Hallo ihr Lieben, ich bin noch ganz neu hier. Mein Sohn hat eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte beidseits und dazu noch ADHS.
Habe für ihn Pflegegeld beantragt, was nun abgelehnt wurde, da ich nicht auf die Zeiten komme laut MDK. Sie berechnen mir die Zeiten für die Anleitung/Beaufsichtigunng nur bruchstückhaft. Mein Sohn kann ja mit seinen 10 Jahren mehr oder weniger alles. Aber er tut es aufgrund seiner Krankheit nicht. Ich muss also bei den meisten Verrichtungen, wie Anziehen, Essen, Waschen, Zähneputzen dabeibleiben. Und vor allem beim Essen muss ich ihm jeden Bissen in den Mund reden. Er braucht sooooo unheimlich lange, z. T. auch wegen seiner LKGS (er hat nur einen Schneidezahn vorn und der Kiefer ist noch nicht verschlossen, also noch beweglich). Aber es wurden nur 2 min am Tag angerechnet. Dabei wären 20 min pro Mahlzeit in Ordnung. Er braucht bis zu 45 min für ne Schüssel Cornflakes und wenn ich ihn damit allein lasse, noch länger.
Mir wurde nun erkklärt, dass die Zeiten für Beaufsichtigung und Anleitung anders bewertet werden als für die volle oder teilweise Übernahme. Stimmt das? Und wo steht das? Muss doch irgendwo ersichtlich sein, dass das so in Ordnung ist.
Vielen Dank.
LG Samea
Habe für ihn Pflegegeld beantragt, was nun abgelehnt wurde, da ich nicht auf die Zeiten komme laut MDK. Sie berechnen mir die Zeiten für die Anleitung/Beaufsichtigunng nur bruchstückhaft. Mein Sohn kann ja mit seinen 10 Jahren mehr oder weniger alles. Aber er tut es aufgrund seiner Krankheit nicht. Ich muss also bei den meisten Verrichtungen, wie Anziehen, Essen, Waschen, Zähneputzen dabeibleiben. Und vor allem beim Essen muss ich ihm jeden Bissen in den Mund reden. Er braucht sooooo unheimlich lange, z. T. auch wegen seiner LKGS (er hat nur einen Schneidezahn vorn und der Kiefer ist noch nicht verschlossen, also noch beweglich). Aber es wurden nur 2 min am Tag angerechnet. Dabei wären 20 min pro Mahlzeit in Ordnung. Er braucht bis zu 45 min für ne Schüssel Cornflakes und wenn ich ihn damit allein lasse, noch länger.
Mir wurde nun erkklärt, dass die Zeiten für Beaufsichtigung und Anleitung anders bewertet werden als für die volle oder teilweise Übernahme. Stimmt das? Und wo steht das? Muss doch irgendwo ersichtlich sein, dass das so in Ordnung ist.
Vielen Dank.
LG Samea