Hallo Forum,
der Sohn meiner Partnerin hat GdB 90, Merkmale G/B/H, lebenslang volle Erwerbsminderung durch DRV, Analphabet, Grand-Mal-Epileptiker mit frühkindlicher Hirnschädigung, Pflegegrad 3.
Sohnemann (so nenn ich ihn hier), heute 20 Jahre alt, ist trotzdem hochintelligent, und dies deshalb, weil seine Mutter (und, seit wir zusammen sind, natürlich auch ich) ihm schon immer wieder Input in vielfältigster Form bietet, wozu auch rege tägliche Diskussionen gehören, Bildungs-TV, Internet, bebilderte Bücher und Zeitschriften, Hörbücher, Lernen soweit es ihm möglich ist, und eben sehr viele Fahrten und Reisen, weil Sohnemann als Analphabet audiovisuell lernt, und gerade die vielen Fahrten und das, was er da zu sehen und zu hören bekommt, ihn immer wieder neu motiviert, weiter zu machen, da er sich seiner Beeinträchtigung nämlich bewusst ist und darunter leidet. In einem MdK-Gutachten steht zudem, daß diese Art von familiärer Förderung für seine weitere Entwicklung hochwichtig ist.
Um aber Fahrten zu unternehmen, bedarf es ein einigermaßen gescheites Auto. Nix Neues, nix Schickes, nur groß muß es sein, denn Sohnemann leidet auch unter Großwuchs, ihm wurde ärztlicherseits 207cm Körpergröße prognostiziert, derzeit ist er bei 196cm und zudem sehr kräftig.
Also wurde bei einer übergeordneten Sozialbehörde zunächst formlos eine Kraftfahrzeugbeihilfe in Höhe von 9.500.- Euro zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft beantragt, die aber von dieser Behörde durch Verschleppung und Verweigerung bis dato torpediert wurde, derzeit ist das Ganze vor Gericht, Sozialgericht wurde verloren, es geht weiter zum Landessozialgericht. Wenn es sein muß, bis zum EuGH...
Wir haben der Behörde aber Fragen gestellt, die zu beantworten verweigert wird, und die Weigerung war auch Klagegegenstand. Diese Fragen sind:
1. Warum soll die Beantragung ausschließlich nach dem SGB XII gehen, was gibt es für andere Möglichkeiten?
2. Warum muß denn ein neues Fahrzeug angeschafft werden, zumal die finanziellen Mittel in der Famile dafür nicht vorhanden sind, und daher ein gutes gebrauchtes Fahrzeug angeschafft werden soll?
3. Warum würde die Behörde den Kfz-Brief bekommen, wenn es doch um eine Behilfe und kein Darlehen geht?
4. Warum würde die Behörde die Finanzierung nur im Rahmen einer Zahlung direkt an den Verkäufer tätigen, warum würde das Geld nicht an den Antragsteller bzw. dessen amtlich bestellte Betreuerin (=Mutter) ausgekehrt, so daß ein Fahrzeug dann frei gekauft werden kann?
5. Warum wird die Führung eines Fahrtenbuches verlangt?
Auch die ausgehändigten Antragsformulare sind allein auf die sogenannte Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet - für die im Gesetz ebenfalls verankerte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft gibt es angeblich keine eigenständigen Formulare.
Wir blicken nicht mehr durch.
Ist hier jemand unter Euch, der/die uns sagen kann, wie das Ganze funktionieren könnte?
Danke vorab und schöne Grüße
Tom
der Sohn meiner Partnerin hat GdB 90, Merkmale G/B/H, lebenslang volle Erwerbsminderung durch DRV, Analphabet, Grand-Mal-Epileptiker mit frühkindlicher Hirnschädigung, Pflegegrad 3.
Sohnemann (so nenn ich ihn hier), heute 20 Jahre alt, ist trotzdem hochintelligent, und dies deshalb, weil seine Mutter (und, seit wir zusammen sind, natürlich auch ich) ihm schon immer wieder Input in vielfältigster Form bietet, wozu auch rege tägliche Diskussionen gehören, Bildungs-TV, Internet, bebilderte Bücher und Zeitschriften, Hörbücher, Lernen soweit es ihm möglich ist, und eben sehr viele Fahrten und Reisen, weil Sohnemann als Analphabet audiovisuell lernt, und gerade die vielen Fahrten und das, was er da zu sehen und zu hören bekommt, ihn immer wieder neu motiviert, weiter zu machen, da er sich seiner Beeinträchtigung nämlich bewusst ist und darunter leidet. In einem MdK-Gutachten steht zudem, daß diese Art von familiärer Förderung für seine weitere Entwicklung hochwichtig ist.
Um aber Fahrten zu unternehmen, bedarf es ein einigermaßen gescheites Auto. Nix Neues, nix Schickes, nur groß muß es sein, denn Sohnemann leidet auch unter Großwuchs, ihm wurde ärztlicherseits 207cm Körpergröße prognostiziert, derzeit ist er bei 196cm und zudem sehr kräftig.
Also wurde bei einer übergeordneten Sozialbehörde zunächst formlos eine Kraftfahrzeugbeihilfe in Höhe von 9.500.- Euro zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft beantragt, die aber von dieser Behörde durch Verschleppung und Verweigerung bis dato torpediert wurde, derzeit ist das Ganze vor Gericht, Sozialgericht wurde verloren, es geht weiter zum Landessozialgericht. Wenn es sein muß, bis zum EuGH...
Wir haben der Behörde aber Fragen gestellt, die zu beantworten verweigert wird, und die Weigerung war auch Klagegegenstand. Diese Fragen sind:
1. Warum soll die Beantragung ausschließlich nach dem SGB XII gehen, was gibt es für andere Möglichkeiten?
2. Warum muß denn ein neues Fahrzeug angeschafft werden, zumal die finanziellen Mittel in der Famile dafür nicht vorhanden sind, und daher ein gutes gebrauchtes Fahrzeug angeschafft werden soll?
3. Warum würde die Behörde den Kfz-Brief bekommen, wenn es doch um eine Behilfe und kein Darlehen geht?
4. Warum würde die Behörde die Finanzierung nur im Rahmen einer Zahlung direkt an den Verkäufer tätigen, warum würde das Geld nicht an den Antragsteller bzw. dessen amtlich bestellte Betreuerin (=Mutter) ausgekehrt, so daß ein Fahrzeug dann frei gekauft werden kann?
5. Warum wird die Führung eines Fahrtenbuches verlangt?
Auch die ausgehändigten Antragsformulare sind allein auf die sogenannte Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet - für die im Gesetz ebenfalls verankerte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft gibt es angeblich keine eigenständigen Formulare.
Wir blicken nicht mehr durch.
Ist hier jemand unter Euch, der/die uns sagen kann, wie das Ganze funktionieren könnte?
Danke vorab und schöne Grüße
Tom