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ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

antje41 11.08.2008, 10:42#26
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo,
also im BA muss das Merkzeichen "G" stehen, dann gibt es den Mehrbedarf vom Amt, den man formlos beantragen kann.
Für "H" gibt es leider keinen Mehrbedarf.

LG Antje
deafdaughter 02.09.2008, 01:24#27
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

@all

ICH HABE AUCH GERADE DEN ABLEHNUNGSBESCHEID ERHALTEN (5 JAHRE; KEIN FALL FÜR DIE ARBEITSAGENTUR ;))

:-P :kopfkratz:

TJA, DIE RECHTSLAGE IST KLAR: KINDER WERDEN JA NICHT AUFGRUND DER ENTSPRECHENDEN FÖRDERUNG (NICHT ZULETZT FINANZIELLER ART) ZU POTENZIELLEN ARBEITSKRÄFTEN!

NEIN, erst mit 16 Jahren und dann aber richtig, ..aber ran..!

Die Gesetzeslage ist reformbedürftig. Wollen wir hoffen, dass die in Brüssel dann mal zur Abwechslung ein Abkommen für frisch Geborene mit Schäden einleiten!

*zzz*..NICHT AUFREGEN! :armer:

Wichtig ist, das Soziale an sich nicht aus den Augen zu verlieren.
Womit wir unseren Kindern noch am allermeisten helfen - Engel auf Erden zu sein -auch ohne Flügel glücklich sein zu können und dürfen!

Eine Ode an die Erkenntnis des Wesentlichen ("Kleiner Prinz".."bitte zähme mich!", sagte der Fuchs.)

Ich wünsche Euch eine gute Nacht

:engel::lieb:
Mirko 04.09.2008, 09:16#28
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hab grad nochmal nachgeschaut wann ich den Widerspruch eingelegt habe, es war der 11.05.08. Bis heute habe ich nur den Brief bekommen, das der Widerspruch bearbeitet wird sonst herscht zur Zeit Funkstille seitens der ARGE.
Wahrscheinlich weil ich sie wegen einen völlig verkurxten Bedarfsabrechnung angezählt habe. Aber ich kann nichts für deren mathematisches Unvermögen, ich will ja nur das haben was uns zusteht. Und so renne ich meinem Geld vom Februar noch hinterher. Das sind bis August mittlerweile gute 700 € die uns noch zugestanden hätten, aber wehe die wollen was zurück, dann am Besten schon gestern überwiesen haben.:grantel::grantel::kopfkratz:
muckelliese 02.11.2008, 22:31#29
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo,
ich bin neu hier und hab nur mal ne Frage. Ich habe eine 3-jährige Tocher die einen Schwerbehindertenausweis mit 70% besitzt mit den Merkmalen "G" und "H". Kann mir jemand sagen ob ihr der Schwerbehindertenmehrbedarf zusteht den es vom Arbeitsamt gibt?
Ich wäre euch wirklich dankbar wenn mir jemand helfen könnte.
LG Mandy
Mirko 03.11.2008, 15:16#30
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo Mandy!

Es gibt einige die für Ihr Kind den Zuschlag bekommen.
Das Arbeitsamt lehnt aber meist den Antrag ab, solange das Kind nicht 15 Jahre alt ist. Bei mir läuft ein Widerspruch bereits seit Mitte Mai, und es hat sich bis jetzt nichts getan.
Mittlerweile soll es wohl auch eine Gesetzesänderung geben, in dem die 15 Jahre als Mindestalter gefordert sind, aber bisher stand dies nicht im entsprechenden Paragrafen drin.
Ich würde sagen einfach mal Beantragen und sehen was passiert, Antrag ist formlos zu stellen, oder per ALG II Antrag, da steht es mittlerweile auch drauf.
Ansonsten findest du hier verschiedene Formulierungen für den Antrag.

mfg
Mirko
Carmen62 03.11.2008, 16:43#31
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

hallo......in jedem Antrag steht , behindertes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit Merkzeichen
"G" ,sowohl für unter 15 Jährige also 17%
als für Kinder ab dem vollendetem 14 Lebensjahr.also 35%
Kein Job Center darf das ablehnen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
LG Carmen
sonni 04.11.2008, 07:58#32
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo zuammen,

meine frage an euch, kann jeder diesen Mehrbedarf beantragen oder bezieht sich das nur an Alleinerzieher oder Ewerbslose?
Mein Mann ist Berufstätig,ich zuhause und Pflege unser Sohn. Bekomme Pflegegeld und das wars.
Ein Mehraufwand haben wir natürlich Schon alleine wegen den Windeln,Orthesen Schuhe und noch anderes all das was ein Gesunder faßt 17 jähriger nicht brauch.
Unser Sohn Geht noch zur Schule und er hat 100% das G aG H RF und natürlich das B
Also was das Beantragen angeht denke ich immer das das Pflegegeld alles ist was man bekommt da mein Mann Berufstätig ist.
Vieleicht könnt ihr mir Antworten ob mir dieser Mehrbedarf auch zu steht.

Lieben gruß
sonni
Yvonne 04.11.2008, 11:05#33
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo Sonni,

sofern ihr ergänzend ALG 2 zum Verdienst bekommt, könnt ihr den Mehrbedarf beantragen. Ansonsten gibt es dafür keine Möglichkeit.

Liebe Grüße

Yvonne
sonni 04.11.2008, 15:48#34
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo,
ich Danke dir für deine Antwort,aber das habe ich mir schon Gedacht.
Vieleicht sollte mein Mann nicht mehr Arbeiten dann würde uns auch einiges zu Stehen.
Nicht falsch verstehen,es bezieht sich auch nicht auf alle aber ich kenn jemanden der geht nicht Arbeiten die Frau Pflegt Sohn und haben noch 2 Kinder und die Fahren jedes jahr im Urlaub Bekommenzuschüsse ohne Ende und insgesammt haben die mehr Geld wie wir.Ich Verstehe das nicht mehr,mein Mann Buckelt von Tag zu Tag und Mann muß jeden Pfennig 2mal umdrehen.
Aber wie Gesagt es bezieht sich nicht auf alle vielen steht es zu und brauchen es auch.

lieben gruß
sonni
Yvonne 04.11.2008, 16:13#35
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo Sonni,

ich kann deinen Unmut verstehen.
Wie sieht es denn bei euch mit Lohnsteuer aus? Darüber kann man ja Pauschbeträge aufgrund der Schwerbehinderung geltend machen.
Vielleicht steht euch das das erhöhte Kindergeld. Habt ihr schonmal versucht Wohngeld zu beantragen?

Liebe Grüße

Yvonne
sonni 04.11.2008, 20:11#36
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo yvonnejanssen,

bei der Lohnsteuer haben wir alle Pauschbeträge und was es da nicht alles gibt.
Wohngeld ist so eine sache,ist es nicht so das man alles und nichts angeben muß? Autos,Wohnwagen auch wenn er sehr sehr alt ist.
Und die Frage ist auch was für ein Geld wird angerechnet? Pflegegeld ist klar wird nicht angerechnet aber Kindesunterhalt? Kindergeld?
Naja mal Schauen vieleicht werde ich mal nachfragen.
Lieben gruß
Sonni
BHCERG 14.11.2008, 22:12#37
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Zitat von Mirko
Hab grad nochmal nachgeschaut wann ich den Widerspruch eingelegt habe, es war der 11.05.08. Bis heute habe ich nur den Brief bekommen, das der Widerspruch bearbeitet wird sonst herscht zur Zeit Funkstille seitens der ARGE.
Wahrscheinlich weil ich sie wegen einen völlig verkurxten Bedarfsabrechnung angezählt habe. Aber ich kann nichts für deren mathematisches Unvermögen, ich will ja nur das haben was uns zusteht. Und so renne ich meinem Geld vom Februar noch hinterher. Das sind bis August mittlerweile gute 700 € die uns noch zugestanden hätten, aber wehe die wollen was zurück, dann am Besten schon gestern überwiesen haben.:grantel::grantel::kopfkratz:

antwort: eine untätigkeitsbeschwerde in der form einer petition beim deutschen bundestag einreichen, damit diesen sachbearbeitern das laufen wieder gelernt wird.
l.G.
von
P.J.
Maeypopins 04.11.2012, 21:11#38
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo
Ich habe auch so meine Probleme mit dem Jobcenter...
Mein Sohn ist 21 Jahre hat einen Schwerbehindertenausweis 80% mit Zeichen G und H zusätzlich das B.
Mein Sohn ist geistig behindert.
Seit 2005 beziehen wir Leistungen vom Jobcenter.
Mein Sohn hat noch nie einen Mehrbedarf erhalten, ich wurde auch nicht darüber aufgeklärt das es diesen gibt.
Nur durch Zufall bin ich darauf gestoßen.
Anfang diesen Jahres habe ich dann einen Antrag auf den Mehrbedarf von 17% gestellt, dieser wurde mir abgelehnt mit der Begründung mein Sohn sei ja noch Schüler und seine Erwerbsminderung sei ja noch nicht Amtsärtztlich festgestellt worden.
Nun im September ist mein Sohn in die Lebenshilfewerkstätten gewechselt, und auf einmal erhalte ich einen Mehrbedarf von 17 %...
Mein Sohn hat auch seit dem 18 Lebensjahr Pflegestufe 1.
Was aber das beste war sie haben doch tatsächlich versucht meinem Sohn das Ausbildungsgeld das er im Berufsbildungsjahr bekommt anzurechnen.. ich habe Widerspruch eingelegt und dem wurde natürlich statt gegeben.
So nun ist die Frage, steht meinem Sohn dieser Mehrberdarf schon länger zu ?
Und macht es Sinn zum Rechtsanwalt zu gehen um diesen Rückwirkend zu erhalten ?
lg Maey
gero 05.11.2012, 07:46#39
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo Maeypopins,

willkommen hier im Forum :winke:

soweit ich das sehe, hätte Deinem Sohn der Mehrbedarf zugestanden:
(4) Für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 geleistet wird, wird ein Mehrbedarf von 35 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
Quelle: SGB XII

Du kannst und solltest also unbedingt eine Nachzahlung einfordern:
[...] Besteht Bedürftigkeit iS des SGB XII oder (inzwischen) des SGB II ununterbrochen fort, sind Sozialhilfeleistungen im Wege des § 44 Abs 4 SGB X (nachträglich) zu erbringen, weil der Sozialhilfeträger bei rechtswidriger Leistungsablehnung nicht dadurch entlastet werden darf, dass der Bedarf anderweitig gedeckt wurde. Die Sozialhilfe kann ihren Zweck noch erfüllen, weil an die Stelle des ursprünglichen Bedarfs eine vergleichbare Belastung als Surrogat getreten ist. [...]
das komplette Urteil gibt es bei Sozialgerichtsbarkeit

Dazu kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für Deinem Sohn holen und Dich an einen geeigneten Anwalt für Sozialrecht wenden.
Maeypopins 05.11.2012, 22:45#40
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre

Hallo Gero

Danke für deine Antwort :-)
Ich werde in jedem Fall zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen, und damit zum Rechtsanwalt gehen.
Ich bin auch die Betreuerin meines Sohnes und vertete somit auch seine Interssen.
Mein Sohn war vor dem Eintritt in die Lebenshilfewerkstätten Schüler an einer Schule für geistig Behinderte, und ich denke ihm standen schon damals die 17% Mehrbedarf zu.
Der Berufsbildungsbereich in dem mein Sohn sich is Ende 2014 befindet läuft unter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§112ff Sozialgestzbuch
- Drittes Buch i.V. mit § 33 und §§ 44ff Sozialgestezbuch- neuntes Buch (SGB IX )
Und da soll noch einer Durchblicken.
Nun ja ich werde das alles mit der Rechtsanwältin besprechen.
Ich finde es sehr traurig das man bzw. Frau nicht ausreichend aufgeklärt wird, nein im Gegenteil wird noch versucht das Ausbildungsgeld meines Sohnes anzurechnen.


lg Maeypopins