Hallo,
meine 26-jährige Tochter ist letztes Jahr endlich in ein Wohnheim in meiner Nähe umgezogen und besucht dort auch die dazugehörige Förderstätte im selben Ort. Die Kosten für die Betreuung in der Förderstätte werden übernommen, jedoch weigert sich das Amt jetzt die Fahrtkosten hierfür zu bezahlen, da der Weg nur kurz ist und man der Meinung ist, dass Mitarbeiter des Wohnheims meine Tochter und noch eine andere Bewohnerin, welche schlecht zu Fuss ist, mit dem Rollstuhl die "paar Meter" in die Förderstätte rüberbringen könnten.
Die Kapazitäten der Mitarbeiter reichen aber hierfür nicht aus, da sie am Morgen noch andere Bewohner versorgen und richten müssen und meine Tochter früh und nicht erst am Mittag in der Förderstätte sein soll. Trotz mehreren Begründungsschreiben des Heimes wird die Übernahme der Fahrtkosten weiter abgelehnt, die Einrichtung solle doch ein paar Ehrenamtlliche suchen die das übernehmen können. Meine Tochter leidet an Epilepsie und ich möchte nicht, dass unerfahrene ehrenamtliche Kräfte dies machen, ganz zu schweigen davon dass man gar niemanden findet der 2 mal täglich diese Aufgabe zuverlässig übernimmt. Dazu kommt, dass sie ja dann bei jedem Wetter, auch im Winter, mit dem Rolli durch die Stadt geschoben werden müsste und sie bereits jetzt sehr infektanfällig ist. Würde sie in eine Werkstatt gehen können, wäre dies gar kein Thema und die Kosten würden übernommen werden wie von vielen anderen Bewohnern auch. Bei manchen werden auch die Fahrtkosten zur Förderstätte anstandslos bezahlt, da ist das Sozialamt von einem anderen Landkreis zuständig. Ist dies wirklich reine Willkür wie die Ämter entscheiden oder gibt es hierfür irgendeine Gesetzesgrundlage bzw. womit könnte ich noch argumentieren? Ich habe Angst, dass sie die Förderstätte nicht mehr besuchen kann wenn die Transportkosten hierfür nicht bezahlt werden.
Liebe Grüße Xenia
PS. Mir hat man auch die Fahrtkosten für Familienheimfahrten nicht erstattet, da ich noch Kindergeld für sie bekomme und diese damit bestreiten muss.
meine 26-jährige Tochter ist letztes Jahr endlich in ein Wohnheim in meiner Nähe umgezogen und besucht dort auch die dazugehörige Förderstätte im selben Ort. Die Kosten für die Betreuung in der Förderstätte werden übernommen, jedoch weigert sich das Amt jetzt die Fahrtkosten hierfür zu bezahlen, da der Weg nur kurz ist und man der Meinung ist, dass Mitarbeiter des Wohnheims meine Tochter und noch eine andere Bewohnerin, welche schlecht zu Fuss ist, mit dem Rollstuhl die "paar Meter" in die Förderstätte rüberbringen könnten.
Die Kapazitäten der Mitarbeiter reichen aber hierfür nicht aus, da sie am Morgen noch andere Bewohner versorgen und richten müssen und meine Tochter früh und nicht erst am Mittag in der Förderstätte sein soll. Trotz mehreren Begründungsschreiben des Heimes wird die Übernahme der Fahrtkosten weiter abgelehnt, die Einrichtung solle doch ein paar Ehrenamtlliche suchen die das übernehmen können. Meine Tochter leidet an Epilepsie und ich möchte nicht, dass unerfahrene ehrenamtliche Kräfte dies machen, ganz zu schweigen davon dass man gar niemanden findet der 2 mal täglich diese Aufgabe zuverlässig übernimmt. Dazu kommt, dass sie ja dann bei jedem Wetter, auch im Winter, mit dem Rolli durch die Stadt geschoben werden müsste und sie bereits jetzt sehr infektanfällig ist. Würde sie in eine Werkstatt gehen können, wäre dies gar kein Thema und die Kosten würden übernommen werden wie von vielen anderen Bewohnern auch. Bei manchen werden auch die Fahrtkosten zur Förderstätte anstandslos bezahlt, da ist das Sozialamt von einem anderen Landkreis zuständig. Ist dies wirklich reine Willkür wie die Ämter entscheiden oder gibt es hierfür irgendeine Gesetzesgrundlage bzw. womit könnte ich noch argumentieren? Ich habe Angst, dass sie die Förderstätte nicht mehr besuchen kann wenn die Transportkosten hierfür nicht bezahlt werden.
Liebe Grüße Xenia
PS. Mir hat man auch die Fahrtkosten für Familienheimfahrten nicht erstattet, da ich noch Kindergeld für sie bekomme und diese damit bestreiten muss.