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Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

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    Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

    Hallo,

    meine 26-jährige Tochter ist letztes Jahr endlich in ein Wohnheim in meiner Nähe umgezogen und besucht dort auch die dazugehörige Förderstätte im selben Ort. Die Kosten für die Betreuung in der Förderstätte werden übernommen, jedoch weigert sich das Amt jetzt die Fahrtkosten hierfür zu bezahlen, da der Weg nur kurz ist und man der Meinung ist, dass Mitarbeiter des Wohnheims meine Tochter und noch eine andere Bewohnerin, welche schlecht zu Fuss ist, mit dem Rollstuhl die "paar Meter" in die Förderstätte rüberbringen könnten.
    Die Kapazitäten der Mitarbeiter reichen aber hierfür nicht aus, da sie am Morgen noch andere Bewohner versorgen und richten müssen und meine Tochter früh und nicht erst am Mittag in der Förderstätte sein soll. Trotz mehreren Begründungsschreiben des Heimes wird die Übernahme der Fahrtkosten weiter abgelehnt, die Einrichtung solle doch ein paar Ehrenamtlliche suchen die das übernehmen können. Meine Tochter leidet an Epilepsie und ich möchte nicht, dass unerfahrene ehrenamtliche Kräfte dies machen, ganz zu schweigen davon dass man gar niemanden findet der 2 mal täglich diese Aufgabe zuverlässig übernimmt. Dazu kommt, dass sie ja dann bei jedem Wetter, auch im Winter, mit dem Rolli durch die Stadt geschoben werden müsste und sie bereits jetzt sehr infektanfällig ist. Würde sie in eine Werkstatt gehen können, wäre dies gar kein Thema und die Kosten würden übernommen werden wie von vielen anderen Bewohnern auch. Bei manchen werden auch die Fahrtkosten zur Förderstätte anstandslos bezahlt, da ist das Sozialamt von einem anderen Landkreis zuständig. Ist dies wirklich reine Willkür wie die Ämter entscheiden oder gibt es hierfür irgendeine Gesetzesgrundlage bzw. womit könnte ich noch argumentieren? Ich habe Angst, dass sie die Förderstätte nicht mehr besuchen kann wenn die Transportkosten hierfür nicht bezahlt werden.

    Liebe Grüße Xenia

    PS. Mir hat man auch die Fahrtkosten für Familienheimfahrten nicht erstattet, da ich noch Kindergeld für sie bekomme und diese damit bestreiten muss.

    #2
    AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

    Liebe Xenia,

    kann es sein, dass für dich der Bezirk Unterfranken zuständig ist? Es hört sich ganz danach an.

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      #3
      AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

      Zitat von Till Beitrag anzeigen
      Liebe Xenia,

      kann es sein, dass für dich der Bezirk Unterfranken zuständig ist? Es hört sich ganz danach an.
      Hallo, nein wir wohnen in Baden Württemberg .

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        #4
        AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

        Hallo Xenia,

        hast Du als gesetzliche Betreuerin einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten gestellt? Falls nicht, dann mach das so schnell wie möglich nach und fordere einen schriftlichen Bescheid. Dort muss ein Grund für die Ablehnung angegeben werden.

        Im § 53, SGB XII steht:
        Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
        Die Fahrtkosten wären hier als so genannte Annexleistung zu sehen. Das ist eine Zusatzleistung, die nötig ist, um die Hauptleistung (Besuch der Förderstätte) zu ermöglichen.


        Wie weit liegen Wohnheim und Förderstätte auseinander?

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          #5
          AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

          Zitat von zippe Beitrag anzeigen
          Hallo Xenia,

          hast Du als gesetzliche Betreuerin einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten gestellt? Falls nicht, dann mach das so schnell wie möglich nach und fordere einen schriftlichen Bescheid. Dort muss ein Grund für die Ablehnung angegeben werden.

          Im § 53, SGB XII steht:

          Die Fahrtkosten wären hier als so genannte Annexleistung zu sehen. Das ist eine Zusatzleistung, die nötig ist, um die Hauptleistung (Besuch der Förderstätte) zu ermöglichen.


          Wie weit liegen Wohnheim und Förderstätte auseinander?

          Hallo,

          die Kostenübernahme hat bisher nur das Wohnheim beantragt und war damit nicht erfolgreich. Jetzt soll ich mich mit einem Schreiben ans Sozialamt wenden, in der Hoffnung, dass sie die Kosten dann doch noch übernehmen. Die Kosten für die Förderstätte übernehmen sie ja, nur nicht die Fahrtkosten. Die Förderstätte liegt ca. 10 Minuten zu Fuss vom Wohnheim entfernt, deshalb möchte das Sozialamt auch die Kosten nicht übernehmen.
          Im Wohnheim selbst gibt es auch einen Förderbereich, dieser ist jedoch bereits belegt und meine Tochter fühlt sich auch sehr wohl in der Außenstelle und geniesst es auch jeden Tag rauszukommen und dorthin zu fahren. Anfangs haben die Mitarbeiter des Wohnheims sie mit dem Rolli rübergebracht, aber aus personellen Gründen ist dies nicht mehr möglich, deshalb hat man den DRK beauftragt. Momentan ist es so, dass der Träger des Wohnheims die Kosten hierfür übernimmt. Außerdem leidet meine Tochter an Epilepsie ich möchte nicht, dass sie durch eine unerfahrene freiwillige Hilfskraft rübergeschoben wird.

          Xenia

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            #6
            AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

            Hallo,

            so, jetzt habe ich wie zu erwarten nach Wochen den Ablehnungsbescheid für meinen Antrag auf Fahrtkostenübernahme zwischen Wohnheim und Förderbereich erhalten. Da es sich um eine kurze Strecke handelt ist das Sozialamt der Meinung, die Mitarbeiter des Heims sollen meine Tochter täglich mit dem Rollstuhl hinschieben und auch wieder abholen. (was aber aus Kapazitätsgründen nicht machbar ist)Auch gesundheitliche Gründe (Epilepsie, Anfälligkeit für Erkältungen usw.) lassen sie nicht gelten, sie soll bei jedem Wetter auch im Winter rübergeschoben werden. Dass es sich um eine Anexleistung handelt, darauf haben sie gar nicht geantwortet, sie sind der Meinung, sie könne ja auch in den anderen Förderbereich gehen der im Heim ist. Dieser ist aber bereits voll belegt und außerdem fühlt sie sich sehr wohl in dem Förderbereich der außerhalb liegt. Sie ist auch nicht die einzige die dorthin fahren muss, von anderen Bewohnern werden die Fahrtkosten ohne Probleme übernommen, weil ein anderes Sozialamt in einem anderen Landkreis zuständig ist. Was kann ich denn jetzt noch tun? Ich habe Angst, dass meine Tochter dies Platz verliert und muss eine handfeste Begründung zu meinem Widerspruch nachreichen.

            Viele Grüße Xenia

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              #7
              AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

              Hallo Xenia,

              es war kaum zu erwarten, dass es "im ersten Anlauf" gelingt , also auf jeden Fall innerhalb der auf dem Bescheid genannten Widerspruch einlegen! Könntest Du den Bescheid anonymisiert einstellen oder die Gründe im Ablehnungsbescheides zitieren?

              Interessant für einen Widerspruch wäre sicherlich auch noch § 1 SGB IX - Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
              Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
              Die Förderstätte innerhalb der Einrichtung konterkariert die nach diesem § 1 SGB IX sicherzustellende Teilhabe Deiner Tochter am Leben in der Gesellschaft und widerspricht dem Normalitätsprinzip.

              Falls Dir das alles zu viel wird, kannst Du beim Gericht auch einen Beratungsschein holen und mit Deinen Unterlagen zu einem Rechtsanwalt (am besten für Sozialrecht) gehen. Aber nimm es bitte nicht einfach so hin

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                #8
                AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

                Zitat von zippe Beitrag anzeigen
                Hallo Xenia,

                es war kaum zu erwarten, dass es "im ersten Anlauf" gelingt , also auf jeden Fall innerhalb der auf dem Bescheid genannten Widerspruch einlegen! Könntest Du den Bescheid anonymisiert einstellen oder die Gründe im Ablehnungsbescheides zitieren?

                Ablehnungsgründe:
                Es ist zumutbar, dass Frau R. für den kurzen Weg mit dem Rollstuhl durch einen Mitarbeiter geschoben wird. Unabhängig vom Zeitfenster, in denen die Mitarbeiter mit den Versorgungen der anderen Heimbewohner beschäftigt sind, sind die eigenen organisatorishen Möglichkeiten auszuschöpfen.(dies ist lt. Heim aber unmöglich, da morgens 17 andere Bewohner für die Werkstatt gerichtet werden müssen und die sind jetzt schon personell unterbesetzt) Dies soll aus Sicht des Sozialamtes durch FSJ`ler oder BuFDis durchgeführt werden (das Heim hat gerade leider keine !)



                Interessant für einen Widerspruch wäre sicherlich auch noch § 1 SGB IX - Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

                [I]Hierzu schreibt das Sozialamt: Auch würde ein Wechsel von Frau R. in die hauseigene Tagesstruktur das Beförderungsproblem lösen. Das Setzen etwaiger Prioritäten zugunsten anderer Bewohner kann nicht zu Lasten des Trägers der Sozialhilfe gehen. (welche Prioritäten?Es müsste ja dann ein anderer Bewohner aus der hauseigenen Gruppe in die Außengruppe wechseln und es gäbe das selbe Transportproblem)
                Der Gesundheitsaspekt ist auch kein greifendes Argument, da Frau R. auch bei Beförderung durch den Fahrdienst angezogen und gerichtet werden muss und bis zum Einfahren vom Bus Wind und Wetter ausgesetzt ist. (Dies ist Blödsinn, denn sie würde im Wohnheim warten und nicht im Freien und es macht einen riesen Unterscheid ob sie bei Schnee, Regen, Hagel, Sturm mit dem Rollstuhl geschoben wird, auch wegen der erhöhten Unfallgefahr für die Mitarbeiter bei Glatteis z. B. )

                [/I]

                Die Förderstätte innerhalb der Einrichtung konterkariert die nach diesem § 1 SGB IX sicherzustellende Teilhabe Deiner Tochter am Leben in der Gesellschaft und widerspricht dem Normalitätsprinzip.

                Falls Dir das alles zu viel wird, kannst Du beim Gericht auch einen Beratungsschein holen und mit Deinen Unterlagen zu einem Rechtsanwalt (am besten für Sozialrecht) gehen. Aber nimm es bitte nicht einfach so hin
                Ich will es auf keinen Fall einfach so hinnehmen, wüsste einfach nur gerne ob es hierzu keine Gesetzesgrundlage gibt, denn wie gesagt übernehmen Sozialämter aus anderen Landkreisen die Kosten ohne Probleme. Kann man das nicht anführen?

                Danke schonmal für die Hilfe

                Xenia

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                  #9
                  AW: Keine Übernahme Fahrtkosten in Förderstätte

                  Hallo Xenia,

                  die Ansichten des Kostenträgers sind keine juristische Grundlage

                  Ein Bescheid benötigt eine Begründung nach § 35 SGB X:
                  Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
                  Steht denn überhaupt Bescheid auf dem Schreiben? Und ist dort irgendwo ein § aufgeführt?

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