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Fragen zur sogenannten Kraftfahrzeughilfe

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    Fragen zur sogenannten Kraftfahrzeughilfe

    Hallo Forum,

    der Sohn meiner Partnerin hat GdB 90, Merkmale G/B/H, lebenslang volle Erwerbsminderung durch DRV, Analphabet, Grand-Mal-Epileptiker mit frühkindlicher Hirnschädigung, Pflegegrad 3.

    Sohnemann (so nenn ich ihn hier), heute 20 Jahre alt, ist trotzdem hochintelligent, und dies deshalb, weil seine Mutter (und, seit wir zusammen sind, natürlich auch ich) ihm schon immer wieder Input in vielfältigster Form bietet, wozu auch rege tägliche Diskussionen gehören, Bildungs-TV, Internet, bebilderte Bücher und Zeitschriften, Hörbücher, Lernen soweit es ihm möglich ist, und eben sehr viele Fahrten und Reisen, weil Sohnemann als Analphabet audiovisuell lernt, und gerade die vielen Fahrten und das, was er da zu sehen und zu hören bekommt, ihn immer wieder neu motiviert, weiter zu machen, da er sich seiner Beeinträchtigung nämlich bewusst ist und darunter leidet. In einem MdK-Gutachten steht zudem, daß diese Art von familiärer Förderung für seine weitere Entwicklung hochwichtig ist.

    Um aber Fahrten zu unternehmen, bedarf es ein einigermaßen gescheites Auto. Nix Neues, nix Schickes, nur groß muß es sein, denn Sohnemann leidet auch unter Großwuchs, ihm wurde ärztlicherseits 207cm Körpergröße prognostiziert, derzeit ist er bei 196cm und zudem sehr kräftig.

    Also wurde bei einer übergeordneten Sozialbehörde zunächst formlos eine Kraftfahrzeugbeihilfe in Höhe von 9.500.- Euro zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft beantragt, die aber von dieser Behörde durch Verschleppung und Verweigerung bis dato torpediert wurde, derzeit ist das Ganze vor Gericht, Sozialgericht wurde verloren, es geht weiter zum Landessozialgericht. Wenn es sein muß, bis zum EuGH...

    Wir haben der Behörde aber Fragen gestellt, die zu beantworten verweigert wird, und die Weigerung war auch Klagegegenstand. Diese Fragen sind:

    1. Warum soll die Beantragung ausschließlich nach dem SGB XII gehen, was gibt es für andere Möglichkeiten?

    2. Warum muß denn ein neues Fahrzeug angeschafft werden, zumal die finanziellen Mittel in der Famile dafür nicht vorhanden sind, und daher ein gutes gebrauchtes Fahrzeug angeschafft werden soll?

    3. Warum würde die Behörde den Kfz-Brief bekommen, wenn es doch um eine Behilfe und kein Darlehen geht?

    4. Warum würde die Behörde die Finanzierung nur im Rahmen einer Zahlung direkt an den Verkäufer tätigen, warum würde das Geld nicht an den Antragsteller bzw. dessen amtlich bestellte Betreuerin (=Mutter) ausgekehrt, so daß ein Fahrzeug dann frei gekauft werden kann?

    5. Warum wird die Führung eines Fahrtenbuches verlangt?

    Auch die ausgehändigten Antragsformulare sind allein auf die sogenannte Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtet - für die im Gesetz ebenfalls verankerte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft gibt es angeblich keine eigenständigen Formulare.

    Wir blicken nicht mehr durch.

    Ist hier jemand unter Euch, der/die uns sagen kann, wie das Ganze funktionieren könnte?

    Danke vorab und schöne Grüße
    Tom

    #2
    Hallo Tom,

    Herzlich willkommen bei INTAKT!

    Wie immer bei rechtlichen Fragestellungen gilt: Es ist nicht möglich, über das Forum reale, konkrete Einzelfälle rechtlich zu diskutieren. Aussagen darüber, was Euch im konkreten Streitfall rechtlich zustehen kann und was nicht, kann Eurer Anwalt treffen oder eine legitimierte Rechtsberatungstelle usw.
    Am Ende steht ohnehin das Wort des zuletzt entscheidenden Gerichts, denn im Streitfall ist es einzig und alleine Sache dieses Gerichts, das Recht in Eurer individuellen Fragestellung zu interpretieren.

    Ein paar grundlegende und allgemeine Aussagen sind aber möglich.
    Vielleicht helfen sie Euch ein bisschen weiter.

    Zitat von TomK Beitrag anzeigen
    1. Warum soll die Beantragung ausschließlich nach dem SGB XII gehen, was gibt es für andere Möglichkeiten?
    Hilfen zur Anschaffung eines Fahrzeugs sind nur in einer sehr überschaubaren Anzahl an Gesetzen vorgesehen.
    Wird das Fahrzeug zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft benötigt und nicht etwa z. B. zum Erreichen eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, landet man in der Regel bei der Eingliederungshilfe und damit (derzeit noch) im SGB XII.

    Zusätzlich zu den einschlägigen Regelungen des SGB XII ist die Eingliederungshilfe-Verordnung relevant, insbesondere § 8. Manchmal wird vergleichend auf die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation Bezug genommen - die gilt aber nicht unmittelbar, wenn es sich eben um Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und nicht um berufliche Reha geht.

    Daneben gibt es eine Menge an wegweisenden Urteilen, die es zu beachten gilt, und diverse andere Quellen, z. B. die sog. "KFZ-Empfehlungen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
    Das ist also eine recht komplexe Materie.


    2. Warum muß denn ein neues Fahrzeug angeschafft werden, zumal die finanziellen Mittel in der Famile dafür nicht vorhanden sind, und daher ein gutes gebrauchtes Fahrzeug angeschafft werden soll?
    Absatz 4 des § 8 der Eingliederungshilfe-Verordnung besagt: "Eine erneute Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges soll in der Regel nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Gewährung der letzten Hilfe gewährt werden."
    Bei der Anschaffung eines Neuwagens ist ziemlich sicher davon auszugehen, dass der 5 Jahre und länger hält.
    Warum aber nicht z. B. auch ein junger Gebrauchter möglich ist, kann und muss der zuständige Eingliederungshilfeträger begründen.


    3. Warum würde die Behörde den Kfz-Brief bekommen, wenn es doch um eine Behilfe und kein Darlehen geht?
    Auch diese Frage müsste der Eingliederungshilfeträger für Eure konkrete Situation beantworten.
    Ein Grund könnte z. B. sein, dass der Verkauf des geförderteren Fahrzeugs ohne Zustimmung des Trägers verhindert werden soll.


    4. Warum würde die Behörde die Finanzierung nur im Rahmen einer Zahlung direkt an den Verkäufer tätigen, warum würde das Geld nicht an den Antragsteller bzw. dessen amtlich bestellte Betreuerin (=Mutter) ausgekehrt, so daß ein Fahrzeug dann frei gekauft werden kann?
    Auch hier wieder: Was sagt denn der Eingliederungshilfeträger dazu?
    Ein möglicher Grund könnte z. B. sein, dass der Träger sicher stellen möchte, dass auch wirklich ein geeignetes und bedarfsgerechtes Fahrzeug angeschafft wird.


    5. Warum wird die Führung eines Fahrtenbuches verlangt?
    Der Zuschuss zum Fahrzeug wird zweckgebunden gewährt. Mit einem Fahrtenbuch kann sicher gestellt werden, dass das Fahrzeug auch tatsächlich zweckgerecht genutzt wird. Auch andere Gründe sind denkbar, daher ist wiederum an den Eingliederungshilfeträger zu verweisen und seine Begründung für Euren Einzelfall.


    - für die im Gesetz ebenfalls verankerte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft gibt es angeblich keine eigenständigen Formulare.
    Mag möglich sein, vielleicht abhängig von der Kommune. Mancherorts gibt es Einzelformulare für jeden Quatsch, mancherorts ein Formular für alles...

    Viel Erfolg!

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