Hallo und einen schönen Abend zusammen,
ich habe mich erst vor kurzem registrieren lassen, war aber vorher schon des Öfteren in diesem Forum und habe dadurch schon einige wichtige Hinweise erhalten. Vielen Dank dafür
!
Jetzt habe ich in Bezug auf die Abrechnung für Verhindertenpflege zwei Fragen:
Unser Sohn (10 Jahre, frühkindlicher Autismus nach Früh- und Mangelgeburt 620 g in der 28. SSW) hat seit ca. 1,5 Jahren die Pflegestufe 1 bei einem erhöhtem Betreuungsaufwand. Die Pflegeperson bin ich.
Um ab und zu einfach mal abzuschalten, gehe ich für ca. 1 oder 2 mal im Monat Dienstag Abend zum Apnoetraining. In dieser Zeit kümmert sich mein Mann um unseren Sohn. Im §39 SGB XI steht, dass bei einer Ersatzpflege durch eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt...ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt ... die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe nicht überschreitet. Das ist mir soweit auch klar. Unklar ist mir allerdings noch immer, ob mein Mann, der ja mit uns zusammen lebt, die Ersatzpflege abrechnen darf oder nicht.
Die Pflegeversicherung, meine Kinder sind zusammen mit meinem Mann privat versichert, hat mir nun ein Formblatt zukommen lassen, dass für die Abrechnung der Ersatzpflege nutzen soll. Neben Datum mit Uhrzeit soll ich auch die durchgeführte Tätigkeit/Verrichtung angeben. Ist es unbedingt notwendig, alles genau aufzulisten, oder kann ich hierfür ein ganz allgemeine Formulierung nehmen?
Für den einen oder anderen Hinweis wäre ich sehr dankbar!
Viele liebe Grüße
ElkeS
P. S.: Meine Einkommensteuererklärung fällt mir wesentlich leichter als das Handling mit der Pflegeversicherung
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ich habe mich erst vor kurzem registrieren lassen, war aber vorher schon des Öfteren in diesem Forum und habe dadurch schon einige wichtige Hinweise erhalten. Vielen Dank dafür

Jetzt habe ich in Bezug auf die Abrechnung für Verhindertenpflege zwei Fragen:
Unser Sohn (10 Jahre, frühkindlicher Autismus nach Früh- und Mangelgeburt 620 g in der 28. SSW) hat seit ca. 1,5 Jahren die Pflegestufe 1 bei einem erhöhtem Betreuungsaufwand. Die Pflegeperson bin ich.
Um ab und zu einfach mal abzuschalten, gehe ich für ca. 1 oder 2 mal im Monat Dienstag Abend zum Apnoetraining. In dieser Zeit kümmert sich mein Mann um unseren Sohn. Im §39 SGB XI steht, dass bei einer Ersatzpflege durch eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt...ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt ... die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe nicht überschreitet. Das ist mir soweit auch klar. Unklar ist mir allerdings noch immer, ob mein Mann, der ja mit uns zusammen lebt, die Ersatzpflege abrechnen darf oder nicht.
Die Pflegeversicherung, meine Kinder sind zusammen mit meinem Mann privat versichert, hat mir nun ein Formblatt zukommen lassen, dass für die Abrechnung der Ersatzpflege nutzen soll. Neben Datum mit Uhrzeit soll ich auch die durchgeführte Tätigkeit/Verrichtung angeben. Ist es unbedingt notwendig, alles genau aufzulisten, oder kann ich hierfür ein ganz allgemeine Formulierung nehmen?
Für den einen oder anderen Hinweis wäre ich sehr dankbar!
Viele liebe Grüße
ElkeS
P. S.: Meine Einkommensteuererklärung fällt mir wesentlich leichter als das Handling mit der Pflegeversicherung
