Du bist in unserem intakt-Archiv gelandet. Hier kannst Du in über 45.000 Beiträgen die bis 2019 entstanden sind, wertvolle Erfahrungen und Infos nachlesen.
Wenn Du dich mit anderen Eltern austauschen und Kontakte knüpfen, eine Frage stellen möchtest oder aktuelle Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Behinderung suchst, dann schau doch einfach mal bei uns in der intakt-Community vorbei.
Das Ganze geht natürlich auch per App.
Also die Pflegeberaterin hat mir was von 316€ mtl. gesagt.....dann entspräche es Pflegegrad 2.
Vielleicht habe ich das mit der eingeschränkten Alltagskompetenz falsch verstanden?!
Ich muss den Bescheid abwarten...
Und aus Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird ab 2017 Pflegegrad 3:
Bei Personen mit festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz:
Ohne zusätzliche Pflegestufe in den Pflegegrad 2 Bei zusätzlicher Pflegestufe I in den Pflegegrad 3 https://m.lebenshilfe.de/de/themen-r...hp?listLink=1z
Schau mal in dein Gutachten, wenn du es hast, da steht möglicherweise, wann die nächste Begutachtung ist...ob sich die Zeiträume ändern weis ich auch nicht, das liegt wohl am jeweiligen Fall und daran ob Änderungen am Gesundheitszustand absehbar sind oder nicht.
Wie schon geschrieben, Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.
Allerdings steht da nirgendwo, wie sich das ab 2017 auswirkt?! Oder bekommt man da gesondert Bescheid?? Oder bleibt das für uns so und es gilt nur für die NeuAnträge ab 2017?!