Hallo zusammen,
seit dem 4. LJ meines Juniors, läuft das Auto auf ihm, wegen der Steuerbefreiung aufgrund seiner Schwerbehinderung. damals schon hörte ich, man dürfte nur fahren, wenn das behinderte Kind im Auto sitzt oder man es abholt.
da rief ich dann im Finanzamt an und erkundigte mich. alles Humbug, meinte der zuständige Finanzbeamte. ich kann alle Fahrten machen, die zum Haushalt des behinderten Kindes gehören, also das behinderte Kind zum Arzt bringen, zum KIGA, Sportgruppe, Therapie etc, einkaufen (da muss das behinderte Kind nicht mit dabei sein, in der Regel macht man es ja dann, wenn es in Schule/Werkstatt etc ist, schon allein wegen der Belastung fürs Kind) ebenso könnte ich auch seine Geschwister zum Arzt, zur Sportgruppe, Schule, etc. fahren, auch könnte ich die älteren Geschwister nachts von der Disco abholen, wenn kein Bus mehr fährt. ebenso wenn ich selbst zum Friseur etc muss. man darf es nur bspw. nur nicht nützen, um damit seinen Arbeitsplatz zu erreichen. oder damit Abends für die Fahrt ins Kino.
nun wäre es seit 2 Jahren so,das man das steuerbefreite Auto nur nützen dürfe,wenn a) das behinderte Kind im Auto säße oder man es abholt und man müsste nachweisen, das man grade auf dem Weg ist, es abzuholen. also praktisch genau die selbe Aussage wie damals. leider kursieren immer wieder solche irritierenden Aussagen rum.
habe nun im Finanzamt angerufen, wegen der Auskunft, weil ich schon vor Jahren da wirklich eine fundierte Auskunft bekam und nicht dieses Halbwissen. der damalige SB vom Finanzamt ist nur leider im Urlaub die sind nur auch nicht mehr zuständig, das Zollamt wär zuständig, aber heute keiner telefonisch erreichbar. darum frage ich nun hier die Fachleute. ist das wieder eine diese Gerüchte, die wer gehört und weitergibt, oder ist da was dran?
Solche einschneidenden Änderungen im Schwerbehindertenrecht hätte mit Sicherheit einen Aufstand gegeben. ausserdem wie soll das auch gehen, da bräuchte man denn ja 2 Autos, eins in dem nur wegen des und mit dem nur das behinderte Kind gefahren wird und eins für den Rest der zur Familie des behinderten Kindes gehört. das kanns ja auch nicht sein. das würde ja die Steuerbefreiung ad absurdum führen und wir Eltern/Elternteile mit einem behinderten Kind, das wegen seines SBA einen Anspruch auf die KFZ-Steuerbefreiung hat, könnten keine Steuerbefreiung mehr beantragen.
seit dem 4. LJ meines Juniors, läuft das Auto auf ihm, wegen der Steuerbefreiung aufgrund seiner Schwerbehinderung. damals schon hörte ich, man dürfte nur fahren, wenn das behinderte Kind im Auto sitzt oder man es abholt.
da rief ich dann im Finanzamt an und erkundigte mich. alles Humbug, meinte der zuständige Finanzbeamte. ich kann alle Fahrten machen, die zum Haushalt des behinderten Kindes gehören, also das behinderte Kind zum Arzt bringen, zum KIGA, Sportgruppe, Therapie etc, einkaufen (da muss das behinderte Kind nicht mit dabei sein, in der Regel macht man es ja dann, wenn es in Schule/Werkstatt etc ist, schon allein wegen der Belastung fürs Kind) ebenso könnte ich auch seine Geschwister zum Arzt, zur Sportgruppe, Schule, etc. fahren, auch könnte ich die älteren Geschwister nachts von der Disco abholen, wenn kein Bus mehr fährt. ebenso wenn ich selbst zum Friseur etc muss. man darf es nur bspw. nur nicht nützen, um damit seinen Arbeitsplatz zu erreichen. oder damit Abends für die Fahrt ins Kino.
nun wäre es seit 2 Jahren so,das man das steuerbefreite Auto nur nützen dürfe,wenn a) das behinderte Kind im Auto säße oder man es abholt und man müsste nachweisen, das man grade auf dem Weg ist, es abzuholen. also praktisch genau die selbe Aussage wie damals. leider kursieren immer wieder solche irritierenden Aussagen rum.
habe nun im Finanzamt angerufen, wegen der Auskunft, weil ich schon vor Jahren da wirklich eine fundierte Auskunft bekam und nicht dieses Halbwissen. der damalige SB vom Finanzamt ist nur leider im Urlaub die sind nur auch nicht mehr zuständig, das Zollamt wär zuständig, aber heute keiner telefonisch erreichbar. darum frage ich nun hier die Fachleute. ist das wieder eine diese Gerüchte, die wer gehört und weitergibt, oder ist da was dran?
Solche einschneidenden Änderungen im Schwerbehindertenrecht hätte mit Sicherheit einen Aufstand gegeben. ausserdem wie soll das auch gehen, da bräuchte man denn ja 2 Autos, eins in dem nur wegen des und mit dem nur das behinderte Kind gefahren wird und eins für den Rest der zur Familie des behinderten Kindes gehört. das kanns ja auch nicht sein. das würde ja die Steuerbefreiung ad absurdum führen und wir Eltern/Elternteile mit einem behinderten Kind, das wegen seines SBA einen Anspruch auf die KFZ-Steuerbefreiung hat, könnten keine Steuerbefreiung mehr beantragen.