AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun
Hallo Inge,
danke erst mal für die Infos. Mein Sohn hat ja die Aufforderung bekommen, den Antrag selbst zu stellen. Sollen wir mit dem Widerspruch auf diesen Antag so antworten? Muß nicht erst ein Bescheid ergangen sein, um einen Widerspruch machen zu können? Da mein Sohn einen eigenen Haushalt hat in einer anderen Stadt, und hier von "im gleichen Haushalt lebend" gesprochen wird.
Dazu kommt noch, dass ich ja selbst Widerspruch bei der Kindergeldkasse eingelegt hatte, da das Kindergeld ja komplett wegfallen sollte. Zu diesem Widerspruch gibt es noch keinen Bescheid.
Kann auch sein, dass das Sozialamt bei der Kindergeldstelle nachgefragt hat ;)
Ich fahre 1x die Woche zu Ihm. Seine psychische Erkrankung ist sehr aufreibend und bedarf ständiger Betreuung.
LG murmelchen
Hallo Inge,
danke erst mal für die Infos. Mein Sohn hat ja die Aufforderung bekommen, den Antrag selbst zu stellen. Sollen wir mit dem Widerspruch auf diesen Antag so antworten? Muß nicht erst ein Bescheid ergangen sein, um einen Widerspruch machen zu können? Da mein Sohn einen eigenen Haushalt hat in einer anderen Stadt, und hier von "im gleichen Haushalt lebend" gesprochen wird.
Dazu kommt noch, dass ich ja selbst Widerspruch bei der Kindergeldkasse eingelegt hatte, da das Kindergeld ja komplett wegfallen sollte. Zu diesem Widerspruch gibt es noch keinen Bescheid.
Kann auch sein, dass das Sozialamt bei der Kindergeldstelle nachgefragt hat ;)
Ich fahre 1x die Woche zu Ihm. Seine psychische Erkrankung ist sehr aufreibend und bedarf ständiger Betreuung.
LG murmelchen