Hallo,
ich hab gestern den Vertrag für meinen Sohn zur Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM erhalten und dazu eine Frage.
Es gibt folgende Klausel:
Bei längerfristiger Erkrankung wird die Maßnahme nach 42 Kalendertagen unterbrochen und die Zahlung der Sozialbeiträge (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) durch die Werkstatt eingestellt. Die /der Beschäftige muss familienversichert bzw. über die Grundsicherung krankenversichert werden, falls nicht eine Weiterversicherung über den Rententräger erfolgt. Die Frist für diese Anmeldung beträgt bei der Krankenkasse 4 Wochen.
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1. Mein Sohn erhält noch keine Grundsicherung (Klageverfahren laufen seit 06/2013)
2. Mein Sohn ist nicht familienversichert (geht sowieso auch nur bis zum 25. LJ), da Versicherung über die Werkstatt läuft.
3. Anmeldefrist bei der Krankenkasse beträgt 4 Wochen
Ich weiß doch nicht im Vorfeld, ob mein Sohn länger als 6 Wochen krank geschrieben wird. Wie soll ich denn rechtzeitig bei der KK einen Antrag stellen? Und muss ich die Beiträge bezahlen, wenn sich das Grundsicherungsamt weiterhin weigert GruSi zu zahlen (noch als Info: Wir haben weniger als 100.00 EUR Jahreseinkommen). Die Fragen kommen nicht von ungefähr. Wir haben bisher nur schlechte Erfahrungen mit Ämtern gemacht.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Der Vertrag muss jetzt unterzeichnet werden und ich habe Angst, dass daraus Konsequenzen entstehen, die ich derzeit nicht absehen kann.
Danke im voraus
Liebe Grüße Andrea
ich hab gestern den Vertrag für meinen Sohn zur Aufnahme in den Arbeitsbereich der WfbM erhalten und dazu eine Frage.
Es gibt folgende Klausel:
Bei längerfristiger Erkrankung wird die Maßnahme nach 42 Kalendertagen unterbrochen und die Zahlung der Sozialbeiträge (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) durch die Werkstatt eingestellt. Die /der Beschäftige muss familienversichert bzw. über die Grundsicherung krankenversichert werden, falls nicht eine Weiterversicherung über den Rententräger erfolgt. Die Frist für diese Anmeldung beträgt bei der Krankenkasse 4 Wochen.
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1. Mein Sohn erhält noch keine Grundsicherung (Klageverfahren laufen seit 06/2013)
2. Mein Sohn ist nicht familienversichert (geht sowieso auch nur bis zum 25. LJ), da Versicherung über die Werkstatt läuft.
3. Anmeldefrist bei der Krankenkasse beträgt 4 Wochen
Ich weiß doch nicht im Vorfeld, ob mein Sohn länger als 6 Wochen krank geschrieben wird. Wie soll ich denn rechtzeitig bei der KK einen Antrag stellen? Und muss ich die Beiträge bezahlen, wenn sich das Grundsicherungsamt weiterhin weigert GruSi zu zahlen (noch als Info: Wir haben weniger als 100.00 EUR Jahreseinkommen). Die Fragen kommen nicht von ungefähr. Wir haben bisher nur schlechte Erfahrungen mit Ämtern gemacht.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Der Vertrag muss jetzt unterzeichnet werden und ich habe Angst, dass daraus Konsequenzen entstehen, die ich derzeit nicht absehen kann.
Danke im voraus
Liebe Grüße Andrea