Hallo!
Zunächst eine Übersicht dessen, worauf ich mich beziehe :
http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
Ich fand vor ein paar Tagen folgendes in der Zeitung :
"Der Bundestag hat mit einer breiten Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet.
Das Zweite Pflegeergänzungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Es sieht vor, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz künftig den gleichen Anspruch auf Pflegeleistungen haben wie körperlich beeinträchtigte Menschen.
Dadurch erhalten zusätzlich etwa 500.000 Personen Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung.
Das neue Begutachtungssystem soll die Fähigkeiten und nicht die Defizite der Patienten berücksichtigen.
Hierzu werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.
Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent.
Mit der Einführung ab 2017 soll den Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung gegeben werden. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige treten aber bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft.
So wird die Beratung verbessert, der Pflege-TÜV überarbeitet und die Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet.
.......
Quelle : http://www.zeit.de/politik/deutschla...form-bundestag
Meine Frage jetzt:
Da meine Tochter jetzt schon PS 1 mit eAk hat, würde sie dann ja in den Pflegegrad 3 wechseln (Bestandsschutz)
Im neuen Gesetz (siehe unterstrichener Satz) ist bereits am 1.1.16 von Verbesserungen die Rede. Heisst das, dass sie dann das (deutlich) erhöhte Pflegegeld bzw. die (deutlich) erhöhte Kombinationsleistung erhält? Oder erst ab 2017?
*kopfkratz*
Ist für mich wichtig zu wissen, damit ich dann ab Januar die Anzahl der Stunden für die Betreuungsleistungen weiss und, zusammen mit Betreuerin, planen kann.
MurphysLaw
Zunächst eine Übersicht dessen, worauf ich mich beziehe :
http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
Ich fand vor ein paar Tagen folgendes in der Zeitung :
"Der Bundestag hat mit einer breiten Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet.
Das Zweite Pflegeergänzungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Es sieht vor, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz künftig den gleichen Anspruch auf Pflegeleistungen haben wie körperlich beeinträchtigte Menschen.
Dadurch erhalten zusätzlich etwa 500.000 Personen Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung.
Das neue Begutachtungssystem soll die Fähigkeiten und nicht die Defizite der Patienten berücksichtigen.
Hierzu werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.
Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent.
Mit der Einführung ab 2017 soll den Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung gegeben werden. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige treten aber bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft.
So wird die Beratung verbessert, der Pflege-TÜV überarbeitet und die Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet.
.......
Quelle : http://www.zeit.de/politik/deutschla...form-bundestag
Meine Frage jetzt:
Da meine Tochter jetzt schon PS 1 mit eAk hat, würde sie dann ja in den Pflegegrad 3 wechseln (Bestandsschutz)
Im neuen Gesetz (siehe unterstrichener Satz) ist bereits am 1.1.16 von Verbesserungen die Rede. Heisst das, dass sie dann das (deutlich) erhöhte Pflegegeld bzw. die (deutlich) erhöhte Kombinationsleistung erhält? Oder erst ab 2017?
*kopfkratz*
Ist für mich wichtig zu wissen, damit ich dann ab Januar die Anzahl der Stunden für die Betreuungsleistungen weiss und, zusammen mit Betreuerin, planen kann.
MurphysLaw