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Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderung

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    Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderung

    Hallo,
    ich habe schon viel hier im Netz gelesen, aber leider noch keine konkrete Antwort für mein Problem gefunden.
    Seid 2008 bekommt mein Sohn Rente wegen voller Erwerbsminderung + Leistungen nach SGB XII. Er hat eine eigene Wohnung. Seid dieser Zeit bekomme ich auch Kindergeld.
    Jetzt ist mein Sohn umgezogen, in Seine alte Heimat (Ruhrgebiet), da Er dort in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung machen möchte. Hier vor Ort ist das nicht möglich, da wir auf dem Dorf leben, und es keine Bus oder Bahnverbindung bis zum Werk gibt.
    Jetzt bekomme ich vom Sozialamt Bescheid, Sie wollen mir das Kindergeld abzweigen, ich soll es nicht mehr bekommen, sondern mein Sohn. Ist das rechtens?
    Ich fahre 1x die Woche zu Seiner Wohnung 250 km. Durch die psychische Behinderung kommt mein Sohn mit vielen Dingen alleine nicht zurecht. Er kann nicht ohne Betreuung auskommen. Er braucht bei allen normalen Dingen des Lebens Unterstützung. Kann man mir das Kindergeld streichen? Ich selbst habe kein Einkommen.

    Für eine kurze Info, wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

    Hallo Murmelchen,

    zuerst mal ein herzliches Willkommen hier bei Intakt.

    Schau mal in das Thema Gerichtsurteile zur Kindergeld-Abzweigung. Vielleicht findest Du dort schon ausreichende Infos.

    Du schreibst aber auch, dass Du kein Einkommen hast - bedeutet das, dass Du von Sozialleistungen (ALG II) lebst? Dann gelten diese Urteile nicht.

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      #3
      AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

      Hallo Inge,
      in den Urteilen geht es meist nur um Betroffene bei Heimunterbringung, oder im gleichen Haushalt wie die Eltern lebend.
      Mein Sohn hatte schon immer eine eigene Wohnung.
      Bei uns ist es NRW, ist da das anders, als in anderen Bundesländern? Die Gerichtsurteile beziehen sich ja auf andere Bundesländer.
      Ich habe kein Einkommen, beziehe KEINE Leistungen vom Staat, da mein Mann ausreichend verdient. Von der Kindergeldkasse in Meschede hab ich immer ohne Probleme bekommen. Jetzt sagt die Dame in Bochum, das wäre jetzt anders ;)

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        #4
        AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

        Hallo Murmelchen,

        hat das Sozialamt einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse gestellt ?

        Oder soll Dein Sohn den Antrag stellen ?

        Bei uns hat das Sozialamt von meiner Tochter verlangt das Sie den Abzweigungsantrag selber stellt !!!

        Dazu ist man nicht verpflichtet.

        Wenn Dein Sohn das Kindergeld bekommen würde wäre es sein Einkommen und er würde dementsprechend weniger Grundsicherung bekommen.

        Das Sozialamt kann auch selber einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.

        Dann wird die Kindergeldkasse Dich anschreiben und Du musst nachweisen das Du Aufwendungen für Deinen Sohn hast in Höhe des Kindergeldes.Zu den Aufwendungen gehörten bei uns zB. auch Besuchsfahrten. Das wären bei Dir im Monat doch schon 1000 Km x 0,30 Euro.
        In den Gerichtsurteilen die Inge Dir verlinkt hat stehen sicher noch weitere Aufwendungsmöglichkeiten die auch auf Euch zutreffen.

        Liebe Grüße
        Monika

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          #5
          AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

          Danke Monika für die Antwort.
          Bisher wurde noch kein Abzweigungsantrag gestellt, aber die Dame vom Sozialamt will das machen, hat Sie mir so gesagt.
          Vom Amt hat unser Sohn immer Zuschuss von 190 Euro bekommen, die wären dann weg.
          ER hätte ja nicht umziehen brauchen, ist Ihre Argumentation.
          Die kommen vielleicht noch auf die Idee, und ich muß die vergangenen Jahre zurück zahlen.
          Ich werde mal warten, was da jetzt noch so kommt.

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            #6
            AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

            Hallo,
            ich möchte mich noch einmal zurück melden, wegen dem Kindergeld. Das Sozialamt hat jetzt einen Antrag auf Abzweigung gestellt.
            Aber, ich hatte jetzt im Oktober die neue Bescheinigung zu SGB XII an die Kindergeldkasse geschickt. Die beiden Sachen haben sich zeitlich überschnitten. Heute kam die Ablehnung des Kindergeldes ab Oktober, mit der Begründung, dass durch die Rente und SGB XII der Lebensbedarf gedeckt sei.
            Unsere Sohn ist wieder in Seine Heimat gezogen und dort hat Er etwas mehr Miete. Demzufolge bekommt Er auch mehr SGB XII.
            Jetzt meine Frage, wieviel Werbungskosten kann man ansetzen?
            1000 Euro oder 160 Euro, ich habe dazu keine konkrete Antwort im Netz gefunden. Er bekommt 494,31 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente und 243,08 Euro SGB XII, zusammen 737,39 Euro. Wenn ich das jetzt mal 12 nehme 8848,68 - 1000 Euro Werbungskoseten bin ich bei 7848,68 Euro. Das ist doch nicht über den Satz, liegt dieser nicht bei ca. 8100 Euro?
            Vielleicht kann mir da Jemand weiterhelfen, ich wäre sehr darüber.
            Viele Grüße murmelchen

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              #7
              AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

              Hallo murmelchen,

              wie hoch ist der GdB Deines Sohnes? Welche Merkzeichen hat er? Ist der behinderungsbedingte Mehrbedarf ( Schwerbehindertenpauschbetrag) auf die 8100.- angerechnet worden? Hast Du ein Attest des beh. Arztes, dass er aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten? Kannst Du die Notwendigkeit Deiner Betreuungsleistung ( 8.- pro Stunde) und damit in Zusammenhang stehend Deine Fahrtkosten durch ein Attest des beh. Arztes nachweisen? Solltest Du alle Fragen mit ja beantworten können, sollte eine Abzweigung nicht möglich sein, musst Du aber vorlegen können.
              Der Pauschbetrag Werbungskosten in Höhe von 1000.- Euro steht meines Wissens nur angestellt beschäftigten Arbeitnehmern zu, das ist Dein Sohn nicht. Da werde ich aber meine liebe Freundin ( Finanzbeamtin) noch mal befragen. Sollten es doch 1000,- Euro sein, poste ich sofort.
              Kommt ein abschlägiger Bescheid von der Familienkasse , zur Fristwahrung sofort Einspruch einlegen, Begründung kann folgen.

              LG
              susemichel

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                #8
                AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                Danke für die Antwort, susemichel:)
                im Schwerbehindertenausweis steht 50% ohne Merkzeichen. Da ist der Schwerbehindertenpauschbetrag 570 Euro. Das Kindergeld wurde bisher immer gezahlt. Aber seid Okt. hat Er eine neue Wohnung und diese ist eben etwas teurer, dadurch bekommt Er mehr Sozialleistung und überschreitet damit die Einkommensgrenze beim Kindergeld. Diese liegt 2013 bei 8130 Euro. Nach meinen Berechnungen und nach Abzug der 570 Euro (statt 1000), darf Er 725 Euro haben, leider hat Er aber 737 Euro, 12 Euro zuviel im Monat. Deshalb wurde ab Okt. das Kindergeld gestrichen. Dies ist ja nur auf die etwas höhere Miete zurück zu führen. Deshalb ersteinmal der Aufhebungsbescheid. Ab Jan.2014 müßte wieder gezahlt werden, da da die Einkommensgrenze bei 8354 Euro liegt. Dann kommt garantiert wieder die Aufforderung zur Abtretung.
                Notwendigkeit meiner Betreuung kann ich bestimmt eine Bescheinigung bekommen. Es ist ja wirklich so, dass ich Ihn bei allem helfen muß, Behörden, Wäsche u.s.w. Fahrtkosten 1x die Woche zu Ihm 250km.
                LG murmelchen

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                  #9
                  AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                  Hallo murmelchen,

                  Dein Sohn befindet sich doch in Ausbildung, da lassen sich die 12.-Euro zuviel locker runterrechnen. Hatte Euer Sohn keine Ausgaben für seine Ausbildung ( Fachliteratur- muss nicht für die Ausbildung vorgegen sein), Fachzeitschriften, Büromaterial, Schreibtisch, Bürostuhl ( ist alles zu Lernen erforderlich) Netbook oder Laptop ( alles was über 410 .- Euro kostet, muss aber über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden- also unterm Preis bleiben)... Fahrtkosten von seiner Wohnung zur Ausbildungsstätte, Zuzahlungen bei Medikamenten in Dauerbehandlung...... etc.etc.

                  Bei Eurer Steuererklärung nicht den Pauschbetrag von 924 .- Euro für ein in Ausbildung befindliches, auswärtig untergebrachtes Kind vergessen. Der Betrag ist zu zwölfteln und für die entsp. Monate eines Jahres anzusetzen.

                  LG
                  susemichel

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                    #10
                    AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                    Hallo Susemichel,
                    wie Eingangs schon geschrieben, bekommt unser Sohn Erwerbsunfähigkeitsrente. Er ist nicht in einer Ausbildung. Berufsbildungswerk wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Er kann deshalb nichts absetzen, außer die Zuzahlung zu den Medikamenten. Das sind aber auch nur ca. 15 Euro im Monat. Mich würde interessieren, ob man diesen Pauschbetrag von 570 Euro beim Kindergeld berücksichtigen kann?
                    LG Murmelchen

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                      #11
                      AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                      Hallo Susemichel,
                      wie Eingangs schon geschrieben, bekommt unser Sohn Erwerbsunfähigkeitsrente. Er ist nicht in einer Ausbildung. Berufsbildungswerk wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Er kann deshalb nichts absetzen, außer die Zuzahlung zu den Medikamenten. Das sind aber auch nur ca. 15 Euro im Monat. Mich würde interessieren, ob man diesen Pauschbetrag von 570 Euro beim Kindergeld berücksichtigen kann? Hier im Forum unter "Kindergeld für behinderte Kinder", wird auch von einer "Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro" gesprochen. Kann man die nicht auch beim Einkommen abziehen?
                      LG Murmelchen

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                        #12
                        AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                        Hallo murmelchen,

                        entschuldigung, da habe ich Dich mißverstanden, ich dachte, Dein Sohn sei schon in Ausbildung.
                        Was die 570.- Euro Pauschbetrag betrifft, diese müssen auf die 8130.- Euro ( Grenze Einkommen fürs Kindergeld) hinzugerechnet werden= 8700.- jährlich/725.- monatlich. Da hast Du schon völlig richtig gerechnet, nur hat Dein Sohn immer noch 12.- Euro zuviel im Monat.
                        Kostenpauschale- davon habe ich noch nichts gehört- Kostenpauschale wofür? Muss mich erst schlau machen.

                        LG
                        susemichel

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                          #13
                          AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                          Hallo murmelchen,

                          habe zwar noch nie von dieser Kostenpauschale gewußt- aber Du hast Recht! " Von den Bezüge sind 180.- Euro Kostenpauschale jährlich azuziehen...."
                          Weiß der Geier wofür diese Pauschale ist, aber genau die würde Euch bequem nutzen! Sie verringert die Bezüge Deines Sohnes um monatlich 15.-, also müsstet Ihr auch ohne "Tamtam" weiterhin Kindergeld erhalten!
                          Falls Du es noch nicht vorlegen musstest: hole Dir ein Attest des beh. Arztes, dass Dein Sohn aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Irgendwann will die Familienkasse dies sehen. Vielleicht legst Du es direkt zum Antrag.
                          Für unseren Sohn ( bald 30j.) seit Geburt 90% UND Merkzeichen aG und H mussten wir dies irgendwann einmal vorlegen- obwohl das Merkzeichen H für sich spricht. Es genügte aber dieser eine Satz des Arztes : Felix...ist aufgrund seiner Behinderung außerstande sich selbst zu unterhalten. Kopie des Ausweises anbei ( den die Kasse sowieso hatte und unbefristet gültig ist, aber so sind die Bürokraten) und es war erledigt.
                          Toll mit der Kostenpauschale!

                          LG
                          susemichel

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                            #14
                            AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                            Hallo susemichel,
                            ab 2014 erhöht sich ja die Einkommensgrenze wieder, dann ist sie bei 8354 Euro. Da fällt Er ja wieder ins Kindergeld. Ich werde auf alle Fälle versuchen noch für Okt. Nov. Dez 2013 zu bekommen. Weiß blos noch nicht, wie ich denen das schreiben soll mit der Kostenpauschale, die haben davon garantiert noch nie etwas gehört
                            Auf dem Bescheid war ja noch nicht einmal eine Berechnung, einfach nur die Aufhebung, sonst nix.
                            Werde mit dem Arzt auf alle Fälle das Attest besprechen.

                            LG murmelchen

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                              #15
                              AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                              Hallo murmelchen,

                              das hat die Familienkasse wahrscheinlich nicht mehr auf dem Schirm, da mit Einführung des Steuervereinfachungsgesetzes 2012 die Einkommensgrenze für nicht behinderte Kinder im Kindergeldbezug ja wegfiel.
                              Für behinderte Kinder über 25 blieb diese Grenze allerdings bestehen und so gelten noch die alten Abzugsmöglichkeiten. So muss ja auch berechnet werden, wenn jemand rückwirkend noch Kindergeldanträge stellt, was man ja 4 Jahre rückwirkend kann.
                              Also die Familienkasse darauf hinweisen, dass sie so zu berechnen hat.

                              LG
                              susemichel

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                                #16
                                AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                Hallo murmelchen,

                                unter Kindergeld für volljährige behinderte Menschen hier im Informationsbereich ( rechts im Kasten) findet man die Kostenpauschale ebenfalls als Abzugsmöglichkeit, ebenso auf der Seite des bvkm zum Kindergeld für behinderte Menschen ( ab Seite 17 verschiedene Berechnungsbeispiele IMMER inkl. Kostenpauschale). Da Ihr so hart an der Grenze schrammt, sehr wichtig. Auch im nächsten Jahr,wenn sich der Regelbedarf in der Grundsicherung erhöht, wird das eine wichtige Abzugsmöglichkeit sein!
                                Hätte Dich gerne zur Seite des bvkm verlinkt, hat mal wieder bei mir nicht geklappt- findest Du aber auch so.

                                LG
                                susemichel

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                                  #17
                                  AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                  Hallo Susemichel,
                                  das Merkblatt von bvkm habe ich schon gespeichert. Ich dachte, man kann einfach mal bei der Kindergeldkasse anrufen, aber nix war. Man bekommt dort Niemand an die Leitung. Die Nummer ist Bundesweit und man kann wirklich nur schriftlichen Widerspruch einlegen. Hoffe, ich mache da nix falsch. Im Musterwiderspruch von bvkm steht ja schon einiges drin, aber ich muß das ja auch irgendwie begründen. Ob das reicht, wenn ich dort die Abzugssachen aufführe? 570 Euro Pauschbetrag, 102 Euro Werbungskosten und 180 Euro Kostenpauschale. Das sind monatlich 71 Euro. Denn diese wurden ja nicht mit eingerechnet.

                                  LG Murmelchen

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                                    #18
                                    AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                    Hallo murmelchen,

                                    ich würde so formulieren:
                                    Gegen den Bescheid vom..... lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein,
                                    Es ist versäumt worden den behinderungsbedingten Mehrbedarf von 570.- Euro dem Kindergeldgrenzbetrag hinzuzurechnen. Ferner wurden für die Werbungskosten ( Pauschbetrag 102.- Euro) und für die Kostenpauschale ( 180.- Euro) kein Abzug vorgenommen.
                                    Es ergibt sich daher folgender Betrag: 8130.-
                                    + 570.-
                                    -------
                                    8700.- (Grenzbetrag f. Kindergeldbezug)

                                    Von diesem Betrag 8700.-Euro sind abzuziehen:xxxxx Euro(Erwerbsunfähigkeitsrente),yyyyyy Euro( Grundsicherungsleistung), 102.- Werbungskostenpauschale, 180.- Kostenpauschale.
                                    Ich bitte Ihre Berechnung dahingehend zu überprüfen.

                                    LG
                                    susemichel

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                                      #19
                                      AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                      Oh, super, genau so werde ich das schreiben. Vielen Dank

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                                        #20
                                        AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                        Hallo,
                                        jetzt hat sich wieder ein neues Problem eingestellt. Der Widerspruch läuft, und ist noch in Bearbeitung. Das Sozialamt hatte ja einen Abzweigungsantrag gestellt, aber erst muß ich ja mal die Bewilligung haben, bevor ich das in Angriff nehme. Jetzt hat mein Sohn einen Brief vom Sozialamt bekommen, Er solle das Kindergeld selbst beantragen, da ich als Mutter Ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig bin. (habe kein Einkommen). Sie verweisen auf § 74 EStG.
                                        Ist das so? Da ich Ihm keinen Unterhalt zahle, kann ich auch nicht das Kindergeld beantragen?
                                        Anbei mal das Schreiben.

                                        LG murmelchen
                                        Angehängte Dateien
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                                          #21
                                          AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                          Hallo murmelchen,

                                          aber Dein Mann verfügt doch über Einkommen oder ist er Deinem Sohn gegenüber nicht unterhaltspflichtig, zumindest ist er dies Dir gegenüber, insofern eine Bedarfsgemeinschaft.

                                          LG
                                          susemichel

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                                            #22
                                            AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                            Hallo nochmal,

                                            Deinen Unterhaltsverpflichtungen kommst Du in Form von Betreuungsleistungen nach ( mit 8 .- Euro je Stunde inkl. Fahrtzeit). Diese Betreuungsleistungen musst Du allerdings nachweisen und die Notwendigkeit durch ein ärztl. Attest belegen. Dies sollte Dein Sohn so begründen, denn die Abzweigung ist eine Ermessensentscheidung der Familienkasse.
                                            Eine komplizierte Situation, da Dein Sohn nicht in Eurem Haushalt lebt, sonst wäre alles einfacher.
                                            Entspr. Dienstanweisung findest Du unter DA-FamEStG 2013 (Bundeszentralamt für Steuern). Ich bin zum Verlinken "zu blöd".
                                            LG
                                            susemichel

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                                              #23
                                              AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                              Hallo zusammen,

                                              in der folgenden Angelegenheit versuchte das Sozialamt ebenfalls, das Kindergeld mit der gleichen Begründung abzuzweigen.

                                              [...] Den Widerspruch der Klägerin wegen der Anrechnung des Kindergeldes wies der Beklagte durch Widerspruchsbescheid vom 16.2.2005 zurück. Zur Begründung führte er aus: Die Eltern kämen ihren Unterhaltspflichten nicht nach. Deswegen sowie unter Berücksichtigung des Gebots der Bedarfsminderung, obliege es der Klägerin, eine Abzweigung des Kindergeldes an sich zu beantragen. Wenn sie dem nicht nachkomme, verletze sie ihre Mitwirkungspflichten. Demgemäß sei ihr das Kindergeld leistungsmindernd zuzurechnen.
                                              Das wurde jedoch zuerst durch die Familienkasse und dann durch das BSG nicht zugelassen:

                                              Einen eigenen Antrag des Beklagten auf Abzweigung des Kindergeldes lehnte die Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse Hildesheim) durch Bescheid vom 22.11.2005 in der Gestalt des Einspruchsbescheides vom 29.3.2006 bindend ab. Sie führte zur Begründung aus: Eine Verletzung der Unterhaltspflicht durch die Eltern der Klägerin, die eine Abzweigung rechtfertigen könnte, sei nicht festzustellen. Die Eltern leisteten Naturalunterhalt in Gestalt von Betreuungsleistungen, mindestens in Höhe des Kindergeldes. [...]

                                              Nur bei Minderjährigen, für deren Sicherung des Lebensunterhalts das Kindergeld benötigt werde, und bei volljährigen, nicht im Haushalt der Eltern lebenden Kindern, an die das Kindergeld nachweislich weitergeleitet werde, sei es als Einkommen zu berücksichtigen. Ein durchsetzbarer Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG bestehe nicht, wie die bindende Entscheidung der Familienkasse gezeigt habe. [...]

                                              Das Kindergeld ist grundsätzlich demjenigen als Einkommen zuzurechnen, an den es ausgezahlt wird, hier der kindergeldberechtigten Mutter der Klägerin; diese hat es der Klägerin nicht zugewendet (1). Die Klägerin ist auch nicht verpflichtet, das Kindergeld nach § 74 EStG an sich abzweigen zu lassen; daher ist es bei ihr nicht wegen eines unterlassenen Abzweigungsantrags fiktiv als Einkommen zu berücksichtigen (2). [...]
                                              Quelle und kompletter Text des BSG-Urteils: openjur

                                              Murmelchen, Du kannst - als gesetzliche Betreuung Deines Kindes - die Aufforderung des Amtes mit dieser Begründung ablehnen.

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                                                #24
                                                AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                                hier wurde das Urteil u.a. auch noch mal erwähnt: BVKM (Seite 2). Dort findest Du ab Seite 3 auch eine entsprechende Formulierung für Dein Schreiben. Und halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie es weitergeht

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                                                  AW: Kindergeld für Sohn (31) psychische Behinderun

                                                  Hallo Susemichel,
                                                  mein Mann ist nicht der Vater meines Sohnes. Ich bin Hausfrau und habe kein Einkommen. Sein richtiger Vater ist auch nicht unterhaltspflichtig, da zu wenig Einkommen. Die Notwenigkeit kann ich durch ein ärztliches Attest belegen. Müßen morgen zum Arzt, dann kann ich das besprechen. Ich bin ja auch Seine gesetzliche Betreuerin, das hat wohl damit nichts zu tun, oder doch?
                                                  LG murmelchen

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