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Wie funktioniert die Einstufung?

Amira 20.01.2014, 14:34#1
Hallo ihr Lieben, ich bin noch ganz neu hier. Mein Sohn hat eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte beidseits und dazu noch ADHS.

Habe für ihn Pflegegeld beantragt, was nun abgelehnt wurde, da ich nicht auf die Zeiten komme laut MDK. Sie berechnen mir die Zeiten für die Anleitung/Beaufsichtigunng nur bruchstückhaft. Mein Sohn kann ja mit seinen 10 Jahren mehr oder weniger alles. Aber er tut es aufgrund seiner Krankheit nicht. Ich muss also bei den meisten Verrichtungen, wie Anziehen, Essen, Waschen, Zähneputzen dabeibleiben. Und vor allem beim Essen muss ich ihm jeden Bissen in den Mund reden. Er braucht sooooo unheimlich lange, z. T. auch wegen seiner LKGS (er hat nur einen Schneidezahn vorn und der Kiefer ist noch nicht verschlossen, also noch beweglich). Aber es wurden nur 2 min am Tag angerechnet. Dabei wären 20 min pro Mahlzeit in Ordnung. Er braucht bis zu 45 min für ne Schüssel Cornflakes und wenn ich ihn damit allein lasse, noch länger.

Mir wurde nun erkklärt, dass die Zeiten für Beaufsichtigung und Anleitung anders bewertet werden als für die volle oder teilweise Übernahme. Stimmt das? Und wo steht das? Muss doch irgendwo ersichtlich sein, dass das so in Ordnung ist.

Vielen Dank.

LG Samea
zippe 20.01.2014, 16:01#2
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Samea (was für ein schöner Name! :-) )

willkommen hier bei Intakt :winke: - und schau mal auf den Info-Seiten nach, dort findest Du bestimmt die richtigen Auskünfte: Pflegestufe
Amira 21.01.2014, 23:43#3
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Nee, da habe ich dazu gar nichts gefunden. Danke trotzdem.
Kirsten 21.01.2014, 23:52#4
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Samea,

um was geht es dir denn genau? Wenn du einmal in unsere Rubrik Pflegeversicherung gehst, kannst du unter zig hilfreichen Themen aussuchen. Bis hin zu einem Rechenmodell, wo du dir die Pflegestufe vorab berechnen kannst. www.intakt.info/forum/showthread.php?10759-Pflegestufen-Pflegestufe-Online-errechnen!!!

Solltest du weitere spezielle Fragen haben, dann raus damit. Hier sind viele Betroffene unterwegs, die dir vielleicht weiterhelfen können.
Wie auch immer, herzlich Willkommen bei uns.
werner62 22.01.2014, 08:24#5
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Samea,

es gibt unter dem Link den Zippe Dir verlinkt hat
ganz unten unter weiterführenden Links-

"die private Pflegefibel"

In dieser Fibel wird sehr ausführlich erklärt was zur Einstufung einer Pflegestufe gehört.

Link zur privaten Pflegefibel-

http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pflegefibel%202013.pdf

Liebe Grüße
Monika
Amira 22.01.2014, 12:13#6
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Was ich genau wissen will, steht doch in meiner Frage.

Mir wurde nun erkklärt, dass die Zeiten für Beaufsichtigung und Anleitung anders bewertet werden als für die volle oder teilweise Übernahme. Stimmt das? Und wo steht das?
Kirsten 22.01.2014, 13:07#7
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Samea,

sorry wenn es nicht gleich mit einer passenden Antwort klappt. Hier im Forum helfen Eltern sich gegenseitig mit einem Erfahrungsaustausch. Vielleicht hilft dir ein weiterer Tipp. Schau mal im Sozialgesetzbuch Nr. XI nach. Vielleicht wirst du da fündig.

Z.B. § 18 SGB XI Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Oder hier: § 15 SGB XI Stufen der Pflegebedürftigkeit
Inge 22.01.2014, 15:11#8
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Samea,

schau Dir mal diese Infos genauer an. Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter:
[...] Ein Hilfebedarf in Form der Anleitung und Beaufsichtigung ist nur zu berücksichtigen, wenn dieser bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen erforderlich ist. Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf anregen, lenken oder demonstrieren muss . Bei der Beaufsichtigung steht zum einen die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der Verrichtungen im Vordergrund, zum anderen die Kontrolle darüber, ob die betreffenden Verrichtungen in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden. [...]
Quelle: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Seite 45)
Amira 22.01.2014, 16:58#9
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Ich hoffe, ich komme hier nicht blöd rüber. Das war nicht meine Absicht.
Was Anleitung, Beaufsichtigung und Co beinhalten weiß ich, auch was zu den pflegerischen Tätigkeiten gehört.
Mein Problem ist, dass der MDK mir nur einen Bruchteil der Zeit anerkennt, die ich wirklich brauche. Und bei der Lebenshilfe, wo ich mich mal informiert habe, wurde mir gesagt, dass es wohl daran liegt, dass es eben "nur" Beaufsichtigung und Anleitung ist. Deswegen meine Frage nach der Berechnung. Und das habe ich leider nirgends gefunden.
werner62 22.01.2014, 20:15#10
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Samea,

lese mal ab Seite 19 der privaten Pflegegeldfibel-

5. Die Verrichtungen und die Zeitkorridore

http://www.behinderte-kinder.de/pflege/pflegefibel%202013.pdf
-------------------------------------------------------------------------------------------------
z.b. steht auf Seite 20-

„Wenn der Pflegende während des gesamten Vorganges einer Verrichtung
zur Anleitung unmittelbar beim Pflegebedürftigen verbleiben muss, ist der
gesamte Zeitraum dieser "Beaufsichtigung" im Sinne einer vollen
Übernahme seitens des Gutachters zu berücksichtigen
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Es sind zwar 77 Seiten aber diese Pflegegeldfibel ist wirklich spitze.

Ich hoffe es hilft Dir weiter.

Liebe Grüße
Monika
amai 23.01.2014, 00:30#11
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Samea,
erst einmal auch von mir Herzlich Willkommen.

Nein, dem ist nicht so, jedenfalls ist mir keine Stelle in den offiziellen Richtlinien bekannt , wo derartiges steht.. Du solltest daher bei solchen Behauptungen des Gutachters nachfragen, wo genau das in den offiziellen Richtlinien oder rechtlichen Quellen steht. Die offiziellen Richtlinien sind die, die dir Inge ja schon verlinkt hat.

Dort steht zum Beispiel:
"D 4.0 / III. / 4. Ermittlung des zeitlichen Umfanges
des regelmäßigen Hilfebedarfs
Der Gutachter hat den Zeitbedarf in der Grundpflege für die Einzelverrichtungen
so wie den Zeitbedarf für die hauswirtschaftliche Versorgung insgesamt anzugeben.
Maßstab für die Bemessung des Pflegezeitaufwandes ist die Pflegezeit,
die nichtprofessionelle Pflegepersonen im Sinne der Laienpflege benötigen würden.

Zur Pflegezeitbemessung dienen die Orientierungswerte (Punkt F “Orientierungswerte
zur Pflegezeitbemessung für die in § 14 SGB XI genannten Verrichtungen
der Grundpflege” Punkte 4.1 – 4.3). Auch bei der Anwendung der
Orientierungswerte bleibt die individuelle Pflegesituation für die Feststellung des
zeitlichen Umfangs des Hilfebedarfs maßgeblich
."

sowie:
"D 4.0 / III. / 6. Hilfebedarf und Aktivierende Pflege
Unter der aktivierenden Pflege ist eine Pflegepraxis zu verstehen, die die Selbständigkeit
und Unabhängigkeit des Menschen fördert (ressourcenorientierte
Selbstpflege). Sie berücksichtigt die Ressourcen des zu Pflegenden, so dass dieser
unter Beaufsichtigung bzw. Anleitung selbst aktiv sein kann. Sie hat die Erhaltung
bzw. Wiedergewinnung der Selbständigkeit des zu pflegenden Menschen
zum Ziel. Aktivierende Pflege setzt eine bestimmte Haltung der in der
Pflege Tätigen voraus, nämlich die Abkehr vom Bild des passiven, zu verwahrenden
pflegebedürftigen Menschen und Hinkehr zur biografiegeleiteten, bedürfnisorientierten
Pflege. Sie hat einen nachvollziehbaren Pflegeprozess zur Voraussetzung,
der sich in der Pflegedokumentation widerspiegeln muss.
Die aktivierende Pflege soll dem Pflegebe dürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs
eine möglichst weit gehende Selbständigkeit im täglichen Leben zu fördern,
zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dabei ist insbesondere anzustreben
• vorhandene Selbstversorgungsaktivitäten zu erhalten und solche, die verloren
gegangen sind, zu reaktivieren,
• bei der Leistungserbringung die Kommunikation zu verbessern,
• dass geistig und seelisch behinderte Menschen, psychisch kranke und geistig
verwirrte Menschen sich in ihrer Umgebung und auch zeitlich zurechtfinden.
Art, Häufigkeit und Dauer des Hilfebedarfs sind abhängig von der individuellen
Situation. Im Rahmen der aktivierenden Pflege kann die Anleitung und teilweise
Übernahme einen höheren Zeitbedarf beanspruchen als die vollständige Übernahme.

Bei der Pflege durch Pflegeeinrichtungen ist grundsätzlich von aktivierender
Pflege auszugehen. Wird nicht aktivierend gepflegt, ist dies unter Punkt 6.7 “Verbesserung/
Veränderung der Pflegesituation” des Formulargutachtens zu dokumentieren.
Entsprechende Empfehlungen sind abzugeben."

Urteil Bundessozialgericht Az.: B 3 P 20/97 R:
http://lexetius.com/1998,306
"Denn der Hilfebedarf bei einer Verrichtung richtet sich jeweils nach den individuellen Bedürfnissen des zu Pflegenden, soweit diese sachlich begründet sind. Liegen im Einzelfall Umstände vor, die den Zeitbedarf für die Hilfe bei einer Verrichtung erheblich erhöhen, so kommt eine Begrenzung auf den Rahmen der in den Begutachtungs-Richtlinien (vom 21. März 1997, Anhang 1 "Orientierungswerte zur Pflegezeit-Bemessung") genannten Pflegezeiten nicht in Betracht."

Darauf solltest du hinweisen und verlangen, dass die individuellen Umstände, die einen höheren Zeitaufwand begründen vom Gutachter genau erfasst und die Gründe ins Gutachten mit aufgenommen werden.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

LG, amai
Amira 23.01.2014, 19:37#12
AW: Wie funktioniert die Einstufung?

Hallo Werner und amai, vielen Dank. Diese Stellen hatte ich alle schon gefunden und deswegen nicht verstanden, warum mir die Zeiten nicht anerkannt werden. Ich gehe mal davon aus, dass ich da an Leute geraten bin, die ADHS für eine Luftnummer halten und mich deswegen nicht ernst genommen haben.

Gut zu wissen, dass es nicht so ist, dass sie bei einer Beaufsichtigung einfach mal was abziehen dürfen.

Bei meinem Süßen kommt ja noch die Spalte dazu, dass er deswegen so langsam isst. Er hat leider ziemlich Probleme mit Zähnen und Kiefer. Unsere Psychaterin wird uns jetzt noch was schreiben und dann gibts eben nochmal einen Widerspruch. Mal sehen, ob es dann klappt. Laut dem Pflegestufenrechner komme ich locker auf die Pflegestufe 2, mit der noch nicht mal ich gerechnet hätte. Mir reicht die 1 völlig aus, um mir mal bisschen Entlastung ins Haus holen zu können.

Nochmal Danke an alle für die Mühe.