngeld bekommt, hat sich das mit der Grusi erledigt, da nichts bei rauskommt. So lange sein Vater zahlt, wird das so bleiben.
Ob man den Vater einfach so auffordern kann, nicht mehr zu zahlen, glaube ich nicht. Denn ich darf ja auch nicht einfach so auf irgendwelchen Kindesunterhalt verzichten. Es ist das Geld der Kinder und da kann ich nicht sagen, ich verzichte darauf. Meine so etwas gelesen zu haben. Und höher fallt die Grusi dann auch nicht aus. Nur weil kein Unterhalt kommt, sind die Sätze ja nicht anders.

Danke nochmal,
Face
Seti 30.06.2009, 05:25#13
AW: Grundsicherung
Zitat von sonni
Hallo zusammen,

mein Sohn wird im nächsten jahr 18 und bekommt auch kindesunterhalt und ich habe mich beraten lassen und mir wurde gesagt das das angerechnet wird.
Kindesunterhalt muß der ex nicht für immer Zahlen aber die Grundsicherung wird immer gezahlt.
Also wurde mir geraten kindesunterhalt nicht anzugeben bzw dem Vater zu sagen er muß nicht mehr zahlen,weil die grundsicherung dann höher eingestuft wird.

LG sonni


Hallo Sonni,

Den Unterhalt nicht angeben ist keine gute Idee.
Das läuft auf Betrug hinaus.Bitte höre nicht auf den Rat den Unterhalt nicht anzugeben. Eine Höherstufung gibt es auch nicht bei Grusi.

Mal ne Frage wer hat das eigentlich erzählt????

mfg
Seti
sonni 30.06.2009, 18:24#14
AW: Grundsicherung

Hallo zusammen,

ich habe ja nicht geschrieben das ich das KidesUnterhalt und die GRUSI haben will sondern nur eins davon.
und klar ist das man mehr GRUSI bekommt wenn das KindesUnterhalt Geld weg fällt.

Fakt ist auch das,wenn der Vater fast 18 jahre zahlt irgendwann mal gut ist denn sie haben ja auch eine neue Familie und bei zwei kinder ist das eine menge geld die da immer flöten geht.

LG sonni
sonni 23.01.2011, 20:51#15
AW: Grundsicherung

Hallo, ich bin mal wieder hier,

es gibt vieles neues zu berichten was Grundsicherung und Kindesunterhalt angeht.
Seid Januar 2010 bekomme ich Grundsicherung und habe Kindesunterhalt mit an gegeben und dies wurde als Einkommen berechnet, also ca 300€ weniger vom Amt ist so auch völlig in Ordnung.
Da mein Ex aber ein Weiteres Kind mit einer anderen Frau hat und die sich von ihm jetzt Getrennt hat klagt sie auf Kindesunterhal und hat Gewonnen und das Amtsgericht hat Entschieden das ihr Kind Unterhalt bekommt, meine Tochter Unterhalt Bekommt, nur mein Sohn nicht mehr weil er 18 ist und Grundsicherung Bekommt und der Selbstbehalt vom Kindsvater nicht so hoch war ,das heißt das die anderen Kinder im Vordergrund Stehen und mein Sohn halt Grundsicherung bekommt und das wird angerechnet.
Was der Richter sagt ist halt Gesetz.
Der Hammer ist aber das das Amt zu mir sagte das der Vater für immer zahlen muß weil das höchste Priorität hat und das Geld käme ja Schließlich vom Steuer Zahler und was mit den anderen Kindern ist ,die müßten halt mit weniger auskommen.

Ich habe das Urteil hier Schwarz auf weiß und gehe Montag damit zum Amt dann bin ich mal Gespannt was die sagen.

Wünsche euch noch ein schönen Abend und bis danni gruß sonni
Gisela M. 23.01.2011, 23:21#16
AW: Grundsicherung
Zitat von sonni
Der Hammer ist aber das das Amt zu mir sagte das der Vater für immer zahlen muß weil das höchste Priorität hat und das Geld käme ja Schließlich vom Steuer Zahler und was mit den anderen Kindern ist ,die müßten halt mit weniger auskommen.

Ich habe das Urteil hier Schwarz auf weiß und gehe Montag damit zum Amt dann bin ich mal Gespannt was die sagen.

Es ist schon haarsträubend, was manche Sozialämter sich so einfallen lassen, wenn sie merken, dass sie die Eltern abzocken können, falls diese das SGB XII nicht auswendig kennen.
Natürlich muss der Vater nichts mehr zahlen, denn nach § 43 Abs. 2 SGB XII bleiben Unterhaltsansprüche gegen Eltern unberücksichtigt, sofern das jährliche Einkommen unter 100.000 Euro liegt.
Und bei dem Wort Eltern handelt es sich sowohl um Mutter als auch um Vater!
Ein Vater muss also nichts mehr zahlen, wenn das behinderte Kind Grundsicherungsleistungen bezieht.
Sollte der Vater aus Unwissenheit freiwillig weiterzahlen, oder weil er leichtsinnigerweise davon ausgeht, dass ein Sozialamt korrekte Auskünfte erteilt, wird dieses Geld angerechnet . . . und das Sozialamt freut sich, weil sie auf diese miese Tour mal wieder Gelder gespart haben.
Diejenigen Unterhaltszahlungen, die tatsächlich erfolgen, werden angerechnet, und diejenigen, die nicht erfolgen, dürfen auch nicht angerechnet werden.
So einfach ist das in diesem Fall ausnahmsweise mal.

Wenn Du morgen zum Sozialamt gehst, solltest Du selbstbewusst erklären, dass für Dein behindertes 18-jähriges Kind vom Vater kein Unterhalt mehr gezahlt wird.
Sollte man Dich unter Druck setzen und mit Leistungskürzung drohen, lass' Dir das bitte schriftlich geben . . . obwohl ich mir kaum vorstellen kann, dass die so eine bewusste Falsch-Information tatsächlich schriftlich dokumentieren würden.

Viel Glück!
Gisela
sonni 24.01.2011, 11:34#17
AW: Grundsicherung

Hallo,

mein Ansprechpartner war heute leider nicht da und mit jemand anderen wollte ich nicht sprechen weil es dann wieder heist,davon wissen wir nichts.
Also warte ich bis er wieder da ist und dann möchte er mir bitte erklären wie seine aus sage zu stande kommt denn das mit den 100.000 € jährliches Einkaommen sagte ich ihm am Anfang auch so das es da ein Gesetz gibt aber er sagte das das was anderes ist und Kindesunterhalt muß der Vater Zahlen.

Ich kann mich darüber so aufregen das man so Belogen wird und behandelt wird als ziehe man den leuten das geld aus der eigenen Tasche aber nicht mit mir.

viele Grüße
Sonni
Gisela M. 24.01.2011, 12:19#18
AW: Grundsicherung
Zitat von sonni
Hallo,

mein Ansprechpartner war heute leider nicht da und mit jemand anderen wollte ich nicht sprechen weil es dann wieder heist,davon wissen wir nichts.
Also warte ich bis er wieder da ist und dann möchte er mir bitte erklären wie seine aus sage zu stande kommt denn das mit den 100.000 € jährliches Einkaommen sagte ich ihm am Anfang auch so das es da ein Gesetz gibt aber er sagte das das was anderes ist und Kindesunterhalt muß der Vater Zahlen.

Liebe Sonni,

es ist gar nicht Deine Aufgabe, einem SGB XII - Sachbearbeiter zu erklären, dass es im SGB XII "da ein Gesetz gibt", wonach die Unterhaltsansprüche der grundsicherungsberechtigten volljährigen behinderten Kinder gegenüber ihren Elten unberücksichtigt bleiben.
Schau' mal hier in's SGB I:
http://gesetze.bmas.de/Gesetze/gesetze.htm
Da findest Du unter den §§ 13, 14 und 15 Inhalte zu Aufklärung, Beratung und Auskunft.

An Deiner Stelle würde ich nicht warten, bis der zuständige Sachbearbeiter wieder da ist, denn der Monatswechsel steht ja bereits vor der Tür.
Ich würde folgende kurze Mitteilung schriftlich einreichen:

Absender, Adresse, Datum und Aktenzeichen und dann :

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich mit, dass der Vater meines Sohnes . . . keine Unterhaltszahlungen mehr leistet.
Da gemäß § 43 Abs. 2 SGB XII Unterhaltsansprüche von Leistungsberechtigten des Vierten Kapitel SGB XII gegenüber Eltern unberücksichtigt bleiben, bitte ich Sie, dies nunmehr zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen

Das reicht bereits.
Eine Unterhaltspflicht für den Vater könnte nur dann gegeben sein, wenn er die Einkommensgrenze überschreitet, und die Vermutungsregelung besagt, dass hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Einkommensgrenze von 100.000 Euro vorliegen müssen, um von den Eltern Auskünfte über ihre Einkommensverhältnisse verlangen zu dürfen - also z.B. falls er mit der Mercedes-S-Klasse rumfahren würde usw.
Du kannst dir also sparen, das Gerichtsurteil vorzulegen, denn die einfache Mitteilung darüber, dass der Vater nicht mehr zahlt, reicht bereits aus.
Kann sein, dass der Vater das auch noch bestätigen muss, falls man Dir unterstellt, dass Du das Geld ansonsten selbst einsteckst, aber das wär's dann auch.
Wie gesagt: Schriftlich wäre die sichere Variante, denn dass der Sachbearbeiter Dir unter 4 Augen bewusst falsche Auskünfte gibt, kannst Du später nie beweisen.
Falls Du trotzdem nochmal hingehst, solltest Du eine Vertrauensperson als Zeuge mitnehmen.
Falls Du dann an Ort und Stelle irgendwas unterschreiben sollst, nimm' das erstmal mit und sag' dass Du nach dieser Erfahrung erst unterschreibst, nachdem Du entsprechende Beratung eingeholt hast.

Viel Glück!
Gisela
sonni 24.01.2011, 17:29#19
AW: Grundsicherung

Hallo Gisela,

ich danke dir für deine Auskunft, aber es ist schon komisch das niemand von diesen Gesetzen weiß.:kopfkratz:
Januar 2010, wie gesagt habe ich ja Grundsicherung beantragt das war für mich alles neuland und habe natürlich im Internet Recherchiert und immer kam dann das Gesetz wenn man nicht mehr als 100.000€ Verdient brauch man für das Kind nicht Zahlen.
Das habe ich mir alles ausgedruckt und bin zu meinem Anwalt gegangen ( Familien-Anwalt ) fragte ihn wie das jetzt läuft ob der Kindsvater dann nur noch für die Tochter Zahlen muß und er meinte " NEIN " er müßte für beide Zahlen da unser Behinderter Sohn nicht in der lage sei sein eigenes Geld zu Verdienen.
Ich gab ihm das Gesetz und er Kopierte es sich sogar,keine Ahnung ob er es auch gelesen hat aber ein Anwalt sollte eigentlich die Gesetze kennen.
Jedenfalls las er kurz und er meinte das dass nicht für Kindesunterhalt gildet.
Dieses Gesetz bezieht sich nur auf die Allgemeine Grundsicherung....
Ich habe es ehrlich gesagt nicht wirklich Verstanden und habe es so hingenommen denn ein Anwalt hat ja eigentlich Recht :kopfkratz:

Ich Glaube ich muß einiges Regeln und ersteinmal beim Amt auf den Tisch hauen bzw es Schriftlich einreichen so wie du es Gesagt hast das ist die Bessere Variante denn wer schreibt,der bleibt :-)

liebe grüße
sonni
Seti 24.01.2011, 17:40#20
AW: Grundsicherung

Hallo Sonni,

Du hast im Grund das gleiche Problem wie damal.

Urteil lautet so Ex braucht beim Sohn nur bis zum 18 Lj zahlen bei meiner Tochter ist keine Altersgrenze drin.

Als mein Sohn 18 wurde musste er sich bzw. ich den Unterhalt neu einklagen , da mein Ex aber nicht Zahlungsfähig ist blieb es Ergebnisslos. Selbst Unterhaltsforderungen aus früheren Zeit bleiben bis heute unbezahlt.


Wenn Du ein Uetreil hast das aussagt Dein Ex muss nicht mehr zahlen muss dass das Sozialamt akzeptieren. Kopieren und wie Gisela schon schrieb dranhängen.

Lass Dich nicht verrückt machen
Gisela M. 24.01.2011, 23:02#21
AW: Grundsicherung
Zitat von Seti

Wenn Du ein Uetreil hast das aussagt Dein Ex muss nicht mehr zahlen muss dass das Sozialamt akzeptieren. Kopieren und wie Gisela schon schrieb dranhängen.

Urteil kopieren und dranhängen ist nicht nötig!!!

Wenn ein volljähriges behindertes Kind Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII erhält, muss der Vater nichts mehr zahlen, sofern er unter der Einkommensgrenze von 100.000 Euro liegt.

Dafür muss man kein Urteil beim Sozialamt vorlegen, sondern das steht so bereits im Gesetz!

Allerdings würde ich mir verkneifen, beim Sozialamt mit der Faust auf den Tisch zu hauen, denn man muss ja mit denen einige Jahre klarkommen (sofern das Kind weiterhin zu Hause lebt), und wenn die wollen, können die einem 'ne Menge Ärger machen.
Wenn man immer schön sachlich bleibt, kann man sich wahrscheinlich einige Widersprüche sparen.

:winke:
sonni 25.01.2011, 20:52#22
AW: Grundsicherung

Hallo Gisela,

natürlich bleibe ich sachlich aber sagen werde ich trotzdem was.

ich bekam am Anfang ein neuen Berater oder wie man die auch nennt... grins
weil ich ca alle 8 Wochen beim Amt anrief um mich zu erkundigen ob sich da schon was getan hat mit der Berechnung und Rententräger usw die sagten immer wieder nein, nein, nein .
Nach drei Monaten rief ich erneut an, und meinte das meine bekannte schon nach 4 Wochen bescheid bekommen hat und warum es bei uns so lange dauert, da wurde ich erst einmal blöde angemeckert nach den Motto ich würde den unterstellen das die nicht Arbeiten und dann sagte er mir doch glatt das ich doch 18 jahre lang alles bezahlt habe dann kann ich doch jetzt weiter für ihn auf kommen.
Ich hatte eine Stinkwut das ich ihm sagte das das eine Frechheit ist was er sich denn einbilden würde und wenn mein Sohn nicht behindert wäre würde er arbeiten gehen und auf das Geld nicht angewiesen sein, naja er schimpfte und beleidigte dann noch etwas und er legte auf.
In den gleichen Moment wählte ich die Nummer beim amt zum beschweren und ich war noch auf 180 also erzählte ich ihr alles und ich bekam dann ein anderen ansprech Partner.
Da rief ich natürlich nach ca 2 Wochen an und fragte ganz nett und die sagte das das noch an dem Rententräger liegt.
ich fragte sie ob sie mir die Nummer geben könnte von dem rententräger und sie gab sie mir erst nach langen bitten und betteln.
Ich rief da an... ihr glaubt es nicht aber die nette Dame sagte zu mir das dass alles schon seid ca 6 wochen wieder beim Grundsicherungsamt ist, ich konnte es nicht fassen und fragte sie nach ihren namen und ob sie damit einverstanden ist das ich den nenne und sie sagte ja,das dürfen sie die können gerne hier anrufen.
Ich wieder beim amt angerufen und ich kam plötzlich wieder bei meinem lieblings Bearbeiter der ja soooo nett war und sagte wirklich ganz ruhig, das ich beim Rententräger angerufen habe und die mir gesagt haben das das schreiben längs raus ist und das seid 6 wochen, da meinte er nur am telefon in einer lauten Stimmlage, wo ich denn die nummer her habe und ich sagte nur "Google"
Naja was soll ich sagen 2 tage später bekam ich bescheid das ich bzw mein sohn grundsicherung bekomme in der höhe von xxx.
Ich dachte mir das kann nicht sein.

und dazu nur, nicht auf den tisch hauen.
Wenn ich merke das irgendwas falsch läuft muß ich natürlich handeln und das natürlich ruhig und sachlich aber die vom amt sind leider so unfreundlich und unverschämt das man halt mal aus die haut fahren muß.

Mein anderes Problem ist ja eigentlich, warum ich soooo Wütend bin,
ich versuche mich mal kurz zu fassen:grins: sorry aber ich bin gerade in mein Element :wand:

Ich weiß garnicht wie ich anfangen muß das ich es ganz kurz mache :kopfkratz:

ich habe ja ein titel das heißt ich kann pfänden wenn der Kindsvater nicht mehr zahlt und das hat er schon oft getan,immer dann wenn er eine neue Freundin hat.
Januar 2010 zahlte er auf einmal nicht mehr,für beide kinder.
Ich zum Anwalt der alles angefordert und mußte prüfen warum er nicht mehr zahlt.
da ging mein Sohn aber noch zur schule und es kam raus das er eigentlich mehr verdient und somit auch mehr bezahlen muß.
Er wollte nicht und somit wurde die Pfändung wieder aktiv.
Mein Anwalt wußte aber das mein Sohn Behindert ist und im September zur Werkstatt kommt und ab Januar auch Grundsicherung bekommt bzw da war es ja noch nicht durch wie viel mein Sohn bekommen würde.

Meine Wut liegt eigentlich darin das dass Amt und der Anwalt es wissen mußten das der Vater nicht mehr zahlen muß weil er keine 100.000€ Verdient also darunter liegt und ich hätte mir den ganzen Ärger und Anwalts kosten Sparen können wenn alle mal mit offenen Karten Spielen.
Die Anwalts kosten Schickte er mir mal so vor Weihnachten ins Haus und die war nicht Ohne.

Ich hoffe jetzt ihr könnt mich Verstehen warum ich so Wütend bin .

LG
Sonni
amai 25.01.2011, 21:41#23
AW: Grundsicherung

Hallo Sonni,
wenn dem Anwalt die Tatsachen bekannt waren und auch, dass dein Sohn Grundsicherung bekommt bzw. diese beantragt war, dann liegt doch u. Umständen hier eine Falschberatung vor. Vielleicht solltest du den Fall mal der Anwaltskammer schildern, wenn dir Kosten durch die Falschberatung entstanden sind könnte es ja sein, dass du nicht oder weniger zahlen musst.

LG, amai
Seti 26.01.2011, 09:40#24
AW: Grundsicherung

Sagmal Sonni,

steht das wirklich so im Urteil dass das Kind was er mit der anderen Frau hat jetzt allen anderen Kindern vorgezogen wird?

Kann ich mir nicht vorstellen eigentlich sollten nach dem neuen Unterhaltsrecht alle Kinder gleich behandelt werden.

Und zu diesem Anwalt kann ich Dir nur raten schalte die Anwaltskammer ein.

Hat der Dich auch nicht darauf aufmerksam gemacht das bei niedrigen Verdiest PKH gewährt wird und Du auch eine Beratungsschein hättest bekommen können ??

Hier wäre Dein Eigenanteil 10 Euro gewesen.

Ich weiss ja nicht ob Du ne Rechtschutzversicherung hast aber hier ist der Fall das die wenigsten diese Kosten übernehmen erga bleibt bloß der Beratungsschein und die PKH.
Das hätte Dir der Anwalt sagen müssen
sonni 26.01.2011, 20:36#25
AW: Grundsicherung

Hallo Seti,

in dem Urteil Steht drin das das Kind mit der anderen Frau und Meine Tochter Vorgezogen werden.

Ich habe mich jetzt geeinigt mit meinem Ex das ich die Pfändung für unser Sohn raus nehme und für meine Tochter ruhen lasse und er will dann auch wieder so Zahlen wie das Gericht entschieden hat.
Somit ist der Fall abgeschlossen und mit der Anwaltskammer,das ist mir glaube ich eine Nummer zu groß irgendwann will man ja auch mal wieder zur ruhe kommen.
Könnt ihr mich Verstehen?

LG
Sonni