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Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgesetz

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    Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgesetz

    Hallo!

    Zunächst eine Übersicht dessen, worauf ich mich beziehe :

    http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php

    Ich fand vor ein paar Tagen folgendes in der Zeitung :

    "Der Bundestag hat mit einer breiten Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet.
    Das Zweite Pflegeergänzungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
    Es sieht vor, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz künftig den gleichen Anspruch auf Pflegeleistungen haben wie körperlich beeinträchtigte Menschen.
    Dadurch erhalten zusätzlich etwa 500.000 Personen Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung.

    Das neue Begutachtungssystem soll die Fähigkeiten und nicht die Defizite der Patienten berücksichtigen.
    Hierzu werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.
    Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent.

    Mit der Einführung ab 2017 soll den Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung gegeben werden. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige treten aber bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft.
    So wird die Beratung verbessert, der Pflege-TÜV überarbeitet und die Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet.

    .......


    Quelle : http://www.zeit.de/politik/deutschla...form-bundestag

    Meine Frage jetzt:

    Da meine Tochter jetzt schon PS 1 mit eAk hat, würde sie dann ja in den Pflegegrad 3 wechseln (Bestandsschutz)

    Im neuen Gesetz (siehe unterstrichener Satz) ist bereits am 1.1.16 von Verbesserungen die Rede. Heisst das, dass sie dann das (deutlich) erhöhte Pflegegeld bzw. die (deutlich) erhöhte Kombinationsleistung erhält? Oder erst ab 2017?

    *kopfkratz*

    Ist für mich wichtig zu wissen, damit ich dann ab Januar die Anzahl der Stunden für die Betreuungsleistungen weiss und, zusammen mit Betreuerin, planen kann.

    MurphysLaw

    #2
    AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

    Hallo,

    die höhere Pflegegeldleistung wird es definitiv erst ab 2017 geben!

    Diäten sind immer sofort beschlossene Sache, wie auch andere Gesetze per SOFORT in Kraft treten ... aber doch nicht, wenn es um Pflegegeld, Kindergeld oder andere Sozialleistungen geht ... <süffisantguck>

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      #3
      AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

      Zitat von Anke Beitrag anzeigen
      Diäten sind immer sofort beschlossene Sache, wie auch andere Gesetze per SOFORT in Kraft treten ... aber doch nicht, wenn es um Pflegegeld, Kindergeld oder andere Sozialleistungen geht ... <süffisantguck>
      Hallo Anke,

      Beim Pflegegeld in diesem Sinne hat es genau 22 Jahre gedauert, das "Ringen".

      LG Michael

      Kommentar


        #4
        AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

        Hallo MurphysLaw,

        ich habe zu den neuen Pflegegraden einen recht interessanten Artikel gefunden:

        Im Januar 2017 soll das neue Gesetzt für die Pflegebedürftigkeit von Patienten in Kraft treten. Hier geht es vorrangig um die Menschen, die von zuhause gepflegt werden. Hier wird zukünftig nicht mehr im Minutentakt abgerechnet, sondern der Pflegeaufwand wird umgerechnet und in einem Pflegegrad festgelegt. Mit Ihrer Hilfe wird auf einer Skala von null bis hundert ermittelt, wo der Pflegegrad der Person liegt, die sie betreuen. Durch diese Umstellung wird zukünftig niemand mehr benachteiligt. Sollte der Angehörige, den sie betreuen bereits einer Pflegestufe zugeteilt sein, wird diese, ohne neuen Antrag, in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft.

        In den Neuerungen ist Pflegestufe 0 = Pflegegrad 1; Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2; Pflegestufe 2 = Pflegegrad 3; Pflegestufe 3 = Pflegegrad 4; Härtefall = Pflegegrad 5.

        Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad wird nicht mehr mit der Zeit bemessen, die sie für verschiedene Aufwendungen benötigen, sondern der Gesamteindruck der zu pflegenden Person wird bewertet. Innerhalb der Pflegegrade wird noch einmal zwischen Patienten mit und ohne Alltagskompetenz unterschieden.

        Die Pflegekasse der zu pflegenden Person legt die genaue Höhe der Pflegeleistungen fest. Im jeweiligen Pflegegrad wir dann die entsprechende Summe monatlich an die pflegende Person bezahlt.

        Also wie Anke es bereits erwähnte wird dieses Gesetz mit seinen Leistungen wie im Artikel beschrieben dann im Januar 2017 in Kraft treten.

        LG
        Zuletzt geändert von Volker; 08.03.2016, 10:46. Grund: Link zu kommerzieller Seite entfernt

        Kommentar


          #5
          AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

          Die neuen Pflegegrade richten sich bei bereits bestehenden Pflegestufen auch danach ob die Alltagskompetenz eingeschränkt ist

          Kommentar


            #6
            AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

            Zitat von actiovita Beitrag anzeigen

            ich habe zu den neuen Pflegegraden einen recht interessanten Artikel gefunden:

            In den Neuerungen ist Pflegestufe 0 = Pflegegrad 1; Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2; Pflegestufe 2 = Pflegegrad 3; Pflegestufe 3 = Pflegegrad 4; Härtefall = Pflegegrad 5.

            LG

            Bezüglich der neuen Pflegegrade habe ich eine andere Auflistung. Darin erhalten Pflegegrade die bereits heute schon mit eingeschränkter Alltagskompetenz beurteilt sind eine höhere Einstufung.

            ----------------------------
            Voraussichtlich wird sich die Umwandlung der derzeitigen Pflegestufen in Pflegegrade wie folgt darstellen:
            Pflegestufe 0 wird zu Pflegegrad 1
            Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2
            Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 3
            Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
            Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4
            Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4
            Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5
            Härtefall wird zu Pflegegrad 5
            -------------------------------

            LG
            Anke

            Kommentar


              #7
              AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

              Zitat von Anke Beitrag anzeigen
              Bezüglich der neuen Pflegegrade habe ich eine andere Auflistung. Darin erhalten Pflegegrade die bereits heute schon mit eingeschränkter Alltagskompetenz beurteilt sind eine höhere Einstufung.

              ----------------------------
              Voraussichtlich wird sich die Umwandlung der derzeitigen Pflegestufen in Pflegegrade wie folgt darstellen:
              Pflegestufe 0 wird zu Pflegegrad 1
              Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2
              Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 3
              Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
              Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4
              Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4
              Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5
              Härtefall wird zu Pflegegrad 5
              -------------------------------

              LG
              Anke
              darauf bezog sich mein Kommentar auch, so habe ich dies schon auf mehreren Seiten gelesen

              Kommentar


                #8
                AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

                Hallo zusammen,

                sowie Anke und patiko es erklärt haben kann man es auch hier nachlesen:

                Infos von der Lebenshilfe zu dem Thema-

                Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

                https://m.lebenshilfe.de/de/themen-r...hp?listLink=1z


                Liebe Grüße
                Monika

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                  #9
                  AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

                  Hallo Werner62,
                  ich habe mir den Link angeschaut. Nun zu meiner Frage."die 125€ bekomme ich sie zu den 901€ ausgezahlt? Oder wie muß ich mich verhalten. Mein Sohn hat Pflegegrad 5.
                  Werden meine Renten Einzahlungen von der Krankenkasse auch erhöht?
                  Liebe Grüße
                  Wintersonne

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

                    Hallo Wintersonne,

                    schau mal hier:
                    -----------------------------------------------------------------------------------------------

                    Hier erhalten Sie nach Auswahl Ihrer Pflegestufe einen individuellen Überblick über die Leistungen der Pflegekasse:
                    http://www.kv-media.de/pflegeleistun...flegestufe.php

                    -----------------------------------------------------------------------------------------------

                    Die 125 € sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen und können zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden:
                    "Mit diesem Betrag können im Rahmen der Kostenerstattung z.B. Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst, Restkosten der Tages- und Kurzzeitpflege (z.B. für Unterkunft u. Verpflegung) oder niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziert werden. Nicht verbrauchte Ansprüche werden angespart."....
                    http://www.kv-media.de/pflegeleistun...flegestufe.php

                    -----------------------------------------------------------------------------------------------

                    Hier findest Du auch Infos zu dem Thema:

                    http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php

                    -----------------------------------------------------------------------------------------------

                    Die Zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann ich hier in Rheinland-Pfalz nur über einen anerkannten Dienst in Anspruch nehmen .
                    Es gibt in anderen Bundesländern u.a. in NRW auch die Möglichkeit die Leistung von Privatpersonen in Anspruch zu nehmen.

                    LG
                    Monika

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

                      Hallo liebe Eltern,

                      hm ... was genau bedeutet denn das?
                      ---------------------------

                      Kombinationsleistung Falls die Sachleistung zusammen mit den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht voll ausgeschöpft wird, besteht ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag, z.B.:
                      65 % beanspruchte Sachleistung = 843,70 EUR / ab 2017 1.047,80 EUR
                      Rest = 35 % verbleibendes Pflegegeld = 190,75 EUR / ab 2017 254,80 EUR.
                      Bedeutet das, wenn ich die Betreuungsleistungen nicht in Anspruch nehme, dass ich sie zum Pflegegeld ausbezahlt bekomme? Wäre ja zu schön. Aber letztendlich ist es ja so, dass ich meine Tochter 24 Stunden Rund um die Uhr nicht nur Pflege, sondern ja auch Betreue.

                      Weiß da jemand genaueres?

                      Liebe Grüße
                      Anke

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

                        Hallo Anke,

                        hier wird Kombinationsleistung erklärt:
                        --------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Kombinationsleistung bedeutet, dass die Pflege eines Patienten zum Teil von einer nicht professionellen Pflegeperson (z.B. Angehörige) und zum Teil von einer professionellen Pflegekraft (z.B. ambulanter Pflegedienst) erbracht wird. Die Pflegeversicherung erstattet dann zuerst den Aufwand der Fachkraft und zahlt für die "restliche" Pflege anteilig Pflegegeld an den Pflegebedürftigen.

                        Komplette Info:
                        http://www.betanet.de/betanet/sozial...stung-224.html

                        Und hier:
                        http://www.pflege-durch-angehoerige....kombileistung/

                        --------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Als meine Tochter im ambulant betreuten Wohnen lebte haben wir Kombinationsleistungen beantragt.
                        Es kam regelmäßig ein Pflegedienst (Pflegesachleistung) und falls von der Sachleistung noch was übrig war bekam ich als private Pflegeperson prozentual errechnet vom Pflegegeld den Restbetrag.

                        LG
                        Monika

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                          #13
                          AW: Verständnisfrage zu neuem Pflegestärkungsgeset

                          Hallo Monika,
                          Danke für deinen Hinweis.
                          LG Wintersonne

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