Hallo Zusammen,
auf der Suche nach einem Forum bin ich auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass mir einige von Euch weiterhelfen können.
Meine Tochter ist vier Jahre alt, zu 50 % schwerbehindert und litt direkt nach der Entbindung an Gehirnblutungen und einem daraus resultierenden Hydrocephallus (welcher Gott sei Dank nicht operiert werden musste). Jedoch ist sie sowohl sprachlich (ca. 9-12 Monate als Gleichaltrige), als auch motorisch (ca. 6 Monate in Koordination und Feinmotorik) entwicklungsverzögert und seit ca. einem 3/4 Jahr in logopädischer und ergotherapeutischer Behandlung. Zufällig habe ich heute die Adresse einer Frühförderstelle ausgemacht und auch gleich dort angerufen. Wobei wir sofort angeboten bekommen haben, dass eine Integrationsfachkraft in der Kita (Regelkita) von dort eingesetzt werden kann. Der Antrag wird am Montag dort gestellt und dauert ca. 3 Monate bis er durch ist.
Von dort wurde ich auch gefragt, ob ich bereits einen Antrag auf Pflegegeld Stufe 1 gestellt habe. Ich wusste gar nicht, dass man das machen kann, wenn das Kind im wörtlichen Sinne nicht "körperlich behindert" ist. Wir müssen sie noch anziehen, weil sie es nicht alleine kann und ihr das Essen klein schneiden, weil sie sich sonst wegen der eingeschränkten Mundmotorik verschluckt und sie nach dem Toilettengang sauber machen, Zähne putzen, Haare kämmen, Duschen usw. Nachts trägt sie noch Windeln, weil sie erst seit ca. 1/2 Jahr tagsüber trocken ist, aber es nachts noch nicht kontrollieren kann. Aber reicht sowas aus für einen Pflegeantrag? Wir haben mindestens 1 x pro Woche einen Therapietermin, z.T. 2 x pro Woche. Dazu kommen diverse Arzt- und Krankenhaustermine im Monat (ca. 2 x im Durchschnitt).
Sie ist regelmäßig im SPZ Heidelberg (mind. alle 6 Monate) in Behandlung, daneben in der Kopfklinik und auch in der Endokrinologischen Ambulanz und in der Pädaudiologie.
Kann mir jemand einen Rat geben, ob es hier Sinn macht, einen Antrag auf Pflegegeld Stufe 1 zu stellen, zumal man es unserer Tochter nicht "ansieht", dass sie zu 50 % schwerbehindert ist (nur wenn man den Vergleich zwischen 3-4 jährigen Kindern nimmt).
Vielen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße
Melanie
auf der Suche nach einem Forum bin ich auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass mir einige von Euch weiterhelfen können.
Meine Tochter ist vier Jahre alt, zu 50 % schwerbehindert und litt direkt nach der Entbindung an Gehirnblutungen und einem daraus resultierenden Hydrocephallus (welcher Gott sei Dank nicht operiert werden musste). Jedoch ist sie sowohl sprachlich (ca. 9-12 Monate als Gleichaltrige), als auch motorisch (ca. 6 Monate in Koordination und Feinmotorik) entwicklungsverzögert und seit ca. einem 3/4 Jahr in logopädischer und ergotherapeutischer Behandlung. Zufällig habe ich heute die Adresse einer Frühförderstelle ausgemacht und auch gleich dort angerufen. Wobei wir sofort angeboten bekommen haben, dass eine Integrationsfachkraft in der Kita (Regelkita) von dort eingesetzt werden kann. Der Antrag wird am Montag dort gestellt und dauert ca. 3 Monate bis er durch ist.
Von dort wurde ich auch gefragt, ob ich bereits einen Antrag auf Pflegegeld Stufe 1 gestellt habe. Ich wusste gar nicht, dass man das machen kann, wenn das Kind im wörtlichen Sinne nicht "körperlich behindert" ist. Wir müssen sie noch anziehen, weil sie es nicht alleine kann und ihr das Essen klein schneiden, weil sie sich sonst wegen der eingeschränkten Mundmotorik verschluckt und sie nach dem Toilettengang sauber machen, Zähne putzen, Haare kämmen, Duschen usw. Nachts trägt sie noch Windeln, weil sie erst seit ca. 1/2 Jahr tagsüber trocken ist, aber es nachts noch nicht kontrollieren kann. Aber reicht sowas aus für einen Pflegeantrag? Wir haben mindestens 1 x pro Woche einen Therapietermin, z.T. 2 x pro Woche. Dazu kommen diverse Arzt- und Krankenhaustermine im Monat (ca. 2 x im Durchschnitt).
Sie ist regelmäßig im SPZ Heidelberg (mind. alle 6 Monate) in Behandlung, daneben in der Kopfklinik und auch in der Endokrinologischen Ambulanz und in der Pädaudiologie.
Kann mir jemand einen Rat geben, ob es hier Sinn macht, einen Antrag auf Pflegegeld Stufe 1 zu stellen, zumal man es unserer Tochter nicht "ansieht", dass sie zu 50 % schwerbehindert ist (nur wenn man den Vergleich zwischen 3-4 jährigen Kindern nimmt).
Vielen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße
Melanie