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Verhindertenpflege Abrechnung

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    Verhindertenpflege Abrechnung

    Hallo und einen schönen Abend zusammen,

    ich habe mich erst vor kurzem registrieren lassen, war aber vorher schon des Öfteren in diesem Forum und habe dadurch schon einige wichtige Hinweise erhalten. Vielen Dank dafür !

    Jetzt habe ich in Bezug auf die Abrechnung für Verhindertenpflege zwei Fragen:

    Unser Sohn (10 Jahre, frühkindlicher Autismus nach Früh- und Mangelgeburt 620 g in der 28. SSW) hat seit ca. 1,5 Jahren die Pflegestufe 1 bei einem erhöhtem Betreuungsaufwand. Die Pflegeperson bin ich.

    Um ab und zu einfach mal abzuschalten, gehe ich für ca. 1 oder 2 mal im Monat Dienstag Abend zum Apnoetraining. In dieser Zeit kümmert sich mein Mann um unseren Sohn. Im §39 SGB XI steht, dass bei einer Ersatzpflege durch eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt...ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt ... die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe nicht überschreitet. Das ist mir soweit auch klar. Unklar ist mir allerdings noch immer, ob mein Mann, der ja mit uns zusammen lebt, die Ersatzpflege abrechnen darf oder nicht.

    Die Pflegeversicherung, meine Kinder sind zusammen mit meinem Mann privat versichert, hat mir nun ein Formblatt zukommen lassen, dass für die Abrechnung der Ersatzpflege nutzen soll. Neben Datum mit Uhrzeit soll ich auch die durchgeführte Tätigkeit/Verrichtung angeben. Ist es unbedingt notwendig, alles genau aufzulisten, oder kann ich hierfür ein ganz allgemeine Formulierung nehmen?

    Für den einen oder anderen Hinweis wäre ich sehr dankbar!

    Viele liebe Grüße
    ElkeS

    P. S.: Meine Einkommensteuererklärung fällt mir wesentlich leichter als das Handling mit der Pflegeversicherung!

    #2
    AW: Verhindertenpflege Abrechnung

    Hallo Elke,

    herzlich Willkommen im Forum. Hast du schon mal die Seite zum Thema Pflegeversicherung hier auf Intakt aufgerufen?


    www.intakt.info/70-0-pflegeversicherung.html

    Da findest du einige Info`s zum Thema Pflegeversicherung.

    Da steht u.a. auch:

    .....Wird die Ersatzpflege durch entfernte Verwandte/Verschwägerte (ab dem dritten Grad) oder von Nachbarn geleistet, können auch Leistungen bis zum Höchstbetrag von 1.510 EUR ausgeschöpft werden. Verwandte und Nachbarn müssen über den Betrag, den Sie für die Übernahme der Pflege erhalten haben lediglich eine Quittung ausstellen, um die Aufwendungen für die Ersatzpflege nachzuweisen.
    Also fällt dein Mann, bzw. der Vater des Kindes nicht unter die Leistungsberechtigten.

    Ich hoffe, du findest alle Info`s, nach denen du suchst und wünsche dir eine gute Zeit.

    L.G.
    Kirsten
    Zuletzt geändert von Kirsten; 06.06.2010, 22:10.

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      #3
      AW: Verhindertenpflege Abrechnung

      Hallo Elke,
      bei Verwandten bis zum 2. Grad und Haushaltsangehörigen ist der Betrag , der für die Verhinderungspflege abrechenbar wäre auf jährlich maximal einen monatlichen Pflegegeldbezug begrenzt. Also bei PS I 215 €, PS II 430 €, PS III 675 €. Zusätzlich können entstandene und nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfälle erstattet werden, bis insgesamt eine maximale Höhe von 1510 € erreicht ist. Es gilt die Leistung der Verhinderungspflege tritt an die Stelle des Pflegegeldes. Dies gilt, wenn die Verhinderungspflege in einem Stück genommen wird. Bei Inanspruchnahme in mehreren Teilzeiträumen wird das Pflegegeld für den ersten und der letzten Tag nicht, die anderen Tage anteilsmässig (1/30) gekürzt.
      Eine Ausnahme ergibt sich bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag, da wird das Pflegegeld nicht gekürzt sondern normal weitergezahlt, hier würde die Leistung der Verhinderungspflege also zusätzlich gezahlt.

      Weitere Ausnahmen ergeben sich, wenn der Haushaltsangehörige erwerbsmässig pflegt.

      Hier kann man alles noch einmal ganz genau nachlesen. Das gemeinsame Rundschreiben der Krankenkassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI ist für alle Kassen verbindlich. Der Paragraph 39 SGB XI wird ab Seite 131 bis Seite 145 erläutert.
      http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/us...8-07-15_1_.pdf

      Frage ruhig nach, wenn noch etwas unklar ist. Ich hoffe, es hilft dir weiter.

      LG, amai

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        #4
        AW: Verhindertenpflege Abrechnung

        Hallo zusammen,,
        verstehe ich das jetzt richtig,also wen ich für 2 Wochen in urlaub fahre und meine Nichte sich so lange um Daniel kümmert wird das Pflegegeld gekürzt?
        Kann ich den überhaupt meine Nichte dafür einsetzen??
        Kann meine Nichte auch diese Stundenweise verhinderungspflege machen??
        Ich bekomme seit ca 6 Jahren Pflegegeld und habe es noch nie in Anspruch genommen,ok ich wusste es bis vor kurzem auch nicht das es das gibt.
        Wäre euch super dankbar wen ihr mir auch helfen würdet.
        Liebe grüße an alle
        Iris und Daniel

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          #5
          AW: Verhindertenpflege Abrechnung

          Hallo Iris,
          zunächst einmal zum Grad der Verwandschaft.
          Deine Nichte ist zu dir schon im 3. Grad verwandt, zu deinem Sohn ist sie dann im 4. Grad verwandt. Kann man hier sehr schön nachschauen:
          http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung

          Das wiederum bedeutet, dass sie ohne die Einschränkungen für nahe Verwandte bis zum 2. Grad bis zu den maximal zur Verfügung stehenden Leistungen für die Verhinderungspflege in Höhe von 1510 Euro/kalenderjährlich bekommen könnte.

          Wenn du die Verhinderungspflege in einem Stück oder mehreren aufeinanderfolgenden Teilstücken in Anspruch nimmst, kommt zu der Begrenzung auf 1510 Euro auch die Begrenzung auf 28 Kalendertage im Jahr hinzu.
          Diese Begrenzung auf 28 Tage gilt bei der stundenweisen Verhinderungspflege nicht.

          Die Leistung für die Verhinderungspflege tritt dann an die Stelle des Pflegegeldes, nur für den ersten und letzten Tag darf das Pflegegeld nicht gekürzt werden.
          Da du selber in den zwei Wochen nicht anwesend sein wirst, ist es keine stundenweise Verhinderungspflege, weil du ja nicht den Rest des Tages wieder selber pflegen könntest.

          Und ja, deine Nichte könnte auch stundenweise Verhinderungspflege leisten.

          Hier kannst du noch mal die Infos nachlesen, es gibt auch einen Link im Artikel zu den verbindlichen, leistungsrechtlichen Vorschriften im gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen. Der § 39 zur Verhinderungspflege wird ab Seite 131 behandelt:

          http://www.intakt.info/98-0-leistung...sicherung.html

          Ich hoffe, das hilft dir weiter. Falls du noch Fragen hast melde dich wieder.

          LG, amai

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            #6
            AW: Verhindertenpflege Abrechnung

            Guten Morgen zusammen,,
            Vielen Dank amai du hast mir sehr geholfen.
            Kannst du mir vieleicht auch sagen wie ich den Antrag stellen muss??
            Muss ich genau bezeichnen wo ich hin fahre und muss ich belege dazu geben??
            Oder reicht es aus wen ich schreibe ich bin wech??
            Muss es ein formloses schreiben sein oder oder oder??
            Ich muss gestehen ich bin mit sowas überfordert und es macht mir Angst so unwissend zu sein.
            Am Telefon sagte mir die Dame von der Kasse so viel das ich es nicht alles verstanden habe(Ok fast gar nichts).
            Sie sprach auch von einer bescheinigung bzw,zeugnis!!!(Stunden weise betreuung)
            Und kommen die jeden tag dann nachschauen ob alles ok ist??
            Sorry wen ich so nervig bin aber ich möchte nichts falsch machen und sicher sein das alles ok ist.
            Vielen Dank im voraus .
            liebe grüße Iris

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              #7
              AW: Verhindertenpflege Abrechnung

              Hallo Iris,
              ich schreibe der Einfachheit halber einfach mal meine Antworten hinter deine jeweilige Frage.

              Zitat von Blondiiris Beitrag anzeigen
              Guten Morgen zusammen,,
              Vielen Dank amai du hast mir sehr geholfen.
              Kannst du mir vieleicht auch sagen wie ich den Antrag stellen muss??
              Hier noch mal der Link zum gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften zum SGB XI:
              http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/us...8-07-15_1_.pdf

              Dort steht u. A. auch auf Seite 134:
              "(2) Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird."
              Das bedeutet, dass du den Antrag nicht unbedingt vorher stellen musst, denn das geht ja bei einer akuten Verhinderung zum Beispiel bei Krankheit auch garnicht, sondern kannst ihn zusammen mit der Abrechnung an die Kasse stellen.
              Da ich persönlich ausschliesslich nur die stundenweise Verhinderungspflege beanspruche , beantrage ich dies immer zum Anfang jeden Jahres auf Abruf und bitte um einen entsprechenden schriftlichen Bewilligungsbescheid.

              "Antrag auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
              Sehr geehrte Damen und Herren,

              Hiermit möchte(n) ich/wir für mein/unser Kind xxxxxxx, geb. xxxxxxxxx , für
              das Jahr 20XX Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI beantragen.


              Ich/Wir beabsichtige(n), für die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel
              stundenweise Verhinderungspflege auf Abruf in Anspruch zu nehmen.


              Ich/Wir bitte(n )Sie um einen entsprechenden schriftlichen
              Bewilligungsbescheid.

              Mit freundlichen Grüßen"




              Zitat von Blondiiris Beitrag anzeigen
              Muss ich genau bezeichnen wo ich hin fahre und muss ich belege dazu geben??
              Nein , du musst der Kasse nicht genau mitteilen , wo du wann warst und auch nicht weswegen, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Kassen dies zu fordern und es geht dort auch niemanden was an, ob du einen ärztlichen Termin wahrnehmen musstest, einen Termin zum Elternabend oder mit deinem Mann mal eine Auszeit genommen hast und ins Kino bist mit anschliessendem Abendessen. Im Gesetz steht lediglich, dass die Verhinderung aus einem wichtigen Grund gegeben sein muss.
              Trotzdem gibt es Kassen die einen Grund für die Verhinderungspflege fordern, da schreibst du dann ganz pauschal Erholungsbedarf/Verhinderung hin, falls eure Kasse auch zu denen gehört , die danach fragen. Meine tut dies zum Beispiel nicht.

              Natürlich musst du belegen, dass jemand dein Kind anstatt deiner gepflegt hat. Oft sind die offiziellen Formulare aber nicht geeignet für die Abrechnung der stundenweisen Verhinderung und es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, dass du Vordrucke von der Kasse nehmen musst.
              Ich liste daher die monatlichen Termine und Stunden genau auf ein selber erstelltes Formular mit Datum, Stunden, Stundensatz, Gesamtsumme, Name, der Person die die Pflege übernommen hat und lasse mir das mit Unterschrift von dieser quittieren. Außerdem steht auf dem Formular auch "Hiermit bestätige ich, dass ich bei [Name des Pflegebedürftigen, Geburtsdatum] stundenweise Verhinderungspflege ausgeführt habe. Ich bin mit dem/der Pflegebedürftigen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert."
              Dies reiche ich dann ein bei der Kasse und bitte um Überweisung auf mein Konto, da ich immer in Vorkasse gehe. Man könnte aber auch direkt um Erstattung auf das Konto der jeweiligen Person bitten, die gepflegt hat, wenn diese damit einverstanden ist, das Geld erst mit Verzögerung zu bekommen, denn die Bearbeitung dauert nun auch mal etwas Zeit.

              Zitat von Blondiiris Beitrag anzeigen
              Oder reicht es aus wen ich schreibe ich bin wech??
              Muss es ein formloses schreiben sein oder oder oder??
              siehe meine Antwort oben

              Zitat von Blondiiris Beitrag anzeigen
              Ich muss gestehen ich bin mit sowas überfordert und es macht mir Angst so unwissend zu sein.
              Am Telefon sagte mir die Dame von der Kasse so viel das ich es nicht alles verstanden habe(Ok fast gar nichts).
              Sie sprach auch von einer bescheinigung bzw,zeugnis!!!(Stunden weise betreuung)
              Und kommen die jeden tag dann nachschauen ob alles ok ist??
              Sorry wen ich so nervig bin aber ich möchte nichts falsch machen und sicher sein das alles ok ist.
              Vielen Dank im voraus .
              liebe grüße Iris
              Deswegen informierst du dich ja jetzt, damit alles richtig läuft.
              Das mit der Bescheinigung= Quittung habe ich dir ja weiter oben erklärt. Und nein, da kommt niemand nachschauen, schon garnicht jeden Tag, wer sollte das auch bezahlen? Dafür zahlen sie ja die Leistungen, damit man die Pflege selber organisieren kann.

              LG, amai

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                #8
                AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                Hallo, ich bin zwar erst neu hier im Forum, habe aber schon öfters hier mitgelesen. Ja die Pflegevers. ist nicht einfach zu verstehen. Man muß da schon einiges verstehen und Papierkram erledigen. Ich habe mich auf versch. Seiten kundig gemacht u. a. habe ich hier <a href="http://pflegereport.info">Pflegereport</a>
                einiges an Antworten gefunden. Vielleicht findet der eine oder andere da noch Tipps und Ratschläge. LG Sternchen

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                  #9
                  AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                  Hallo , seit 4 Jahren rufe ich für meine Tochter die Verhinderungspflege erfolgreich ab . Gern helfe ich weiter wie es einfach und für die KK beanstandungsfrei funktioniert.

                  LG wildwasser

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                    #10
                    AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                    Darf ich mich hier mal einklinken; )
                    Ist das egal wo daß Kind gemeldet ist Wer AAbrechnen darf?
                    Bei uns ist es ja lebt bei Mama Papa am we und in ferien
                    Wer darf AAbrechnen mit einer pflegeperson?
                    Nicht das der vater hingeht und sich mal in den Ferien schön jemand kommen lässt unf ich hab hier unter der Woche Stress und keinen ausgleich😕

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                      #11
                      AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                      Hallo Maya,

                      das Pflegegeld, sowie die Urlaubs- und Verhinderungspflege, bzw. die zusätzlichenen Betreuungsleistungen stehen dem Pflegebedürftigen, in diesem Falle deinem Kind zu. Es sind seine Mittel, seine Pflege zu gewährleisten. Wenn ihr die Abmachung habt, dass euer Kind abwechselnd von euch betreut wird, habt ihr ja auch sicher dementsprechend eine Regelung getroffen, wer den Unterhalt, bzw. auch das Pflegegeld vorrangig bekommt. Erhältst du das Pflegegeld , ist es der Kasse egal, wie dann weiter die Pflege abgesichert wird. Ob durch dich, oder jemanden anderen aus der Familie wenn du ausfällst, oder auch durch UVP, bei Verhinderung deiner Person.
                      Auf den Nachweiszettel, muss ja auch immer jemand unterschreiben. Im Prinzip könnte dann auch der Vater des Kindes, in den Zeiten wo er es betreut, bei Verhinderung, entsprechende Stunden über die UVP abrechnen. Damit wäre ja dann der Anspruch deines Kindes, was Pflege betrifft, abgedeckt.

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                        #12
                        AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                        Hallo kirsten

                        Vielen Dank für deine Antwort
                        Jetzt hätte ich noch ne ffrage.ich denke das Verhinderungspflege geld steht nicht verwandten zu zum betreuen des kindes?so wurde mir das immer gesagt.kein verwandter. !!
                        Hab deswegen immer eine sehr gute Freundin die auch das Kind kennt und wo er Bezug zu hat
                        Nein leider keine Regelung getroffen.ich gebe ihm fürs we anteilig geld wenn!!er aufpasst und in den ferien. Deswegen wahr jetzt meine frage soo verwunderlich das mein mann wo das Kind nicht gemeldet ist auch vhpf Abrechnen darf?!schließlich hab ich den Stress das Jahr über
                        Gruss

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                          #13
                          AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                          Hallo Maya,

                          selbstverständlich gehe ich davon aus, dass der Vater in dem Fall, dass er kurzfristig ausfällt, eine Betreuung über einen Anbieter durchführen lässt.

                          Dann wäre dem gemäß Vorgabe, nichts einzuwenden.

                          Wenn deine Stunden aufgebraucht sind, gibt es immer noch Möglichkeiten an weitere Stunden zu kommen. Das kommt ganz auf den Grad und die Schwere der Behinderung an. Auch braucht man Durchhaltevermögen.
                          Dafür musst du dich dann aber an deine Lebenshilfe, oder dem jeweiligen Dienstanbieter wenden. Die können dich eingehend beraten. Auch bei den Pflegekassen gibt es ja mittlerweile Beratungsstellen.

                          Über den FED einer Lebenshilfe kannst du auch kostengünstig Stunden buchen. Meist liegt da der Eigenanteil bei ca 9€ die Stunde. Durch die vielen ehrenamtlichen Helfer und natürlich auch Eigenmittel (10%) kann eine Lebenshilfe dieses anbieten. Die Eigenmittel kommen aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden zusammen.
                          Zuletzt geändert von Kirsten; 03.09.2015, 08:22.

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                            #14
                            AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                            Dh.du gehst davon aus das man vhpf halbiert? Oder wie versteh ich das mit dem wenn dein anspruch auf ist? ! auch wenn das Kind nur am we oder in der Hälfte der Ferien da ist?
                            Puhh das hatte ich nie gemacht
                            Weisst du den wie es sich da verhält? Die alten aus den vergangenen Jahren hatte ich nie die Betreuung geteilt.

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                              #15
                              AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                              Nein, dass habe ich auch nicht so geschrieben. Das Kind hat einen Anspruch auf Pflege. Dafür zahlt die Pflegekassen entsprechend der Pflegestufe das Pflegegeld. Fällt die Person aus, die Pflege für das Kind erbringt, zahlt die Pflegekassen auf Antrag die Urlaubs- und Verhinderungspflege.

                              Von wem die Pflege durchgeführt wird, ist der Kasse im Prinzip egal. Wenn du das ganze Pflegegeld bekommst, werden auch nur dir die Rentenpunkte gutgeschrieben. Dabei ist es egal, ob du dem Vater anteilmäßig Geld für die Pflege überlässt. Sollte der Vater das Kind regelmäßig betreuen, wäre es rechtens, das auch bei der Steuererklärung und dem medizinischen Dienst anzugeben, da dann das Pflegegeld, bzw. auch Pflegepauschbetrag anteilig aufgeteilt wird und beiden Elternteilen anteilig Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Das Pflegegeld und die UVP, sind kein Einkommen, sondern dienen dem zu Pflegenden, seine Pflege abzusichern.

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                                #16
                                AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                                Hallo kirsten hab gerade nachgefragt bei der Kasse nachgefragt
                                Wir sind eingetragen als Pflegeperson bei der Kasse angeblich kann der jenige nur??

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                                  #17
                                  AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                                  Sorry, aber ich ich verstehe leider deinen letzten Beitrag nicht. Kannst du bitte noch einmal ausführlicher schreiben, um was es dir jetzt beim letzten Post geht?

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                                    #18
                                    AW: Verhindertenpflege Abrechnung

                                    Sorry nur die hälfte.
                                    Ich habe bei der pflegekasse angerufen und die sagt nur die eingetragene pflegeperson d.h der das Kind tagsüber bzw hauptsächlich betreut hat Anspruch auf die verhinderungspflege nicht mein man oder jemand anders. nur ich kann sie einreichen für eine gute Freundin um mich zu entlasten und natürlich um die pflege zu sicher ;)
                                    das mit dem Pflegegeld ist etwas andere das splitten wir, aber wir wahren uns uneinig.

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