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Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

HHelmutS 06.06.2009, 21:16#26
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hi Inge,

... nachfragen würde ich nur bei nicht "so deutlich unmenschlichen Angaben". Wer kommt schon mit 4 Minuten Zeit zum Pinkeln aus. Selbst wenn man das Hose auf runter, hoch und zu mache zum Ankleiden, das HändeWaschen zur Körperpflege, und das laufen zur Toilette zur Hilfe bei der Mobilität zählt, sind 2 mal 2 Minuten zu Wasserlassen täglich zu wenig.

Um solche Ungereimtheiten zu vermeiden, oder leichter aufklären zu können, sollte man im Pflegetagebuch die Zeit "zum Wasserlassen", vom Aufstehen um zur Toilette zu gehen,.. bis zum wieder setzen, wenn man von der Toilette zurück ist angeben, und das deutlich dazu schreiben ! Dann hat der Gutachter wenige Spielraum beim verschieben von Pflegezeiten, weil die Abweichung hinterher geringer ausfallen sollte.

Kann ein Gutachter seine Angaben nicht beweisen hat er betrogen, und sowas gehört angezeigt. Wenn er sagt das er sich nur Vertan, aber nicht betrogen hat, hab ich mich mit der Anzeige auch nur Vertan...;-)

:-) Helmut
SUSI&CO. 08.06.2009, 19:18#27
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallöchen an Alle!!!!

Dankeschön an alle Schreiber!!!!!

Also, hab jetzt für kommenden Montag einen Termin mit meiner Sachbearbeiterin von der KK .
Die soll mir mal das ganze erklären,wie solche Zeiten zustande kommen!!!
Drück der dann gleich den Einspruch in die Hand , Begründung gibt´s dann später........:-)
Werd jetzt erstmal die restlichen Pfingstferien genießen,glaub hab jetzt schon wieder genug Zeit damit verschwendet!!!
Wenn mich die Dame von der KK aufgeklärt hat ,dann sag ich euch mal bescheid!
Vielleicht können wir ja noch alle was dazu lernen.......grins!

Wünsch euch allen noch schöne Ferien!!!
Und hoffentlich bald besseres Wetter:-)

Liebe Grüße
Susi
Lisimama 08.06.2009, 22:12#28
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallo Susi

würde ich nicht machen, der den Einspruch in die Hand drücken, kann in der Ablage landen und dann kannst du nicht beweisen das er Fristgerecht eingegangen ist.
Mach das lieber per Einschreibe, dann bist du auf der Sicheren Seite, glaub mir so schlau war ne Bekannte von mir auch mal!!!
Oder....lass dir die Übergabe des Einspruchs schriftlich bestätigen!!


Im übrigen hatte ich den Weg zur KK auch mal gemacht, was dabei rauskam war...."wir verstehen sie vollkommen, wir werden versuchen es ihnen zu erklären, aber genaueres...da sollten sie sich schon an ihren Pflegedienst oder direkt an den MDK wenden, die können Ihnen da weit aus bessere Infos geben und ihnen das ein oder andere genaustens erklären....."""


Meine Tochter ist 13, da gibt es keinen mehrbedarf mehr zu rechnen im Vergleich eines gesunden gleichaltrigen Kindes.
Ich bin diesmal hin und habe zur Begründung meines Einspruches nicht nur ein Pflegetagebuch über eine Woche beigefügt, sondern habe auch jedes und alles in diesem Pflegetagebuch noch zusätzlich begründet, damit die wissen wie meine Zeiten zusammenkommen.
Der Erschwernisfaktor wird sehr gerne vom MDK nicht berücksichtigt.

Und die vom MDK hatte auch nicht wirklich Interesse mein Pflegetagebuch mitzunehmen, das habe ich hinterher schicken müssen.....

Über den Ausgang dieser Sache werde ich natürlich auch mal ein Feedback geben...

LG Ani
SUSI&CO. 09.06.2009, 11:39#29
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallo Ani,

danke für die Tipps.........werd mir dann auf jedenfall eine Bestätigung geben lassen!!!
Aber wenn man sowas hört dann verliert man echt den Glauben an die Menschheit!!!!
Mit welchen Tricks die arbeiten ist ja schon fast kriminell............:grantel:

Das mit dem Pflegetagebuch hab ich auch gemacht, jeden einzelnen Mehrbedarf auf etlichen Din 4 Seiten dokumentiert ( Warum ,weshalb wieso und wielange....)!

Wurde dann als..........
Der von der Pflegeperson angegebene Zeitaufwand beinhaltet Hilfen die nicht bei denn gesetzlichen definierten Verrichtungen anfallen.
Es wurden Zeiten für die allgemeine Beaufsichtigung und Tagesstrukturierung mit angegeben.
................abgestempelt!!!!!!!!!!!

Bin gespannt wielange sich die ganze Angelegenheit wieder hinziehen wird........!

Wünsche euch auf jedefall viel Glück bei eurem Kampf gegen die Pflegkasse!!!!

Liebe Grüße aus Bayern
Susi
amai 09.06.2009, 13:54#30
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallo Susi,
Anleitung und Beaufsichtigung wird in der Tat nur angerechnet , wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den pflegerelevanten Verrichtungen stehen und du so sehr dadurch gebunden bist, dass du anwesend sein und in der Zeit nichts anderes erledigen kannst .

Aber das kann man ja dann sicher genau anhand deiner Aufzeichnungen nachvollziehen und auseinanderrechnen, falls wirklich Dinge von dir aufgezählt wurden, die nicht in diese Definition fallen.

LG, amai
SUSI&CO. 14.06.2009, 20:52#31
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallöchen ich bin´s nochmal:-),

hab jetzt nochmal eine Frage.....löchert mich schon die ganze Zeit!
Sind ja jetzt mit unserem Gutachten (siehe Seite 1) immernoch in Pflegestufe 1,wenn ich morgen Widerspruch einlege...........können die dann die Zahlungen (215€) bis auf weiteres einstellen ? Ich meine solange bis die ganze Sache entgültig enschieden ist(warscheinlich Sozialgericht)?
Wäre natürlich für uns dramatisch , sind schon von der Kurzarbeit betroffen:-(
Habt Ihr da eine Ahnung?

Liebe Grüße
Susi
amai 14.06.2009, 21:00#32
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallo Susi,
nein , keine Bange, die festgestellte Stufe bzw. der Bescheid ist ja auch während eures Widerspruches gültig und das Pflegegeld wird natürlich in der bisher bewilligten Stufe weiter gewährt, bis etwas anderes festgestellt und durch einen neuen Bescheid abgeändert wird.

LG, amai
SUSI&CO. 14.06.2009, 21:08#33
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Wow .........Hallo Amai,

das ging ja schnell !!!
Danke für die Auskunft, da fällt mir doch gleich ein Stein vom Herzen:-)

Einen schönen Abend noch!!!!
Liebe Grüße
Susi
elfriede 14.06.2009, 22:09#34
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!
Zitat von amai
Hallo Susi,
nein , keine Bange, die festgestellte Stufe bzw. der Bescheid ist ja auch während eures Widerspruches gültig und das Pflegegeld wird natürlich in der bisher bewilligten Stufe weiter gewährt, bis etwas anderes festgestellt und durch einen neuen Bescheid abgeändert wird.


LG, amai
hallo amai.:kopfkratz:das stimmt aber nicht bei uns.
ich habe wiederspruch eingelegt und mit dem wiederspruch zusammen,kam der bescheid ,das ab 1.6.009 statt stufe 3......stufe 2 bezahlt wird.mit 420.-euro.
und nun sind wir finanziell arg ins schleudern gekommen.

die krankenkasse hat 3monate zeit meinen wiederspruch zu bearbeiten,und nun,hängen wir in der luft.
meine anwältin braucht den neuen bescheid,auf den wiederspruch,dann erst greift die beratungshilfe.mhhhhhhhhhhh,wäre schön ,wenn du für mich tipps hättest.
Yvonne 14.06.2009, 22:32#35
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallo Elfriede,

hm kannst du das mal genauer erläutern? Es fand bei euch eine Widerholungsbegutachtung statt mit der du nicht einverstanden warst so dass du Widerspruch eingelegt hast? Bei Susi ist es der Fall, dass sie weiterhin die Stufe 1 bewilligen aber die Zeit nun für die Rentenbeiträge nicht reichen so dass sie aufgrund dessen Widerpruch eingelgt hat.
Wie war es denn genau bei euch?

Liebe Grüße

Yvonne
amai 14.06.2009, 22:39#36
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!
Zitat von elfriede
hallo amai.:kopfkratz:das stimmt aber nicht bei uns.
ich habe wiederspruch eingelegt und mit dem wiederspruch zusammen,kam der bescheid ,das ab 1.6.009 statt stufe 3......stufe 2 bezahlt wird.mit 420.-euro.
und nun sind wir finanziell arg ins schleudern gekommen.

die krankenkasse hat 3monate zeit meinen wiederspruch zu bearbeiten,und nun,hängen wir in der luft.
meine anwältin braucht den neuen bescheid,auf den wiederspruch,dann erst greift die beratungshilfe.mhhhhhhhhhhh,wäre schön ,wenn du für mich tipps hättest.

Hallo Elfriede,
bei Susi ging es um eine Höherstufung auf Stufe II, bei der vom MDK lediglich wieder die Stufe I festgestellt wurde. Während des Widerspruches von Susi gilt dieser (neue!) Bescheid über Stufe I weiter, sie erhält also zumindest das Pflegegeld der Stufe I in Höhe von 215 Euro. Sollte ihr Widerspruch erfolgreich sein und dann auf Stufe II anerkannt werden, würde der Differenzbetrag nachgezahlt werden.
Susis Bedenken, dass während des Widerspruches gar kein Pflegegeld gezahlt würde haben also zum Glück keine rechtliche Grundlage.

Hier die Rechtsquelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__39.html
"§ 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam."

Vielleicht hatte ich mich missverständlich oder zu ungenau ausgedrückt

Es *stimmt* also auch für deinen Fall, ihr bekommt (immerhin) während des Widerspruches die durch den neuen Bescheid festgestellte Pflegestufe II und nicht überhaupt kein Pflegegeld.

Ich hoffe, das war jetzt verständlicher.

Neue Tipps habe ich leider keine für dich, in akuten Notsituationen solltest du dich ans Sozialamt wenden.

LG, amai
elfriede 14.06.2009, 22:45#37
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!
Zitat von Yvonne
Hallo Elfriede,

hm kannst du das mal genauer erläutern? Es fand bei euch eine Widerholungsbegutachtung statt mit der du nicht einverstanden warst so dass du Widerspruch eingelegt hast? Bei Susi ist es der Fall, dass sie weiterhin die Stufe 1 bewilligen aber die Zeit nun für die Rentenbeiträge nicht reichen so dass sie aufgrund dessen Widerpruch eingelgt hat.
Wie war es denn genau bei euch?

Liebe Grüße

Yvonne

hallo yvonne.:-)
nach 11jahren mit pflegestufe 3.kam eine gutachterin,und hat mein tochter auf stufe 2 runtergesetzt.eine verbesserung ist nicht eingetreten,sie wird immer
schwerer zu pflegen.sie ist spastich gelähmt,und ist hilflos.bis auf die paar schritte in der wohnung.
ja,nun kam am 1.6.09 nur noch 420.-euro pflegegeld laut bescheid.der wiedersspruch und der bescheid kamen am gleichen tag.:-(

wir bekommen beide grundsicherung,und ,wie gesagt das sieht jetzt schlecht aus,mit dem fehlenden geld.
Seti 15.06.2009, 06:07#38
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!
Zitat von amai
Neue Tipps habe ich leider keine für dich, in akuten Notsituationen solltest du dich ans Sozialamt wenden.

LG, amai

Hallo amai,

hier wird Elfriede nix extras vom Sozialamt bekommen.

Sie kann hier nur hoffen das dem Wisp abgeholfen wird.
Sollte dies nicht der Fall sein hilft wirklich nur klagen.

Aber auch hier kann dann 1 Jahr vergehen bis es endlich zur Verhandlung kommt.

Elfriede wie alt bist Du und wie alt ist Deine Tochter. ?
Und bekommst Du AlgII oder Leistung nach dem SGB XII ?

Ich frage deshalb beim Alg II und der Pflegestufe II können die Dich verdonnern min 6 Std zu arbeiten. Bei Pflegestufe I sogar Vollzeitjob.
elfriede 15.06.2009, 06:19#39
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!
Zitat von Seti
Hallo amai,

hier wird Elfriede nix extras vom Sozialamt bekommen.

Sie kann hier nur hoffen das dem Wisp abgeholfen wird.
Sollte dies nicht der Fall sein hilft wirklich nur klagen.

Aber auch hier kann dann 1 Jahr vergehen bis es endlich zur Verhandlung kommt.

Elfriede wie alt bist Du und wie alt ist Deine Tochter. ?
Und bekommst Du AlgII oder Leistung nach dem SGB XII ?

Ich frage deshalb beim Alg II und der Pflegestufe II können die Dich verdonnern min 6 Std zu arbeiten. Bei Pflegestufe I sogar Vollzeitjob.
:-)

hallo.
ich bin 68jahre.meine tochter 49jahre.
wir bekommen grundsicherung.
arbeiten hätte ich nie gehen können,bin schon fest eingespannt schon immer.
Seti 15.06.2009, 06:33#40
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!

Hallo Elfriede,

dann bekommst Du sicher nur eine Grundrente zu Deinem Grusi.

Ich drück Euch ganz fest die Daumen das Deinem Wisp abgeholfen wird.
elfriede 15.06.2009, 08:15#41
AW: Brauch mal dringend eure Hilfe!!!
Zitat von Seti
Hallo Elfriede,

dann bekommst Du sicher nur eine Grundrente zu Deinem Grusi.

Ich drück Euch ganz fest die Daumen das Deinem Wisp abgeholfen wird.


hallo seti.
ja ,die rente ist 260.-euro,für mich.


na ja , auf gehts in den klageweg ,wenns so sein soll.
nur gut ,das ich in guten zeiten,ein kleines fundament angespart habe.sonst würde das nun schlimm aussehen.