Hallo
Mein Sohn besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit Eintrag " G " und
" B ". Steht Ihm ein Mehrbedarf zu? Er bekommt keine Eingliederungshilfe.

AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo du,
schau malunter folgendem Therad. Dort findest du alles über den Mehrbedarf wann man ihn bekommt etc.
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5833
Liebe Grüße
Yvonne
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo, ich bin neu hier und habe auch einen Behinderten Sohn. Er ist 13 J. alt und ich habe auch den Mehrbedarf für das Merkzeichen "G" beim Amt beantragt. Nach einer Ablehnung habe ich einen Widerspruch eingelegt, dann bekam ich Bescheid das mein Sohn den Mehrbedarf bekommt und habe sogar eine Nachzahlung ab 01.08.2006 bekommen. Also ihr seht das Amt muss es zahlen auch wenn die sich erstmal quer stellen. Kämpft darum denn es steht unseren kranken Kindern ja zu.
Gruss Antje aus Erfurt
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo habe auch eine 7 jahre alte tochter wofür ist denn der mehrbedarf?
Was kann man noch alles beantragen vllt. habt ihr tipps
LG Carmen
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hi Carmen
Der Mehrbedarf deckt die Mehraufwandentschädigungen des täglichen
Lebens ab.Damit ist die Nahrung(Extrakost),die Kleidung,mehr Umkosten
im häuslichen Bedarf,mehr Strom ,mehr Heizkosten,mehr Wasser,mehr Verbrauch von Waschmittel wegen häufiges Wäschewechseln gemeint.
LG Carmen
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Wie und wo muss man das beantragen?
kenne mich mit den ganzen sachen überhaupt nicht aus muss auch immer heiz und wasserkosten nachzahlen alles essen tut sie auch nicht
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hi Carmen
Beim Job Center,du musst den SBA vorlegen ,ab da wird der Mehrbedarf
bewilligt.Manche Sachbearbeiter datieren bis zum 01.08.06 zurück.
Das ist dann wirklich Glück.Ich habe Anfang des Jahres den Antrag gestellt,
konnte den SBA aber nicht vorlegen,da er noch in Arbeit war.
Mein Anwalt hat bisher eine rigorose Ablehnung durch die ARGE erhalten
mit der Begründung:Das Gesetz gibt es nicht.
Wir werden jetzt vor Gericht klagen.Die Heizkostenpauschale zusätzlich
erhält man ebenfalls zu den 17%
Mach dich auf einen Kampf bereit
LG Carmen
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Danke für die schnelle antwort, in meinem bescheid steht ein mehrbedarf für kostenaufwändige ernährung 25€ ist es das oder kommt da noch extra was dazu?
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Bekomme auch pflegegeld hat das nichts mit dem mehrbedarf zu tun????
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hi Carmen
Nein ,es sind 35 Euro.
Das Pflegegeld muss bei der Kasse beantragt werden,hat mit dem Mehrbedarf
nichts zu tun.Den Antrag muss du bei deiner Kasse beantragen,dann kommt
der MDK ,es dauert alles sehr lange.
Ich habe im April den Antrag gestellt,und im Oktober hatte ich den Bescheid.
LG Carmen
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo ihr. Habe eure Beiträge verfolgt und beim Amt auch einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt.Mein Sohn ist 12 Jahre und besitzt einen Schwehrbehindertenausweis mit dem Eintrag "G" B und H 70%.Muss mit erstaunen sagen das ich gerade 1 woche nachdem ich den Brief abgeschickt habe die Antwort bekam.Obwohl laut Amt der Schwehrbehindertenausweis nicht vorlag bekomme ich rückwirkend vom 1.8.06 die 35 Euro zurückbezahlt.Endlich mal was ohne ständig gegenanzugehen sonst müssen wir ja immer um alles kämpfen obwohl uns das zusteht.
Liebe Grüsse
Biene76
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hi Biene,
na das ist doch mal was. Es ist schön dass man auchmal postitives über Ämter lesen kann.
Und ein Herzliches Willkommen hier.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo Ihr lieben...
nun hab ich auch bescheid bekommen...Lara bekommt nun ab den 1.8.06 den Mehrbedarf rückwirkend!!!Wir haben den antrag in November gestellt!
Aber wie heißt es so schoen was lange wird,wird endlich gut!!!!

DANKE noch mal!!!
Melanie
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hi Melanie,
mensch das sind ja super Neuigkeiten und eine nette Nachzahlung.
Viel Spaß beim Geld ausgeben.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Wir hatten den Mehrbedarf bereits bei Antragstellung des ALG II bei dessen Einführung gestellt, wurde unter der Aussage: ' Keine Mehrkosten für spezielle Nahrungsmittel' abgelehnt.
Jetzt hab ich gelesen, das es eine neue Verordnung dazu geben soll, welche am 01.08.2006 in Kraft getreten ist. Gibt es das auch schriftlich irgendwo nachzulesen, da ich meiner ARGE sowas gern direkt unter die Nase reibe, die freuen sich immer wenn die Post von mir bekommen.
Leider habe ich im Netz noch nichts gefunden und das SGB zu durchsuchen dauert Monate.
Weil wenn G der ausschlaggebende Punkt ist das müßten wir das ja auch kriegen.
Danke
Mirko
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hi Mirko,
kopiere mal rein:
c) Behinderte
Erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit gewährt werden, steht ein Mehrbedarfszuschlag von 35 % der maßgeblichen Regelleistung zu. Das sind:
Allein Erziehende und Alleinstehende
Partner ab 18 Jahren Erwerbsfähige unter 18 Jahren
ab 1. Juli 2007
121,00 € 109,00 €
97,00 €
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe).
(Mehrbedarf
17 % ab 1.08.2006) Alleinstehende bzw. allein Erziehende
Partner ab 18
Jahren
Personen ab 14 Jahren
Personen bis einschließlich 13 Jahren
ab 1. Juli 2007 59,00 € 53,00 € 47,00 € 35,00 €
Quelle:
http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/2algzweiframeset.htm
Liebe Grüße
Yvonne
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Danke für die Mühe Yvonne, hatte aber grad dden Link in nem anderen Forumsbeitrag gefunden und mir ausgedruckt. Bin mal gespannt auf unseren Amtsschimmel, was der dazu sagt. Ergebnis stelle ich dann natürlich hier mal ein.
Danke Mirko
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo Mirko,
na ich bin gespannt was die beim Amt sagen und bestehe auf Rückwirkende Neuberechnung, denn schließlich standen sie in der Aufklärungspflicht und nicht du.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo Ihr,hier noch mal den Brief den ich zur ARGE geschickt habe.
Hoffe das es jemanden weiter hilft!Mir sagte man das die ARGE den so nicht anlehnen kann.Also bei und hat es geklappt und wir fahren eine woche zelten!!
....freu,freu,freu....


liebe grüße melanie
Sehr geerte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich eine Überprüfung und Rücknahme aller Bescheide nach §44 SGB II.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe).
Meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G".
Deshalb beantrage ich diesen Mehrbedarf Rückwirkend ab dem 1.08.2006!
Anbei sende ich Ihnen noch mal den Schwerbehindertenausweis meiner Tochter Lara Sophie!AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Heute kam der allesentscheidende Schrips vom Amt:
Ihr Antrag auf Mehrbedarf.. kann nicht entsprochen werden.
Für Kinder unter 15 Jahren besteht kein Anspruch auf einen Mehrbedarf nach
§28 Abs. 1, Satz 3, Nr. 4 SGBII.
????????
Meines errachtens wurde es doch aber schon Kindern hier unter 15 Jahren gewährt?
Mirko
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Ich habe gerade den Mehrbedarf zugesprochen bekommen,
mein Sohn ist 3 Jahre alt,nehme dir ein Anwalt
Gruss Carmen
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo,
das kann nicht richtig sein!Meine Tochter ist 4 jahre und wir haben den Mehrbedarf bekommen!!!
Wiederspruch oder gleich zum Anwalt!!!
Liebe grüße Melanie
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Hallo Mirko,
mit dem gleichen Wortlaut wurde bei uns damals auch abgelehnt.
Ich habe denen folgenden Widerspruch geschrieben und hatte damit Erfolg:
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom xxxxxx ein.
Gemäß der Gesetzesänderung seit dem 01.08.2006 steht einem nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, welcher einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ besitzt, ein Mehrbedarf in Höhe von 17% der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F ) zu.
Dies gilt nur dann nicht, wenn Eingliederungshilfe zum Berufsleben oder zur Ausbildungsförderung nach SGB IX gezahlt wird, diese beziehen wir nicht. Eine Altersbegrenzung ist für diesen Mehrbedarf nicht gegeben.
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises liegt bereits vor und bei Bedarf lege ich das Original vor.
Aus diesen Gründen steht unserer Tochter dieser Mehrbedarf zu.
Aufgrund dieser Tatsache verweise ich nochmals auf § 44SGB X und bitte um Neuberechnung
unserer Leistung Rückwirkend zum 01.08.06
Liebe Grüße und viel Erfolg
Yvonne
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
Widerspruch wird heute meiner ARGE zugeschickt, was von vornherein klar war.
Wollte eigentlich gleich mal mit rechtsmitteln drohen, habe aber die Erfahrung machen müssen, daß dann die Bearbeitungszeit ins uferlose ausgedehnt wird.
Habe allerdings daraufhingewiesen, das andere mit jüngeren Kindern nachweislich diesen Mehrbedarf zugesprochen wurde, und daß das SGB ja wohl in Deutschland gleich auszulegen ist und nicht vom Sachbearbeiter ausgelegt werden kann wie betreffender will.
Mal schaun was raus kommt, 2 Wochen wirds wohl dauern, aber in denen haben wir ja alle Hände voll zu tun nach der Op.
Da ich mich in der Zeit Krank schreiben lasse werde ich zwar immer mal reinschaun, aber mein I-Net zu Hause iss a bissl

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Mirko
AW: ALG2 Mehrbedarf für behinderten Sohn 15. Jahre
hallo ihr lieben,ich habe genau des gleiche problem wie ihr.ich lese die ganze zeit das im BA das merkzeichen G drin stehn muss,aber meine tochter hat "nur" das H!lg sille